<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?>
<rss version="2.0">
    <channel xmlns:f="http://typo3.org/ns/TYPO3/CMS/Fluid/ViewHelpers" xmlns:v="http://typo3.org/ns/FluidTYPO3/Vhs/ViewHelpers">
        <title>
            
            Landesportal Sachsen-Anhalt - Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
            
        </title>
        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Thu, 21 May 26 01:14:09 +0200</pubDate>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Verstorbener in der JVA Halle
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 15 May 26 08:18:59 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle ist am 14. Mai 2026 ein deutscher männlicher Untersuchungsgefangener leblos in seinem Einzelhaftraum aufgefunden worden. Trotz unverzüglich eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen konnte nur der Tod festgestellt werden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird von einem Suizid ausgegangen, es gibt keine Hinweise auf Fremdeinwirkung. Die weiteren Ermittlungen bleiben abzuwarten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">653628</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=653628&cHash=87908000a4f1baed290cd19c81e0f0b3
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Justizministerin Weidinger übergibt Förderbescheid für neues Schülergericht in Bitterfeld-Wolfen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 13 May 26 17:55:46 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat dem Jugendclub 83 e. V. in Bitterfeld-Wolfen einen Zuwendungsbescheid über mehr als 39.000 Euro übergeben. Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und ermöglichen dem Verein den Aufbau eines Schülergerichts im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Ich freue mich, dass wir nun auch in Bitterfeld-Wolfen ein Schülergericht aufbauen. Mit der Förderung des Jugendclub 83 e. V. gewinnen wir einen engagierten und erfahrenen Partner, der tief in der Region verwurzelt ist und über einen direkten Zugang zu Schulen und jungen Menschen verfügt. Schülergerichte sind ein wirksames Instrument der Kriminalprävention: Jugendliche übernehmen Verantwortung, lernen, Konflikte auf rechtsstaatliche Weise zu lösen und stärken damit ihr Rechtsbewusstsein. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Projekt vor Ort mit Leben füllen werden."</p>
<p><strong>Jugendclub 83 e. V., Projektverantwortliche Cornelia Geißler: </strong>„Die direkte Partizipation junger Menschen und die Förderung ihres ehrenamtlichen Engagements gehören zu den zentralen Handlungsprinzipien des Jugendclub 83 e. V. Deshalb ist uns der Aufbau eines Schülergremiums für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld – in enger Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Polizei und Justiz sowie eingebettet in das etablierte Landesnetzwerk – ein besonderes Anliegen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam jungen Menschen Verantwortung zu übertragen und gesellschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken.“</p>
<p>Mit dem Zuwendungsbescheid wird die Finanzierung der für das Projekt erforderlichen Personalstelle gefördert. Der Jugendclub 83 e. V. wurde im Jahr 2005 gegründet und ist anerkannter Träger der Jugendhilfe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.</p>
<p>Für die Einrichtung neuer Schülergerichte in Sachsen-Anhalt stellte das Land bereits im vergangenen Jahr rund 120.000 Euro Fördergeld bereit. Mit diesen Mitteln wurden neben der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH auch der koordinierende Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V., der Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V., der Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. sowie die IB Mitte gGmbH (Internationaler Bund, IB Burgenlandkreis, Naumburg) unterstützt. Auch im Jahr 2026 stehen wieder Fördermittel bereit; die finanzielle Unterstützung des Projekts ist ebenso im Jahr 2027 vorgesehen.</p>
<p>Die Schülergremien – auch als „Schülergerichte" oder „Teen Courts" bezeichnet – bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Speziell geschulte Jugendliche sprechen an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Jugendlichen über deren Straftaten – etwa Diebstahl, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen oder Körperverletzung. Gemeinsam werden Sanktionen festgelegt – beispielsweise die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit oder eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehen. Die Arbeit der Schülergremien erfolgt stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Das erste Schülergremium in Sachsen-Anhalt wurde 2007 vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V. gegründet und hat seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet. Mit Bitterfeld-Wolfen wächst das landesweite Netzwerk der Schülergerichte weiter.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">653393</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=653393&cHash=f61b40afb9d043dc99caeeb9e6171a78
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Neuer Präsident des Landgerichts Stendal von Justizministerin Weidinger ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 07 May 26 09:55:58 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Das Landgericht Stendal hat einen neuen Präsidenten. Dr. Lars-Hendrik Schröder hat die Ernennungsurkunde persönlich von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Franziska Weidinger erhalten. Er tritt die Nachfolge von Frank Böger an, der inzwischen als Präsident des Landgerichts Magdeburg tätig ist.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Ich gratuliere Herrn Dr. Schröder herzlich zur Ernennung und wünsche ihm viel Erfolg bei der Bewältigung der Aufgaben als Präsident des Landgerichts Stendal. Mit ihm übernimmt eine äußerst erfahrene Führungspersönlichkeit das Landgericht. Dr. Schröder verfügt über eine hohe juristische Kompetenz und einen außergewöhnlichen Erfahrungsschatz – sowohl in der Rechtsprechung, in der Strafverfolgung als auch in der Justizverwaltung. Ich bin überzeugt davon, dass er das Landgericht Stendal umsichtig, zukunftsorientiert und mit großem Fachwissen leiten wird.“</p>
<p>Dr. Lars-Hendrik Schröder ist 58 Jahre alt und schloss sein erstes juristisches Staatsexamen 1993 in Schleswig und 1997 das zweite juristische Staatsexamen in Hannover ab. Seit 1997 ist er in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Seine Laufbahn begann er als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg sowie weiteren Stationen, darunter dem Amtsgericht Schönebeck. Ab dem Jahr 2001 war er als Richter am Landgericht Magdeburg tätig. Im Jahr 2004 wurde er an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet; 2005 kehrte er als Richter und später als Vorsitzender Richter ans Landgericht Magdeburg zurück. Vom Jahr 2008 an war Dr. Lars-Hendrik Schröder an das Ministerium der Justiz abgeordnet; ab März 2008 war er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt. Seit Juni 2010 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Stendal.</p>
<p><u>Anhang:</u></p>
<p>Foto: MJ LSA <br />Dr. Lars-Hendrik Schröder ist am 7. Mai 2026 von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Franziska Weidinger zum Präsidenten des Landgerichts Stendal ernannt worden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">651463</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=651463&cHash=d1f6c62cdc2e9039d64be4f4b710d2a4
