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            Landesportal Sachsen-Anhalt - Pressemitteilungen der Justiz
            
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        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Tue, 19 May 26 02:32:11 +0200</pubDate>
        
            
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LG HAL) Weitere Prozessauftakte für Mai 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 13 May 26 10:21:50 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong><u>Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Naumburg</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />22.05.26, 09:30 ; 15.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 17.06.26, 09:00 ; 29.06.26, 09:30 ; 30.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 08.07.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 90</strong></p>
<p><strong>6 KLs 5/26 jug</strong></p>
<p>Dem im Mai 1977 geborenen Angeklagten werden 60 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last gelegt, davon in 56 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und in einem Fall in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornografischer Inhalte. Er soll von Dezember 2017 bis Oktober 2025 in seiner Wohnung in Naumburg sexuelle Handlungen an den in den Jahren 2004 bis 2007 und 2010 bis 2013 geborenen mutmaßlich sieben Geschädigten vorgenommen haben.</p>
<p>Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.</p>
<p>Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.</p>
<p><strong><u>Gefährliche Körperverletzung u. a. in Merseburg</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />22.05.26, 09:00 ; 10.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 06.07.26, 09:00 ; 07.07.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 141</strong></p>
<p><strong>1 Ks 2/26</strong></p>
<p>Dem im Juli 2000 geborenen Angeklagten M. und dem im April 2001 geborenen Angeklagten A. werden gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen.</p>
<p>Die Angeklagten sollen im August 2025 gewaltsam in eine Wohnung in Merseburg eingedrungen sein. In der Küche soll der Angeklagte M. mit einem Hammer auf eine der mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gegangen sei. Sodann sollen beide Angeklagte auf zwei weitere Personen eingeschlagen haben, wobei der Angeklagte A. eine Rohrzange benutzt haben soll. Währenddessen sollen beide Angeklagten gerufen haben, dass sie alle umbringen bzw. erstechen werden, um die anwesenden Personen einzuschüchtern.</p>
<p>Eine der mutmaßlich Geschädigten soll mindestens drei Mal am Kopf getroffen worden sein und eine Schädelprellung und zwei Kopfplatzwunden erlitten haben. Ein weiterer mutmaßlich Geschädigter soll verschiedene Hämatome an Kopf und Schulter erlitten haben.</p>
<p>Im September 2025 sollen beide Angeklagten erneut in die Wohnung eingedrungen sein und die dort befindlichen Personen aufgefordert haben, ihre Handys auf den Tisch zu legen, damit niemand die Polizei rufen könne. Dann soll der Angeklagte M. mit der mutmaßlich Geschädigten das Zimmer verlassen und ihr gesagt haben, dass er ihr das Leben zur Hölle und sie fertigmachen werde, wenn sie ihre Anzeige hinsichtlich des vorangegangenen Vorfalls nicht zurücknehme. Der Angeklagte A. soll währenddessen die übrigen anwesenden Personen bewacht haben.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte diese Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg - Schöffengericht - erhoben, welches die Sache zur Prüfung eines etwaigen Tötungsvorsatzes an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle verwiesen hat.</p>
<p>Die Angeklagte M. hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Der Angeklagte A. hat sich bisher nicht eingelassen.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren.</p>
<p><strong><u>Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Naumburg</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />29.05.26, 09:00 ; 02.06.26, 09:00 ; 09.06.26, 09:00 ; 29.06.26, 13:00 ; 06.07.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 187</strong></p>
<p><strong>3 KLs 5/26</strong></p>
<p>Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt und seinen Eigenkonsum durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er von Oktober 2025 bis Dezember 2025 an drei Tagen jeweils mindestens 250 Gramm Methamphetamin erworben und diese an seine Abnehmer verkauft haben.</p>
<p>Zudem soll er 20 Gramm Kokain und 500 Gramm Marihuana angekauft und in der Wohnung seiner Schwester aufbewahrt haben, in der bei einer Wohnungsdurchsuchung noch Restmengen, u. a. knapp 10 Gramm Kokain und 140 Gramm Marihuana, aufgefunden werden konnten. Dabei seien auch Verpackungsmaterialien und zwei Feinwaagen gefunden worden.</p>
<p>Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte ein geöffnetes Einhandmesser griffbereit neben dem Sofa gelagert haben.</p>
<p>Darüber hinaus soll der Angeklagte im Januar 2026 in der Wohnung seiner Schwester knapp 12 Gramm Methamphetamin gelagert und zur Absicherung seiner Drogengeschäfte wiederum zugriffsbereit in der Küche einen Schlagring aufbewahrt haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LG HAL) Polnische Richter besuchen das Landgericht Halle
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 12 May 26 11:26:43 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Vom 06. Mai bis 08. Mai besuchte eine Delegation des Landgerichts Poznań, bestehend aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin und einem Vorsitzenden Richter, das Landgericht Halle.</p>
<p>Damit wurde die seit Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages im Dezember 2024 bestehende Partnerschaft weiter mit Leben erfüllt. Die beiden Gerichte haben es sich zum Ziel gesetzt, durch regemäßige persönliche Kontakte eine informelle Ebene zu schaffen, auf welcher Richterinnen und Richter beider Länder ihre beruflichen Erfahrungen austauschen und aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen erörtern können.</p>
<p>Bereits im Mai 2025 hatte eine Delegation des Landgerichts Halle das Partnergericht in Poznań besucht. Im Rahmen des Gegenbesuchs wurde den polnischen Kollegen nun nicht nur das historische Landgerichtsgebäude gezeigt, sondern auch das moderne Justizzentrum mit seinen unterschiedlichen Gerichten. Bei dieser Gelegenheit konnten Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Gerichtsaufbau und der Gerichtsverwaltung diskutiert werden, wobei bei allen Unterschieden in Struktur und Größe auch zahlreiche Gemeinsamkeiten zum Vorschein kamen.</p>
<p>Der Donnerstagnachmittag war dann dem kollegialen Austausch mit Richterinnen und Richtern des Landgerichts vorbehalten. Die polnischen Richter berichteten darüber, dass in Polen Gerichtsverhandlungen in Zivilverhandlungen regelmäßig per Video- und Audioaufzeichnung dokumentiert werden, so dass diese Aufzeichnungen dann den Richterinnen und Richtern bei der Abfassung der Urteile und auch in der Berufungsinstanz bei der Kontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung zur Verfügung stehen. Ebenso wurde diskutiert, dass die polnischen Richterinnen und Richter zur Bewältigung ihrer hohen Arbeitsbelastung auf juristisch ausgebildete Richterassistentinnen und –assistenten zurückgreifen können. Darüber hinaus waren die aktuellen politischen Entwicklungen in beiden Ländern und deren Auswirkungen auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch unabhängige Richterinnen und Richter Gegenstand der Diskussion.</p>
<p>Zum Abschluss des Besuchs erklärte der Präsident des Landgerichts Poznań Piotr Marciniak: Durch unseren Besuch in Halle haben wir unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen und ihr Arbeitsumfeld noch besser kennen gelernt. Der nächste Schritt der Zusammenarbeit ist eine Vertiefung des Erfahrungsaustauschs auf fachlicher Ebene unter Einbeziehung möglichst vieler Richterinnen und Richter beider Gerichte.</p>
<p>Der Präsident des Landgerichts Halle Jörg Engelhard pflichtete dem bei und erklärte: <br />Während des Besuchs der polnischen Kolleginnen und Kollegen haben wir erneut Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtskulturen kennengelernt. Diesen wertvollen Austausch wollen wir fortsetzen und möglichst schon im nächsten Jahr im Rahmen einer Richterfortbildung eine gemeinsame Veranstaltung zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Themen organisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 04 May 26 06:53:56 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong>Die Termine zum Prozess um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finden sie jeweils in gesonderten Pressemitteilungen und auf der Webseite des Landgerichts unter Aktuelles Weihnachtsmarkt-Prozess</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Raub im Zusammenhang mit mutmaßlichen Betäubungsmittelhandel in Magdeburg   </strong></p>
<p>23 KLs 274 Js 55379/25 (3/26) – 3. Strafkammer</p>
<p><strong> </strong>1 Angeklagter</p>
<p>1 Sachverständiger</p>
<p>13 Zeugen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Mittwoch, 6. Mai 2026, 09.00 Uhr, Saal A 23</p>
<p>Fortsetzungstermine:        13. Mai 2026, 09.00 Uhr, Saal A 23 </p>
<ol start="19">
<li>Mai 2026, 13.00 Uhr, Saal C 24</li>
<li>Mai 2026, 13.00 Uhr, Saal 6 und</li>
<li>Mai 2026, 09.00 Uhr, Saal A 23</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einem 28-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 15. November 2025 in Magdeburg gemeinsam mit drei anderen Personen in einem Mehrfamilienhaus den Geschädigten vor dessen Wohnung abgepasst zu haben und mit einem großen Messer bedroht zu haben. Die mutmaßlichen Täter sollen dann den Geschädigten gezwungen haben, sie in die Wohnung zu lassen. Die Wohnung sollen sie nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben und u. a. ein Handy und Schmuck erbeutet haben. Zudem sollen die Schlüssel des Geschädigten einbehalten worden sein.  </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Raubdelikte in Wolmirstedt im Juli und September 2024</strong></p>
<p>25 KLs 273 Js 60797/24 (13/25) – 5. Strafkammer</p>
<p><strong> </strong>1 Angeklagte</p>
<p>1 psychiatrischer Sachverständiger</p>
<p>17 Zeugen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Mittwoch, 6. Mai 2026, 13.00, Saal 5</p>
<p>Fortsetzungstermine:        11. und 18. Mai 2026, 13.00 Uhr,</p>
<ol start="20">
<li>Mai 2026, 05. Juni 2026 und 29. Juni 2026,09.30 Uhr sowie 1. und 2. Juli 2026, jeweils 13.00 Uhr, jeweils Saal 5</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dem 22-jährigen Angeklagten werden drei Raubdelikte vorgeworfen. Am 06.07.2024 soll er am Bahnhof in Wolmirstedt mit einem Schlagstock einen Mann verprügelt haben, um dessen Smartphone zu rauben. Am 21.07.2024 soll der Angeklagte im Zusammenhang mit einem möglichen Drogengeschäft einen anderen Mann wiederum mit einem Schlagstock geschlagen haben, um ein Smartphone zu erbeuten. Am 09.09.2024 soll er den Mann aus der Tat vom 21.07.2024 erneut ein Smartphone geraubt haben.</p>
<p>Der Angeklagte, der ohne festen Wohnsitz sein soll, konnte aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts vom 06. Mai 2025 festgenommen werden und befindet sich in Untersuchungshaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Drogenhandel  in Magdeburg </strong></p>
<p>23 KLs 262 Js 57448/25 (2/26) – 3. Strafkammer</p>
<p>1 Angeklagter</p>
<p>5 Zeugen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 12. Mai 2026, 09.00 Uhr, Saal A 23</p>
<p>Fortsetzungstermine:        19. Mai 2026, 09.00 Uhr, Saal C 24, 20. Mai 2026,</p>
<p>                                           09.00 Uhr, Saal A 23</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einem 36 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, in Magdeburg knapp 500 g Amphetamin, rund 15 g Kokain, rund 30 g Haschsich und rund 1 kg Marihuana sich Anfang Dezember 2025 verschafft zu haben, um das Rauschgift gewinnbringend zu veräußern. Zudem soll der Angeklagte ein Messer zugriffsbereit bei sich geführt haben.</p>
<p>Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte geschwiegen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Erpressung eines Mannes, der Interesse an Kontakten zu minderjährigen Mädchen gehabt haben soll</strong></p>
<p>25 KLs 534 Js 19157/25 (20/25) – 5. Strafkammer  </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1 Angeklagter</p>
<p>10 Zeugen</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. Mai 2026, 09.30 Uhr, Saal 5</p>
<p>Fortsetzungstermine:        21., 26. und 27. Mai 2026, jeweils 09.30 Uhr,</p>
<p>                                          Saal 5</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einem 41 Jahre alten Mann wird u. a. erpresserischer Menschenraub und Körperverletzung in Aschersleben u. a. Orten vorgeworfen. Der Angeklagte und ein gesondert verfolgter Mann sollen dem Geschädigten Beziehungen zu minderjährigen Mädchen vorgeworfen haben. Um den Geschädigten zur Rede zu stellen, sollen sie ihn über ein soziales Medium mit Hilfe einer weiter gesondert verfolgten jungen Frau zu einem Treffen in Ermsleben veranlasst haben. Das Treffen sollte eine Falle sein. Der Angeklagte und der gesondert Verfolgte sollen dann den Geschädigten verprügelt und in dem eigenen Fahrzeug des Geschädigten entführt haben. Während der Fahrt soll der Geschädigte weiter bedroht worden sein. Zudem sollen dem Geschädigten 900 Euro entwendet worden sein. Die Zahlung eines weiteren Geldbetrages soll zudem für den nächsten Tag vereinbart worden sein, da der Angeklagte und der gesondert Verfolgte dem Geschädigten androhten, ansonsten ihm und seine Familien etwas anzutun.  Bei der vereinbarten Geldübergabe soll dann der Zugriff der Polizei erfolgt sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Löffler</p>
<p>Pressesprecher</p>
                    ]]>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Beschlagnahme nach Durchsuchung im Landtag - Teil 2
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 26 10:13:54 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        Gericht hat die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Unterlagen und Dateien nach Durchsuchung der Fraktionsräume der SPD - Landtagsfraktion angeordnet.

