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            Landesportal Sachsen-Anhalt - Generalstaatsanwaltschaft
            
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        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Thu, 21 May 26 01:18:52 +0200</pubDate>
        
            
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                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2025 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
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                </title>
                <pubDate>Fri, 06 Mar 26 10:00:47 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>6. März 2025, Naumburg (Saale) – 01/2026</p>
<p>Generalstaatsanwältin Heike Geyer:<br /><strong>„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind im Jahre 2025 leicht rückläufig gewesen (- 2,9 %), nachdem in den Vorjahren jeweils noch eine Zunahme zu verzeichnen war (2022: + 3,1 %, 2023: + 5,7 %; 2024 + 5,1 %). <br /></strong><strong>Landesweit sind 259.492 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen (2024: 267.144). </strong></p>
<p>Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige (Js) lag über demjenigen gegen unbekannte Täter (UJs). Die sog. Aufklärungsquote ist gestiegen; sie betrug 2025  58,0 % (2024: 56,9 %).<br />Sehr erfreulich ist die zügige Verfahrensbearbeitung bei den Staatsanwaltschaften des Landes. Im Durchschnitt wurden die Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften – wie im Vorjahr – in 1,8 Monaten erledigt. Dabei schlossen die Dezernentinnen und Dezernenten pro Kopf ca. 757 Js-Verfahren ab (2024: 743; + 1,9 %). Gegen 9.889 Beschuldigte wurden Anklagen erhoben (2024: 9.423; + 4,9 %) und gegen 13.103 Beschuldigte wurden jeweils Strafbefehle beantragt (2024: 12.907; + 1,5 %).<br />Der Bestand an offenen Js-Verfahren hat sich im vergangenen Jahr um 5,0 % erhöht (2024: 23.250; 2025: 24.407). Die Summe an offenen Verfahren entspricht der Verfahrensanzahl von knapp zwei Monatseingängen; sie ist damit – trotz des Anstiegs – noch als maßvoll zu bezeichnen. Im selben Zeitraum hat sich der Personalbestand im Dezernentenbereich um 4,4 % verringert (von 249 auf 238 Staats- und Amtsanwälte).</p>
<p>Für ihre zeitnahe und gewissenhafte Erledigung der Verfahren danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Stendal, Dessau-Roßlau und den Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt sowie der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich. <br /><br />Während in einigen Kriminalitätsbereichen Verfahrensrückgänge zu beobachten sind (Betäubungsmittelkriminalität, Wirtschaftsstraftaten, Kinderpornografie, Umweltdelikte), haben Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und wegen des Vorwurfs der Begehung rechtsextremistischer Straftaten zugenommen:<br />So waren 2024 noch 1.835 Wohnungseinbruchdiebstähle angezeigt worden; im Jahr 2025 sind dagegen insgesamt 2.105 Ermittlungsverfahren auf entsprechende Strafanzeigen hin eingeleitet worden (+ 14,7 %). <br />Bei den rechtsextremistischen Straftaten hat es ebenfalls einen Verfahrensanstieg gegeben, und zwar von 2.568 Ermittlungsverfahren im Jahr 2024 auf 2.783 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025 (+ 8,4 %). Gerade der Bereich der rechtsextremistisch und rassistisch motivierten Straftaten erfordert weiterhin die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
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                    <![CDATA[
                    Gedenkveranstaltung am 4.12.2025 im Justizzentrum Anhalt zum 50. Todestag von Hannah Arendt sowie in Erinnerung an das Ende des ersten Auschwitzprozesses vor 60 Jahren
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                </title>
                <pubDate>Thu, 27 Nov 25 13:23:14 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Am 4.12.2025 jährt sich zum 50. Mal der Todestag von Hannah Arendt (*1906 bei Hannover). Die Publizistin Hannah Arendt, die nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 aus Deutschland fliehen musste, hat ihr Leben lang gegen den Antisemitismus gekämpft. Als US-Gerichtsreporterin beim Eichmann-Prozess prägte sie öffentlich den Begriff der „Banalität des Bösen“. Sie stieß in den 1960er Jahren die rechts- und gesellschaftspolitische Debatte zur Aufarbeitung des NS-Unrechts und des Antisemitismus in der Bundesrepublik entscheidend an.</p>
<p>Am 19. August 1965 endete vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main der erste deutsche Auschwitzprozess mit 22 Angeklagten (Bedienstete SS-Angehörige im Vernichtungslager Auschwitz, die ganz mehrheitlich wegen Mordes und/oder wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zur Rechenschaft gezogen wurden).</p>
<p>Die Generalstaatsanwältin und der Antisemitismusbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft laden aus diesem Anlass zu einer Gedenkveranstaltung im <strong>Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau,</strong> 3. OG, ein.</p>
<p>Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr und wird voraussichtlich gegen 11:15 Uhr beendet sein. Neben kurzen Redebeiträgen wird der Bildhauer Christoph Reichenbach (Halle/S.) von ihm geschaffene Plastiken von Hannah Arendt präsentieren.</p>
<p>Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich eingeladen.</p>
<p>Um Anmeldung (begrenztes Platzangebot) wird gebeten bis zum 2.12.2025 unter <a href="mailto:antisemitismusbeauftragter.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de">antisemitismusbeauftragter.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tewes</p>
<p>Oberstaatsanwalt</p>
<p>Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg</p>
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                    <![CDATA[
                    Matthias Böttcher zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt
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                </title>
                <pubDate>Mon, 01 Sep 25 08:00:31 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat am letzten Freitag, dem 29.8.2025 Matthias Böttcher zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befördert.</p>
<p>Matthias Böttcher (38), der in Bautzen geboren ist und in Halle/Saale lebt, ist bereits seit 1.1.2024 bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tätig, nachdem er zuvor sechs Jahre bei der Staatsanwaltschaft Halle als Staatsanwalt gewirkt hat. Dort war er u. a. für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität tätig, hat aber auch internationale Rechtshilfeangelegenheiten übernommen.</p>
<p>Sein Aufgabengebiet bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg umfasst derzeit die Bearbeitung von Staatsschutzsachen, insbesondere Fälle von politisch motivierten Straftaten und extremistischen Gefährdern. Daneben bearbeitet er aber auch Zivilverfahren, in welchen die Generalstaatsanwaltschaft Verfahrensbeteiligte ist.</p>