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Neuer Präsident des Landgerichts Stendal von Justizministerin Weidinger ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 15 May 26 08:09:47 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Das Landgericht Stendal hat einen neuen Präsidenten. Dr. Lars-Hendrik Schröder hat die Ernennungsurkunde persönlich von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Franziska Weidinger erhalten. Er tritt die Nachfolge von Frank Böger an, der inzwischen als Präsident des Landgerichts Magdeburg tätig ist.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Ich gratuliere Herrn Dr. Schröder herzlich zur Ernennung und wünsche ihm viel Erfolg bei der Bewältigung der Aufgaben als Präsident des Landgerichts Stendal. Mit ihm übernimmt eine äußerst erfahrene Führungspersönlichkeit das Landgericht. Dr. Schröder verfügt über eine hohe juristische Kompetenz und einen außergewöhnlichen Erfahrungsschatz – sowohl in der Rechtsprechung, in der Strafverfolgung als auch in der Justizverwaltung. Ich bin überzeugt davon, dass er das Landgericht Stendal umsichtig, zukunftsorientiert und mit großem Fachwissen leiten wird.“</p>
<p>Dr. Lars-Hendrik Schröder ist 58 Jahre alt und schloss sein erstes juristisches Staatsexamen 1993 in Schleswig und 1997 das zweite juristische Staatsexamen in Hannover ab. Seit 1997 ist er in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Seine Laufbahn begann er als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg sowie weiteren Stationen, darunter dem Amtsgericht Schönebeck. Ab dem Jahr 2001 war er als Richter am Landgericht Magdeburg tätig. Im Jahr 2004 wurde er an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet; 2005 kehrte er als Richter und später als Vorsitzender Richter ans Landgericht Magdeburg zurück. Vom Jahr 2008 an war Dr. Lars-Hendrik Schröder an das Ministerium der Justiz abgeordnet; ab März 2008 war er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt. Seit Juni 2010 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Stendal.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">653588</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=653588&cHash=b0c1fe5260c005bf98f0533fa333d2b3
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Neuer Präsident des Landgerichts Stendal von Justizministerin Weidinger ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 15 May 26 08:15:30 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Das Landgericht Stendal hat einen neuen Präsidenten. Dr. Lars-Hendrik Schröder hat die Ernennungsurkunde persönlich von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Franziska Weidinger erhalten. Er tritt die Nachfolge von Frank Böger an, der inzwischen als Präsident des Landgerichts Magdeburg tätig ist.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Ich gratuliere Herrn Dr. Schröder herzlich zur Ernennung und wünsche ihm viel Erfolg bei der Bewältigung der Aufgaben als Präsident des Landgerichts Stendal. Mit ihm übernimmt eine äußerst erfahrene Führungspersönlichkeit das Landgericht. Dr. Schröder verfügt über eine hohe juristische Kompetenz und einen außergewöhnlichen Erfahrungsschatz – sowohl in der Rechtsprechung, in der Strafverfolgung als auch in der Justizverwaltung. Ich bin überzeugt davon, dass er das Landgericht Stendal umsichtig, zukunftsorientiert und mit großem Fachwissen leiten wird.“</p>
<p>Dr. Lars-Hendrik Schröder ist 58 Jahre alt und schloss sein erstes juristisches Staatsexamen 1993 in Schleswig und 1997 das zweite juristische Staatsexamen in Hannover ab. Seit 1997 ist er in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Seine Laufbahn begann er als Richter auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg sowie weiteren Stationen, darunter dem Amtsgericht Schönebeck. Ab dem Jahr 2001 war er als Richter am Landgericht Magdeburg tätig. Im Jahr 2004 wurde er an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet; 2005 kehrte er als Richter und später als Vorsitzender Richter ans Landgericht Magdeburg zurück. Vom Jahr 2008 an war Dr. Lars-Hendrik Schröder an das Ministerium der Justiz abgeordnet; ab März 2008 war er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt. Seit Juni 2010 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Stendal.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">653616</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=653616&cHash=1508dc0067b802e9a02e80b8b82a6b90
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Zukunftstag 2026: Nachwuchskräfte entdecken die Vielfalt der Justiz Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 20 Apr 26 12:12:44 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich auch in diesem Jahr am bundesweiten Zukunftstag für Mädchen und Jungen  – dem Girls’Day und dem Boys’Day. Am Donnerstag, dem 23. April 2026, laden 35 Einrichtungen der Justiz Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse ein und geben ihnen einen Einblick in ihre Arbeit. Insgesamt stehen 240 Plätze zur Verfügung.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Der Zukunftstag ist eine hervorragende Gelegenheit, jungen Menschen frühzeitig die Berufe in der Justiz vorzustellen. Wer einmal hinter die Kulissen eines Gerichts oder einer Justizvollzugsanstalt geblickt hat, erlebt hautnah, wie vielseitig, sinnstiftend und zukunftssicher eine Karriere in der Justiz ist. Ich freue mich, dass sich in diesem Jahr wieder so viele Einrichtungen in ganz Sachsen-Anhalt engagieren – und danke allen Bediensteten, die diesen Tag mit Leben füllen.”</p>
<p>Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet am 23. April 2026 in der Justiz Sachsen-Anhalt ein abwechslungsreiches Programm:</p>
<p>Am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gestalten Bedienstete eine simulierte Gerichtsverhandlung zu einem fiktiven räuberischen Diebstahl; dabei wird den Schülerinnen und Schülern der Ablauf der Verhandlung erläutert, und Fragen können direkt gestellt werden. Am Amtsgericht Salzwedel schlüpfen die Teilnehmenden unter Anleitung selbst in die Rollen von Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt sowie Angeklagter oder Angeklagtem – nachdem sie zuvor gemeinsam mit Berufsanwärterinnen und Berufsanwärtern eine reale, aufgearbeitete und anonymisierte Strafakte besprochen haben. Am Amtsgericht Quedlinburg steht die „Gerichts-Rallye” im Mittelpunkt: Die Schülerinnen und Schüler erkunden die verschiedenen Bereiche des Gerichts.</p>
<p>In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur einen Diensthund der Anstalt kennen, sondern erhalten auch einen Einblick in einen Gefangenentransportwagen, einen kameraüberwachten Haftraum und die Anstaltszentrale.</p>
<p>Erstmals beim Zukunftstag dabei ist der Soziale Dienst der Justiz in Lutherstadt Wittenberg. Unter dem Motto „Real Talk: Ein Tag in der Bewährungshilfe” erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die Tätigkeitsfelder Bewährungshilfe und Opferberatung, können an einem realen Beratungsgespräch teilnehmen und eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer einen Tag lang bei der Arbeit begleiten.</p>
<p>Weitere Informationen auf <a href="http://www.girls-day.de">www.girls-day.de</a> und <a href="http://www.boys-day.de">www.boys-day.de</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">646226</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=646226&cHash=97fb1823f86e41d8aafa4db1473d83e5
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Fakeshop-Finder erreicht 100.000 identifizierte Fälle – Land Sachsen-Anhalt will Förderung fortsetzen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 01 Apr 26 12:38:11 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Der Fakeshop-Finder (<a href="http://www.fakeshop-finder.de">www.fakeshop-finder.de</a>) zählt bundesweit zu den meistgenutzten Online-Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Er unterstützt auch Menschen in Sachsen-Anhalt dabei, seriöse von unseriösen Online-Shops zu unterscheiden und Betrugsrisiken besser einzuschätzen. Seit dem Start des Projekts im August 2022 wurden über das Tool mehr als 100.000 potenziell betrügerische Online-Shops identifiziert. Aktuell sind rund 103.200 entsprechende Einträge in der Datenbank erfasst. Insgesamt wurden bislang etwa 2,64 Millionen Domains untersucht.</p>
