Landesportal Sachsen-Anhalt - Generalstaatsanwaltschaft https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/ Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche de-de Thu, 30 Mar 23 17:22:58 +0200 <![CDATA[ (GenStA NMB) Jahresbilanz 2022 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt ]]> Fri, 10 Mar 23 10:01:34 +0100 Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:

"Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind
im Jahre 2022 um 3,1 % angestiegen, und zwar von 233.384 Verfahren im Jahr 2021
auf 240.513 Verfahren im Jahr 2022.
Der Verfahrensanstieg betrifft vorrangig die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren
Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 6,2 % zugenommen (2021: 94.972; 2022: 100.840).
Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ist
dagegen nur ein leichter Anstieg um 0,9 % zu verzeichnen (2021: 138.412; 2022: 139.673).

Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren von den
Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.
Nahezu ⅔ aller 2022 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt.
Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten 86,2 % aller Verfahren einer
Erledigung zugeführt werden; nach einem halben Jahr waren weniger als 6 % der Verfahren
anhängig. Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes
in 1,6 Monaten erledigt.

Einen sprunghaften Verfahrensanstieg gegenüber dem Vorjahr hat es bei der
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Rechtsbeschwerdesachen (+ 58,5 %) und bei sog.
Zulassungsrechtsbeschwerden (+ 59,6 %) gegeben. Dieser Anstieg dürfte nicht zuletzt auf
die gesetzliche Verschärfung des Bußgeldkataloges in Straßenverkehrssachen durch
Bundesverordnung vom 9.11.2021 zurückzuführen sein.

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind im vergangenen Jahr vermehrt angezeigt
worden:
Wirtschaftskriminalität (+28,7 %), rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten
(+ 27,3 %) sowie (einfache) Diebstahlsverfahren (+18,1 %).
Einen Rückgang an Strafanzeigen hat es dagegen gegeben bei:
Umweltdelikten (-30,3 %), Wohnungseinbruchdiebstählen (-21,8 %) und Verstößen gegen
das Betäubungsmittelgesetz (-12,8 %).
Im Wesentlichen unverändert ist die Anzahl der Anzeigen:
Bei der Zentralstelle zur Verfolgung von Kinderpornographie und im Bereich der
Jugend- und Heranwachsendenkriminalität.

Für ihre gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle,
Stendal, Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Hause sehr
herzlich.“

I. V.
Dr. Wieck-Noodt

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362905
<![CDATA[ Generalstaatsanwaltschaft Naumburg übernimmt die weitere Bearbeitung im Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg ]]> Wed, 14 Dec 22 10:24:20 +0100 Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht
gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und übernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der
Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der
Justizvollzugsanstalt Burg.

Blank
(stv. Pressesprecher)

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341890
<![CDATA[ Einstellung des Verfahrens gegen zwei Beschuldigte, denen die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat angelastet worden war (Aktualisierung der Pressemitteilungen 01/2021 vom 11.2.2021 und 02/2021 vom 19.2.2021 sowie 02/2022 vom 12.5.2022) ]]> Fri, 26 Aug 22 10:11:22 +0200 Den Beschuldigten war zur Last gelegt worden, im Januar 2021 mit einem weiteren
Beschuldigten eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a
StGB).
Die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte zunächst die
Ermittlungen übernommen. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in Dessau-Roßlau hatte
den anfänglichen Verdacht begründet, dass mehrere Kilogramm Chemikalien angekauft
worden seien, die zur Herstellung von Sprengsätzen hätten verwendet werden können.
Die beiden Beschuldigten waren in Dänemark festgenommen worden; gegen sie hat die
Staatsanwaltschaft Kopenhagen Ende Juni 2022 Anklage wegen gleicher Tatvorwürfe
erhoben. Zurzeit dauert die Hauptverhandlung in Holbaek (Dänemark) gegen die zwei
Beschuldigten an.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat daher das hier noch anhängige
(Parallel-)Verfahren gegen die beiden Beschuldigten gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt,
und zwar im Hinblick auf die Strafe, die die Beschuldigten in Dänemark zu erwarten haben.
Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten, der in Deutschland festgenommen worden
war, ist bereits im Mai 2022 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Tewes
(Pressesprecher)

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314512
<![CDATA[ Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des „islamischen Staates“ erhoben ]]> Fri, 19 Aug 22 10:29:07 +0200 Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat am 11. August 2022 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen eine deutsche
Staatsangehörige erhoben.

