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            Landesportal Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt Politik
            
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        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Wed, 10 Jun 26 05:51:57 +0200</pubDate>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Landesverwaltungsamt
mit anderem Ergebnis als Landesrechnungshof
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 13 Jul 05 00:00:00 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 66/2005









Landesverwaltungsamt
¿ Pressemitteilung Nr. 66/2005

    

Halle
(Saale), den  13. Juli 2005  

    

 Landesverwaltungsamt
mit anderem Ergebnis als Landesrechnungshof 

  

Der Landesrechnungshof hat
ohne Zweifel eine sehr wichtige Aufgabe und weist zumeist sehr zutreffend auf
Fehlentwicklungen oder Missstände hin. Dies bleibt oft von den Betroffenen
unkommentiert und das aus gutem Grund. Dennoch ist niemand vor
Fehleinschätzungen gefeit, nicht der Landesrechnungshof und auch nicht das
Landesverwaltungsamt. Bei unberechtigter Kritik muss es daher möglich sein,
sich gegen so rüde geäußerte Vorwürfe des Landesrechnungshofes zu erklären. 

  

Nach einer vorläufigen,
kursorischen Prüfung der Abhandlung des Landesrechnungshofes zum
Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿ kommt das Landesverwaltungsamt
als zuständige Genehmigungsbehörde zu einem gänzlich anderen Ergebnis. 

  

¿Der
Landesrechnungshof hat sich in seiner Beurteilung erstmals in dieser Form zu kommunalaufsichtlichen
Fragen geäußert.  

Die
Feststellung des Landesrechnungshofes, die Genehmigung sei rechtswidrig, hält
einer Prüfung nicht stand. Obwohl ich die Kritik des Landesrechnungshofes an
einem Stadionneubau in Zeiten knapper Kassen nachvollziehen kann, können wir kommunalaufsichtlich
nicht nach subjektiven Meinungen entscheiden. Bereits in Vorgesprächen ist auf
den Irrtum hingewiesen worden, Kritikwürdigkeit und Rechtswidrigkeit seien das
Gleiche.¿ so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.  

  

Angesichts
der selbstbewussten Feststellungen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes
erstaunt es schon, dass er zum Zeitpunkt der Genehmigung dem
Landesverwaltungsamt mitteilte, man verfüge leider nicht über die notwendigen
Erkenntnisse zur Errichtung und Bewirtschaftung vergleichbarer Projekte.  

  

Das
Landesverwaltungsamt will die Angelegenheit zunächst nicht weiter kommentieren
und wird die Stellungnahme der Stadt Magdeburg abwarten.  

  

Beigefügt
ist der Prüfbericht der Kommunalaufsichtsbehörde zu den vom Landesrechnungshof
erhobenen Vorwürfen. 

  

Impressum:

Landesverwaltungsamt 

Stabsstelle
Kommunikation 

0345-5141244 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg?
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung
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                </title>
                <pubDate>Tue, 12 Jul 05 00:00:00 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005









Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005

  

Halle
(Saale), den  11. Juli 2005  

  

 Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung 

  

  

Mit
Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach
heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau
in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden: 

  

 ¿Normalerweise bin ich
nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes
hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten
in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿  

  

Grundsätzlich gibt das
Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine
öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt. 

  

Mit einigem Befremden hat
das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass
der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert.  

  

Nach einer
ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt
starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung
Bestand haben kann. 

  

Der
Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst
in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren
kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das
Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die
Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA
Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes.  

  

Denn, im
Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung
nennenswerte investive Maßnahmen durchführen.  

  

Anders als
der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der
kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus
Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch
Investitionen zu finanzieren.  

  

In großer
Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht
das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten
aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett
ausblendet. 

  

Das
Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen
öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage
haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden
und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die
Feststellung des Landesrechnungshofes. 

  

Auch in
anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden
des Landes intensiv einbezogen.  

  

¿Die großen
Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre
sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach.  

  

Das
Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des
Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und
hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können. 