<p>Die Nutzungszahlen steigen kontinuierlich: Der Fakeshop-Finder wird derzeit rund 430.000 Mal pro Monat genutzt. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt fördert das Projekt finanziell und beabsichtigt, diese Unterstützung fortzusetzen.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger:</strong> „Der Fakeshop-Finder ist eine etablierte Anwendung und hat bereits zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug geschützt. Mehr als 100.000 identifizierte Fakeshops zeigen: Online-Betrug ist kein Randphänomen, sondern ein relevantes Problem für alle, die im Internet einkaufen. Sachsen-Anhalt beteiligt sich daher gezielt an diesem Erfolgsprojekt. Die Nutzung ist einfach und kostenlos: Unter <a href="http://www.fakeshop-finder.de">www.fakeshop-finder.de</a> kann die Webadresse eines Shops eingegeben werden, innerhalb weniger Sekunden erfolgt eine Bewertung. Ich empfehle, den Fakeshop-Finder insbesondere bei unbekannten Online-Shops zu nutzen."</p>
<p><strong>Volkmar Hahn, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:</strong> „Über 100.000 identifizierte Fakeshops – diese Zahl ist beeindruckend und alarmierend zugleich. Sie zeigt, wie professionell und skrupellos Betrügerinnen und Betrüger im Internet agieren. Der Fakeshop-Finder bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher einen verlässlichen digitalen Schutz. Ich freue mich, dass Sachsen-Anhalt an der finanziellen Förderung dieses erfolgreichen Projektes festhalten will.“ </p>
<p><u>Weitere Informationen</u></p>
<p>Der Fakeshop-Finder prüft automatisiert, ob ein Online-Shop typische Merkmale eines unseriösen Anbieters aufweist. Hinter dem Tool steckt ein System, das automatisiert das Internet kontinuierlich nach Shops durchsucht. Jede gefundene Webseite wird auf Merkmale gescannt, die häufig bei unseriösen Anbietern vorkommen: etwa ein fehlendes Impressum oder eine gefälschte Umsatzsteuer-ID, aber auch technische Merkmale, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit bloßem Auge nicht erkennen können. Nutzerinnen und Nutzer erhalten das Ergebnis in Ampel-Form: Rot steht für eine eindeutige Warnung, Gelb für erhöhte Vorsicht und Grün für unauffällige Ergebnisse.</p>
<p>Der Fakeshop-Finder ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, gefördert von den jeweiligen Landesministerien.</p>
<p>Im November 2025 wurde der Fakeshop-Finder in Kopenhagen mit dem European Crime Prevention Award (ECPA) 2025 ausgezeichnet und kam als deutscher Beitrag auf den dritten Platz. Der ECPA wird jährlich vom Europäischen Netzwerk für Kriminalprävention für herausragende Projekte zur Kriminalprävention vergeben.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">641818</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=641818&cHash=e5d2b4d20669c6bc4b8654ac1f8b763a
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Absolventenempfang im Justizministerium: 43 neue Volljuristinnen und Volljuristen in Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 27 Mar 26 12:23:24 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat im Ministerium in Magdeburg Absolventinnen und Absolventen empfangen, die kürzlich das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden und damit ihre Jura-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Insgesamt haben in diesem Prüfungsdurchgang 43 Frauen und Männer das Examen bestanden und sind nun Volljuristinnen bzw. Volljuristen. Im Jahresverlauf wird es einen weiteren Prüfungsdurchgang geben.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger</strong>: „Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen herzlich zum Bestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens. Alle stehen als Volljuristinnen und Volljuristen nun vor vielversprechenden beruflichen Möglichkeiten: natürlich bei uns in der Justiz, aber auch in der Verwaltung sowie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder als Notarinnen und Notare. Ich hoffe, dass sich viele unserer Absolventinnen und Absolventen für eine berufliche Zukunft in Sachsen-Anhalt entscheiden. Für den weiteren beruflichen Werdegang wünsche ich alles Gute."</p>
<p>Von den 43 Absolventinnen und Absolventen haben in dem Prüfungsdurchgang acht ein Prädikatsexamen mit den Abschlussnoten „vollbefriedigend“, „gut“ oder „sehr gut“ erreicht. Das beste Ergebnis erzielte ein Absolvent mit 10,60 Punkten und der Note „vollbefriedigend“.</p>
<p>Zahlreiche Institutionen sorgen für einen erfolgreichen Ablauf der Juristenausbildung im Land, insbesondere das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, die Rechtsanwaltskammer, die Notarkammer sowie das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt, welches organisatorisch zum Justizministerium gehört. Ministerin Weidinger sprach bei der Veranstaltung allen Beteiligten ihren Dank aus.</p>
<p>Die Juristenausbildung ist zweistufig: Nach dem Studium und der Ersten Juristischen Prüfung folgt das Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung. Seit 1995 haben in Sachsen-Anhalt insgesamt 2.938 Referendare ihre Ausbildung abgeschlossen.</p>
<p>Volljuristinnen und Volljuristen können zum Beispiel als Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Notarassessorinnen und Notarassessoren, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">641177</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=641177&cHash=8578be5865c6fbca4d72f45a26c2eae3
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Justizministerin Weidinger nimmt an Gedenkveranstaltung zum Umgang mit jüdischem Erbe in der DDR teil
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 26 15:27:18 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat heute an einer justizöffentlichen Gedenkveranstaltung in der Winterkirche des Halberstädter Doms teilgenommen. Die Veranstaltung, organisiert vom Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Thomas Kluger, widmete sich dem Umgang mit dem jüdischen Erbe und der Shoa-Erinnerungskultur in der DDR – am Beispiel des 1982 am Halberstädter Dom errichteten Mahnmals für die deportierten Halberstädter jüdischen Bürgerinnen und Bürger.</p>
<p>In Fachvorträgen beleuchteten Privatdozent Dr. habil. Philipp Graf von der Universität Leipzig den Umgang der DDR mit dem jüdischen Erbe am Beispiel Halberstadts sowie Prof. Dr. Doron Kiesel, Direktor der Bildungsabteilung des Zentralrates der Juden in Deutschland, die Frage ungebrochener Traditionslinien des Antisemitismus aus jüdischer Perspektive.</p>
<p>In einer anschließenden Podiumsdiskussion kamen neben den Referenten auch Zeitzeugen zu Wort: Daniel Priese, der in den 1980er-Jahren als Steinmetz am Halberstädter Dom tätig war, sowie Minister und Oberbürgermeister a. D. Matthias Gabriel, der als Mitorganisator der Gedenkveranstaltung von 1982 über die Entstehung des Mahnmals berichtete.</p>
<p>Ministerin Franziska Weidinger sprach gemeinsam mit Prof. Dr. Kiesel Schlussworte. In ihrem Beitrag würdigte sie das Engagement aller Beteiligten und betonte die bleibende Bedeutung von Erinnerung und Verantwortung – insbesondere für Juristinnen und Juristen als Hüterinnen und Hüter des Rechts. Sie erinnerte an die Deportation der jüdischen Bevölkerung Halberstadts am 12. April 1942 und unterstrich, dass das Gedenken an dieses Ereignis Auftrag und Mahnung zugleich ist.</p>