<p>Als Sonderzuweisung hat er in den vergangenen 8 Monaten das äußerst umfangreiche Verfahren wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zur Anklage gebracht.</p>
<p>Die Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wünschen Matthias Böttcher alles erdenklich Gute in seinem neuen Amt und bei der Verrichtung der zukünftigen Aufgaben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Klaus Tewes<br />(Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Naumburg)</p>
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                    <![CDATA[
                    Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erhebt Anklage wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt
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                </title>
                <pubDate>Tue, 19 Aug 25 14:23:16 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>&nbsp;</p>
<p>Am Freitag, dem 20.12.2024 um 19:02 Uhr, ereignete sich der Anschlag auf den<br />Magdeburger Weihnachtsmarkt, welcher 1 Minute und 4 Sekunden andauerte. <br />Dem 50-jährigen Angeschuldigten, einem saudi-arabischen Arzt, der sich seither <br />ununterbrochen in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, den von ihm angemieteten<br />340 PS starken BMW X3 mit wechselnden Geschwindigkeiten von bis zu 48 km/h <br />(Ø: 27 km/h) über den stark besuchten Weihnachtsmarkt gesteuert zu haben und dabei<br />insgesamt 344 Personen in strafbarer Weise geschädigt zu haben.<br /><br /></p>
<p>Aufgrund der konkreten Fahrweise des Angeschuldigten durch die einzelnen Bereiche des<br />Weihnachtsmarktes legt ihm die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrer kürzlich<br />erhobenen, 206-seitigen Anklage vier selbstständige Straftaten zur Last*, nämlich insgesamt:<br />vollendeter Mord im Hinblick auf die Tötung von 6 Personen (fünf Frauen im Alter von 45-75 <br />Jahren und ein neunjähriger Junge) und versuchter Mord hinsichtlich der weiteren 338<br />Personen. Tateinheitlich dazu wird ihm gefährliche Körperverletzung bezüglich 309<br />Personen angelastet. 29 Personen, die er zu ermorden beabsichtigte, blieben körperlich<br />unverletzt. Ebenfalls tateinheitlich wird ihm jeweils ein gefährlicher Eingriff in den<br />Straßenverkehr in Form eines Verbrechens, um einen Unglücksfall herbeizuführen und<br />durch die Tat schwere Gesundheitsschädigungen anderer Menschen verursacht zu haben,<br />zur Last gelegt.<br /><br /></p>
<p>Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, den heimtückischen Anschlag aus niedrigen<br />Beweggründen mit einem Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel begangen zu<br />haben. Er stand bei der Amokfahrt nicht unter Alkoholeinfluss o. ä. und hat offenbar aus<br />Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen<br />Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem<br />Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in<br />den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten. Nach dem Ergebnis der<br />Ermittlungen hat er die Tat mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet, ohne<br />dass er sich der Hilfe von Mittätern bediente oder es Mitwisser gegeben hat.<br /><br /></p>
<p>In ihrer Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg hat die<br />Generalstaatsanwaltschaft u. a. 410 Zeugen, 5 Sachverständige, 494 Urkunden und 33<br />Augenscheinsobjekte (Videoaufzeichnungen, Fotos, Skizzen etc.) aufgeführt.<br /><br /></p>
<p>Das Landgericht Magdeburg wird in der Folgezeit über die Zulassung der Anklage, die dem<br />Angeschuldigten bereits förmlich zugestellt worden ist, und über die Eröffnung des<br />Hauptverfahrens zu befinden haben. Erst im Rahmen einer Hauptverhandlung können zu<br />Tatmotiven des Angeschuldigten Feststellungen getroffen werden. Es bleibt abschließend<br />darauf hinzuweisen, dass für den Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des<br />Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.<br /><br />____________</p>
<p>*Im Einzelnen:<br />Beim Einbiegen von der Ernst-Reuter-Allee und dem Befahren des Fußgängerbereichs des<br />Breiten Weges hat er 31 Personen geschädigt (Tat 1). Beim Einbiegen vom Breiten Weg<br />und dem Befahren des vorderen, westlichen Teils des Alten Markts (bis in Höhe der dortigen<br />Sparkassenfiliale) hat er 27 Personen geschädigt (Tat 2). Beim Befahren des hinteren,<br />östlichen Teils des Alten Markts hat er 172 Personen geschädigt, davon 3 Personen getötet<br />(Tat 3). Beim Abbiegen vom Alten Markt und dem anschließenden Befahren des Fußweges<br />der Hartstraße hat er 114 Personen geschädigt, davon 3 Personen getötet (Tat 4). Der dem<br />Angeschuldigten zur Last gelegte versuchte Mord bezieht sich auf sämtliche 338 <br />überlebende Personen (Tat 1: 31; Tat 2: 27; Tat 3: 169; Tat 4: 111 Personen). Die <br />tateinheitliche gefährliche Körperverletzung betrifft 309 Personen (Tat 1: 24; Tat 2: 26; Tat 3:<br />152; Tat 4: 107 Personen).</p>
<p><br /><br />Klaus Tewes <br />(Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Naumburg)</p>
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                    <![CDATA[
                    Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags vom 20.12.2024 auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt (111 Js 9/24 GenStA Naumburg)
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                </title>
                <pubDate>Wed, 11 Jun 25 13:00:37 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Das (vorläufige) forensisch-psychiatrische Gutachten des beauftragten Sachverständigen vom 6.6.2025 liegt der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg seit heute vor. <br />Über den Inhalt des Gutachtens wird die Abschlussverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nähere Auskunft geben. Mit der Erstellung einer solchen dürfte noch im Sommer dieses Jahres zu rechnen sein. Für eine Umwandlung des bestehenden Haftbefehls gegen den Beschuldigten in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO besteht – auch weiterhin – kein Anlass.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Klaus Tewes</p>
<p>(Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Naumburg)</p>
                    ]]>