  

  

  

  

  

  

Impressum: 

Landesverwaltungsamt 

Stabsstelle
Kommunikation 

0345-5141244 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    Landesverwaltungsamt
genehmigt Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro für Knopffabrik in
Gardelegen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Sep 04 00:00:00 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 65/2004








Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.: 65/2004

  

  

  

Halle, den
  02. September 2004 

 

    

    

    

 Landesverwaltungsamt
genehmigt Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro für Knopffabrik in
Gardelegen 

  

Startschuss für Bau des
Altenheims auf Gelände der ehemaligen Knopffabrik 

  

Mit seiner Unterschrift
unter den Bewilligungsbescheid machte es Thomas Leimbach, Präsident des
Landesverwaltungsamtes, heute amtlich. Insgesamt werden rund 2,2 Millionen Euro
für die Sanierung der alten Gründerzeit-Villa auf dem Gelände der ehemaligen
Knopffabrik und den Um- und Ausbau zu einem Altenpflegeheim ausgereicht. 

  

Voraussetzung für die
Bewilligung der Gelder ist ein Nutzungskonzept der Investoren und der Stadt
Gardelegen. Dieses wurde dem Landesverwaltungsamt am Donnerstag vergangener
Woche vorgelegt. In nur einer Woche überprüften die Experten für
Städtebauförderung und Denkmalsanierung das Konzept und gaben heute ¿grünes
Licht¿ für die Förderung. 

  

"Ich
freue mich über das sehr gute Ende nach zähen und komplizierten Verhandlungen.
Die Lösung für die Denkmäler in der Innenstadt von Gardelegen ist dem
Bauministerium zu verdanken. Alle Beteiligten haben sehr gut
zusammengearbeitet. Insgesamt ist es eine schöne Entwicklung für Gardelegen,
das Land und die zukünftigen Bewohner der Senioreneinrichtung. Ich hoffe, dass
der Bauminister Zeit findet, den in Rekordzeit durch das Landesverwaltungsamt
erledigten Vorgang durch Übergabe des Förderbescheides zu krönen." so der Präsident des Landesverwaltungsamtes bei der
Unterzeichnung des Bewilligungsbescheides.  

  

  

 Zum Hintergrund 

  

Auf dem Gelände der
ehemaligen Knopffabrik in der Innenstadt Gardelegens soll ein Alten- und
Pflegeheim mit einer Kapazität von 50 Plätzen entstehen. Insgesamt sollen in
dieses Projekt rund 4 Millionen Euro investiert werden. Davon werden rund 1,8
Millionen Euro aus dem Topf der Städtebauförderung und des Stadtumbau Ost
zugesagt. Die Stadt Gardelegen legte vergangenen Donnerstag dem
Landesverwaltungsamt ein Nutzungskonzept vor, mit welchem eine Erhöhung des
Fördermittelantrages um weitere rund 400.000 Euro beantragt wird. Die Erhöhung
auf insgesamt 2,2 Millionen Euro wurde durch das Landesverwaltungsamt bewilligt
und damit die Gesamtfinanzierung, die bis zu diesem Zeitpunkt in Frage stand,
gesichert.  

    

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:      (0345)
514 ¿ 1244 

Fax:     (0345)
514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    18 neue Auszubildende im Landesverwaltungsamt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 01 Sep 04 00:00:00 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 61/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:61 /2004

  

  

  

Halle, den
   27. August 2004 

 

    

    

 18 neue Auszubildende im Landesverwaltungsamt 

    

    

Der
Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach wird am 1. September 2004
18 neue Auszubildende in seiner Behörde begrüßen. Die 14 jungen Frauen und 4
jungen Männer aus ganz Sachsen-Anhalt erlernen in 3 Jahren Ausbildungszeit
alles, was man als Verwaltungsfachangestellte/r wissen muss. Dabei wechseln
sich theoretische Ausbildungsteile und praktische Einsätze in den verschiedenen
Referaten der Behörde ab.  

Insgesamt
absolvieren derzeit 64 junge Leute ihre Berufsausbildung im
Landesverwaltungsamt. 