<p><strong>Thomas Kluger, Richter am Landgericht und Antisemitismusbeauftragter bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg</strong>: „Veranstaltungen wie diese sind unverzichtbar. Sie erinnern uns daran, dass die Geschichte des Antisemitismus keine abgeschlossene ist. Es ist unserer aller Aufgabe, Erinnerung wachzuhalten und Haltung zu zeigen: Erinnerung und Erkenntnis sind Geschwister. Ich danke allen Referentinnen und Referenten, den Zeitzeugen sowie den Anwesenden, die durch ihr Erscheinen ein Zeichen gesetzt haben."</p>
<p>Die Veranstaltung fügt sich in das kontinuierliche Engagement der Justiz Sachsen-Anhalt im Kampf gegen Antisemitismus ein. Antisemitismus ist eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung – ihr begegnet die Justiz Sachsen-Anhalt mit konsequenter Strafverfolgung und gezielter Aufklärung. Der Antisemitismusbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist dabei ein fester Bestandteil dieser Arbeit: Er steht als zentraler Ansprechpartner für Fragen zum jüdischen Leben und zu antisemitischen Straftaten zur Verfügung, koordiniert Netzwerke und initiiert Fortbildungen für Justizbedienstete.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">640374</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=640374&cHash=59ce254839c509604d0502e93b0a4e17
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Zwei Oscars für ZDF/ARTE – Rainer Robra und Franziska Weidinger gratulieren
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 16 Mar 26 15:08:21 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Bei der 98. Oscar-Verleihung am Sonntag, 15. März 2026, in Los Angeles haben zwei ZDF/ARTE-Koproduktionen einen Academy Award gewonnen. „Ein Nobody gegen Putin“ erhielt den Preis für den besten Dokumentarfilm. Das norwegische Drama „Sentimental Value“, eine Koproduktion mit deutscher Beteiligung, siegte als bester internationaler Film.</p>
<p><strong>Rainer Robra, der für Medien zuständige Staatsminister und Minister für Kultur und Mitglied des Programmbeirats von ARTE</strong>: „Die beiden Oscars sind eine starke Anerkennung für die Arbeit von ZDF und ARTE. Sie zeigen, welches internationale Niveau öffentlich-rechtliche Koproduktionen erreichen können. Mein herzlicher Glückwunsch gilt allen Filmschaffenden und Beteiligten zu diesem besonderen Erfolg.“</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, Mitglied im ZDF-Fernsehrat und Programmbeirat von ARTE Deutschland</strong>: „Zwei Oscars in einer Nacht – eine großartige Nachricht für ZDF und ARTE. Beide Filme sind Weltklasse-Produktionen, die bewegen. Ich gratuliere allen Beteiligten herzlich.“</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">638423</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=638423&cHash=a98adf619ecef74e60cdcadcfe5478a9
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 10 Mar 26 10:30:06 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Deutschland begeht am 11. März den Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und setzt ein Zeichen der Solidarität mit allen Betroffenen, ihren Angehörigen sowie den Einsatz- und Rettungskräften. Im Mittelpunkt stehen Erinnerung, Mitgefühl und ein starker Opferschutz. Der Gedenktag wird in Deutschland seit 2022 offiziell begangen und knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer von Terrorismus an, der seit 2005 jährlich am 11. März stattfindet.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger,</strong> zum Gedenktag: „Auch wir in Sachsen-Anhalt waren auf schmerzliche Weise von Anschlägen betroffen. Die geschlagenen Wunden sind noch lange nicht verheilt – so wie zuletzt beim Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Viele Menschen tragen die Bilder und Gefühle dieses Abends bis heute in sich: Betroffene, Angehörige, Augenzeuginnen und Augenzeugen, Einsatzkräfte. Am Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt wollen wir ihnen sagen: Wir sehen Ihren Schmerz, wir stehen an Ihrer Seite, Sie sind nicht allein. Unser Rechtsstaat begegnet solchen Gewaltakten mit Entschlossenheit, aber auch mit Menschlichkeit, Zuwendung und einem starken Opferschutz.“</p>
<p>Die <strong>Landesopferschutzbeauftragte, Dr. Gabriele Theren</strong>, ergänzt: „Hinter jedem Anschlag stehen Gesichter, Geschichten und Familien. Viele der vom Anschlag in Magdeburg betroffenen Menschen kämpfen noch immer mit körperlichen und seelischen Folgen, mit Ängsten, mit Furcht im Alltag. Unser Auftrag ist es, ihnen nicht nur nach der Tat, sondern weiterhin Halt zu geben: mit verlässlichen Ansprechpersonen, konkreten Hilfsangeboten und einem offenen Ohr. Der Gedenktag erinnert uns daran, hinzusehen, zuzuhören und dafür zu sorgen, dass niemand mit seinem Leid unsichtbar bleibt.“</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">636114</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=636114&cHash=67f2f327ed2111172ff817338db6da5f
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Elektronische Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalt eingeführt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 20 Feb 26 10:44:09 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung der Justiz Sachsen-Anhalt: In der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes wurde die elektronische Prozessakte eingeführt. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg sowie an den Verwaltungsgerichten (VG) Halle (Saale) und Magdeburg bearbeiten nun rund 120 Bedienstete die Verfahren vollständig elektronisch im Echtbetrieb. Damit ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt der Justiz erfolgreich gestartet. Zum Einsatz kommt dabei eine Fachanwendung des e²-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland angehören.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt haben wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen und zukunftsfesten Justiz gemacht. Dass der Übergang in den Echtbetrieb trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen ist, ist vor allem dem außerordentlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Sie haben den regulären Dienstbetrieb trotz der erheblichen zusätzlichen Belastungen durch die Einführungsprozesse in vorbildlicher Weise aufrechterhalten. Ebenso gilt mein Dank den IT-Fachleuten aus der Justiz sowie von Dataport, die diesen Prozess fachlich und technisch begleitet haben. Besonders hervorheben möchte ich die kontinuierliche Unterstützung durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, ohne die dieser anspruchsvolle Pilotierungsprozess nicht hätte realisiert werden können.“</p>
<p><strong>Oliver Becker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt: </strong>„Die Einführung der elektronischen Akte stellt einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Insbesondere für die Bediensteten im nicht-richterlichen Dienst bedeutet sie einen erheblichen Umbruch der täglichen Arbeitsweise. Arbeitsplätze, Abläufe und Routinen haben sich innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändert. Dies verlangt ein großes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Für diesen enormen Kraftakt – der sich durch die Asyleingangswelle, der sich die Verwaltungsgerichte seit einem Jahr erneut stellen müssen, noch erheblich gesteigert hat – danke ich allen Bediensteten ausdrücklich. Es bestehen noch vielfältige Herausforderungen, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch weiterhin begleiten und bestimmte Abläufe zunächst verlangsamen werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich insbesondere bei den Verfahrensbeteiligten um Verständnis und Geduld bitten, wenn gerichtliche Schreiben, Urteile oder Eingangsbestätigungen derzeit später ankommen als üblich. Ich bin dankbar, dass die Umsetzung an allen drei Gerichten trotz aller Hindernisse so gut gelungen und die elektronische Akte von den Bediensteten gut angenommen worden ist. Ich bin überzeugt, dass die elektronische Akte langfristig einen Gewinn für die Justiz darstellt.“</p>