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                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2024 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 28 Feb 25 10:01:41 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Generalstaatsanwältin Heike Geyer:<br /><br /><strong>„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind<br />im Jahre 2024 abermals angestiegen (+ 5,1 %), nachdem bereits im Vorjahr eine<br />entsprechende Zunahme zu verzeichnen war (2023: + 5,7 %).<br />Landesweit sind 267.144 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen<br />(2023: 254.245).<br /><br /></strong>Der Verfahrensanstieg betrifft vorrangig die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren<br />Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 11,1 % zugenommen (2023: 103.691; 2024: 115.222).<br />Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ist<br />dagegen ein moderater Anstieg um 0,9 % zu verzeichnen gewesen (2023: 150.554; 2024:<br />151.922).<br /><br />Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige lag über demjenigen<br />gegen unbekannte Täter. Die sog. Aufklärungsquote betrug 2024  56,9 %. Sehr erfreulich ist<br />die zügige Verfahrensbearbeitung bei den Staatsanwaltschaften des Landes in Halle,<br />Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den beiden Zweigstellen in Halberstadt und<br />Naumburg. Im Durchschnitt wurden die Ermittlungsverfahren dort in weniger als 2 Monaten<br />erledigt. Jeder Staatsanwalt hat 2024 landesweit 743 Verfahren bearbeitet; innerhalb der<br />ersten 3 Monate nach Eingang konnten nahezu 85 % aller Verfahren abgeschlossen werden.<br /><br /><strong>Für ihre sorgfältige, motivierte und zeitnahe Erledigung der Verfahren danke ich allen<br />Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und<br />der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich. <br /><br /></strong>Sorgen bereiten allerdings die immensen Zuwächse von Ermittlungsverfahren auf den<br />Gebieten der Kinderpornografie und der rechtsextremistischen Straftaten:<br /><br />Im Jahr 2024 sind insgesamt 2.568 Verfahren mit rechtsextremistischem bzw.<br />fremdenfeindlichem Inhalt bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen. Dies stellt einen<br />Zuwachs von mehr als 60 % dar (2023: 1.597 Verfahren). Der Bereich der<br />rechtsextremistisch und rassistisch motivierten Straftaten erfordert – auch im Hinblick auf<br />den Anstieg der Zahl der Beschuldigten (von 1.379 auf 2.293) – in zunehmendem Maße die<br />besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden.<br /><br />Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, <br />pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle <br />hat im Jahr 2024  2.869 Ermittlungsverfahren mit kinderpornografischem Inhalt neu eingeleitet <br />(2023: 1.607 Verfahren). Hierbei handelt es sich um einen enormen Anstieg von 78,5 %. <br />Eine nachhaltige Strafverfolgung ist gerade da geboten, wo es gilt, einen besonders <br />schutzwürdigen Bevölkerungskreis vor weiteren schweren Straftaten zu bewahren.“<br /><br /></p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Generalstaatsanwaltschaft Naumburg übernimmt Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 23 Dec 24 15:55:28 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat mit sofortiger Wirkung<br />die Ermittlungen zur Tat vom 20.12.2024 (Verdacht des Mordes in 5 Fällen<br />und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung<br />in 200 Fällen durch eine Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg)<br />übernommen.<br /><br />Das Verfahren wurde nach Tatbegehung zunächst bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg geführt.<br />Das Recht der Übernahme des Verfahrens (sog. Devolution) ergibt sich aus dem Gesetz,<br />nämlich aus § 145 Abs. 1 GVG.<br /><br />Die Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt hält die Übernahme<br />aufgrund des Umfangs der Sache, insbesondere des hohen Ausmaßes der<br />Rechtsgüterverletzung und der Bedeutung über die Landesgrenzen von<br />Sachsen-Anhalt hinaus, für erforderlich und geboten.<br /><br />Das Verfahren trägt hier das Aktenzeichen 111 Js 9/24 GenStA Naumburg.</p>
<p>&nbsp;</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Liane Patzak und Dr. Meike Obudzinski zu Oberstaatsanwältinnen sowie Volker Heuer zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 21 Aug 24 13:55:21 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beförderte heute Liane Patzak zur Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Außerdem wurden Dr. Meike Obudzinski zur Oberstaatsanwältin und Volker Heuer zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt.</p>
<p>Liane Patzak (54), die in Magdeburg geboren ist und in Bad Lauchstädt lebt, übernimmt das Aufgabengebiet von Oberstaatsanwältin Maria Theresia Ascheberg, die bereits im Januar dieses Jahres in den Ruhestand getreten war. Oberstaatsanwältin Patzak ist u. a. mit der Bearbeitung von Grundsatzfragen zur organisierten Kriminalität betraut und Generalreferentin für Korruptionssachen. Sie war zuvor von 2001-2022 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Halle beschäftigt und ist seitdem an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg abgeordnet.</p>
<p>Dr. Meike Obudzinski (51) ist von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, bei der sie formell seit 2021 tätig war, an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg versetzt worden. Oberstaatsanwältin Obudzinski, die in Bielefeld geboren ist und ebenfalls in Bad Lauchstädt wohnt, war bereits langjährig an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg abgeordnet. Sie ist als Leiterin der Information- und Kommunikationsstabstelle eingesetzt und u. a. für Grundsatzangelegenheiten des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte zuständig. Daneben ist sie mit Referendarsangelegenheiten betraut und mit Berufsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte befasst.</p>
<p>Volker Heuer (59), der aus der Lutherstadt Wittenberg stammt und in Halle lebt, war seit dem Jahre 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg abgeordnet, nachdem er zuvor 13 Jahre im Justizministerium Magdeburg als Ministerialrat und Leiter des Sozialen Dienstes der Justiz tätig war. Er ist am heutigen Tage ebenfalls zum Oberstaatsanwalt ernannt worden und löst den scheidenden Oberstaatsanwalt Volker Meyer, der als Abteilungsleiter an die Staatsanwaltschaft Halle wechselt, ab. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist Oberstaatsanwalt Heuer u. a. Generalreferent für Vermögensabschöpfung und Geldwäsche. Außerdem fungiert er als hauptamtlicher Ermittlungsführer in Disziplinarverfahren gegen Beamte aus der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.</p>
<p>Sämtliche Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wünschen Liane Patzak, Dr. Meike Obudzinski und Volker Heuer alles Gute in ihren neuen Ämtern und viel Freude bei der Verrichtung der zukünftigen Aufgaben.</p>
<p>Klaus Tewes, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2023 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 22 Mar 24 10:01:16 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:
"Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind im Jahre 2023 um 5,7 % angestiegen, nachdem sie bereits im Vorjahr um 3,1 % angewachsen waren. Landesweit sind 254.245 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen (2022: 240.513).