  

Medienvertreter sind herzlich eingeladen, an der
Begrüßung der Auszubildenden durch den Präsidenten am 01.09.2004 um 12:00 Uhr
in Halle, Willy-Lohmann-Straße 7, Raum 100, teilzunehmen! 

  

  

 Hintergrundinformation : 

  

Rechtsgrundlagen
der Ausbildung:  

  

Verordnung
über die Berufsausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten  

vom 19. Mai
1999 in Verbindung mit der Verordnung über die Berufsausbildung in der 
Fachrichtung Landesverwaltung vom 24.Januar 2000 und dem Erlass des MI vom
14.Juni 2004. 

  

Die
Ausbildung dauert 3 Jahre.  

  

Sie besteht
aus: 

praktischer
Ausbildung im LVwA und anderen Landesdienststellen  (z.Bsp.:
Oberfinanzdirektion Magdeburg, Bezügestelle Dessau und Bezügestelle Magdeburg).
Während der praktischen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden 7
verschiedene Referate bzw. Ausbildungsbereiche. 

  

theoretischer
Ausbildung in der Berufsschule IV ¿Friedrich List¿ Halle und am Studieninstitut
des Landes Sachsen-Anhalt in Blankenburg. 

  

  

 Weitere
Ausbildungen/Praktika im LVwA: 

  

Das
Landesverwaltungsamt ist derzeit Ausbildungsbehörde für 65 Rechtsreferendare in
der Verwaltungs-Station. 

  

Noch in
diesem Jahr werden: 

3 Bau- bzw.
Umweltreferendare 

4
Veterinärreferendare 

4
Landwirtschaftsinspektor-Anwärter 

4
Technische Oberinspektoren-Anwärter sowie 

6
Forstinspektoranwärter 

in den
Vorbereitungsdienst eingestellt und überwiegend im LVwA ausgebildet. 

  

Für das
Jahr 2004 wurden bisher 37 Praktikumsverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es
sich um Praktika von Studenten der Hochschule Harz, Universitäten und
Hochschulen sowie Schülern mit unterschiedlicher Praktikumsdauer. 

  

  

Impressum: 

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:     
(0345) 514 ¿ 1244 

Fax:    
(0345) 514 ¿ 1477 

Mail:    
Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    Kürzere
Studienzeiten für Medizinstudenten
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                </title>
                <pubDate>Wed, 01 Sep 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 62/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:62 /2004

  

  

  

Halle, den
  31. August 2004 

 

    

    

    

 Das
Landesverwaltungsamt informiert:  

    

 Kürzere
Studienzeiten für Medizinstudenten 

  

Gute Nachricht für Medizinstudenten: ab dem 01.10.2004
entfällt das Erfordernis, vor Erteilung der Approbation eine 18-monatige
Ausbildungszeit als Arzt im Praktikum (AiP) ableisten zu müssen. 

  

¿Das ist für die Studenten natürlich ein großer
zeitlicher Gewinn und bedeutet außerdem¿, so Dr. Herbert Freudrich, im LVwA zuständiger
Abteilungsleiter für die Erteilung der Approbation, ¿dass allein in
Sachsen-Anhalt ca. 300 junge Mediziner  

1 1/2  Jahre früher zur
medizinischen Versorgung der Bürger bereit stehen und freie Arztstellen besetzt
werden können.¿ 

  

Jeder Student, der den
Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, hat Anspruch auf
Approbation, sofern die übrigen formalen Voraussetzungen nach § 3 der
Bundesärzteordnung erfüllt sind. 