                    ]]>
                </description>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LAG) Arbeitsgericht Magdeburg – Streik im Nahverkehr
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 26 14:02:42 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>Arbeitsgericht Magdeburg – 7 Ga 16/26</strong></p>
<p><strong>Harzer Verkehrsbetriebe GmbH./. Gewerkschaft ver.di</strong></p>
<p>Am Abend des 28.04.2026 hat das Arbeitsgericht Magdeburg nach mündlicher Verhandlung durch Urteil die Anträge der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen.</p>
<p>Die Gewerkschaft ver.di hatte zuvor am 24.04.2026 öffentlichkeitswirksam mitteilen lassen, dass für die 18. Kalenderwoche erneut mit Arbeitskämpfen gegenüber der HVB zu rechnen sei und dann konkret am 27.04.2026 um ca. 11:00 Uhr angekündigt, am 29.04.2026 in der Zeit von 2:30 Uhr bis 23:59 Uhr die Arbeit komplett und ausnahmslos auf allen Linien der HVB niederzulegen.</p>
<p>Die HVB hat unter Hinweis auf ihre Verpflichtungen in der Schülerbeförderung mit ihren Anträgen das Ziel verfolgt, die Streiks vollständig zu untersagen, hilfsweise die Warnstreiks in der Zeit der Schülerbeförderung von 5:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu untersagen, hilfsweise einen Notdienst für die Schülerbeförderung einzurichten.</p>
<p>Das Arbeitsgericht hat, nachdem Vergleichsgespräche zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung gescheitert waren, seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die von der Gewerkschaft ver.di gewählte Ankündigungsfrist von 39,5 Stunden noch ausreichend gewesen sei, weil sie sich auf fast 2 ganze Arbeitstage erstreckt habe und Drittbetroffenen damit die Möglichkeit gegeben habe, nach alternativen Beförderungsmöglichkeiten zu suchen. Außerdem habe die mündliche Verhandlung ergeben, dass seitens der HVB die Zeit genutzt worden sei, um Absprache mit dem Landesschulamt zu treffen und einige Planungen für einen Notfallplan aufzustellen. Zudem habe die HVB in ihren Anträgen keinen nachvollziehbaren Umfang eines Notdienstes formuliert, der Antrag sei viel zu weitgehend gewesen und habe im Grunde dem Regelbetrieb entsprochen. Ein maßvoller Antrag hätte gute Erfolgsaussicht gehabt.</p>
<p>Bundschuh<br />Pressesprecher</p>
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            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LG HAL) Terminvorschau für Mai 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 28 Apr 26 14:03:36 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong><u>Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />05.05.26, 09:00 ; 08.05.26, 09:00 ; 11.05.26, 13:00 ; 12.05.26, 09:00 ; 18.05.26, 08:30 ; 09.06.26, 08:00 ; 16.06.26, 14:00 ; 25.06.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 90</strong></p>
<p><strong>6 KLs 2/26</strong></p>
<p>Dem im Juli 1988 geborenen Angeklagten werden drei Fälle des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge, davon in einem Fall in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die im Juli 1990 geborene Angeklagte soll zu einer der Betäubungsmitteltaten Hilfe geleistet haben.</p>
<p>Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2024 drei Kilogramm Marihuana und im August 2024 fünf Kilogramm Marihuana angekauft zu haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.</p>
<p>Zudem soll der Angeklagte diverse Betäubungsmittel (Cannabis, Methamphetamin, Kokain, Ecstasy und Amphetamin) an Rauschgiftkonsumenten verkauft haben, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen. Die Betäubungsmittel soll er - mit Wissen der Angeklagten - in einer Vielzahl von Einzelverpackungen bis zum Weiterverkauf in der von beiden Angeklagten gemeinsam genutzten Wohnung und in einer Garage in Halle (Saale) gelagert haben.</p>
<p>Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung sollen neben einer Feinwaage und unbenutztem Verpackungsmaterial u.a. knapp zwei Kilogramm Coffein als Streckmittel, zwei Kilogramm Amphetamin, knapp 90 Gramm Levomethamphetamin, 60 Gramm Kokain, ca. 1.030 Ecstasytabletten, drei Kilogramm Haschisch und drei Kilogramm Marihuana sichergestellt worden sein.</p>
<p>Darüber hinaus soll der Angeklagte in seiner Garage einen Revolver und zahlreiche Revolver-, Flinten- und Pistolenpatronen verwahrt haben, ohne im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.</p>
<p>Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu dem bzw. den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die Strafe für die Gehilfin richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber zu mildern.</p>
<p><strong><u>Betrug in Eckartsberga und andernorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />05.05.26, 09:00 ; 19.05.26, 13:00 ; 22.05.26, 09:00 ; 03.06.26, 09:00 ; 16.06.26, 09:00 ; 25.06.26, 09:00 ; 26.06.26, 09:00 ; 06.07.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 169</strong></p>
<p><strong>16 KLs 4/24</strong></p>
<p>Der im August 1964 geborenen Angeklagten werden fünf Taten des gewerbsmäßigen Betruges, der im Januar 1991 geborenen Angeklagten vier Taten, dem im Februar 1988 geborenen Angeklagten und der im Dezember 1986 geborenen Angeklagten zehn Taten und dem im Mai 1956 geborenen Angeklagten sowie der im Mai 1960 geborenen Angeklagten drei Taten des gewerbsmäßigen Betruges zur Last gelegt.</p>
<p>Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen November 2019 und Juni 2021 Hundewelpen an gutgläubige Käufer in Deutschland verkauft und dabei über deren Rasse und Herkunft getäuscht zu haben, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von großem Umfang und einiger Dauer zu schaffen. Der Verkauf soll regelmäßig über die Internet-Plattformen "eBay-Kleinanzeigen" und "Meine Tierwelt" erfolgt sein. Die Angeklagten sollen bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, bei den Welpen handele es sich um in Deutschland geborene Hunde einer bestimmten Rasse, die als Familienhunde aufgezogen werden könnten. Stattdessen sollen die Tiere aus einer tschechischen Zwangszucht verschiedener Mischlingshunde, die teilweise aus Osteuropa zugekauft worden seien, gestammt haben und entgegen der vorgelegten Dokumente (Impfpässe, Gesundheitszeugnisse, EU-Heimtierpässe) in vielen Fällen in einem schlechten Allgemeinzustand gewesen sein.</p>
<p>Dabei soll den Käufern ein Schaden in Höhe von insgesamt 42.340 Euro entstanden sein.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.</p>
<p><strong><u>Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Landsberg und andernorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />06.05.26, 13:00 ; 07.05.26, 13:00 ; 22.05.26, 09:00 ; 15.06.26, 13:00 ; 17.06.26, 13:00 ; 19.06.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 53 (nur am 06.05.2026) und 90</strong></p>
<p><strong>6 KLs 4/26</strong></p>
<p>Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.</p>
<p>Er soll im Januar 2025 Kontakt zu einem in Syrien ansässigen Betäubungsmittelhändler aufgenommen haben, um die Ausfuhr von "Captagon"-Tabletten aus Syrien zu organisieren, da seine Verwandten in den dortigen Drogenhandel unter dem früheren Machthaber Baschar al-Assad eingebunden gewesen sein sollen und die Betäubungsmittel nach dessen Sturz außer Landes gebracht werden sollten. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das "Captagon" in Europa - vornehmlich in Deutschland und der Niederlande - gewinnbringend zu veräußern, um sich dadurch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu schaffen. Dazu soll sich die Kontaktperson des Angeklagten mehrere Paletten syrischer Lebensmittel verschafft haben, darunter fünf Paletten mit Oliven in Gläsern. In diesen Gläsern sollen insgesamt etwa 333 Kilogramm "Captagon"-Tabletten versteckt gewesen sein. Der Import nach Deutschland soll im Mai 2025 über den Lebensmittelhandel eines Zeugen abgewickelt worden sein. Diesem soll der Angeklagte vorgetäuscht haben, es handele sich um hochwertige syrische Lebensmittel, die sie gemeinsam in Deutschland verkaufen könnten. Tatsächlich soll der Angeklagte beabsichtigt haben, die Paletten mit den Olivengläsern in eine eigens dafür angemietete Lagerhalle zu verbringen bzw. verbringen zu lassen und die darin enthaltenen Betäubungsmittel gewinnbringend zu verkaufen.</p>
<p>Im Juli 2025 soll der Container mit der Lieferung bei dem Zeugen in Landsberg eingetroffen sein, wobei dessen Bruder bemerkt habe, dass sich in den Olivengläsern Betäubungsmittel befunden hätten und die Polizei informiert habe. Daraufhin seien die "Captagon"-Tabletten sichergestellt worden.</p>
<p>Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.</p>
<p><strong><u>Gewerbsmäßiger Betrug in Halle (Saale) und anderenorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />07.05.26, 10:00 ; 28.05.26, 11:00 ; 01.06.26, 10:00 ; 17.06.26, 10:00 ; 29.06.26, 10:00 ; 07.07.26, 10:00</p>
<p><strong>Raum 169</strong></p>
<p><strong>2 KLs 4/25</strong></p>
<p>Der im September 1971 geborenen Angeklagten und dem im März 1969 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 46 Fällen vorgeworfen. Die Angeklagte soll Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin einer GmbH in Halle (Saale) sein, die dort Trägerin einer Tagespflegeeinrichtung ist. Der Angeklagte ist ihr Ehemann und soll faktisch gemeinsam mit ihr die Geschäfte geführt haben.</p>
<p>Jedenfalls seit Februar 2018 bis Juli 2020 sollen beide über einen Abrechnungsdienstleister gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse für einen dort versicherten Pflegebedürftigen tatsächlich nicht oder nicht wie vereinbart erbrachte Leistungen der teilstationären Pflege, der Verhinderungspflege und der häuslichen Krankenpflege in Höhe von etwa 27.400 € abgerechnet haben.</p>
<p>Die Angeklagten haben Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.</p>
<p><strong><u>Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Hettstedt</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />08.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00 ; 02.06.26, 12:30</p>
<p><strong>Raum 169</strong></p>
<p><strong>16 KLs 2/26</strong></p>
<p>Dem im April 1986 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im Dezember 2025 insgesamt ca. 220 Gramm Cannabis, diverse Mengen Kokain, Methamphetamin und Amphetamin, sowie eine Vielzahl an Verpackungsmaterialien im Wohnzimmer seiner Wohnung aufbewahrt haben.</p>
<p>Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte eine Machete griffbereit unter der Couch gelagert haben.</p>
<p>Zudem soll er etwa 24 Gramm Methamphetamin zum Eigenkonsum verwahrt haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Naumburg</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />12.05.26, 09:00 ; 22.05.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 96</strong></p>
<p><strong>13 KLs 1/26</strong></p>
<p>Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten werden zwei Taten des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz, sowie gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen (Methamphetamin, MDMA und Cannabis) finanziert zu haben. Hierzu soll er im September 2025 mehrere Klemmtütchen mit verkaufsfertig abgepacktem Methamphetamin in seinem Rucksack mit sich geführt haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll er zudem einen Teleskopschlagstock und ein Messer griffbereit im Rucksack gelagert haben. Im Oktober 2025 soll der Angeklagte 12 Klemmtütchen mit verkaufsfertig verpacktem Methamphetamin und ca. 400 Euro Bargeld aus vorangegangenen Betäubungsmittelverkäufen neben einem Butterflymesser in seiner Bauchtasche transportiert haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Februar 2026 u. a. 54 Klemmtütchen mit insgesamt 366 Gramm Marihuana, 4 Klemmtütchen MDMA und 32 Klemmtütchen mit etwa 100 Gramm Methamphetamin in seinem Rucksack zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll der Angeklagte in seiner Jackentasche eine geladene Schreckschusspistole und zwei Einhandmesser bei sich geführt haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Vergewaltigung in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />13.05.26, 09:00 ; 20.05.26, 09:00 ; 27.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 187</strong></p>
<p><strong>3 KLs 4/26</strong></p>
<p>Dem im Juni 1990 geborenen Angeklagten werden drei Fälle der Vergewaltigung im Zeitraum von April bis Dezember 2022 vorgeworfen.</p>