Der Verfahrensanstieg betrifft zum einen die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 2,8 % zugenommen (2022: 100.840; 2023: 103.691).
Zum anderen ist bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ein noch stärkerer Anstieg um 7,8 % zu verzeichnen gewesen (2022: 139.673; 2023: 150.554).
Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige lag über demjenigen gegen unbekannte Täter. Die sog. Aufklärungsquote betrug 2023 59,2 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % angestiegen. Während nur in wenigen Kriminalitätsbereichen rückläufige Verfahrenszahlen zu beobachten waren (Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle), wiesen andere Bearbeitungsbereiche – teilweise hohe – Steigerungsraten auf: Wirtschaftsstraftaten +39,3 %, Anzeigen gegen ausländische Staatsangehörige: +26,3 %, Diebstahlstaten: +18,9 %, Taten von Kindern: +16,1 %, von Jugendlichen und Heranwachsenden: +4,9 %, Pornographie: +5,2 %, Umweltstraftaten: +4,4 %, rechtsextremistische Straftaten: +2,8 %.
Die vier Staatsanwaltschaften des Landes in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die beiden Zweigstellen in Halberstadt und Naumburg haben effektive Strafverfolgung betrieben; sie haben im vergangenen Jahr gegen knapp 25.000 Personen jeweils Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (genau: 24.195; +2,9 %) und waren außerdem mit nahezu 10.000 Bußgeldverfahren befasst (genau: 9.299; +0,5 %). In mehr als 200 Fällen haben die Staatsanwaltschaften sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt; dies stellt einen Anstieg von ca. 10 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar (genau: 204; + 9,7 %).
Angesichts der beträchtlich gestiegenen Eingangszahlen (s. o.) und des demgegenüber lediglich geringfügig angewachsenen Personalbestandes an Amts- und Staatsanwälten im vergangenen Jahr (von 232 auf 235;
+1,3 %), ist lobend hervorzuheben, dass alle Staatsanwaltschaften überobligatorische Arbeit geleistet haben.
Für ihre sorgfältige, motivierte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich."
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder einer Chat-Gruppe in Ermangelung hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 23 Jun 23 11:34:26 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Den acht vormals Beschuldigten war zur Last gelegt, in einer Chat-Gruppe, die insgesamt<br />zwischen 21 und 25 Teilnehmer umfasste, in der Zeit vom 27.9.2017 bis zum 30.12.2021<br />inhaltlich inkriminierte Chats verfasst und anderen Gruppenmitgliedern zur Kenntnis gebracht<br />zu haben.</p>
<p>Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung (§ 120 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131<br />StGB) oder der Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB) hat sich nicht bestätigt.<br />Gleiches gilt für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen<br />(§ 86a StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), die Störung des<br />öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), die Anleitung zu<br />Straftaten (§ 130a StGB) und die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie<br />für die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte (§ 184a StGB).<br />In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung der vorgenannten<br />Straftaten im Sinne von § 170 Abs. 1 StPO hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg das<br />bei ihr anhängige Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 20.6.2023 insgesamt eingestellt.<br /><br />Die Verfahrenseinstellung fußte im Wesentlichen auf folgenden Gesichtspunkten:<br /><br />Zum einen wären etwaige, länger zurückliegende Straftaten – ihre Begehung unterstellt –<br />bereits gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 bzw. Nr. 5 StGB verjährt. Zum anderen lag ein<br />Zugänglichmachen des Chats gemäß §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, 184 Abs. 1 Nr.<br />1 und Nr. 5 StGB an Personen unter 18 Jahren nicht vor. Darüber hinaus mögen die Inhalte<br />einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine<br />vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Strafnormen kann ihnen indes nicht ohne<br />Weiteres entnommen werden. Es mangelte teilweise an einem Verbreiten, teilweise an einer<br />Störung des öffentlichen Friedens. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind sämtliche<br />Nachrichten ausschließlich innerhalb der Chat-Gruppe ausgetauscht worden. Bei der Gruppe<br />handelte es sich um einen homogenen, geschlossenen Klassenverband. Ein Fall der sog.<br />Kettenverbreitung (Zugänglichmachung von Inhalten an einen größeren Personenkreis) war<br />den Beschuldigten nicht nachzuweisen (vgl. auch LG Frankfurt a. M., Beschluss vom<br />13.2.2023, 5/6 KLs 1/22; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 86a Rn. 15a, § 74d Rn. 4).<br />Außerdem fehlte dem Chat eine unüberschaubare kommunikative Wirkung i. S. einer<br />Friedensgefährdung. Ein auf das Verbreiten und die Friedensgefährdung gerichteter<br />Tatvorsatz war den Beschuldigten in subjektiver Hinsicht ebenfalls nicht nachzuweisen.<br />Einzelne Abbildungen waren zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig,<br />geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch, sie erfüllten aber noch nicht die<br />objektiven Merkmale der vorbezeichneten Strafnormen, weil entweder eine Verharmlosung<br />des Holocausts nicht vorlag oder weil eine Aufstachelung zum Hass o. ä., zum Teil aber<br />auch überzeugte fremdenfeindliche oder rechtsextreme Tendenzen der Beschuldigten nicht<br />festgestellt werden konnten.<br /><br />Die Einschätzung, ob die Inhalte der Chats – unabhängig von deren strafrechtlicher<br />Beurteilung – Anlass zu Disziplinarmaßnahmen geben, unterfällt nicht der Zuständigkeit der<br />Generalstaatsanwaltschaft.</p>
<p>Tewes<br />(Pressesprecher)</p>
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            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Abschluss der Ermittlungen zum Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Burg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 03 May 23 08:11:15 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Ermittlungen in einem Fall, in welchem<br />einem Strafgefangenen zur Last gelegt wird, am Abend des 12. Dezember 2022 in der<br />Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem<br />Gefängnis zu fliehen, zwischenzeitlich abgeschlossen.<br /><br />Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts<br />Stendal erhoben.<br /><br />Der Strafgefangene erscheint hinreichend verdächtig, am Vorfallsabend zwischen 21:00 Uhr<br />und 21:34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg sich zweier Bediensteter<br />bemächtigt zu haben, um diese durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren<br />Körperverletzung zu einer Handlung (hier: dem Öffnen von Türen und Toren zwecks eigener<br />Flucht) zu nötigen.