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            Landesportal Sachsen-Anhalt - Finanzgericht
            
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        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Sun, 12 Apr 26 22:24:12 +0200</pubDate>
        
            
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                    <![CDATA[
                    (FG LSA) Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs am Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
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                </title>
                <pubDate>Mon, 14 Dec 15 00:00:00 +0100</pubDate>
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                        Durch eine Ergänzung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt (ERVVO LSA) ist beim Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ab 15. Dezember 2015 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Damit wird ? unter Beibehaltung der bisherigen Kommunikationswege ? schon rund zwei Jahre vor dem gesetzlichen Fixtermin eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Schriftsätze nebst Anlagen, z. B. in Form von signierten Dokumenten, zu erstellen, zu versenden oder auch zu empfangen. Auf diese Weise können die Verfahrensbeteiligten wie auch das Gericht schon jetzt Postlaufzeiten sowie Portokosten senken.Die Einrichtung des dafür benötigten Gerichtspostfaches ist ? da ein höchstmöglicher Schutz vor Datenmissbrauch gewährleistet werden muss ? jedoch nur sinnvoll, wenn dem Gericht nicht nur gelegentlich Dokumente übersandt, sondern eine dauerhafte Kommunikation ermöglicht werden soll. Zielgruppe des elektronischen Gerichtspostfaches sind deshalb insbesondere die professionellen Verfahrensbeteiligten.Anwälte, Notare und Behörden sind ab 1. Januar 2022 ohnehin gesetzlich verpflichtet, ihre Schriftsätze in elektronischer Form einzureichen und müssen sich zugleich darauf einstellen, ihre Verfahrenskorrespondenz auf diesem Weg zu erhalten. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine ist angedacht, wenn auch vom Gesetzgeber noch nicht umgesetzt. Mit der frühzeitigen Eröffnung seines elektronischen Gerichtspostfaches will das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt seinen Verfahrensbeteiligten schon jetzt eine Erprobung dieser neuen Kommunikationsmöglichkeit anbieten.Rechtsanwälte können dafür das besondere Anwaltspostfach nutzen, dessen Bereitstellung im Verantwortungsbereich der Bundesrechtsanwaltskammer liegt. Der dafür vorgesehene Starttermin zum 1. Januar 2016 musste ausweislich einer Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer jedoch verschoben werden, weil das Postfach die Anforderungen der Kammer an die Nutzerfreundlichkeit noch nicht erfüllte.Für Notare stellt die Bundesnotarkammer ein besonderes Notarpostfach zur Verfügung. Für die Finanzbehörden ist ein Behördenpostfach eingerichtet, dass in Sachsen-Anhalt bislang von den Vollstreckungsstellen zur Einsichtnahme in die Grundbuchakten genutzt wird. Anderen Nutzern hat die Justiz bisher die entsprechende Sende- und Empfangskomponenten unter www.egvp.de zum Download bereitgestellt. Da dies künftig den Softwareherstellern überlassen werden soll, wird ab 1. April 2016 der Support für diesen sog. EGVP- Bürger- Client eingestellt. Ab 1. Oktober 2016 wird das Programm dann endgültig abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient ersetzt, der aber nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient.Über die Einführung des Elektronischen Gerichtspostfaches hinaus hat das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Pilotierung der elektronischen Aktenführung übernommen. Infolgedessen werden seit Oktober 2015 die eingehenden Schriftsätze nebst Anlagen eingescannt und in elektronischer Form zur Akte genommen. Dadurch können sie ? auch wenn die Papierakte derzeit weiterhin die maßgebliche ist ? von den Serviceeinheiten und Richtern wahlweise in Papierform oder elektronischer Form weiterbearbeitet werden.Damit entsteht in fernerer Zukunft auch die Möglichkeit zu einer elektronischen Einsicht in die Gerichtsakte. Die Einsicht in die beigezogenen Akten der Verwaltung scheitert dagegen derzeit noch an der fehlenden Abstimmung der verschiedenen Systeme.Über weitere Fortschritte des Projekts wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informiert werden.
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                    (FG LSA) Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit
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                <pubDate>Wed, 14 Oct 15 00:00:00 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        
 
  
 


Mit Urteil vom 20.&nbsp;April 2015 (1 K 362/14) hat der 1. Senat des
Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (FG) entschieden, dass bei einem
Beamten der Autobahnpolizei, der arbeitstäglich seine Dienststelle anfährt und den
Großteil seiner Zeit im Einsatzwagen auf einem abgegrenzten Bereich des
öffentlichen Verkehrswegenetzes Streife fährt, die Polizeidienststelle seine
regelmäßige Arbeitsstätte bzw. das Einsatzgebiet eine weiträumige regelmäßige
Arbeitsstätte darstellt. Im Ergebnis konnte der Polizist für seine Fahrten zur
Polizeidienststelle nur die sog. Entfernungspauschale (0,30&nbsp;? pro
Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich
absetzen. Verwehrt blieb dem Kläger dagegen ein weitergehender Abzug von Fahrtkosten
pro tatsächlich gefahrene Kilometer und die täglichen Verpflegungsmehraufwandspauschalen nach Dienstreisegrundsätzen.


&nbsp;

Zum Volltext der Entscheidung  

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Az.
des Bundesfinanzhofes (BFH) lautet VI&nbsp;R 32/15.


 
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