<p>Der Angeklagte soll in zwei Fällen zunächst einvernehmlichen geschützten Geschlechtsverkehr mit der jeweiligen mutmaßlich Geschädigten gehabt haben. Im Verlauf soll er gegen deren Willen das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgeführt haben. In einem weiteren Fall soll er den Beischlaf mit einer der mutmaßlich Geschädigten vollzogen haben, als diese geschlafen habe, wobei diese den Geschlechtsverkehr habe abbrechen können, als sie durch die Penetration aufgewacht sei.</p>
<p>Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) - Schöffengericht - erhoben. Da im Falle einer Verurteilung eine Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe in Betracht kommen könnte, legte das Amtsgericht das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vor.</p>
<p><strong><u>Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Bad Dürrenberg</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />19.05.26, 09:00 ; 27.05.26, 09:00 ; 28.05.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 96</strong></p>
<p><strong>13 KLs 20/25</strong></p>
<p>Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den gewinnbringenden Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im Januar 2025 insgesamt ca. 400 Gramm Methamphetamin, diverse unbenutzte Klemmtüten, mehrere Feinwaagen und Bargeld in Höhe von etwa 35.000 € in seinem Wohnhaus in Bad Dürrenberg aufbewahrt haben.</p>
<p>Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte mehrere Waffen, einen Morgenstern, eine Präzisionsschleuder und ein Luftdruckgewehr griffbereit an verschiedenen Stellen des Hauses gelagert haben.</p>
<p>Zudem soll er geringe Mengen Weckamin und Methamphetamin, sowie knapp fünf Gramm Ecstasytabletten für seinen Eigenkonsum verwahrt haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Wohnungseinbruchsdiebstahl u. a. in Hettstedt und andernorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />21.05.26, 09:00 ; 03.06.26, 09:00 ; 08.06.26, 09:00 ; 11.06.26, 09:00 ; 01.07.26, 09:00 ; 08.07.26, 09:00 ; 14.07.26, 09:00 ; 15.07.26, 09:00 ; 17.07.26, 09:00 ; 23.07.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 187</strong></p>
<p><strong>4 KLs 3/26</strong></p>
<p>Dem im April 2005 geborenen Angeklagten werden 11 Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls vorgeworfen.</p>
<p>Er soll im Zeitraum von September 2024 bis November 2025 in Hettstedt, Aschersleben und andernorts in verschiedene Einfamilienhäuser eingebrochen sein, davon in zwei Fällen gemeinschaftlich mit anderen Personen. Dabei soll er u. a. technische Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Playstation), Schmuck und Uhren, sowie wertvolle Münzsammlungen und Bargeld bzw. Wertgutscheine im Gesamtwert von ca. 28.000 € erlangt haben. In einigen Fällen soll er auch Fahrzeugschlüssel und die jeweils zugehörigen Fahrzeuge entwendet haben.</p>
<p>Zudem wird ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt, da er im Oktober 2025 in dem Bewusstsein, nicht über eine Fahrerlaubnis zu verfügen, ein nicht versichertes Fahrzeug geführt haben soll.</p>
<p>Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen.</p>
<p>Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.</p>
<p>Bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts droht im Falle einer Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.</p>
<p><strong><u>Schwerer Raub u. a. in Braunsbedra</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />27.05.26, 09:00 ; 09.06.26, 09:00 ; 12.06.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 141</strong></p>
<p><strong>5 KLs 4/26</strong></p>
<p>Dem im November 1999 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.</p>
<p>Er soll sich gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Personen in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten begeben haben, um unter Gewaltanwendung Vermögensgegenstände zu erbeuten. Der Angeklagte soll den mutmaßlich Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock auf die linke Brust und die Stirn geschlagen haben. Eine der anderen Personen soll ihn mit einem Kabelbinder gefesselt haben. Dann soll der Angeklagte mit dem Schlagstock auf einen Laptop des mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen und diesen beschädigt haben. Auch sein Fernseher soll durch die Täter beschädigt worden sein. Sodann sollen der Angeklagte und seine Mittäter einen Laptop, eine Playstation 5 Pro, eine Armbanduhr, ein Handy Samsung Galaxy S 23 sowie mehrere limitierte Boxen mit Pokemon-Karten entwendet und in einen Transporter verbracht haben.  </p>
<p>Der mutmaßlich Geschädigte soll durch die Tat unter starken, sofort behandlungsbedürftigen Herzrhythmusstörungen gelitten und u. a. ein stumpfes Thorax- und Schädeltrauma erlitten haben. Zudem soll ein Schaden von ca. 25.000 € verursacht worden sein.</p>
<p>Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Gewerbsmäßiger Betrug in Halle (Saale) und anderenorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />29.05.26, 09:00 ; 18.06.26, 09:00 ; 09.07.26, 09:00 ; 21.07.26, 09:00 ; 04.08.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 169</strong></p>
<p><strong>2 KLs 3/25</strong></p>
<p>Der im Mai 1971 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 192 Fällen vorgeworfen. Sie soll Inhaberin eines Unternehmens in Halle (Saale) gewesen sein, welches u. a. Pflege- und sonstige Hilfeleistungen anbot und hierfür bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt auch anerkannt gewesen sein soll.</p>
<p>Jedenfalls seit Dezember 2015 bis Mai 2024 soll sie über einen Abrechnungsdienstleister gegenüber mehreren Pflegekassen für insgesamt 19 bei diesen versicherte Pflegebedürftige tatsächlich nicht erbrachte Betreuungs-, Entlastungs- und Verhinderungspflegeleistungen abgerechnet haben. Um die Abrechnungsfähigkeit herzustellen, soll die Angeklagte auf den Leistungsnachweisen teilweise die Unterschriften der Versicherten nachgeahmt oder nachträglich abrechnungsfähige Leistungen ergänzt haben. Insgesamt habe die Angeklagte in diesem Zeitraum gegenüber den Pflegekassen einen Betrag in Höhe von 143.412,00 Euro mit einem darin enthaltenen Bezugsvorteil in Höhe von 135.193,72 Euro abgerechnet.</p>
<p>Die Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren in Abrede gestellt.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.</p>
<p>***************************</p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.</p>
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                    <![CDATA[
                    Pressemitteilung Landgericht Magdeburg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 26 07:12:59 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Öffentliche Verhandlungstermine - Stand 22.04.2026</strong></p>
<p>21 Ks 4/25 - 111 Js 9/24 1. große Strafkammer - Schwurgerichtskammer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorsitzende hat die nachfolgend aufgeführten Termine für die öffentliche Strafverhandlung anberaumt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Alle Termine beginnen um 09.30 Uhr.</strong></p>
<p>Der Einlass erfolgt ab 07.30 Uhr. Bei der Einlasskontrolle muss möglicherweise mit Wartezeiten gerechnet werden. Bislang gab es keine längeren Wartezeiten</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ort der Verhandlung </strong>ist das Landgericht Magdeburg, Nebenstelle, Am Jerichower Platz (B1/Ecke Herrenkrugstraße) in Magdeburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen finden sie auf der Webseite des Landgerichts Magdeburg/ Aktuelles/ Weihnachtsmarkt-Prozess.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beginn war Montag, 10. November 2025, 9:30 Uhr, Saal: Saal am Jerichower Platz</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Fortsetzung der Hauptverhandlung:</p>
<p>Dienstag, 11. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 13. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 17. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 19. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 20. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 25. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 27. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 2. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 3. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 4. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 8. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 10. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 11. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 15. Dezember 2025, 09:30 Uhr, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 17. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 18. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 22.  Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 8. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 12. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 13. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 14. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 19. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 21. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 22. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 26. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 27. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 28. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 2. Februar 2026</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 3. Februar 2026</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 4. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 9. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 10. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 11. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 16. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 17. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 23. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 24. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 25. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 2. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 3. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 5. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 9. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 10. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 12. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 16. März 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 23. März 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 30. März 2026, 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 01. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 13. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 14. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt</strong> Donnerstag, 16. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt</strong> Freitag, 17. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 20. April 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 23. April 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 04. Mai 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 06. Mai 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 07. Mai 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 11. Mai 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 12. Mai 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 02. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 03. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 04. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 09. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 10. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 16. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 17. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Montag, 22. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 23. Juni 2026, 9:30 Uhr</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Löffler</p>
<p>Pressesprecher</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">648444</guid>
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                    <![CDATA[
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            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Mai 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 28 Apr 26 15:21:31 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong>Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 011/2026 <br /></strong><strong>Dessau-Roßlau, den 27.04.2026 <br /></strong><strong>Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Mai 2026:</strong></p>