<br />Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den<br />Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme gemäß § 239b Abs. 1 StGB.<br />Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat (vgl.<br />vorherige Presseerklärung, Nr. 002/23) verwirklicht haben soll, und zwar unter Vorhalten des<br />Apparats und dem Hinweis darauf, dass es sich um eine geladene Waffe handele, wird ihm<br />zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt (§§ 2 Abs. 3, 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).<br />Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt<br />unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem<br />Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet<br />haben, der nächste Schuss sitze.<br />Die Außentore der Anstalt blieben indes verschlossen, sodass eine Flucht verhindert werden<br />konnte. Der Strafgefangene konnte letztlich von Justizvollzugsbediensteten überwältigt<br />werden.<br /><br />Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung einen Strafrahmen von 5-15 Jahren<br />Freiheitsstrafe vor.<br /><br />Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeschuldigten die<br />Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EGMR).<br /><br />Tewes<br />(Pressesprecher)</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Ermittlungen zum Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Burg am 12. Dezember 2022
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                <pubDate>Thu, 06 Apr 23 10:16:39 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt in einem Fall, in welchem einem<br />Strafgefangenen zur Last gelegt wird, am Abend des 12. Dezember 2022 in der<br />Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem<br />Gefängnis zu fliehen. Die Handlung konnte noch an jenem Abend unterbunden werden.<br /><br />Bei diesem Geschehen, dessen strafrechtliche Beurteilung durch die<br />Generalstaatsanwaltschaft Naumburg derzeit abgeschlossen wird, ist ein Gegenstand<br />verwendet worden, der zwischenzeitlich durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA)<br />untersucht worden ist.<br /><br />Nach dem vorliegenden Gutachten des kriminaltechnischen Instituts beim BKA vom<br />29.3.2023 handelt es sich um eine selbst gebastelte, manuelle Apparatur, die geeignet war,<br />leichte Geschosse abzugeben. Der Schussapparat bestand hauptsächlich aus Bauteilen<br />eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr (10cm x 0,7cm),<br />welches als Lauf diente. Am Griffstück des inkriminierten Gegenstandes befand sich ein<br />Batteriepack mit mehreren handelsüblichen AA-Batterien (Mignonzellen). Bei der<br />Untersuchung der Apparatur fanden sich in deren Lauf Teile einer Patrone, die offenbar<br />ebenfalls aus Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs zusammengesetzt war (u. a.<br />Druckknopf eines Kugelschreibers).<br />Als schussfähiger, waffenähnlicher Gegenstand dürfte die Apparatur dem Waffengesetz<br />unterfallen. Deren Auftreffenergie bei einem durchgeführten Schussversuch betrug &lt; 0,4<br />Joule aus 20cm Entfernung (zum Vergleich: Bei einem Luftgewehr beträgt die kinetische<br />Energie des Projektils beim Verlassen des Laufs bis zu 7,5 Joule).</p>
<p><br />Tewes<br />(Pressesprecher)</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2022 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 10 Mar 23 10:01:34 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:</p>
<p><strong>"Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind<br />im Jahre 2022 um 3,1 % angestiegen, und zwar von 233.384 Verfahren im Jahr 2021<br />auf 240.513 Verfahren im Jahr 2022.<br /></strong>Der Verfahrensanstieg betrifft vorrangig die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren<br />Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 6,2 % zugenommen (2021: 94.972; 2022: 100.840).<br />Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ist<br />dagegen nur ein leichter Anstieg um 0,9 % zu verzeichnen (2021: 138.412; 2022: 139.673).</p>
<p>Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren von den<br />Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.<br />Nahezu ⅔ aller 2022 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt.<br />Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten 86,2 % aller Verfahren einer<br />Erledigung zugeführt werden; nach einem halben Jahr waren weniger als 6 % der Verfahren<br />anhängig. Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes<br />in 1,6 Monaten erledigt.</p>
<p>Einen sprunghaften Verfahrensanstieg gegenüber dem Vorjahr hat es bei der<br />Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Rechtsbeschwerdesachen (+ 58,5 %) und bei sog.<br />Zulassungsrechtsbeschwerden (+ 59,6 %) gegeben. Dieser Anstieg dürfte nicht zuletzt auf<br />die gesetzliche Verschärfung des Bußgeldkataloges in Straßenverkehrssachen durch<br />Bundesverordnung vom 9.11.2021 zurückzuführen sein.</p>
<p>Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind im vergangenen Jahr vermehrt angezeigt<br />worden:<br />Wirtschaftskriminalität (+28,7 %), rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten<br />(+ 27,3 %) sowie (einfache) Diebstahlsverfahren (+18,1 %).<br />Einen Rückgang an Strafanzeigen hat es dagegen gegeben bei:<br />Umweltdelikten (-30,3 %), Wohnungseinbruchdiebstählen (-21,8 %) und Verstößen gegen<br />das Betäubungsmittelgesetz (-12,8 %).<br />Im Wesentlichen unverändert ist die Anzahl der Anzeigen:<br />Bei der Zentralstelle zur Verfolgung von Kinderpornographie und im Bereich der<br />Jugend- und Heranwachsendenkriminalität.</p>
<p><strong>Für ihre gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen<br />Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle,<br />Stendal, Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Hause sehr<br />herzlich.“<br /></strong></p>
<p>I. V.<br />Dr. Wieck-Noodt</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Generalstaatsanwaltschaft Naumburg übernimmt die weitere Bearbeitung im Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 14 Dec 22 10:24:20 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht<br />gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und übernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der<br />Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der<br />Justizvollzugsanstalt Burg.</p>
<p>Blank<br />(stv. Pressesprecher)<br /><br /></p>
                    ]]>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Einstellung des Verfahrens gegen zwei Beschuldigte, denen die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat angelastet worden war (Aktualisierung der Pressemitteilungen 01/2021 vom 11.2.2021 und 02/2021 vom 19.2.2021 sowie 02/2022 vom 12.5.2022)
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                </title>