  

Der Antrag zur Erteilung der Approbation als Arzt ist an
die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den
Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Für Absolventen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke
Universität Magdeburg ist das Landesverwaltungsamt zuständig: 

  

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ¿

Neustädter Passage 15, 06122 Halle

 Tel.: 0345/ 69 12 9 

Fax: 0345/ 69 12 263

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:     
(0345) 514 ¿ 1244 

Fax:    
(0345) 514 ¿ 1477 

Mail:    
Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    Neue Rufnummer für Bürgertelefon
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                </title>
                <pubDate>Thu, 26 Aug 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 59/2004








Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.: 59/2004

  

  

  

Halle, den
   25. August 2004 

 

    

    

    

 Neue Rufnummer für Bürgertelefon 

  

  

Informationen
zum Bearbeitungsverfahren von Anträgen nach dem SGB IX ¿Taggleicher Bescheid
für behinderte Menschen¿ werden vom Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat
611/Schwerbehindertenrecht ¿ wie bisher ¿ jeden Montag und Mittwoch in der Zeit
von 9:00 ¿ 12:00 Uhr telefonisch erteilt. Ab 01.09.2004 gilt dafür allerdings
eine neue Telefonnummer:  (0345) 5276-262 .  

  

  

  

  

  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:      (0345)
514 ¿ 1244 

Fax:     (0345)
514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                    <![CDATA[
                    Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Leimbach, übernahm Vereidigung von
Lehramtsanwärtern, Studienreferendaren und Lehrern des Landes Sachsen-Anhalt
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                </title>
                <pubDate>Mon, 16 Aug 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 56/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:56 /2004

  

  

  

Halle, den
   16. August 2004 

 

    

 Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Leimbach, übernahm Vereidigung von
Lehramtsanwärtern, Studienreferendaren und Lehrern des Landes Sachsen-Anhalt 

  

In einer Festveranstaltung
nahm Herr Leimbach heute, im Freylinghaus-Saal der Franckeschen Stiftungen zu
Halle, nach einem musikalischen Willkommen und einem anschließenden Grußwort
des Direktors der Franckeschen Stiftungen zu Halle, Herrn Dr. Thomas Müller-Bahlke,
die Vereidigung der Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Lehrer des Landes
Sachsen-Anhalt vor. 

  

 Hintergrund  

  

In diesem Jahr
werden im Land Sachsen-Anhalt 148 Lehramtsanwärter und Referendare unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt, in dem sie ihren
24monatigen Vorbereitungsdienst ableisten. Dieser wird mit der Prüfung zum
Zweiten Staatsexamen für ein Lehramt enden. Die Referendare und
Lehramtsanwärter verteilen sich folgt auf die einzelnen Schulformen: 

  

 für das Lehramt an
Grundschulen: 46 Einstellungen; 

 für das Lehramt an
Sonderschulen: 40   Einstellungen ; 

 für das Lehramt an
Sekundarschulen: 4   Einstellungen;  

 für das Lehramt an
Gymnasien: 38 Einstellungen und  

 für das Lehramt an
Berufsbildenden Schulen: 20 Einstellungen. 

  

Die neuen
Referendare und Lehramtsanwärter haben zuvor ein universitäres Studium
absolviert und die Prüfung zum Ersten Staatsexamen bestanden. Der
Vorbereitungsdienst ist in einer Ausbildungsverordnung näher geregelt. Die
Referendare und Lehramtsanwärter werden regional in Halle oder Magdeburg einem
Staatlichen Seminar für Lehrämter zugewiesen. Während des Vorbereitungsdienstes
erhalten die Lehramtsanwärter und Referendare eine theoriebezogene
schulpraktische Ausbildung in den pädagogischen Seminaren, in Fachseminaren und
in der Schule. Dazu werden sie Schulen zugewiesen und zunehmend mit Aufgaben
der Unterrichtstätigkeit betraut. Durch den Vorbereitungsdienst sollen sie
befähigt werden, den Beruf des Lehrers im betreffenden Lehramt auszuüben. 

  

Gleichzeitig werden in
diesem Jahr 39 Lehrer in den Landesdienst übernommen. Diese werden ab dem 19.
August ihre Lehrtätigkeit an einer Schule in Sachsen-Anhalt beginnen.  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:      (0345)
514 ¿ 1244 

Fax:     (0345)
514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                </description>
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                    <![CDATA[
                    Förderung von Internationaler Jugendarbeit auch 2005 - Anträge
jetzt stellen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 12 Aug 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 54/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:54 /2004

  

  

  

Halle (Saale), den    11. August 2004 

  

  

Das Landesverwaltungsamt informiert: 

  

  

 Förderung von Internationaler Jugendarbeit auch 2005 - Anträge
jetzt stellen 

  

Auch im kommenden Jahr können Maßnahmen der außerschulischen
internationalen Jugendarbeit mit Partnerorganisationen aus Polen und Frankreich
gefördert werden.  