<p>Vorab wird gebeten, Presseanfragen im Zeitraum vom 19.05. bis 23.05.2026 sowie vom 28.05. bis 29.05.2026 an Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Bischoff (0340 2021482) und in der Zeit vom 26.05. bis 27.05.2026 an Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Barth (0340 2021444) zu richten.</p>
<p>Im Mai 2026 sind am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen in Strafsachen anberaumt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.</p>
<p><strong><u>1.    </u></strong><strong><u>04.05.2026</u></strong></p>
<p>Die 4. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Kemberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Tatzeit: April 2024; Tatort: Wittenberg).  <br /><em>4 NBs 694 Js 22762/24</em></p>
<p>Ab 11.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen Mann aus Südliches Anhalt wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Tatzeit: August 2024; Tatort: Weißandt-Gölzau). <br /><em>4 NBs 594 Js 8673/25</em></p>
<p><strong><u>2.    06.05.2026</u></strong></p>
<p>Vor der 4. Strafkammer muss sich um 09.00 Uhr ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Wittenberg verantworten, gegen den das Amtsgericht wegen Untreue eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen verhängt hat. Er soll 2022 Fremdgeld in Höhe von etwa 2.000 €, das anlässlich eines Zivilrechtsstreits an ihn gezahlt worden war, nicht bzw. erst im Laufe des Strafverfahrens an seinen Mandanten weitergeleitet haben. Gegen das erstinstanzliche Urteil richtet sich die Berufung des Angeklagten. <br /><em>4 NBs 601 Js 20257/23</em></p>
<p><strong><u>3.    08.05.2026</u></strong></p>
<p>In einem um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer beginnenden <strong>erstinstanzlichen Verfahren</strong> wird einem 38-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau besonders schwerer räuberischer Diebstahl zur Last gelegt. Er soll bei Begehung eines Ladendiebstahls im Oktober 2025 in einem Discounter in Dessau mit einer Bierflasche nach der Filialangestellten geschlagen haben, die seinen Rucksack kontrollieren wollte. In seiner Jacke soll er ferner ein Messer bei sich geführt haben. Die Hauptverhandlung wird am 13.05. und 18.05.2026 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.  <br /><em>8 KLs 448 Js 33931/25</em></p>
<p><strong><u>4.    11.05.2026</u></strong></p>
<p>Die 4. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Tatzeit: September 2024; Tatort: Dessau).  <br /><em>4 NBs 170 Js 5923/25</em></p>
<p>Ab 10.30 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls und Bedrohung an (Tatzeit: Januar 2024; Tatort: Dessau).  <br /><em>4 NBs 448 Js 3331/24</em></p>
<p><strong><u>5.    13.05.2026</u></strong></p>
<p>Vor der 4. Strafkammer findet um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer aus Bernburg im Alter von 61 und 36 Jahren wegen versuchten Einbruchsdiebstahls statt (Tatzeit: September 2024; Tatort: Wörbzig).  <br /><em>4 NBs 294 Js 33491/24</em></p>
<p><strong><u>6.    19.05.2026</u></strong></p>
<p>Die 9. Strafkammer verhandelt ab 09.15 Uhr ein Verfahren gegen eine 38-jährige Frau aus Köthen, der Computerbetrug in 12 Fällen, Diebstahl und Unterschlagung vorgeworfen werden (Tatzeitraum: Januar bis Oktober 2024; Tatort: Köthen). <br /><em>9 NBs 697 Js 30408/24</em></p>
<p><strong><u>7.    20.05.2026</u></strong></p>
<p>Ab 09.00 Uhr muss sich vor der 4. Strafkammer ein 46-jähriger Angeklagter aus Landsberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten (Tatzeit: März 2023; Tatort: BAB 9 bei Dessau). <br /><em>4 NBs 594 Js 34243/24</em></p>
<p>Um 11.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 39-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Diebstahls (Tatzeit: Dezember 2024; Tatort: Dessau-Roßlau).  <br /><em>4 NBs 392 Js 5777/25</em></p>
<p><strong><u>8.    21.05.2026</u></strong></p>
<p>Der Monat schließt mit einer um 09.15 Uhr vor der 9. Strafkammer beginnenden Hauptverhandlung gegen einen dann 43-jährigen Angeklagten aus Hecklingen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls (Tatzeiten Juni und September 2024; Tatort: Dessau).  <br /><em>9 NBs 448 Js 25067/24</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Frank Straube <br /></em><em>Pressesprecher </em></p>
<p><em> </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
                    ]]>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    01. Mai 2026 bis 31. Mai 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 26 13:43:01 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <ol>
<li><strong> Beginnende Strafverfahren </strong></li>
</ol>
<p><strong><u> </u></strong></p>
<p><strong><u>Diebstahl / Stendal</u></strong></p>
<p>Strafkammer 11 (Kleine Strafkammer)</p>
<p>Az: 511 NBs 1/26</p>
<p><em>Der Angeklagte soll am 16.04.2025 einen Ladendiebstahl begangen haben (Schaden: 114,12 €). Mit seinem Rechtsmittel wendet er sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 23.03.2026, durch das er zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden ist.</em></p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>19.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 218</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Sachbeschädigung / Osterburg</u></strong></p>
<p>Strafkammer 10 (Berufungskammer)</p>
<p>Az: 510 NBs 5/26</p>
<p><em>Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, am 11.01.2025 aus Verärgerung über ein Räumfahrzeug dessen Seitenspiegel eingeschlagen zu haben (Schaden: ca. 750 €). Mit seiner Berufung wendet sich der Angeklagte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 08.01.2026, durch das er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 65 € erhalten hat.</em></p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>19.05.2026, 09.30 Uhr, Saal 108</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Straßenverkehrsgefährdung / Parey</u></strong></p>
<p>Strafkammer 10 (Berufungskammer)</p>
<p>Az: 510 NBs 12/26</p>
<p><em>Dem im Jahr 1940 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 07.01.2025 mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er altersbedingt hierzu nicht mehr in der Lage gewesen sei (Schlangenlinien, Parkrempler mit Schaden von rund 2250 € und anschließendem – vereitelten – Fluchtversuch). Mit seiner Berufung wendet sich der Angeklagte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Burg, durch das er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 € erhalten hat und durch das ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von einem Jahr und 3 Monaten entzogen wurde.</em></p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>26.05.2026, 09.30 Uhr, Saal 108</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Versuchter schwerer Raub / Stendal</u></strong></p>
<p>Strafkammer 3 (Jugendschutzkammer)</p>
<p>Az: 503 Kls 6/25</p>
<p><em>Die drei Angeklagten sollen am 23.08.2024 versucht haben, einem anderen Mann durch Bedrohung mit einem Messer und Schläge Geld abzunehmen.</em></p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>27.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>28.05.2026, 09.00 Uhr. Saal 108</p>
<p><strong> </strong></p>
<ol>
<li><strong> Fortsetzungstermine in Strafsachen</strong></li>
</ol>
<p>________________________________________________________________________</p>
<p><strong><u>Räuberische Erpressung/Genthin</u></strong></p>
<p>Strafkammer 1 (Große Strafkammer)</p>
<p>Az: 501 Kls 5/26</p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>04.05.2026, 10.00 Uhr, Saal 218</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Fahrlässige Tötung / BAB 14 bei Lüderitz</u></strong></p>
<p>Strafkammer 1 (Große Strafkammer)</p>
<p>Az: 501 Kls 2/26</p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>05.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>08.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>18.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes / Genthin</u></strong></p>
<p>Strafkammer 3 (Jugendschutzkammer)</p>
<p>Az: 503 Kls 21/24</p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>05.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 218</p>
<p>07.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 108</p>
<p><strong><u> </u></strong></p>
<p><strong><u>Vergewaltigung u.a. / Burg</u></strong></p>
<p>Strafkammer 1 (Große Strafkammer)</p>
<p>Az: 501 Kls 56/25</p>
<p>Terminstag/Ort:</p>
<p>07.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 218</p>
<p>13.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>19.05.2026, 09.00 Uhr, Saal 121</p>
<p>29.05.2026, 10.30 Uhr, Saal 121</p>
<p><strong><u> </u></strong></p>
                    ]]>
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                    Neue Richterin am Oberlandesgericht Naumburg ernannt
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                </title>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 26 07:40:28 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Am 21. April 2026 ist eine neue Richterin am Oberlandesgericht Naumburg ernannt worden.</p>
<p><strong>Annette Surburg-Kaiser</strong> wurde 1969 in Triberg/Schwarzwald geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie 1994 die erste juristische Staatsprüfung in Berlin. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat und die zweite juristische Staatsprüfung trat sie im Jahr 1996 in den Richterdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein, wo sie im Rahmen der Probezeit beim Landgericht Dessau-Roßlau, dem Amtsgericht Zerbst sowie bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau tätig war. Seit 1999 ist Annette Surburg-Kaiser Richterin am Landgericht Stendal. Dort war sie seitdem in verschiedenen großen Strafkammern und in unterschiedlichen Zivilkammern, auch als stellvertretende Vorsitzende sowie als Präsidialrichterin, eingesetzt. Seit 2025 ist sie an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht wird sie als Beisitzerin eines Zivil- und Familiensenats tätig sein.</p>
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                    <![CDATA[
                    Zukunftstag am 23.04.2026 auch am Oberlandesgericht Naumburg
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                </title>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 26 12:49:34 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Können Mädchen Justizwachtmeisterinnen werden und ist man als Junge für eine Büro-Tätigkeit in der Geschäftsstelle eines Gerichts geeignet?</p>
<p>Damit diese Fragen nicht offen bleiben, findet der bundesweite Zukunftstag am 23.04.2026 auch am Oberlandesgericht Naumburg statt. Zwölf Schülerinnen und Schüler, die sich darum beworben haben, beginnen ihren Tag mit der Demonstration einer Einlasskontrolle. Danach folgen eine simulierte Strafverhandlung und ein Einblick in das Einsatztraining der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister.</p>
<p>Rechtspflegerin Magdalena Kranz, die schon zum zweiten Mal an der simulierten Gerichtsverhandlung mitwirkt, freut sich auf die Veranstaltung:</p>
<p>"Am Anfang fühlte es sich etwas merkwürdig an, die Seiten zu wechseln und die Beschuldigte in einer Jugendstrafsache zu spielen. Damit sich unsere Schülerinnen und Schüler in die Situation des Gerichts hineinversetzen und über das richtige Urteil beraten können, habe ich mich aber gut auf meine Rolle vorbereitet."</p>
<p>Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Winfried Holthaus betont:</p>
<p>"Der Zukunftstag ist eine Chance, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Justiz zu geben und sie für unsere vielfältigen Justizberufe schon in jungen Jahren zu begeistern. Aber auch wer später nicht in der Justiz arbeiten möchte, bekommt einen Eindruck, wie transparent und bürgernah unsere Justiz handelt."</p>
<p>Weitere Informationen zu den Justizberufen:</p>
<p><a href="https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung">https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung</a></p>
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                    <![CDATA[
                    Beschlagnahme nach Durchsuchung im Landtag
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 20 Apr 26 09:59:40 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        Gericht hat die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Gegenstände und Dateien nach Durchsuchung der Fraktionsräume der CDU
Landtagsfraktion angeordnet. 