                <pubDate>Fri, 26 Aug 22 10:11:22 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Den Beschuldigten war zur Last gelegt worden, im Januar 2021 mit einem weiteren<br />Beschuldigten eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a<br />StGB). <br />Die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte zunächst die<br />Ermittlungen übernommen. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in Dessau-Roßlau hatte<br />den anfänglichen Verdacht begründet, dass mehrere Kilogramm Chemikalien angekauft<br />worden seien, die zur Herstellung von Sprengsätzen hätten verwendet werden können.<br />Die beiden Beschuldigten waren in Dänemark festgenommen worden; gegen sie hat die<br />Staatsanwaltschaft Kopenhagen Ende Juni 2022 Anklage wegen gleicher Tatvorwürfe<br />erhoben. Zurzeit dauert die Hauptverhandlung in Holbaek (Dänemark) gegen die zwei<br />Beschuldigten an.<br />Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat daher das hier noch anhängige<br />(Parallel-)Verfahren gegen die beiden Beschuldigten gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt,<br />und zwar im Hinblick auf die Strafe, die die Beschuldigten in Dänemark zu erwarten haben.<br />Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten, der in Deutschland festgenommen worden<br />war, ist bereits im Mai 2022 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.</p>
<p>Tewes<br />(Pressesprecher)</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des „islamischen Staates“ erhoben
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 19 Aug 22 10:29:07 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat am 11. August 2022 vor dem<br />Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen eine deutsche<br />Staatsangehörige erhoben.</p>
<p>Die Angeschuldigte erscheint hinreichend verdächtig, sich – teils als Jugendliche mit<br />Verantwortungsreife, teils als Heranwachsende – in zwei Fällen als Mitglied an der<br />ausländischen terroristischen Vereinigung „islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§§<br />129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 StGB, 1, 3,105 JGG). Zudem wird ihr<br />– tateinheitlich – ein Eigentumsdelikt nach § 9 Abs. 1 3. Alt. VStGB (völkerrechtswidrige<br />Aneignung von Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang) zur Last gelegt.<br />In der durch den OLG-Staatsschutzsenat zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen<br />folgender Sachverhalt dargelegt:<br /><br />Die heute 23-Jährige wird konkret angeschuldigt, sich im Laufe des Jahres 2014 (als<br />Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums) in Deutschland radikalisiert zu haben.<br />Sie fasste zum damaligen Zeitpunkt den Entschluss, sich in das Herrschaftsgebiet der<br />terroristischen Vereinigung „islamischer Staat“ zu begeben, um sich dieser anzuschließen<br />und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der<br />Scharia zu beteiligen. In Umsetzung dieses Vorhabens verließ die Angeschuldigte im<br />Dezember 2014 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei und von<br />dort aus in das Herrschaftsgebiet des „islamischen Staates“ nach Syrien. In einem unter der<br />Aufsicht und Kontrolle des „IS“ stehenden Frauenwohnheim ließ sie sich registrieren und<br />gliederte sich damit formal in die Organisation ein. Dort erhielt sie auch Schulungen zum<br />ideologischen dschihadistischen Gedankengut, zu dem Recht der Scharia und der<br />arabischen Sprache, um dem Kreis der Mitglieder des „IS“ zugehörig sein zu können. Noch<br />im selben Monat heiratete sie einen deutsch-tunesischen „IS-Kämpfer“ nach islamischem<br />Recht; mit diesem zog sie in der Folgezeit (bis März 2019) in diverse Wohnungen, die sich<br />der „IS“ zuvor illegal angeeignet hatte und die er seinen Anhängern kostenfrei zur Verfügung<br />stellte. Die Angeschuldigte, die zwischenzeitlich drei Kinder bekam, versorgte ihren<br />Ehemann in umfassender Weise und ermöglichte es ihm auf diese Art, für die terroristische<br />Organisation tätig zu werden, deren militärische Schlagkraft zu stärken und deren inneren<br />Zusammenhalt zu festigen. Ihre Kinder erzog sie bewusst im Sinne der „IS-Ideologie“. Vom<br />„IS“ erhielt das Ehepaar finanzielle Zuwendungen (bis zu 150 US-$ monatlich, je nach<br />Leistungsfähigkeit des „IS“). Die Angeschuldigte hatte stets Zugriffsmöglichkeit auf<br />Kriegswaffen, die ihr Ehemann besaß (eine Kalaschnikow nebst Munition und zwei<br />Handgranaten).<br />Auch noch nach ihrer Festnahme durch kurdische Milizen im März 2019 vertrat sie die<br />Ideologie des „IS“ weiter, indoktrinierte ihre älteste Tochter und brachte dieser ein<br />Erkennungszeichen des „IS“ bei. Noch im Januar 2022 verlieh sie gegenüber einer in<br />Deutschland lebenden Verwandten ihrer Hoffnung Ausdruck (per Sprachnachricht), der IS<br />werde seinen lokalen Herrschaftsanspruch zukünftig wieder durchsetzen.</p>
<p>Die Angeschuldigte wurde mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes Ende<br />März 2022 nach Deutschland zurückgeführt, anschließend festgenommen und befindet sich<br />seit dem 31. März 2022 in Untersuchungshaft.</p>
<p>Tewes<br />(Pressesprecher)</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Autobahnraser-Verfahren bleibt eingestellt
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                </title>
                <pubDate>Mon, 15 Aug 22 10:53:14 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Das Verfahren wegen des Autobahnrasers, der im Juli 2021 die Bundesautobahn 2<br />in Sachsen-Anhalt mit bis zu 417 km/h befuhr, bleibt eingestellt.<br />Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte das gegen einen tschechischen Staatsbürger<br />gerichtete Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 8.6.2022 mangels hinreichenden<br />Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, im Juli 2021 mit einem<br />Fahrzeug Bugatti Chiron die A 2 in der Gemarkung Burg befahren zu haben.<br />Dabei sei er bis zu 417 km/h schnell gewesen und habe zeitweise beide Hände vom Lenkrad<br />genommen. Gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Stendal, über die die<br />Presse berichtet hatte, ist Beschwerde eingelegt worden, welche die<br />Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 12.8.2022 zurückgewiesen hat (108 Zs 806/22).</p>