<p>Nachdem nun die Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig mit der elektronischen justiziellen Akte arbeitet, laufen auf Hochtouren die Einführungsprozesse in den weiteren Bereichen der Justiz des Landes.</p>
<p>Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden zuständig und besteht aus den Verwaltungsgerichten in Halle (Saale) und Magdeburg sowie dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig für die unabhängige Kontrolle der Verwaltungen, beispielsweise in Fällen von Baurecht, Polizeirecht oder Beamtenangelegenheiten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">632018</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=632018&cHash=d117b69a1e39ed0063d5b33b920a229a
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Aktualisierte Broschüre zum Ehrenamt im Justizvollzug erschienen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 09 Feb 26 10:18:59 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Broschüre „Ehrenamt im Justizvollzug“ in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Sie bietet einen aktuellen und kompakten Überblick über Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Anforderungen ehrenamtlichen Engagements im Justizvollzug des Landes.</p>
<p>Die Publikation richtet sich sowohl an bereits engagierte Ehrenamtliche als auch an Bürgerinnen und Bürger, die sich künftig im Justizvollzug einbringen möchten. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Gefangenen und straffällig gewordenen Menschen auf ihrem Weg zurück in ein straffreies Leben.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „</strong>Ehrenamtliches Engagement im Justizvollzug ist ein wichtiger Baustein erfolgreicher Resozialisierung. Ehrenamtliche aus der Mitte der Gesellschaft schaffen durch persönliche Zuwendung, Verlässlichkeit und alltagsnahe Angebote Brücken zwischen Haft und Gesellschaft. Sie engagieren sich beispielsweise in sportlichen Angeboten, fördern soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit oder stehen als Gesprächs- und Kontaktpersonen für Menschen zur Verfügung, die nur wenige oder gar keine sozialen Kontakte haben. Diese kontinuierlichen, oft niedrigschwelligen Begegnungen stärken Selbstvertrauen, Verantwortungsbewusstsein und soziale Bindungen – zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Wiedereingliederung nach der Haft. Mein Dank gilt allen Menschen, die sich bereits im Justizvollzug des Landes ehrenamtlich engagieren oder dies planen.“</p>
<p>Die aktualisierte Broschüre informiert unter anderem über:</p>
<ul>
<li>Einsatzfelder und Aufgaben ehrenamtlicher Tätigkeit</li>
<li>persönliche Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten</li>
<li>die Zusammenarbeit mit Justizvollzugseinrichtungen sowie</li>
<li>Fragen der Kostenerstattung und des Versicherungsschutzes</li>
</ul>
<p>In Sachsen-Anhalt gibt es drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt, eine Jugendanstalt in Raßnitz und eine Jugendarrestanstalt in Halle (Saale). In diesen Einrichtungen des Justizvollzugs des Landes Sachsen-Anhalt können Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich aktiv werden.</p>
<p>Die Broschüre zum „Ehrenamt im Justizvollzug“ steht in Papierform und im Internet zum Ansehen und Herunterladen zur Verfügung: <a href="https://lsaurl.de/EhrenamtJustizvollzug">lsaurl.de/EhrenamtJustizvollzug</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">629839</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=629839&cHash=f395e934d6416359f960fd701f5b79e1
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Moderner Justizvollzug in Sachsen-Anhalt – Landtag beschließt Gesetzesnovellierung
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 28 Jan 26 17:45:33 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz zur Modernisierung des sachsen‑anhaltischen Justizvollzugsrechts verabschiedet. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und Änderungsbedarfe, die sich auch aus den vollzuglichen Entwicklungen der letzten Jahre ergeben haben, berücksichtigt.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: </strong>„Mit dem neuen Gesetz geben wir dem Justizvollzug in unserem Land Regelungen an die Hand, welche sich an aktuellen rechtlichen Entwicklungen orientieren. Das schafft Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Zudem wird der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt moderner und zugleich wird der Stellenwert von Arbeit hinter Gittern weiter gestärkt. Erwerbstätigkeit ist im Justizvollzug ein zentrales Element der Resozialisierung: Wer während seiner Haft arbeitet und im Rahmen seiner Fähigkeiten Leistungsbereitschaft zeigt, erfährt Anerkennung und kann mit dem erarbeiteten Geld einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten. Zugleich bereitet Arbeit Gefangene gezielt auf die Entlassung vor und unterstützt sie dabei, den Übergang in ein eigenverantwortliches, möglichst straffreies Leben zu schaffen.“</p>
<p>Die Novellierung umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:</p>
<p><strong>Aufnahme von Zweck und Funktion von Arbeit in das Justizvollzugsgesetzbuch</strong></p>
<p>Mit der Aktualisierung des Justizvollzugsrechts werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Mit Urteil des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht Regelungen des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie Regelungen des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes für mit dem Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar. Kern dieser Entscheidung waren hierbei die Regelungen zur Gefangenenarbeit und deren Vergütung. Sachsen-Anhalt ist von diesem Urteil zwar nicht unmittelbar betroffen, es besteht aber trotz deutlicher Unterschiede im gesetzlich verankerten Resozialisierungskonzept auch für das Justizvollzugsrecht in Sachsen-Anhalt ein Anpassungsbedarf, um den Kernaussagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Hierbei werden wesentliche Regelungen zum Zweck der Gefangenenbeschäftigung und Vergütung konkretisiert bzw. neu in das Justizvollzugsgesetzbuch aufgenommen. Dabei wird die allgemeine Arbeitspflicht in eine individuelle Arbeitspflicht geändert. Dies erfolgt zur Schärfung des am konkreten Behandlungsbedarf orientierten Resozialisierungskonzeptes. Dieses stellt darauf ab, dass im Rahmen des individuellen Vollzugsplans die Erforderlichkeit von Arbeits- und Ausbildungsmaßnahmen festgestellt wird. Ziel des normativ gestalteten Justizvollzugs ist es mit Blick auf die Resozialisierung und die soziale Integration, den Gefangenen die Fähigkeit und den Willen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu vermitteln, damit diese nach der Haftentlassung in der Gesellschaft ohne weitere Straftaten und Rechtsbrüche leben und zugleich die Möglichkeiten unserer Gesellschaft nutzen können.</p>
<p><strong>Neue Vergütungsregelungen für Gefangenenarbeit</strong></p>
<p>Weiterhin wird die Vergütung für die Beschäftigungszeiten angehoben, um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Vergütung, die den Gefangenen einen erkennbaren Vorteil belässt und damit den Mehrwert von Arbeit unterstreicht, nachzukommen. Es ist eine Erhöhung der Eckvergütung von 9 auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV für Gefangene und entsprechend für Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung von 16 auf 22 Prozent derselben Bezugsgröße vorgesehen. Dies führt dazu, dass zum Beispiel ein Gefangener, der sechs Stunden täglich einer Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen nachgeht, statt der bislang vorgesehenen rund 267 Euro künftig knapp 445 Euro im Monat verdienen kann. Das Geld kann insbesondere zur Entschädigung von Opfern und zur Tilgung von Schulden verwendet werden. Der zugrunde liegende Stundenlohn für eine Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt würde im Jahr 2026 somit von aktuell 2,14 Euro auf 3,56 Euro deutlich ansteigen.</p>