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                    <![CDATA[
                    Hauptverhandlung im Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges durch sog. Schockanrufe
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                </title>
                <pubDate>Thu, 09 Apr 26 08:13:51 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 010/2026 <br /></strong><strong>Dessau-Roßlau, den 07.04.2026 <br /></strong><strong>Hauptverhandlung im Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges durch sog. Schockanrufe</strong></p>
<p>Vor der 8. Strafkammer beginnt am 22.04.2026 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer und eine Frau im Alter von 22, 27 und 28 Jahren. Den Angeklagten, die vor ihrer Inhaftierung zuletzt ohne festen Wohnsitz waren, werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung insgesamt 26 Taten des vollendeten bzw. versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vorgeworfen.</p>
<p>Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sie im Zeitraum von März bis Oktober 2025 als Mitglieder einer bundesweit agierenden Bande durch sog. Schockanrufe versucht haben, von überwiegend älteren Personen Bargeld, Schmuck oder Gold zu erlangen. Dabei sollen sie sich in Telefonanrufen als Bankmitarbeiter oder Polizeibeamte ausgegeben und akute Not- oder Gefährdungssituationen vorgetäuscht haben, um die Geschädigten zu einer Übergabe der Wertgegenstände zu veranlassen. So sollen sie etwa vorgegeben haben, dass Falschgeld im Umlauf sei, das überprüft werden müsse. In acht Fällen sollen die Geschädigten Geld und sonstige Wertgegenstände im Gesamtwert von mehr als 80.000,00 € an Mitglieder der Tätergruppe herausgegeben haben. In den übrigen Fällen beendeten entweder die Angerufenen, weil ihnen Zweifel kamen, das Telefonat oder gaben die Angeklagten ihr Vorhaben auf, weil sie es ihnen nach den erlangten Informationen nicht lohnenswert oder aber zu riskant erschien. Zwei der Taten sollen in Dessau-Roßlau, eine weitere in Wittenberg verübt worden sein. Die übrigen Tatorte liegen außerhalb von Sachsen-Anhalt.</p>
<p>Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus verschiedene Verkehrsdelikte. U.a. soll einer der Männer am 02.10.2025 auf der BAB 6 mit einem gemieteten Pkw eine polizeiliche Kontrollstelle durchbrochen und bei der anschließenden Verfolgung bis auf eine Geschwindigkeit von 220 km/h beschleunigt haben, um sich einer Festnahme zu entziehen. In Nürnberg soll er dabei ein Ampelsignal missachtet und eine Kollision mit einem anderen Pkw verursacht haben, dessen Fahrerin dadurch Verletzungen davontrug.</p>
<p>Die Angeklagten, die bereits wegen diverser Eigentumsdelikte vorbestraft sind, konnten am 07.10.2025 in Niedersachsen festgenommen werden.</p>
<p>Zum Auftakttermin wird die Kammer voraussichtlich noch keine Zeugen laden. Folgende Fortsetzungstermine sind anberaumt: <br /><em> </em></p>
<p>Mittwoch, 22. April 2026, <br />Donnerstag, 23. April 2026, <br />Mittwoch, 6. Mai 2026, <br />Dienstag, 19. Mai 2026, <br />Donnerstag, 21. Mai 2026, <br />Freitag, 22. Mai 2026, <br />Montag, 1. Juni 2026, <br />Mittwoch, 3. Juni 2026, <br />Montag, 8. Juni 2026, <br />Montag, 15. Juni 2026, <br />Dienstag, 16. Juni 2026, <br />Donnerstag, 18. Juni 2026, <br />Freitag, 19. Juni 2026, <br />Dienstag, 23. Juni 2026, <br />Donnerstag, 25. Juni 2026, <br />Freitag, 26. Juni 2026, <br />Montag, 29. Juni 2026 (am 23.04.2026 um 13.00 Uhr, ansonsten jeweils 09:00 Uhr).</p>
<p><em>8 KLs 502 Js 19551/25</em></p>
<p>Frank Straube <br />Pressesprecher</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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                    <![CDATA[
                    Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im April 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Apr 26 08:56:25 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong>Die Termine zum Prozess um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finden sie jeweils in gesonderten Pressemitteilungen und auf der Webseite des Landgerichts unter Aktuelles Weihnachtsmarkt-Prozess</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sicherungsverfahren versuchte Brandstiftung in Magdeburg  </strong></p>
<p>23 KLs 233 Js 51724/25 (1/26) – 3. Strafkammer</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>1 Beschuldigte</p>
<p>1 psychiatrischer Sachverständiger</p>
<p>7 Zeugen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 7. April 2026, 09.30 Uhr, Saal A 23</p>
<p>Fortsetzungstermin:          Dienstag, 14. April 2026, 09.30 Uhr, Saal A 23</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 14. Oktober 2025 in der Nacht soll die 53-jährige Beschuldigte in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Pappkartons und Papier angezündet haben. Der Brand wurde durch den akustischen Alarm eines Rauchmelders entdeckt und konnte gelöscht werden, bevor er auf das Gebäude übergreifen konnte.</p>
<p>Infolge einer psychischen Erkrankung soll die Beschuldigte möglicherweise schuldunfähig sein. Sollte der Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Mord in Magdeburg auf der Lübecker Straße</strong></p>
<p>27 Ks 162 Js 44241/25 (7/26) – 7. Strafkammer</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>1 Angeklagte</p>
<p>1 Sachverständiger</p>
<p>Zeugen werden noch geladen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 14. April 2026, 08.15 Uhr, Saal A 23</p>
<p>Fortsetzungstermine:        5. Mai 2026, 08.15 Uhr, 18. und 19. Mai 2026, </p>
<p>                                          13.30 Uhr, 28. Mai 2026, 13.00 Uhr, 8. Juni und</p>
<p>                                           9. Juni 2026, 13.30 Uhr, 15. Juni 2026, 13.00 Uhr,</p>
<p>                                           16. Juni 2026, 13.30 Uhr, 17. Juni und</p>
<p>                                            25. Juni sowie 30. Juni 2026, </p>
<p>                                             13.00 Uhr, 2., 6., 7., 8. 13., 14. und</p>
<p>                                              16. Juli 2026, 13.00 Uhr, jeweils A 23</p>
<p>Einem  zu Prozessbeginn 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 7. September 2025 um die Mittagszeit in der Lübecker Straße in Magdeburg auf offener Straße seine geschiedene Ehefrau erstochen zu haben. Anschließend soll er in Selbsttötungsabsicht sich mehrere Stiche in den Bau versetzt haben. Motiv des Angeklagten soll gewesen sein, dass er nicht akzeptierte, dass seine Frau von ihm sich hat scheiden lassen.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft geht bei ihrer rechtlichen Bewertung von den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe aus.</p>
<p>Das Schwurgericht hat aufgrund der Verletzungen, die der Angeklagte sich selbst zugefügt hat, angeordnet, dass vorerst lediglich in einem Umfang von ca. 1,5 bis max. 2 Stunden pro Tag verhandelt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Verfahren wird neu aufgerollt: Versuchter Totschlag in Magdeburg </strong></p>
<p>21 KLs 164 Js 37991/23 (1/26) – 2. Jugendstrafkammer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1 Angeklagter</p>
<p>1 psychiatrischer Sachverständiger</p>
<p>1 Nebenklägerin</p>
<p>5 Zeugen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 21. April 2026, 09.00 Uhr, Saal 6</p>
<p>Fortsetzungstermine:        28. April 2026, 5. und 7. Mai 2026, jeweils</p>
<p>                                          09.00 Uhr, Saal 6</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der mittlerweile 23-jährigen Angeklagten wurde von der 3. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 17. Mai 2024 wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Landgericht ist damals zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte aus verschmäter Liebe in einem Schnellrestaurant in Magdeburg versucht hatte, mit einem Bleistift eine junge Frau zu erstechen. Nachdem der Angeklagte bemerkt hatte, dass der Bleistift nicht geeignet gewesen ist, um tödliche Verletzungen herbeizuführen, soll er versucht haben, das Opfer zu erwürgen. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (6 StR 495/2) vom 28. Januar 2025 wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Insbesondere die zu Ungusten des Angeklagten geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft hatte erfolgt. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht nicht ausreichend ausgeführt, ob nicht statt eines versuchten Totschlags ein versuchter Heimtückemord in Betracht kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Löffler</p>
<p>Pressesprecher</p>
                    ]]>
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            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Pressemitteilung Landgericht Magdeburg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Apr 26 08:57:28 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong>Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Öffentliche Verhandlungstermine - Stand 01.04.2026</strong></p>
<p>21 Ks 4/25 - 111 Js 9/24 1. große Strafkammer - Schwurgerichtskammer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorsitzende hat die nachfolgend aufgeführten Termine für die öffentliche Strafverhandlung anberaumt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Alle Termine beginnen um 09.30 Uhr.</strong></p>
<p>Der Einlass erfolgt ab 07.30 Uhr. Bei der Einlasskontrolle muss möglicherweise mit Wartezeiten gerechnet werden. Bislang gab es keine längeren Wartezeiten</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ort der Verhandlung </strong>ist das Landgericht Magdeburg, Nebenstelle, Am Jerichower Platz (B1/Ecke Herrenkrugstraße) in Magdeburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen finden sie auf der Webseite des Landgerichts Magdeburg/ Aktuelles/ Weihnachtsmarkt-Prozess.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beginn war Montag, 10. November 2025, 9:30 Uhr, Saal: Saal am Jerichower Platz</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Fortsetzung  der Hauptverhandlung:</p>
<p>Dienstag, 11. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 13. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 17. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 19. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag,  20. November  2025,  09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 25. November 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag,  27. November  2025,  09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag, 2. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch, 3. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag,  4. Dezember  2025,  09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 8. Dezember  2025</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch,  10. Dezember 2025</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 11. Dezember 2025</p>
<p>Montag, 15. Dezember 2025, 09:30 Uhr</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 17. Dezember 2025</p>
<p>Donnerstag, 18. Dezember 2025, 09:30 Uhr, Saal "Am Jerichower Platz"</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag,  22.  Dezember <u>2</u>025,</p>
<p>Donnerstag, 8. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 12. Januar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag,  13. Januar 2026, 09:30  Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 14. Januar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 19. Januar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mitti.voch, 21. Januar 2026, 09:30  Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag,  22. Januar <u>2</u>026, 09:30   Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 26. Januar 20<u>2</u>6, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag,  27. Januar 2026, 09:30  Uhr</p>
<p>Mittwoch,  28. Januar 2026,  09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 2. Februar 20<u>2</u>6,</p>
<p><strong>entfällt  </strong>Dienstag,  3. Februar 2026</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittvvoch,  4. Februar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag,  9. Februar 2026, 09:30  Uhr</p>
<p>Dienstag,  10. Februar 2026,  09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 11. Februar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 16. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 17. Februar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag, 23. Februar 2026, 09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag, 24. Februar <u>2</u>026, 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch,  25. Februar 2026,  09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Montag,  2. März 2026,  09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag,  3. März 2026, 09:30  Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 5. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag, 9. März 2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Dienstag,  10. März 2026,  09:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Donnerstag, 12. Mär<u>z </u>2026, 09:30 Uhr</p>
<p>Montag 16.03.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Montag  23.03.2026  9:30 Uhr</p>
<p>Montag 30.03.2026 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Mittwoch 01.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Montag 13.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p><strong>entfällt </strong>Dienstag 14.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag, 16.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Freitag, 17.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Montag 20.04.2026 9:30 Uhr</p>
<p><strong>neu </strong>Donnerstag, 23.04.2026 09:30 Uhr</p>