  

Das Landesverwaltungsamt, seit dem 1. Januar 2004 mit der
Integration der ehemals eigenständigen Landesjugendämter für die
Fördermittelvergabe für Jugendarbeit verschiedener Art zuständig, nimmt die
Anträge für das Jahr 2005 entgegen. 

  

Für eine positive Bescheidung des Fördermittelantrages
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. Antragsteller können Vereine oder
Verbände sein, die nicht über eine Bundesstruktur verfügen. Weiterhin können
Städte, Gemeinden oder Landkreise Antragsteller sein.  

  

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Antragsteller über
Partnerorganisationen oder Partnergruppen in Polen bzw. Frankreich verfügen.
Reine Erholungsaufenthalte werden nicht gefördert. Die Jugendlichen müssen
zwischen 12 und 27 Jahren alt sein.  

  

In diesem Jahr wurden durch das Landesverwaltungsamt
Projekte des internationalen Jugendaustausches in einem Umfang von 59.600 Euro
gefördert.  

  

Die Antragsvordrucke können bequem im Internet unter www.landesjugendamt.info abgerufen
werden.  

  

Ansprechpartner: 

Frau Seemann 0345-6912448 

Herr Blümel      0345-6912444 

Landesverwaltungsamt 

Ref. Landesjugendamt 

Neustädter Passage 15 

06122 Halle  

  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt  

Stabsstelle Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle (Saale) 

Tel:      (0345) 514 ¿ 1244 

Fax:     (0345) 514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 



 

 

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                    <![CDATA[
                    Das AiP entfällt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 11 Aug 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        




Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 53/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:53 /2004

  

  

  

Halle
(Saale), den    11. August 2004 

 

    

 Das Landesverwaltungsamt informiert:  

    

 Das AiP entfällt 

    

Ab dem 01.10.2004 entfällt das Erfordernis, vor
Erteilung der Approbation eine 18-monatige Ausbildungszeit als Arzt im
Praktikum (AiP) ableisten zu müssen. 

  

Der Bundesrat hat in seiner 800. Sitzung am 11.
Juni 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 06. Mai 2004
verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Diese Änderung trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Juli
2004 in Kraft. 

  

Mit dem 01.10.2004 hat jeder Student, der den
dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, Anspruch auf
Approbation, sofern die übrigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Voraussetzung für die Erteilung der Approbation
als Arzt ist u.a., dass der Antragsteller Deutscher im Sinne des Artikels 116
des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ist. 

  

Der Antrag zur Erteilung der Approbation als
Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der
Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Für
Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke
Universität Magdeburg ist der Antrag an das Landesverwaltungsamt zu richten. 

  

Neben
dem formlosen Antrag sind einzureichen: 

  

ein kurz gefasster Lebenslauf 

die Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Original
oder beglaubigt durch das Standesamt 

bei Doppelnamen und Verheirateten Auszug aus dem
Familienbuch. Geburtsurkunde liegt in der Regel dem Landesverwaltungsamt vor! 

ein Nachweis über Staatsangehörigkeit,
(Personalausweises/ Reisepaß im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie) 

ein amtliches Führungszeugnis der Belegart O,
das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
(Einwohnermeldeamt) 

eine persönliche und schriftliche Erklärung
darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 

eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter
als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in
gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist ( Ausstellung
durch einen approbierten Arzt) 

Promotionsurkunde
(Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie einer staatlichen Behörde) 

  

Aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von
Anträgen sollten die Unterlagen ab August 2004 im Landesverwaltungsamt
eingereicht werden. Bei Vorlage des Originals und einer Kopie kann die
Bestätigung durch das Landesverwaltungsamt erfolgen. Abschließend wird darauf
hingewiesen, dass die Approbationsurkunde erst bei Vorhandensein aller   Bescheinigungen
bzw. Urkunden ausgestellt werden kann. 