<p><strong>Einführung nicht-monetärer Vergütungsbestandteile</strong></p>
<p>Die Gefangenen können sich zusätzlich bis zu acht Freistellungstage je Jahr erarbeiten, die bei hierfür geeigneten Gefangenen auch zur Verkürzung der Haftzeit genutzt werden können. Erarbeitete Freistellungstage können Gefangene unbeachtet dessen beispielsweise als arbeitsfreie Tage in der Haft nutzen.</p>
<p><strong>Erlass von Verfahrenskosten des vorangegangenen Gerichtsverfahrens</strong></p>
<p>Darüber hinaus wird als zusätzliche Anerkennung von Beschäftigung die Möglichkeit eines (teilweisen) Erlasses von Verfahrenskosten durch Ausübung von Beschäftigung eingeführt. Zukünftig können je fünf Prozent der Verfahrenskosten pro sechs Monate zusammenhängender Arbeitszeit erarbeitet und im Anschluss erlassen werden.</p>
<p>Zusätzlich zu den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 veranlassten Änderungen sollen u. a. folgende Neuregelungen eingeführt werden:</p>
<p><strong>Vollzugsrechtliche Grundlagen für die Einführung des „Day-by-Day“-Modells</strong></p>
<p>Mit der Novellierung des Justizvollzugsrechts wird die Einführung einer Regelung für Gefangene ermöglicht, auch in der Haft durch unbezahlte freie Arbeit weitere Ersatzfreiheitsstrafen und Hafttage abzuwenden bzw. zu reduzieren. Nach dem „Day-by-Day“-Modell wird künftig die tageweise Leistung freier Arbeit auch nach Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe und andauernder Vollstreckung inner- oder bei geeigneten Gefangenen außerhalb der Justizvollzugsanstalt ermöglicht und damit eine Verkürzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe bewirkt.</p>
<p><strong>Maßnahmen zur Verhinderung des Einbringens, des Besitzes und des Konsums berauschender Stoffe in Form von neuen psychoaktiven Stoffen</strong></p>
<p>Der Justizvollzug in vielen Bundesländern, so auch im Land Sachsen-Anhalt, sieht sich zunehmend mit dem Einbringen, dem Besitz und dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen (npS) konfrontiert. Der Konsum von npS kann zu erheblichen gesundheitlichen Folgen bei dem Betroffenen und somit auch zu einer Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt führen. Daher ist es erforderlich, das Einbringen von npS in eine Justizvollzugseinrichtung wirksam durch technische Detektionsmaßnahmen (z. B. durch den Einsatz von elektronischen Spurendetektoren) zu unterbinden und auch die Ausgabe von eingehenden (mutmaßlich mit npS getränkten) Schriftstücken im Original durch die Ausreichung von Fotokopien zu ersetzen. Entsprechende Rechtsgrundlagen sieht der Gesetzentwurf vor. Angesichts von zunehmend zu verzeichnenden Manipulationen sollen aus demselben Grund eingehende Schreiben von Verteidigern an Gefangene mit einem gesonderten Begleitschreiben an die Justizvollzugseinrichtung gerichtet werden, um die Authentizität des Absenders besser prüfen zu können und so einem Missbrauch von gesetzlich privilegiertem Schriftgut wirksam entgegenzutreten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">627194</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=627194&cHash=373fa8473c593758bab9c74dea725ad2
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt Burg verstorben
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 15 Jan 26 14:51:51 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg im Landkreis Jerichower Land ist am Morgen des 15. Januar 2026 ein Gefangener, der sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bernburg seit November 2025 in Untersuchungshaft befand, leblos in seinem Einzelhaftraum aufgefunden worden. Es wird gegenwärtig von einer Selbsttötung ausgegangen. Die weiteren Ermittlungen bleiben abzuwarten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">624802</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=624802&cHash=7796d8936ddec22a6b502861a9c59dbd
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Schülergerichte in Sachsen-Anhalt: Erfolgsprojekt wird auch 2026 ausgeweitet
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 05 Jan 26 10:18:15 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt baut das Projekt „Schülergerichte“ 2026 weiter aus. Nachdem im vergangenen Jahr neue Standorte hinzugekommen sind, ist nunmehr die Einrichtung von einem weiteren Schülergericht in Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. Die entsprechende Förderung wird gegenwärtig vorbereitet. Damit wächst das landesweite Netzwerk von Angeboten, in denen speziell geschulte Jugendliche Verantwortung übernehmen und über kleinere Delikte von Gleichaltrigen – etwa Diebstahl, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen oder einfache Körperverletzung – in einem pädagogisch begleiteten Verfahren beraten und entscheiden.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: </strong>„Die Ausweitung des Projektes stärkt die Kriminalprävention und die Rechtsstaatsvermittlung an unseren Schulen. Mit jedem weiteren Standort erhalten mehr Jugendliche in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte fair zu lösen und Demokratie im Alltag praktisch zu erfahren. Bei den Bescheidübergaben habe ich immer wieder erlebt, wie viel Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Projektverantwortlichen und weiteren Beteiligten in diesem Projekt steckt. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank – ohne dieses Engagement vor Ort wäre der Erfolg der Schülergerichte in Sachsen-Anhalt nicht denkbar. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Projektträgern.“</p>
<p><strong>Linda Schuck, Koordinatorin für die Schülergremien, vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung e. V.:</strong> „Mit der Ausweitung des Projekts Schülergremium auf weitere Standorte in Sachsen-Anhalt ist 2025 ein wichtiger Entwicklungsschritt gelungen: Das Projekt wird breiter verfügbar gemacht und zugleich strukturell so aufgestellt, dass Qualität und Verlässlichkeit auch mit zusätzlichen Trägern gesichert werden können. Aktuell stellen die Projektmitarbeitenden das Projekt an Schulen vor und werben Schülerinnen und Schüler an, die sich ehrenamtlich im Projekt engagieren möchten. Genau hier beginnt die eigentliche Wirkung: Jugendliche übernehmen Verantwortung, lernen zuzuhören, abzuwägen und Entscheidungen zu begründen. Als Koordinierungsstelle konnten wir das Projekt bereits in einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit dem Justizministerium sowie dem Bildungsministerium vorstellen. Parallel sind die Projektmitarbeitenden startklar: Die Ausbildungsinhalte für die neuen Schülergruppen wurden bereits erarbeitet. Die Ausbildung beginnt, sobald sich ausreichend Schülerinnen und Schüler angemeldet haben. Gleichzeitig werden die notwendigen Gespräche mit den zuständigen Staatsanwaltschaften geführt, damit Verfahren und Abläufe verlässlich ineinandergreifen. Für 2026 ist unser Ziel klar: stabile Kooperationen, der Ausbildungsstart für Schülerinnen und Schüler sowie eine Umsetzung, die Qualität sichert und das Projekt in den Regionen verankert."</p>
<p>Im Jahr 2025 wurden unter Federführung des Justizministeriums die Strukturen bereits gezielt ausgebaut: Es wurden freie Träger zur Projektumsetzung gewonnen. Hierfür wurden mehr als 120.000 Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF Plus bereitgestellt. Neue Standorte in Halle (Saale), Gardelegen, Sangerhausen und Naumburg (Saale) erhielten entsprechende Förderbescheide. Kurz vor dem Jahreswechsel erfolgte die Zusage für ein weiteres Schülergericht in Salzwedel. Zu den neuen Schülergerichten in Salzwedel und Bitterfeld-Wolfen wird es demnächst offizielle Bescheidübergaben durch Justizministerin Franziska Weidinger geben.</p>