<p><strong>neu </strong>Montag, 04.05.2026 09:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch 06.05.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag 07.05.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Montag 11.05.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag 12.05.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag 02.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch 03.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Donnerstag 04.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag 09.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch 10.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag 16.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Mittwoch 17.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Montag 22.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>Dienstag 23.06.2026 9:30 Uhr</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Löffler</p>
<p>Pressesprecher</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">642668</guid>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LAG) Arbeitsgericht Halle – Streik bei MEG Leißling GmbH
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Apr 26 13:55:37 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        Einrichtung eines Notdienstes abgelehnt
                    ]]>
                </description>
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            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Pressemitteilung Landgericht Magdeburg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Apr 26 08:51:27 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong>Umsatzsteuerbetrug in Höhe von 20 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselkraftstoff</strong></p>
<p>29 KLs  104 Js 9/24 (1/26) – 9. Wirtschaftsstrafkammer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5 Angeklagte</p>
<p>Zeugen werden noch geladen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Prozessbeginn:                 Dienstag, 14. April 2026, 09.30 Uhr, Saal C24</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Fortsetzungstermine:        15., 23. und 27. April, 5., 7., 12., 18. und 20 Mai, 1., 2., 4., 8., 9., 10., 11., 22., 23., 25., 26., 29. und 30. Juni, 6., 9., 10., 27., 28. 29. 30. und 31. Juli 2026, jeweils 09.30 Uhr, Saal C24</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zwei Männer und drei Frauen im Alter zwischen 25 und 60 Jahren werden durch die europäische Staatsanwaltschaft  beschuldigt, in den Jahren 2023 bis 2024 als Bande insgesamt Umsatzsteuer in Höhe von 20 Millionen Euro hinterzogen zu haben (vgl. auch Pressemitteilung des Landgerichts vom 29.01.2026 Nr. 05/26).</p>
<p>Die Angeklagten sollen über zwei Mineralölfirmen in Blankenburg Schmierstoffe als Diesel-Kraftstoffe vertrieben haben. Die Kraftstoffe sollen - noch als Schmieröl deklariert - über Osteuropa u.a. nach Blankenburg gelangt sein. Dort sollen die Produkte umgefüllt und als Diesel deklariert worden sein. Ein anderer Teil der Lieferungen soll direkt an die Kunden der beiden Firmen gegangen sein. Die beiden Firmen sollen die Schmieröle an ihre Kunden als Dieselkraftstoff verkauft haben. Die Kunden sollen von dieser Falschbezeichnung nichts gewußt haben.</p>
<p>Durch Scheinfirmen sollen fingierte Rechnungen über die angebliche Lieferung von Diesel (nicht Schmieröl) an die beiden Blankenburger Firmen ausgestellt worden sein. Mit diesen Rechnungen sollen die beiden Firmen dann sogenannte Vorsteuern gegenüber dem Finanzamt  geltend gemacht haben. Mit diesem Vorsteuerabzug konnte dann die Steuerschuld der beiden Firmen reduziert werden.  Der Steuerschaden hierdurch soll insgesamt rund 20 Millionen Euro betragen haben.</p>
<p>Durch den Einsatz der Scheinrechnungen soll zudem beabsichtigt worden sein, die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette zu stören, um so die wahre Natur (Schmierstoffe anstelle von Diesel) und Herkunft der Produkte zu verschleiern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der 60 Jahre alte Angeklagte soll als faktischer Geschäftsführer der zwei Mineralölfirmen in Blankenburg die Bande geführt haben. Er befindet sich als einziger der Angeklagten seit Juni 2025 in Untersuchungshaft. Seine Ehefrau und seine Tochter sollen jeweils  Geschäftsführerinnen der Firmen gewesen sein. Zudem ist eine Frau angeklagt, die Buchhalterin gewesen sein soll und ein Mann der die Täuschung bei den Begleitpapieren begangen haben soll, als das Schmieröl in Dieselkraftstoff umetikettiert worden sein soll.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Löffler</p>
<p>Presse</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">642648</guid>
                <link>
                    <![CDATA[
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                </link>
            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (LG HAL) Terminvorschau für April 2026
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 30 Mar 26 12:51:50 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong><u>Schwerer räuberischer Diebstahl u. a. in Steigra</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />07.04.26, 08:40 ; 13.04.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 169</strong></p>
<p><strong>16 KLs 9/23</strong></p>
<p>Dem im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.</p>
<p>Er soll sich im Juli 2022 gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen Person Zutritt zum Betriebsgelände einer Agrargenossenschaft in Steigra verschafft und ca. fünf Tonnen Gerste im Wert von etwa 1.500 € mit einem Radlader auf einen Traktor mit Anhänger geladen haben, um diese für sich zu verwenden. Als der Nebenkläger auf das Gelände fuhr, soll der Angeklagte auf den ihm im Weg stehenden Pkw des Nebenklägers zugefahren und diesen mit der Schaufel des Radladers gerammt haben, wodurch der Nebenkläger gegen ein Güllebecken gedrückt worden sei. Anschließend soll der Angeklagte auf ein weiteres ihm im Weg stehendes Fahrzeug zugefahren und dieses gerammt haben. Der mutmaßlich geschädigte Fahrzeugführer sei durch den Zusammenstoß bewusstlos geworden und habe eine Kopfplatzwunde und eine Prellung an Brust und Rücken erlitten. Danach soll der Angeklagte auf den ihm im Weg stehenden VW Caddy eines weiteren Nebenklägers zugefahren sein und dessen Motorhaube gerammt haben, um der unbekannten Person die Flucht mit dem beladenen Traktor zu ermöglichen. Der VW Caddy sei dadurch auf die Seite gekippt, wodurch der Nebenkläger zwei Rippenbrüche erlitten habe.</p>
<p>Der Angeklagte hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />07.04.26, 10:00 ; 08.04.26, 09:30 ; 28.04.26, 09:30 ; 30.04.26, 09:30 ; 04.05.26, 10:00 ; 06.05.26, 09:30 ; 11.05.26, 10:00</p>
<p><strong>Raum 123</strong></p>
<p><strong>10a KLs 2/26</strong></p>
<p>Dem im Februar 2003 geborenen Angeklagten werden 16 Straftaten vorgeworfen, darunter Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge, sowie Anstiftung zum Diebstahl.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, von März 2024 bis September 2025 in Halle (Saale) diverse Betäubungsmittel (u. a. Kokain, Amphetamin und Cannabis), zum Teil im Kilogrammbereich, zur Finanzierung seines Lebensunterhalts gewinnbringend an diverse Betäubungsmittelzwischenhändler und -konsumenten verkauft zu haben. Um seinen Drogenhandel abzuwickeln und zu verschleiern, soll der Angeklagte verschiedene Depothalter und sogenannte Läufer genutzt haben, die die Betäubungsmittel von dem Angeklagten bezogen und für ihn verkauften. Bei diesen sollen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen jeweils verschiedene Betäubungsmittel unterschiedlicher Mengen sichergestellt worden sein. Durch die Taten soll der Angeklagte einen Betrag von insgesamt 158.400,00 € erlangt haben.</p>
<p>Zudem soll der Angeklagte im Oktober 2024 bisher unbekannt gebliebene Personen dazu bestimmt haben, für ihn vier hochwertige Lederhandtaschen aus einem Kaufhaus in Leipzig zu entwenden, um dadurch ihre bei ihm bestehenden Schulden abzuzahlen. Jedenfalls zwei Personen sollen daraufhin vier Taschen der Marke MCM im Gesamtwert von 3.260,00 € entwendet und dem Angeklagten übergeben haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.</p>
<p><strong><u>Sexueller Missbrauch von Kindern in Hettstedt</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />08.04.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 187</strong></p>
<p><strong>4 KLs 2/26 jug</strong></p>
<p>Dem im August 1987 geborenen Angeklagten werden vier Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last gelegt. Er soll von November 2024 bis Februar 2025 in seiner Wohnung in Hettstedt sexuelle Handlungen an der im Jahr 2011 geborenen mutmaßlich Geschädigten vorgenommen haben.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Eisleben - Jugendschöffengericht - erhoben. Das Landgericht Halle hat das Verfahren zwischenzeitlich aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der mutmaßlich Geschädigten übernommen.</p>
<p>Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.</p>
<p>Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.</p>
<p><strong><u>Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte u. a. in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />08.04.26, 09:00 ; 09.04.26, 09:00 ; 21.04.26, 09:00 ; 22.04.26, 09:00 ; 24.04.26, 09:00 ; 30.04.26, 09:00</p>
<p><strong>Raum 141</strong></p>
<p><strong>5 KLs 13/25</strong></p>
<p>Gegen den im Februar 1985 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklagen vor.</p>
<p>Mit Anklageschrift vom 24.09.2025 wird ihm Beleidigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in neun Fällen, davon ein einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und in einem weiteren in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Er soll von Oktober 2024 bis April 2025 mehrfach und an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet von Halle (Saale) in der Öffentlichkeit lautstark die Parolen "Heil Hitler" und "Sieg Heil" ausgerufen und den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben. In einem Fall soll er dabei auch drei Wahlplakate herabgerissen und weggeworfen haben. In einem anderen Fall soll er die hinzugerufenen Polizeibeamten als "Kinderficker", "Nazis" und "Fotzen" bezeichnet haben, um diese in ihrer Ehre zu verletzen. Zudem soll der Angeklagte im Januar 2025 auf einer Wahlkampfveranstaltung den jetzigen Oberbürgermeister bedrängt und u. a. als "Fotze", "Arschloch" und "Du schwule Sau" bezeichnet haben, um diesem gegenüber seine Missachtung auszudrücken. Dabei soll der Angeklagte jeweils aufgrund seines vorangegangenen Alkoholkonsums und seiner schweren Alkoholabhängigkeit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben.</p>
<p>Mit weiterer Anklageschrift vom 31.07.2024 werden dem Angeklagten insgesamt 12 Straftaten, u. a. tätliche Angriffe gegen Hilfeleistende eines Rettungsdienstes und gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt, die er im Zeitraum von Mai 2022 bis Dezember 2023 begangen haben soll. Dabei soll er u. a. einen Rettungssanitäter leicht gewürgt, bedroht und beleidigt haben, der herbeigerufen worden war, als der Angeklagte suizidale Absichten geäußert und sich Schnittverletzungen beigefügt gehabt habe. Gegenüber den hinzugerufenen Polizeibeamten soll er durch Versteifen seines Körpers aggressiv Widerstand geleistet haben, so dass er zunächst nicht habe umgedreht werden können. Zudem soll er die Beamten bespuckt und mit den Worten "Fotzen, Nazis, Scheiß Nazis, ACAB, Fick deine Mutter" beschimpft haben. Auch bei einem weiteren Einsatz wegen geäußerter Selbstmordabsichten soll der Angeklagte Rettungskräfte und Polizeibeamte bedroht haben. Als der Angeklagte daraufhin in die Notaufnahme des Universitätsklinikums verbracht worden war, soll er dort randaliert und mutwillig medizinische Geräte und Monitore heruntergerissen haben. Zudem soll er die Sauerstoffversorgung aus der Wand gerissen haben, so dass die Sauerstoffversorgung zur Reparatur in der gesamten Notaufnahme abgestellt werden musste.</p>
<p>Darüber hinaus soll sich der Angeklagte bei diversen Personenkontrollen den diese durchführenden Polizeibeamten widersetzt und diese bedroht und beleidigt haben. Schließlich soll er einen mutmaßlich Geschädigten während einer verbalen Auseinandersetzung mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Nasenbluten und Schmerzen erlitten haben soll.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hatte diese Anklage zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) - Schöffengericht - erhoben. Das Landgericht Halle hat das Verfahren zwischenzeitlich übernommen, weil eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Über eine solche hat das Landgericht zu befinden.</p>
<p>Der Angeklagte hat bisher keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und diesen gleichstehende Hilfeleistende eines Rettungsdienstes wird jeweils mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
<p>Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.</p>
<p><strong><u>Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />10.04.26, 09:00 ; 21.04.26, 13:00</p>
<p><strong>Raum 90</strong></p>
<p><strong>6 KLs 21/25</strong></p>
<p>Dem im März 1980 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, im August 2025 in seiner Wohnung in Halle (Saale) zum gewinnbringenden Weiterverkauf und zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes diverse Mengen Levomethamphetamin, Cannabis, Methamphetamin und MDMA verwahrt zu haben. Zudem soll der Angeklagte diverse Verpackungsmaterialien und zwei Feinwaagen in seiner Wohnung aufbewahrt haben.</p>
<p>Zur Absicherung seiner vermeintlichen Drogengeschäfte sollen mehrere Dolche griffbereit im Wohnzimmer und eine Axt im Schlafzimmer gelegen haben.</p>
<p>Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu dem Tatvorwurf gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.</p>