<p>Ein Verkehrsteilnehmer, der mit einer Geschwindigkeit von bis zu 417 km/h eine nicht<br />verkehrsleere Bundesautobahn befährt, kann zwar durchaus verdächtig sein, eine Straftat<br />nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB begangen zu haben. Allerdings war ein Tatnachweis gegen<br />den Beschuldigten aus Rechtsgründen nicht zu führen:<br />Nach dem Willen des Gesetzgebers werden vom Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB<br />„bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen…nicht umfasst…, auch wenn sie erheblich sind“<br />(BT-Drucksache 18/12964 Seite 6 oben). So verhielt es sich im vorliegenden Fall. <br />Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer<br />Geschwindigkeit von annähernd 116 m je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und<br />lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten<br />Straftatbestand. Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall –<br />abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit – grob verkehrswidrig und<br />rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden. Eine solche Annahme ergab sich<br />auch nicht aus dem Umstand, dass der Beschuldigte (kurzzeitig) freihändig gefahren ist. Der<br />Gesetzgeber hat ein solches Verhalten nur für Fahrradfahrer und Kraftradfahrer unter ein<br />bußgeldbewehrtes gesetzliches Verbot gestellt (§§ 23 Abs. 3 Satz 2, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO);<br />einem Autofahrer ist es dagegen nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu<br />nehmen. Hierdurch kann nicht allein auf ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses<br />Verhalten geschlossen werden. Dass es sich bei einer konkreten Gefährdung anderer<br />Verkehrsteilnehmer oder bei einem Kontrollverlust über das Fahrzeug möglicherweise anders<br />verhielte, war nicht zu beurteilen.</p>
<p>Wenn der Bundesgesetzgeber derartige Handlungsweisen zukünftig unterbinden möchte,<br />dann wäre an eine Änderung der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO zu denken. <br />Nach jener Vorschrift gilt auf Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung für<br />Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger<br />Gesamtmasse. Die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze in der<br />Straßenverkehrsordnung, nach der ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt wäre, ein<br />übermäßig-rasendes Fahren indes verboten wäre (z. B. 200 km/h), könnte womöglich Abhilfe<br />schaffen.</p>
<p>Tewes<br />Pressesprecher</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Einstellung des Verfahrens gegen einen Beschuldigten, dem die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat angelastet worden war (Aktualisierung der Pressemitteilungen 01/2021 vom 11.2.2021 und 02/2021 vom 19.2.2021)
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                </title>
                <pubDate>Thu, 12 May 22 15:24:45 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Generalstaatsanwaltschaft</p>
<p>Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, im Januar 2021 mit zwei weiteren Beschuldigten<br />eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).<br />Die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte die Ermittlungen<br />übernommen. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in Dessau-Roßlau hatte den<br />anfänglichen Verdacht begründet, dass mehrere Kilogramm Chemikalien angekauft worden<br />seien, die zur Herstellung von Sprengsätzen hätten verwendet werden können.<br />Der Beschuldigte befand sich deswegen im Februar 2021 aufgrund richterlicher Anordnung<br />für knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft.</p>
<p>Auf die Inhalte der hiesigen Pressemitteilungen vom 11.2.2021 und vom 19.2.2021 wird<br />verwiesen.</p>
<p>Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.<br />Danach besteht <u>kein</u> Tatverdacht gegen ihn wegen Vorbereitung einer schweren<br />staatsgefährdenden Gewalttat oder wegen Beteiligung an einer solchen Tat.<br />Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn daher mit Verfügung<br />vom 2.5.2022 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.</p>
<p>Der Beschuldigte gilt als unschuldig. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass er physischen<br />Kontakt zu den sichergestellten Mitteln hatte. Er hielt sich zuletzt im Jahr 2020 in Dessau-<br />Roßlau auf. Eine irgendgeartete Beteiligung am Ankauf der Chemikalien bzw. an einer<br />strafrechtlich relevanten Verwendung derselben ist ihm nicht nachzuweisen.</p>
<p>Gegen die beiden anderen Beschuldigten werden die Ermittlungen in Dänemark, an deren<br />Ergreifungsort, geführt.</p>
                    ]]>
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                    <![CDATA[
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            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2021 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 11 Mar 22 09:59:33 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:</p>
<p>„Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr<br />233.384 Verfahren bearbeitet. Das sind zwar 2,3 % weniger als im Vorjahr (2020:<br />238.964 Verfahren); der Verfahrensrückgang betrifft jedoch ausschließlich die<br />Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), deren Anzahl im<br />Vergleichszeitraum um 9,5 % abgenommen hat (2020: 104.936; 2021: 94.972).<br />Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige<br />(Js-Verfahren), ist dagegen ein Anstieg um 3,3 % zu verzeichnen (2020: 134.028;<br />2021:138.412).<br />Gleiches gilt für die Anzahl der beschuldigten Personen. Wurden im Jahr 2020 noch<br />gegen 163.564 Personen Strafanzeigen erstattet, waren es im letzten Jahr 167.583<br />Personen (+ 2,5 %).<br />Damit betrug die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger 59,3 % (2020: 56,1 %).</p>
<p>Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den<br />Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden. Knapp ⅔ aller 2021<br />anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt (65,8 %; 2020: 59,9 %).<br />Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten mehr als 86 % aller Verfahren einer<br />Erledigung zugeführt werden (2020: 80,0 %); nach einem halben Jahr waren weniger als 6 %<br />der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig.</p>
<p>Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in 1,5<br />Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erheblich<br />verkürzt (2020: 2,1 Monate).</p>
<p>Bei der Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist gegenüber dem Vorjahr ein<br />deutlicher Verfahrensanstieg zu verzeichnen gewesen. So hat die Anzahl der Revisionen um<br />mehr als 10 % zugenommen (2020: 223 Verfahren; 2021: 246 Verfahren), die Anzahl der<br />Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden sogar um 16,7 % (2020: 209<br />Verfahren; 2021: 244 Verfahren).<br />Erhöht hat sich auch die Anzahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide (2020:<br />1.316; 2021: 1.351; +2,7 %). Von den Einstellungsbeschwerden, die insgesamt 1.395<br />Beschuldigte betrafen, hatten nur 28 – vorläufigen – Erfolg (= 2,0 %).<br />Diese niedrige Quote spricht für eine hohe Qualität der Arbeit bei den Staatsanwaltschaften<br />in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den Außenstellen in Halberstadt<br />und Naumburg.<br /><strong>Für die gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren – trotz erschwerter<br />Bedingungen durch die Corona-Pandemie – danke ich allen Mitarbeiterinnen und<br />Mitarbeitern meines Geschäftsbereichs und in meinem Hause sehr herzlich.<br /></strong></p>