<p>Die Koordinierung der Projektausweitung sowie die Schulungen übernimmt der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V. Das erste Schülergericht in Sachsen-Anhalt wurde 2007 vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V. gegründet und hat seitdem mehrere Hundert Fälle bearbeitet. Das Projekt im Harz gilt bis heute als Vorbild für weitere Schülergremien im Land.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">621219</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=621219&cHash=87e7c86c1a9427ad34e699ac17d72264
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Bürgernahe und leistungsfähige Justiz in Sachsen-Anhalt: Reform stärkt Amtsgerichte
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 02 Jan 26 10:34:02 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Am 1. Januar 2026 ist eine bundesweite Reform der Regelungen zu den gerichtlichen Zuständigkeiten in Kraft getreten. Kern ist die Änderung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten. Amtsgerichte auch in Sachsen-Anhalt haben nun mehr Zuständigkeiten. Die Amtsgerichte sind jetzt für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig, vorher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Bei einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro sind die Landgerichte zuständig. Bei einem Zivilprozess vor einem Landgericht gilt ein Anwaltszwang, vor einem Amtsgericht ist ein Rechtsbeistand im Zivilprozess nicht verpflichtend.</p>
<p>Außerdem fallen nun bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in die Zuständigkeit der Amtsgerichte, unabhängig davon, wie hoch der Streitwert ist. Andere Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel aus Heilbehandlungen, über Veröffentlichungen im Internet bzw. in der Presse oder im Vergaberecht – fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Durch die Neuregelungen sollen Spezialisierungen erweitert und eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz garantiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Fragen und Antworten: </u></strong></p>
<p><strong>Was hat sich konkret geändert? </strong></p>
<p>Zum 1. Januar 2026 wurde die Streitwertgrenze in Zivilsachen für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass künftig wieder mehr Zivilstreitigkeiten bei den Amtsgerichten und nicht mehr bei den Landgerichten verhandelt werden.</p>
<p><strong>Was bedeutet der Begriff „Streitwertgrenze“?</strong></p>
<p>Der Streitwert bezeichnet den finanziellen Umfang, den Wert des Streitgegenstandes eines Rechtsstreits. Er ist unter anderem maßgeblich dafür, welches Gericht zuständig ist und in welcher Höhe Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Die sogenannte Zuständigkeitsstreitwertgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag das Amtsgericht und ab welchem Betrag das Landgericht als Eingangsinstanz zuständig ist.</p>
<p><strong>Warum die Reform?</strong></p>
<p>Die bislang geltende Grenze von 5.000 Euro wurde zuletzt im Jahr 1993 festgelegt – zu einer Zeit, als noch die Währung Deutsche Mark galt. Angesichts u. a. der Entwicklung der Lebenshaltungskosten hat sich der reale Wert dieser Grenze deutlich verringert. Die Anhebung auf 10.000 Euro berücksichtigt dies und stärkt die ortsnahe Justiz, indem mehr Verfahren dort verhandelt werden, wo die Bürgerinnen und Bürger leben.</p>
<p><strong>Was bedeutet die Änderung für die Gerichte in Sachsen-Anhalt?</strong></p>
<p>Mit der Anhebung der Streitwertgrenze auf 10.000 Euro werden die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt künftig wieder mehr Fälle verhandeln. In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte in allen Regionen des Landes. Diese Gerichte sind für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar und fungieren als erste Instanz für viele Rechtsstreitigkeiten. Die nächsthöhere Instanz sind die Landgerichte. Davon gibt es in Sachsen-Anhalt vier: in Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau.</p>
<p><strong>Was haben die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt von der Reform?</strong></p>
<p>Wenn mehr Zivilprozesse vor den Amtsgerichten verhandelt werden, bedeutet dies für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger insbesondere in ländlichen Regionen kürzere Wege und eine bessere Erreichbarkeit der Justiz. Die Reform verbessert den Zugang zur Justiz und reduziert den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für Rechtsuchende. Gleichzeitig werden die Landgerichte entlastet und können sich stärker auf komplexe Verfahren konzentrieren, was wiederum auch den Bürgerinnen und Bürgern bei komplexen Fällen zugutekommt. Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden voraussichtlich profitieren, da viele Forderungsprozesse künftig am oder unweit des Unternehmenssitzes geführt werden können.</p>
<p><strong>Gibt es Änderungen bei der Auswahl eines Rechtsbeistands?</strong></p>
<p>Die Reform führt gleichzeitig dazu, dass es keinen Anwaltszwang in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro gibt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen in diesen Fällen weiterhin selbst vor Gericht vertreten. Bei einem Zivilprozess vor einem Landgericht gilt ein Anwaltszwang.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">621621</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=621621&cHash=5b4d48678e53ebb2187c6559be2331a2
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Bundesrichterwahl: Jurist aus Sachsen-Anhalt zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 22 Dec 25 13:08:11 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Im Rahmen der Bundesrichterwahl hat der Richterwahlausschuss in Berlin den Volljuristen Dr. Bernward Wollenschläger, Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg (derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe), zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) gewählt.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger</strong>: „Ich gratuliere Dr. Bernward Wollenschläger ganz herzlich zu seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof. Diese Entscheidung ist eine verdiente Anerkennung seiner herausragenden juristischen Kompetenz und langjährigen Erfahrung. Mich erfüllt mit Stolz, dass ein so profilierter Spitzenjurist gewählt wurde. Die Entscheidung des Richterwahlausschusses unterstreicht die hohe Qualität und Fachkompetenz der Bediensteten der sachsen-anhaltischen Justiz.“</p>
<p><strong>Dr. Winfried Holthaus, Präsident Oberlandesgericht Naumburg</strong>: „Wir freuen uns sehr darüber, dass mit Dr. Bernward Wollenschläger ein so erfahrener und fachlich exzellenter Kollege an den Bundesgerichtshof wechselt. Wir danken Herrn Dr. Wollenschläger herzlich für seine am Oberlandesgericht Naumburg geleistete vortreffliche Arbeit und wünschen ihm für den neuen beruflichen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute.“</p>
<p>Der Richterwahlausschuss hat am 18. Dezember 2025 in Berlin in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Besetzung der Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht entschieden. Dem Richterwahlausschuss gehören die Ministerinnen und Minister der 16 Länder sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.</p>
<p>Zur Person</p>