<p><strong><u>Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Naumburg und andernorts</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />14.04.26, 09:30 ; 17.04.26, 09:30 ; 20.04.26, 09:30 ; 24.04.26, 09:30</p>
<p><strong>Raum 123</strong></p>
<p><strong>10a KLs 10/25</strong></p>
<p>Dem im Oktober 1986 geborenen Angeklagten werden 13 Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.</p>
<p>Ihm wird zur Last gelegt, von September bis Oktober 2025 wöchentlich in Naumburg, Leipzig und Markranstädt jeweils 500 Gramm Marihuana und 100 Gramm Methamphetamin erworben zu haben, um dieses gewinnbringend an Zwischenhändler und Konsumenten in Naumburg weiterzuverkaufen. Dadurch soll er Einnahmen von mindestens 100.000 Euro erzielt haben.</p>
<p>Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Naumburg sollen eine Restmenge von knapp 23 Gramm Methamphetamin und 50 Gramm Marihuana, sowie 28 Gramm XTC-Tabletten (MDMA) sichergestellt worden sein.</p>
<p>Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.</p>
<p>Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.</p>
<p><strong><u>Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Eisleben</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />15.04.26, 09:00 ; 17.04.26, 08:30</p>
<p><strong>Raum 187</strong></p>
<p><strong>4 KLs 11/25</strong></p>
<p>Dem im Juli 1988 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Körperverletzung, sowie sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt.</p>
<p>Der Angeklagte soll im Juni 2021 und im August 2024 auf einem Feldweg nahe Eisleben sexuelle Handlungen an der im Jahr 2012 geborenen mutmaßlich Geschädigten vorgenommen haben.</p>
<p>Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.</p>
<p>Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.</p>
<p><strong><u>Fahrlässige Tötung eines Kleinkindes u. a. in Halle (Saale)</u></strong></p>
<p><strong>Tag, Uhrzeit</strong><br />21.04.26, 11:00 ; 29.04.26, 09:30 ; 05.05.26, 11:00 ; 07.05.26, 09:30 ; 12.05.26, 11:00 ; 01.06.26, 09:30 ; 03.06.26, 09:30 ; 04.06.26, 09:30 ; 10.06.26, 09:30 ; 11.06.26, 09:30 ; 12.06.26, 09:30</p>
<p><strong>Raum 53</strong></p>
<p><strong>10a Ks 3/25</strong></p>
<p>Mit Urteil vom 18.12.2024 hatte das Landgericht Halle den Angeklagten G. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren, die Angeklagten E. und G. wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung der beiden letztgenannten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 1 Ks 8/24).</p>
<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts verbrühte der Angeklagte G. seine Tochter im Mai 2024 großflächig beim Duschen oder Baden in der Badewanne mit heißem Wasser, ohne dies gewollt zu haben, da er es pflichtwidrig unterlassen habe, zuvor die Wassertemperatur zu prüfen. Obwohl alle drei Angeklagten hätten erkennen können, dass das Kind aufgrund der erlittenen Verletzungen ärztlicher Versorgung bedurft habe, hätten sie es in der Folgezeit aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung unterlassen, einen Arzt zu konsultieren, da sie darauf vertraut hätten, dass sich der Gesundheitszustand des Kindes nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Das Kind sei zwei Tage nach der Verbrühung an den Folgen der erlittenen Verletzungen gestorben.</p>
<p>Mit Beschluss vom 20.08.2025 (Az.: 6 StR 192/25) hat der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung hat er die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass die Feststellungen, die der Annahme des Landgerichts, der Angeklagte G. habe ohne Verletzungsvorsatz gehandelt, als er seiner Tochter die Verbrühungen beibrachte, nicht tragfähig seien. Das Landgericht sei der Einlassung des Angeklagten gefolgt, versehentlich nicht auf die Wassertemperatur geachtet zu haben. Dabei habe es nicht bedacht, dass die Sachverständigen aufgrund des Verletzungsbildes übereinstimmend ausgeschlossen hätten, dass sich die Verbrühungen auf ein Abduschen des Kindes mit dem Duschschlauch zurückführen ließen. Die tatsächlich entstandenen geradlinigen und scharf umgrenzten Verletzungen seien den Sachverständigen zufolge nur dadurch erklärbar, dass das Kind im Wasser gelegen habe oder hierin eingetaucht worden sei, was ein vorsätzliches Handeln nahelege. Zudem habe das Landgericht die Feststellungen außer Acht gelassen, dass der Angeklagte G. gelegentlich zu tätlichen Gewaltausbrüchen gegenüber den Mitangeklagten geneigt habe, er wegen Gewaltdelikten vorbestraft sei und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung aufweise, die sich unter anderem in erhöhter Impulsivität und Aggressivität im Alltag zeige. Auch mit den bei der Obduktion des Kindes festgestellten länger zurückliegenden Brüchen und Folgen frischer Gewalteinwirkung unbekannter Herkunft an Kopf und Rücken habe sich das Landgericht unzureichend auseinandergesetzt. Schließlich komme aufgrund der Feststellungen auch eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.</p>
<p>Die nunmehr zuständige Strafkammer wird daher im Rahmen der Aufhebung des Urteils erneut über den Schuld- und Strafausspruch entscheiden müssen.</p>
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                    <![CDATA[
                    Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im April 2026
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                </title>
                <pubDate>Fri, 27 Mar 26 10:29:34 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 009/2026 <br /></strong><strong>Dessau-Roßlau, den 27.03.2026 <br /></strong><strong>Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im April 2026:</strong></p>
<p>Im April 2026 sind am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen in Strafsachen anberaumt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.</p>
<p><strong><u>1.    01.04.2026</u></strong></p>
<p>Vor der 4. Strafkammer muss sich ab 10.00 Uhr ein 63-jähriger Mann aus Raguhn-Jeßnitz wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll im Juli 2024 auf einem Social-Media-Kanal ausländerfeindliche Hetze verbreitet haben. Das Amtsgericht hat gegen ihn eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Gegen das Urteil richtet sich sowohl seine als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft.  <br /><em>4 NBs 844 Js 50409/24</em></p>
<p><strong><u>2.   09.04.2026</u></strong></p>
<p>Die 9. Strafkammer verhandelt ab 11.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 62-jährigen Angeklagten aus Löhne wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 30.07.2024; Tatort: Dessau). Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach auch einschlägig vorbestraften und unter laufender Bewährung stehenden Mann eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Dagegen richtet sich seine Berufung.  <br /><em>9 NBs 325 Js 35506/24</em></p>
<p><strong><u>3.   10.04.2026</u></strong></p>
<p>In einem um 09.00 Uhr vor der 5. Strafkammer beginnenden Verfahren liegen einem 82-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau exhibitionistische Handlungen in zwei Fällen zur Last. Er soll im August 2024 auf dem Parkplatz eines Discounters in Dessau in seinem Pkw bei geöffneter Fahrertür gegenüber einem vorüberlaufenden Kind sein Geschlechtsteil entblößt haben. Ein ähnlicher Vorfall soll sich nur wenige Stunden später im Bereich des Rathauses wiederholt haben. Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften und zuletzt im Mai 2023 zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es die Einziehung seines Fahrzeugs als Tatmittel angeordnet. Das Urteil wird mit der Berufung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten angegriffen.  <br /><em>5 NBs 283 Js 22560/24</em></p>
<p><strong><u>4.   14.04.2026</u></strong></p>
<p>In einem <strong>erstinstanzlichen Verfahren</strong> vor der 1. Strafkammer ist um 09.00 Uhr Prozessauftakt. Die Anklage richtet sich gegen vier Männer im Alter zwischen 21 und 26 Jahren aus Dessau-Roßlau und Salzgitter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. einem der Angeklagten Beihilfe hierzu vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sie in den Abendstunden des 05.01.2025 ein Wochenendgrundstück in Kemberg aufgesucht haben, das sie am Vormittag desselben Tages ausgespäht hatten. Während einer der Angeklagten absprachegemäß im Fluchtfahrzeug gewartet haben soll, sollen die übrigen zunächst die Stromversorgung des Wochenendhauses gekappt haben, woraufhin sich der spätere Geschädigte in den Außenbereich begab um die Ursache des Stromausfalls festzustellen. Diesen sollen die maskierten Täter mit einer Schreckschusswaffe bedroht und gewürgt und mit Panzer-Tape gefesselt haben. Einer der Angeklagten soll sich sodann in das Gebäude begeben, eine dort anwesende Frau mit einem Brecheisen bedroht und sie angewiesen haben sich auf den Boden zu legen. Im weiteren Verlaufe sollen die Täter die Herausgabe von Bargeld verlangt, den Geschädigten dabei wiederholt geschlagen und gedroht haben ihm die Finger abzuschneiden. Weil dieser beteuerte über kein Bargeld zu verfügen, sollen sie ihn schließlich zu zwingen versucht haben, Geld von seinem Konto online zu überweisen, was daran scheiterte, dass sich seine Bank-App aufgrund der verletzungsbedingten Entstellungen im Gesicht per Face-ID nicht mehr öffnen ließ. Letztlich sollen die Angeklagten mit einem erbeuteten hochwertigen Pkw, 360,00 € Bargeld und den Telefonen der Opfer vom Tatort geflüchtet sein. Der Geschädigte musste notärztlich behandelt werden. Der Pkw der Frau wurde wenig später in Tatortnähe mit einem Unfallschaden aufgefunden.</p>
<p>Die Hauptverhandlung wird am 20.40., 28.04., 04.05. 20.05., 04.06., 09.06. und 11.06.2026 jeweils um 09.00 Uhr (am 20.05.2026 um 10.00 Uhr) fortgesetzt. <br /><em>1 KLs 297 Js 2245/25</em></p>
<p>Vor der 9. Strafkammer findet ab 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen</p>
<p>Mann aus Berlin wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges statt (Tatzeit: Dezember 2021; Tatort: Zerbst).  <br /><em>9 NBs 449 Js 3544/22</em></p>
<p><strong><u>5.   15.04.2026</u></strong></p>
<p>Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 36-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung statt (Tatzeitraum: November 2022 bis August 2023; Tatort: Wittenberg). <br /><em>4 NBs 293 Js 11543/23</em></p>
<p><strong><u>6.   16.04.2026</u></strong></p>
<p>Ein dann 31-jähriger Angeklagter aus Coswig muss sich ab 09.15 Uhr vor der 9. Strafkammer u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Insgesamt liegen ihm acht Taten zur Last (Tatzeitraum: November 2023 bis April 2024; Tatorte: Wittenberg und Coswig). Die Hauptverhandlung wird am 23.04. und 27.04.2026 jeweils um 09.15 Uhr fortgesetzt.  <br /><em>9 NBs 470 Js 2622/24</em></p>
<p><strong><u>7.   20.04.2026</u></strong></p>
<p>Die 4. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Deesbach wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: Oktober 2024; Tatort: BAB 9 bei Coswig). <br /><em>4 NBs 685 Js 34199/24</em></p>
<p>Ab 12.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 48-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Unterschlagung (Tatzeit: November 2024; Tatort: Osternienburger Land). <br /><em>4 NBs 296 Js 7980/25</em></p>
<p><strong><u>8.   22.04.2026</u></strong></p>
<p>Erneut vor der 4. Strafkammer muss sich ab 09.00 Uhr ein 35-jähriger Mann aus Sandersdorf-Brehna wegen Körperverletzung verantworten (Tatzeit: 24.12.2024; Tatort: Sandersdorf).  <br /><em>4 NBs 594 Js 5189/25</em></p>
<p>Hieran schließt sich ab 10.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 50-jährigen, derzeit inhaftierten rumänischen Staatsangehörigen an, dem gewerbsmäßiger Diebstahl in drei Fällen und gewerbsmäßiger Computerbetrug in zwei Fällen vorgeworfen werden (Tatzeitraum: Juli 2023 bis September 2024; Tatorte: Coswig, Torgau, Delitzsch und Sandersdorf-Brehna. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen richtet sich die Berufung des Angeklagten, der bereits in mehreren europäischen Staaten wegen einschlägiger Taten verurteilt worden ist. <br /><em>4 NBs 395 Js 12447/24</em></p>
<p><strong><u>9.   27.04.2026</u></strong></p>
<p>Vor der 4. Strafkammer findet um 09.30 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 50-jährigen Angeklagten aus Aken und dessen 71-jährige Mutter statt. Das Amtsgericht Köthen hat gegen sie wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges Freiheitsstrafen von neun Monaten bzw. sechs Monaten verhängt und lediglich die Vollstreckung gegen die Mutter zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte wurde zum 31.07.2021 aus dem Polizeidienst entlassen und bezog im Tatzeitraum vom 01.08.2021 bis zum 30.04.2022 regelmäßige Sozialleistungen. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte bereits im März 2021 ein Gewerbe zur Produktion von Kurzfilmen und zum Betrieb von Internet-Kanälen anmeldete, über das ihr Sohn in der Folge mehrere YouTube-Kanäle unterhielt, in denen er nach der Begründung des erstinstanzlichen Urteils in teils ehrverletzender Form über seine politischen Anschauungen monologisiert und hiermit nicht unerhebliche Einnahmen generiert haben soll. Insgesamt sollen auf dem Konto der Mutter knapp 24.000,00 € eingegangen sein, ohne dass diese der Sozialbehörde angezeigt wurden. Gegen das Urteil haben beide Angeklagte Berufung eingelegt, ferner auch die Staatsanwaltschaft, soweit es den Sohn betrifft.  <br /><em>4 NBs 445 Js 28492/21</em></p>
<p><strong><u>10.   29.04.2026</u></strong></p>