<p>I. V. <br />Dr. Wieck-Noodt</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">269793</guid>
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                    <![CDATA[
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            </item>
        
            
            <item>
                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    (GenStA NMB) Jahresbilanz 2020 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 12 Mar 21 10:00:57 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p><strong><br />Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:<br /><br /></strong><strong>„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften und der<br />Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt haben sich im Jahr 2020<br />insgesamt nicht wesentlich verändert.<br />Allerdings haben sich einzelne Bereiche staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit stark<br />unterschiedlich entwickelt. Insbesondere in den Sachgebieten der Umweltkriminalität,<br />der rechtsextremistischen / fremdenfeindlichen Straftaten und der Pornografie / <br />Gewaltverherrlichung liegen die Verfahrenszahlen deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus (vgl. Tabelle unten).<br /><br /></strong>Bei den Staatsanwaltschaften im Land sind insgesamt 238.964 Verfahren eingegangen,<br />mithin 2,5 % weniger als im Vorjahr (2019: 245.079).<br />Dieser Rückgang ist allerdings dem Umstand geschuldet, dass 2019 bei der<br />Staatsanwaltschaft Halle ein Sammelverfahren mit 15.000 Eingängen zum Nachteil von<br />PKW-Versicherungen geführt worden war (sog. Auto-Glas-Verfahren).<br />Ohne das Sammelverfahren ergeben sich im Vergleich der letzten beiden Jahre leicht<br />ansteigende Eingangszahlen (+ 1,5 %).<br />Die Staats- und Amtsanwälte des Landes haben im Jahr 2020 25.923 Anklagen erhoben<br />bzw. Strafbefehle beantragt (2019: 26.267; - 1,3 %); zudem sind bei ihnen 9.950 Bußgeld-<br />verfahren eingegangen (2019: 8.015; + 24,1 %). Sie haben insgesamt 28.685 Geld- und<br />Freiheitsstrafen vollstreckt (2019: 28.910; - 0,8 %) sowie 118 Sitzungsstunden je Dezernent<br />bei den Gerichten wahrgenommen (2019: 126; - 6,3 %).<br /><br />Bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist die Anzahl der dort anhängigen<br />Rechtssachen (Revisionen, Rechtsbeschwerden, Zulassungsrechtsbeschwerden,<br />Beschwerden gegen landgerichtliche Beschlüsse, Beschwerden gegen<br />Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften, Haftprüfungsverfahren) um 2,7 % leicht<br />zurückgegangen (2019: 2.358; 2020: 2.294).<br />Der Generalstaatsanwaltschaft lagen im vergangenen Jahr insgesamt 1.316 sog.<br />Einstellungsbeschwerden vor (+ 6,8 %). 2019 waren es noch 1.232. Nach Prüfung der<br />einzelnen Sachverhalte musste lediglich hinsichtlich 36 Beschuldigter (von 1.405<br />Beschuldigten) die Wiederaufnahme von Ermittlungen angeordnet werden. Der Umstand,<br />dass weniger als 2,6 % aller Einstellungsbeschwerden vorläufigen Erfolg hatten, spricht<br />jedenfalls für die ausgezeichnete Qualität der Arbeit bei den landgerichtlichen<br />Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie bei den<br />Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt.<br /><strong>Für die gewissenhafte und zügige Bearbeitung der Verfahren danke ich allen<br />Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftsbereiches sowie hier im Hause sehr<br />herzlich.“<br /></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="601">
<tbody>
<tr>
<td width="243">
<p>Deliktsbereich</p>
</td>
<td width="118">
<p>Steigerungsrate</p>
</td>
<td width="129">
<p>2019</p>
</td>
<td width="151">
<p>2020</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Umweltkriminalität</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 82,9 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>777</p>
</td>
<td width="151">
<p>1.421 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>(Kinder-)Pornografie</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 45,5 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>786</p>
</td>
<td width="151">
<p>1.144 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Rehabilitierungssachen </p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 37,2 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>331</p>
</td>
<td width="151">
<p>   454 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Rechtsextremistische Straftaten</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 20,1 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>1.137</p>
</td>
<td width="151">
<p>1.365 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Beschleunigte Verfahren</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 14,0 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>278</p>
</td>
<td width="151">
<p>   317 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Gnadensachen</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 5,5 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>55</p>
</td>
<td width="151">
<p>     58 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Wirtschaftskriminalität</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 2,8 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>2.002</p>
</td>
<td width="151">
<p>2.059 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Strafanzeigen gegen Ausländer</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 2,4 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>29.908</p>
</td>
<td width="151">
<p>30.615 Beschuldigte</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Betäubungsmittelkriminalität</p>
</td>
<td width="118">
<p>+ 1,3 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>10.756</p>
</td>
<td width="151">
<p>10.897 Beschuldigte</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Sexualkriminalität</p>
</td>
<td width="118">
<p>- 0,5 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>1.775</p>
</td>
<td width="151">
<p>1.767 Verfahren</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Jugendkriminalität</p>
</td>
<td width="118">
<p>- 2,7 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>25.612</p>
</td>
<td width="151">
<p>24.921 Beschuldigte</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Diebstähle insgesamt</p>
</td>
<td width="118">
<p>- 4,6 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>15.859</p>
</td>
<td width="151">
<p>15.131 Beschuldigte</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="243">
<p>Wohnungseinbruchsdiebstähle</p>
</td>
<td width="118">
<p>- 11,9 %</p>
</td>
<td width="129">
<p>2.616</p>
</td>
<td width="151">
<p>  2.306 Beschuldigte</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
                    ]]>
                </description>
                <guid isPermaLink="false">172462</guid>
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                </link>
            </item>
        
    </channel>
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