<p>Dr. Bernward Wollenschläger wurde in Würzburg geboren, ist 47 Jahre alt, verheiratet und Vater von vier Kindern. Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium von 1997 bis 2003 in Würzburg, Oxford und Freiburg folgten die Promotion, das Rechtsreferendariat und das zweite juristische Staatsexamen. Seine berufliche Tätigkeit begann er 2005 beim Max-Planck-Institut Freiburg (Europäisches und Internationales Strafrecht). Von 2007 bis 2014 war Dr. Bernward Wollenschläger als Rechtsanwalt für eine international agierende Wirtschaftskanzlei in Hamburg mit den Vertiefungen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht tätig. 2014 trat er in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und wurde Richter auf Probe. Im Jahr 2016 wurde er zum Richter am Landgericht Hamburg ernannt. Im Jahr 2018 wechselte er in den Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Zunächst war er als Staatsanwalt in Halle und seit 2021 in unterschiedlichen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts Naumburg tätigt. In den Jahren 2022 und 2023 war er nebenamtlich wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau. Seit 2023 ist Dr. Bernward Wollenschläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs abgeordnet. Im Jahr 2024 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Naumburg ernannt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">620089</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=620089&cHash=4aa3ecfb83672188f185c8f799a73abc
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Justizministerin und Landesopferbeauftragte gedenken der Opfer
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 19 Dec 25 10:02:19 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Am 20. Dezember 2025 jährt sich der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zum ersten Mal. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, und die Landesopferbeauftragte, Dr. Gabriele Theren, erinnern an die Opfer und ihre Angehörigen.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Der 20. Dezember ist ein Tag der Trauer, des Erinnerns und der Solidarität. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die ihr Leben verloren haben, bei den Verletzten und bei all jenen, deren Leben seitdem nicht mehr dasselbe ist. Viele Betroffene tragen Wunden, die man nicht sehen kann – seelische Narben, Ängste und tiefe Verunsicherung. Ihnen gilt unsere unveränderte, aufrichtige Anteilnahme. Dieses Gedenken mahnt uns zugleich, füreinander einzustehen. Hass und Gewalt dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt stehen fest an der Seite der Betroffenen. Ein starker, handlungsfähiger Rechtsstaat und ein mitfühlender gesellschaftlicher Zusammenhalt sind unsere Antwort auf diesen Angriff. Zudem gilt unser aller Dank denjenigen, die am Anschlagsabend und danach den Betroffenen geholfen und sich um diese Opfer sowie Freunde und Familien gekümmert haben. Dies zeigt, dass wir als Gesellschaft in den schwierigsten Situationen zusammenhalten.“</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte, Dr. Gabriele Theren:</strong> „Der Anschlag hat tiefe Spuren hinterlassen – bei den Opfern und ihren Angehörigen, in Magdeburg und weit darüber hinaus. Gerade der Jahrestag, der laufende Strafprozess und die Weihnachtszeit können Erinnerungen und Belastungen erneut verstärken oder sogar erstmals auslösen. Deshalb ist es wichtig zu sagen: Niemand bleibt mit seinem Leid allein. Alle Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes stehen allen Betroffenen weiterhin zur Verfügung. Wir hören zu, begleiten und helfen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Halt zu geben, Schutz zu bieten und die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen.</p>
<p>Unter der <strong>kostenfreien Beratungshotline 0800 0009546</strong> können sich Betroffene und alle Menschen, die betroffen sind und sich bislang noch nicht gemeldet oder Hilfe gesucht haben, an speziell geschultes Fachpersonal wenden, das persönliche und unterstützende psychosoziale Beratung anbietet. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym.</p>
<p>Die <strong>psychosoziale Beratungshotline</strong> ist voraussichtlich bis Ende Januar 2026 zu folgenden Zeiten erreichbar:</p>
<p><strong>Montag bis Freitag: 11:00 – 20:00 Uhr sowie <br />20. - 21.12.2025<br />24. - 26.12.2025<br />31.12.2025, 01.01.2026 und am <br /></strong><strong>06.01.2026: jeweils 09:00 – 20:00 Uhr</strong></p>
<p><strong><br />Weitere Informationen: </strong></p>
<p><a href="https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/gesundheitswesen/medizinische-versorgung/trauma-ambulanzen">Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige nach dem Anschlag in Magdeburg</a></p>
<p><a href="https://opferhilfe.sachsen-anhalt.de/opferhilfefonds-pm">Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt</a></p>
<p><a href="https://opferhilfe.sachsen-anhalt.de/landesopferbeauftragte-zalob">Kontaktdaten der Landesopferbeauftragten Sachsen-Anhalt</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">619599</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=619599&cHash=8bc94383e387a5939f1273b785acb97e
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt für Birgit Neumann-Becker
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 19 Dec 25 10:57:38 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Birgit Neumann-Becker ist mit der Ehrennadel des Landes-Sachsen-Anhalt geehrt worden. Im Auftrag von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wurden die Ordensinsignien und die Verleihungsurkunde durch Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, überreicht. </p>
<p>„Mit der Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt würdigen wir den langjährigen und herausragenden Einsatz von Frau Neumann-Becker. Über viele Jahre hinweg hat sie mit großem Verantwortungsbewusstsein und mit persönlicher Hingabe dazu beigetragen, das Unrecht der SED-Diktatur sichtbar zu machen, Opfer anzuhören und das Geschehene in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ihr unermüdlicher Einsatz war ein zentraler Pfeiler für Aufarbeitung, Erinnerung und Anerkennung – eine Tätigkeit von unschätzbarem Wert für unser Land und die hier lebenden Menschen, gegen das Vergessen. Frau Neumann-Becker hat Betroffenen eine Stimme gegeben, die historische Wahrheitsfindung gefördert und damit das Vertrauen in unseren Staat gestärkt. Mit der Verleihung der Ehrennadel würdigt das Land Sachsen-Anhalt dieses Engagement und drückt Respekt und Dankbarkeit aus“, sagte Ministerin Weidinger.</p>
<p>Neumann-Becker war von 2013 bis 2017 Sachsen-Anhalts Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen und von 2017 bis 2024 als Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Dabei hat sie sich für die Opfer der SED-Diktatur eingesetzt und kämpfte gegen jede Relativierung des Unrechts, das in der DDR begangen wurde. Besonders hervorzuheben ist ihr Interesse an lokalen Vorgängen und persönlichen Schicksalen. Als Landesbeauftragte hat Birgit Neumann-Becker eine Behörde geleitet, die sich der Aufarbeitung und Vermittlung der Geschichte der politischen Verfolgung, insbesondere die Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gewidmet hat. Dabei wurden auch Forschungs- und Ausstellungsprojekte initiiert, die die Erinnerungsarbeit gefördert haben. Seit 2024 leitet Birgit Neumann-Becker das Wittenberger Predigerseminar.</p>
<p>Die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt ist eine staatliche Auszeichnung, die vom Ministerpräsidenten für herausragendes und langfristiges ehrenamtliches Engagement oder eine besonders verdienstvolle Erfüllung beruflicher Pflichten verliehen wird. Jede Person kann Anregungen zur Verleihung der Ehrennadel an die Vorschlagsberechtigen richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">619614</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
                        https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_rss%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_rss%5Bcontroller%5D=Static&tx_tsarssinclude_rss%5Buid%5D=619614&cHash=495461cb14b1496196a6af63538d6b21
                    ]]>
                </link>
            </item>
        
    </channel>
</rss>