<p>Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen eine 31-jährige Frau aus Wolmirstedt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ihr in erster Instanz mitangeklagter und bereits rechtskräftig verurteilter früherer Lebensgefährte soll im Oktober 2021 den zu diesem Zeitpunkt zweijährigen Sohn der Angeklagten in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Bitterfeld-Wolfen in zu heißes Badewasser gesetzt haben ohne zuvor die Temperatur zu überprüfen. Im Anschluss sollen beide das Kind längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen haben. Es erlitt großflächige Verbrühungen zweiten Grades und musste stationär behandelt werden. Das Amtsgericht hat gegen beide Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils vier Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Frau. <br /><em>4 NBs 556 Js 22061/22</em></p>
<p>Der Monat schließt mit einem um 09.15 Uhr vor der 9. Strafkammer beginnenden Verfahren. Einem 29-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau werden tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen (Tatzeit: Mai 2023; Tatort: Dessau-Roßlau). Die Hauptverhandlung wird am 07.05. und 28.05.2026 jeweils um 09.15 Uhr fortgesetzt.  <br /><em>9 NBs 170 Js 23836/23</em></p>
<p>Frank Straube <br />Pressesprecher</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
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                    ]]>
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                    <![CDATA[
                    Strafverhandlungen vor dem Amtsgericht Halle (S.) im Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 30.04.2026
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                <pubDate>Fri, 27 Mar 26 14:59:40 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>Montag, 13.04.2026, 11:15 Uhr, Saal: 2.020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 954 Js 35302/25, Strafrichter</strong></p>
<p>Tatvorwurf: Untreue in 20 Fällen</p>
<p>Zum Vorwurf:</p>
<p>Dem im November 1953 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 22.05.2024 bis zum 02.10.2024 eine Untreue zum Nachteil der Geschädigten W., einer ehemaligen halleschen Olympiasiegerin in insgesamt 20 Fällen begangen zu haben.</p>
<p>Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle war der Angeklagte neben der später verstorbenen Geschädigten Dr. W. Mitinhaber einer Physiotherapiepraxis in Halle (Saale). Mit Vereinbarung vom 22.12.2023 übernahm die Geschädigte den Praxisanteil des Angeklagten zu einem festen Ablösepreis und führte die Praxis zunächst allein weiter. Als Inhaber sollte der Angeklagte zwar zum 31.12.2023 ausscheiden. Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.08.2024 vereinbarten die Parteien aber eine befristete Anstellung des Angeklagten in der nun von Dr. W. allein betriebenen Praxis. In dem genannten Zeitraum sollte er die Praxis leiten, nach Ablauf der Befristung aber endgültig ausscheiden. Für diesen Zeitraum hatte der Angeklagte auch Kontovollmacht für das Geschäftskonto der Geschädigten bei der Saalesparkasse.</p>
<p>Der Gesundheitszustand der Geschädigten verschlechterte sich ab dem 1. Quartal 2024 dramatisch, sodass diese nicht mehr in ausreichendem Maße in der Lage war, am Praxisalltag teilzuhaben. Der Angeklagte nutzte dies aus, um sich in der Folgezeit ohne Wissen der Geschädigten eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu erschließen und insbesondere seine privaten Schulden beim Finanzamt Halle durch Überweisungen vom Geschäftskonto der Geschädigten zu tilgen.</p>
<p>In insgesamt 20 Fällen überwies der Angeklagte vom Konto der Geschädigten im Zeitraum vom 22.05.2025 bis zum 02.10.2024 einen Betrag i.H.v. zusammen 198.173,77 € an sich, bzw. an das Finanzamt.</p>
<p>Die Geschädigte verstarb am 01.12.2024.</p>
<p>Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.</p>
<p>Das Gesetz droht für jede einzelne dem Angeklagten vorgeworfene Untreue die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Einziehung in Höhe des vom Angeklagten erlangten Geldbetrages beantragt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 304 Ls 462 Js 30.905/22, Schöffengericht</strong></p>
<p>Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.</p>
<p>Zum Vorwurf:</p>
<p>Dem im August 2001 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, ab einem nicht mehr konkret bestimmbaren Zeitpunkt bis zum 14.12.2022 durch insgesamt 3 Straftaten (Taten 1-3) ohne Körperkontakt mit dem Kind auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt oder durch entsprechende Reden eingewirkt zu haben und durch eine weiter Straftat (Tat 4) kinderpornographische Inhalte besessen zu haben.</p>
<p>Der Angeklagte soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle im Tatzeitraum über diverse Messengerdienste Kontakte zu 12- bis 13-jährigen Jungen geknüpft haben. Das Alter der Opfer sei dem Angeklagten stets aus den geführten Chats bekannt gewesen.</p>
<p>Sobald dem Angeklagten die wesentlichen Personaldaten bekannt waren, habe er – regelmäßig zunehmend – sexualisierte Chats mit den Opfern geführt. So habe er über Masturbationsgewohnheiten und die Penislänge gesprochen, auch habe er um die Übersendung von Penisbildern angefragt, bzw. auch selbst Bilder von seinem Penis übersandt. Da einige Geschädigte auf seine Bitte Bilder von ihrem Geschlechtsteil übersandten, gelangte der Angeklagte in den Besitz diverser kinderpornographische Inhalte, was von ihm ja auch so beabsichtigt gewesen war.</p>
<p>1.) Vom 02.10.2022 bis zum 03.10.2022 kommunizierte der Angeklagte mit einem damals 13-jährigen unbekannten Kind über den Messenger „Snapchat“. Mit dem Geschädigten kam es zum wechselseitigen Austausch von Selbstaufnahmen des erigierten Penis und Masturbationsvideos. Auch fragte der Angeklagte, ob das Kind bei ihm vorbeikommen würde, um seinen Penis zu stimulieren.</p>
<p>2.) Vom 19.08.2022 bis zum 05.09.2022 kommunizierte der Angeklagte mit dem damals 12-jährigen Geschädigten G. über den Messenger „WhatsApp“. In der gemeinsamen Kommunikation ging es im Wesentlichen um sexuelle Präferenzen, Masturbationsgewohnheiten und die Größe des Geschlechtsteils.</p>
<p>3.) Vom 16.08.2022 bis zum 17.08.2022 kommunizierte der Angeklagte mit dem damals 13-jährigen Geschädigten W. über den Messenger „WhatsApp“. Auch hier ging es im wesentlichen um sexualisierte Inhalte, außerdem verschickte der Angeklagte gegen dessen ausdrücklichen Willen an den Geschädigten ein Bild von seinem erigierten Penis.</p>
<p>4.) Bis zum 10.08.2022 – an diesem Tag wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht – hatte der Angeklagte auf seinen 3 Smartphones insgesamt 18 Bild-und 18 Videodateien mit kinderpornographischen Darstellungen gespeichert.</p>
<p>Das Gesetz droht für einen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an, für den Besitz kinderpornographische Inhalte Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.</p>
<p>Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Mittwoch, 15.04.2026, 13:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 323 Ds 922 Js 35435/25, Strafrichter</strong></p>
<p>Tatvorwurf: Geldwäsche in 5 Fällen</p>
<p>Zum Vorwurf:</p>
<p>Dem im Mai 1965 in Hannover geborenen Angeklagten – ein früherer Bürgermeister einer Gemeinde im Saalekreis – wird vorgeworfen, an einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 17.01.2025 sein Konto bei der S-Bank und ein Konto bei der T-Bank unbekannten Dritten für den Empfang betrügerisch erlangter Geldbeträge zur Verfügung gestellt zu haben.</p>
<p>In der Folgezeit seien entsprechend der getroffenen Vereinbarung auf diesen Konten diverse Gutschriften ihm völlig unbekannter Personen (der Geschädigten)  eingegangen. Unbekannt gebliebene Hintermänner haben die Geschädigten zuvor im Wege eines Anlagebetruges zu den Überweisungen auf das Konto des Angeklagten veranlasst. Der Angeklagte leitete die eingehenden Geldbeträge anschließend größtenteils auf ein ausländisches Konto weiter. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Halle hat der Angeklagte grob achtlos gehandelt, da aufgrund der gesamten Umstände sich ihm geradezu aufdrängen musste, dass das Geld aus Straftaten herrührte. Insgesamt hat der Angeklagte durch die 5 vorgeworfenen Straftaten einen Betrag i.H.v. 9652,0 € auf seinem Konto erhalten.</p>
<p>Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene (leichtfertige) Geldwäsche die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe an.</p>
<p>Der Angeklagte ist vorbestraft, jedoch nicht einschlägig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Mittwoch, 29.04.2026, 09:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 302 Ls 484 Js 31033/25, Schöffengericht</strong></p>
<p>Tatvorwurf: Sexueller Übergriff</p>
<p>Zum Vorwurf:</p>
<p>Dem im Juni 2003 in Merseburg geborenen Angeklagten wird ein sexueller Übergriff zum Nachteil der Zeugin G. in der Nacht vom 27.03.2025 zum 28.03.2025 vorgeworfen.</p>
<p>Nach den geführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Halle von folgendem Sachverhalt aus:</p>
<p>Am 27.03.2025 traf sich der Angeklagte mit der Geschädigten G und ihrem damaligen Freund B, um gemeinsam eine Veranstaltung in der Leipziger Diskothek „Elsterartig“ zu besuchen.</p>
<p>Nach dem Ende der Veranstaltung begab man sich zur Wohnung, in welcher G. und B.  zur damaligen Zeit lebten. Vorher war man übereingekommen, dass der Angeklagte bei den beiden übernachten werde. In der Wohnung einigte man sich darauf, dass die G und der Angeklagte auf der Couch schlafen werden, der Freund der Geschädigten nächtigte auf dem Boden vor der Couch.</p>
<p>Die Zeugin G hatte über den gesamten Abend erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Nach ihrer eigenen Einschätzung sei sie bei Ankunft in der Wohnung „spürbar alkoholisiert“ gewesen. Sie legte sie sich deshalb kurz nach Ankunft in der Wohnung auf die Couch und schlief unvermittelt ein.</p>
<p>Am frühen Morgen des Folgetages schob der Angeklagte sich an die auf der Seite liegende G heran, fasste dieser zunächst an die linke Hälfte des bedeckten Gesäßes und begann Knetbewegungen am Gesäß der G. auszuführen. Da die Geschädigte eine kurze, enganliegende Sporthose trug, gelang es dem Angeklagten, mit seiner Hand in die Spalte zwischen den Gesäßhälften auf-und abzufahren. Durch diese Bewegungen erwachte die Geschädigte. Als sie mit zunehmender Sinneswahrnehmung realisierte, was gerade geschah, erlitt sie einen Schock, der verhinderte, dass sie sich körperlich oder verbal gegen die Übergriffe des Angeklagten zur Wehr setzten konnte. Der Angeklagte, der nicht bemerkte, dass die Geschädigte nicht mehr schlief, führte seine Hand über die Körperseite der Zeugin unter den Hosenbund in Richtung des vorderen Intimbereichs der Geschädigten. Die Geschädigte, die dies unterbinden wollte, legte sich auf den Bauch, wobei sie so tat, als würde sie immer noch schlafen. Der Angeklagte zog daraufhin seine Hand zurück. Da der Angeklagte sie zunächst auch nicht weiter berührte., schlief die Geschädigte alsbald mit dem Gedanken ein, weitere Annäherungsversuche des Angeklagten unterbunden zu haben.</p>
<p>Als die Geschädigte das nächste Mal erwachte, lag sie erneut auf der Seite, dieses Mal mit dem Gesicht zum Angeklagten. Nach kurzer Zeit realisierte sie, dass das unbedeckte erigierte Glied des Angeklagten auf ihrer Hand lag. Sie drehte sich zügig auf die andere Seite, um der Berührung zu entkommen. Der Angeklagte, in der Annahme, die Geschädigte würde noch schlafen, schob sich rücklings an diese heran und rieb sein erigiertes Glied an dem Gesäß der Zeugin. Die Zeugin, die sich wie in einer Schockstarre befand, konnte weder verbal noch körperlich den Übergriffen des Angeklagten Einhalt gebieten. Nach kurzer Zeit ließ der Angeklagte jedoch von ihr ab und ging zur Toilette. Als er zurückkam, war B. bereits aufgestanden, man unterhielt sich noch kurz und zügig verließ der Angeklagte die Wohnung.</p>
<p>Das Gesetz sieht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vor.</p>
<p>Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.</p>
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<p><strong>Donnerstag, 30.04.2026, 10:30 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 302 Ds 384 Js 55652/25, Strafrichter</strong></p>
<p>Zum Vorwurf:</p>
<p>Dem im Februar 1975 in König Wusterhausen geborenen Angeklagten wird vorgeworfen am 26.06.2025 in Halle (Seite) einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ausgeführt zu haben.</p>
<p>Nach den geführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Halle von folgendem Sachverhalt aus:</p>
<p>Am oben genannten Tattag fand das Fußballspiel zwischen dem Halleschen Fußballklub Chemie und dem BFC Dynamo statt. Kurze Zeit nach Beendigung des Spiels – gegen 16:18 Uhr – kam es zur Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen verschiedene Personen. Ein Fußballfan der Gastmannschaft wurde durch Polizeibeamte wegen des Verdachts einer tätlichen Beleidigung angesprochen und sollte einer polizeilichen Maßnahme zugeführt werden. Dies führte zu einer Solidarisierung mehrerer, in der Nähe stehender Personen, unter anderem auch des Angeklagten. Nachdem dieser zuvor bereits wiederholt mittels Handbewegungen und verbalen Äußerungen in aggressiver Weise auf die Polizeibeamten zugegangen war, sich auch nicht von mündlichen Aufforderungen davon abhalten ließ, beabsichtigt der Zeuge POK F durch einfaches Zurückschieben diesen auf Distanz zu halten. Als Reaktion hierauf schlug der Angeklagte mit seiner linken Hand unvermittelt und grundlos auf die rechte Hand des F. Der Angeklagte wurde daraufhin durch die Zeugen PHM S, PM K, PM T und PM H ergriffen und aus der Personengruppe herausgelöst. Zur Feststellung seiner Personalien versuchten die Zeugen ihn zum Einsatzfahrzeug zu verbringen, wogegen sich der Angeklagte mit erheblicher Kraftwirkung wehrte. Letztlich war es notwendig, die Arme des Angeklagten mittels Stahlhandfesseln zu fixieren.</p>
<p>Das Gesetz sieht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor.</p>
<p>Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.</p>
<p>Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.</p>
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