Vorsorglich macht das Landesverwaltungsamt
darauf aufmerksam, dass für die Ausstellung der Approbationsurkunde eine Gebühr
entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der
derzeit gültigen Fassung in Höhe von 102,26 EUR zzgl. Portoauslagen i.H.v. 5,60
EUR erhoben werden. 

  

Die Unterlagen und Ihre Anfragen richten Sie
bitte an: 

  

 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt  

 - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ¿  

 Neustädter Passage 15, 06122 Halle  

Tel.: 0345/ 69 12 9

 Fax: 0345/ 69 12 263  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:      (0345)
514 ¿ 1244 

Fax:     (0345)
514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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                </description>
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                    <![CDATA[
                    Arbeitsbesuch des Präsidenten des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Thomas Leimbach im
Eurocamp
                    ]]>
                    
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                <pubDate>Wed, 11 Aug 04 00:00:00 +0200</pubDate>
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Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 52/2004









Landesverwaltungsamt

Pressemitteilung
Nr.:52 /2004

  

  

  

Halle
(Saale), den    11. August 2004 

 

    

 Arbeitsbesuch des Präsidenten des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Thomas Leimbach im
Eurocamp 

    

    

Am Montag besuchte der Präsident des
Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach, das Europacamp in Wernigerode. Schon
zum 13. Mal veranstaltet die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. diese
Begegnung, die das Landesverwaltungsamt mit Fördergeldern unterstützt. Getreu
dem Motto ¿Europäische Vielfalt ¿ Chance und Wert eines geeinten Europas¿ soll
bei den Jugendlichen die Neugier auf ihre  ¿Nachbarn¿ und deren Kulturen
geweckt werden.  

  

Das
Ziel des Europacamps ist es, das interkulturellen Miteinander zu fördern: Durch
die Arbeit an gemeinsamen Projekten sollen die ¿Europacamper¿ lernen Vorurteile
abzubauen und auf eine unkomplizierte Weise miteinander umzugehen. Eines dieser
Projekte ist der ¿Garten der Begegnung¿, der von 20 Jugendlichen aus Ungarn,
Albanien, Polen, Mazedonien, Slowenien und der Slowakei auf dem Gelände der
Landesgartenschau 2006 in Wernigerode angelegt wird. Schon vor 100 Jahren soll
sich an dieser Stelle ein historischer Senkgarten befunden haben, der nun
rekonstruiert wird.  

  

Bei
seinem Besuch der Jugendlichen, die mit diesem Projekt betraut waren, brachte
Präsident Leimbach seine Bewunderung für die Kreativität und
Leistungsbereitschaft der 18 bis 25jährigen Teilnehmer zum Ausdruck: ¿Ich bin
immer wieder tief beeindruckt von der Kraft und der Energie, die junge Menschen
aufbringen, wenn es darum geht, gute Ideen in die Tat umzusetzen. Die
Temperaturen laden ja momentan eher zum Baden als zu körperlicher Arbeit ein.
Ich freue mich, dass diese Projekte so engagiert und kreativ realisiert
werden.¿ 

  

Die
übrigen Europacamper, insgesamt sind es rund 70, sind damit beschäftigt, einen
historischen Weg im Wernigeröder Tiergarten wieder herzurichten, ein Jugendcafé
in Blankenburg einzurichten und im Kinderheim ¿Waldmühle¿ einen Grillplatz zu
bauen. Am 15. August 2004 endet das dreiwöchige Europacamp. 

  

  

 Impressum:  

Landesverwaltungsamt
 

Stabsstelle
Kommunikation 

Frau Vopel 

Willy-Lohmann-Str.7 

06114 Halle
(Saale) 

Tel:      (0345)
514 ¿ 1244 

Fax:     (0345)
514 ¿ 1477 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de 

  



 

 

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