Die Angeschuldigte erscheint hinreichend verdächtig, sich – teils als Jugendliche mit
Verantwortungsreife, teils als Heranwachsende – in zwei Fällen als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung „islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§§
129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 StGB, 1, 3,105 JGG). Zudem wird ihr
– tateinheitlich – ein Eigentumsdelikt nach § 9 Abs. 1 3. Alt. VStGB (völkerrechtswidrige
Aneignung von Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang) zur Last gelegt.
In der durch den OLG-Staatsschutzsenat zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Die heute 23-Jährige wird konkret angeschuldigt, sich im Laufe des Jahres 2014 (als
Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums) in Deutschland radikalisiert zu haben.
Sie fasste zum damaligen Zeitpunkt den Entschluss, sich in das Herrschaftsgebiet der
terroristischen Vereinigung „islamischer Staat“ zu begeben, um sich dieser anzuschließen
und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der
Scharia zu beteiligen. In Umsetzung dieses Vorhabens verließ die Angeschuldigte im
Dezember 2014 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei und von
dort aus in das Herrschaftsgebiet des „islamischen Staates“ nach Syrien. In einem unter der
Aufsicht und Kontrolle des „IS“ stehenden Frauenwohnheim ließ sie sich registrieren und
gliederte sich damit formal in die Organisation ein. Dort erhielt sie auch Schulungen zum
ideologischen dschihadistischen Gedankengut, zu dem Recht der Scharia und der
arabischen Sprache, um dem Kreis der Mitglieder des „IS“ zugehörig sein zu können. Noch
im selben Monat heiratete sie einen deutsch-tunesischen „IS-Kämpfer“ nach islamischem
Recht; mit diesem zog sie in der Folgezeit (bis März 2019) in diverse Wohnungen, die sich
der „IS“ zuvor illegal angeeignet hatte und die er seinen Anhängern kostenfrei zur Verfügung
stellte. Die Angeschuldigte, die zwischenzeitlich drei Kinder bekam, versorgte ihren
Ehemann in umfassender Weise und ermöglichte es ihm auf diese Art, für die terroristische
Organisation tätig zu werden, deren militärische Schlagkraft zu stärken und deren inneren
Zusammenhalt zu festigen. Ihre Kinder erzog sie bewusst im Sinne der „IS-Ideologie“. Vom
„IS“ erhielt das Ehepaar finanzielle Zuwendungen (bis zu 150 US-$ monatlich, je nach
Leistungsfähigkeit des „IS“). Die Angeschuldigte hatte stets Zugriffsmöglichkeit auf
Kriegswaffen, die ihr Ehemann besaß (eine Kalaschnikow nebst Munition und zwei
Handgranaten).
Auch noch nach ihrer Festnahme durch kurdische Milizen im März 2019 vertrat sie die
Ideologie des „IS“ weiter, indoktrinierte ihre älteste Tochter und brachte dieser ein
Erkennungszeichen des „IS“ bei. Noch im Januar 2022 verlieh sie gegenüber einer in
Deutschland lebenden Verwandten ihrer Hoffnung Ausdruck (per Sprachnachricht), der IS
werde seinen lokalen Herrschaftsanspruch zukünftig wieder durchsetzen.

Die Angeschuldigte wurde mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes Ende
März 2022 nach Deutschland zurückgeführt, anschließend festgenommen und befindet sich
seit dem 31. März 2022 in Untersuchungshaft.

Tewes
(Pressesprecher)

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312630
<![CDATA[ Autobahnraser-Verfahren bleibt eingestellt ]]> Mon, 15 Aug 22 10:53:14 +0200 Das Verfahren wegen des Autobahnrasers, der im Juli 2021 die Bundesautobahn 2
in Sachsen-Anhalt mit bis zu 417 km/h befuhr, bleibt eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte das gegen einen tschechischen Staatsbürger
gerichtete Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 8.6.2022 mangels hinreichenden
Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, im Juli 2021 mit einem
Fahrzeug Bugatti Chiron die A 2 in der Gemarkung Burg befahren zu haben.
Dabei sei er bis zu 417 km/h schnell gewesen und habe zeitweise beide Hände vom Lenkrad
genommen. Gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Stendal, über die die
Presse berichtet hatte, ist Beschwerde eingelegt worden, welche die
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 12.8.2022 zurückgewiesen hat (108 Zs 806/22).

Ein Verkehrsteilnehmer, der mit einer Geschwindigkeit von bis zu 417 km/h eine nicht
verkehrsleere Bundesautobahn befährt, kann zwar durchaus verdächtig sein, eine Straftat
nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB begangen zu haben. Allerdings war ein Tatnachweis gegen
den Beschuldigten aus Rechtsgründen nicht zu führen:
Nach dem Willen des Gesetzgebers werden vom Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
„bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen…nicht umfasst…, auch wenn sie erheblich sind“
(BT-Drucksache 18/12964 Seite 6 oben). So verhielt es sich im vorliegenden Fall.
Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer
Geschwindigkeit von annähernd 116 m je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und
lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten
Straftatbestand. Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall –
abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit – grob verkehrswidrig und
rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden. Eine solche Annahme ergab sich
auch nicht aus dem Umstand, dass der Beschuldigte (kurzzeitig) freihändig gefahren ist. Der
Gesetzgeber hat ein solches Verhalten nur für Fahrradfahrer und Kraftradfahrer unter ein
bußgeldbewehrtes gesetzliches Verbot gestellt (§§ 23 Abs. 3 Satz 2, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO);
einem Autofahrer ist es dagegen nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu
nehmen. Hierdurch kann nicht allein auf ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses
Verhalten geschlossen werden. Dass es sich bei einer konkreten Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer oder bei einem Kontrollverlust über das Fahrzeug möglicherweise anders
verhielte, war nicht zu beurteilen.

Wenn der Bundesgesetzgeber derartige Handlungsweisen zukünftig unterbinden möchte,
dann wäre an eine Änderung der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO zu denken.
Nach jener Vorschrift gilt auf Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung für
Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse. Die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze in der
Straßenverkehrsordnung, nach der ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt wäre, ein
übermäßig-rasendes Fahren indes verboten wäre (z. B. 200 km/h), könnte womöglich Abhilfe
schaffen.

Tewes
Pressesprecher

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311316
<![CDATA[ Einstellung des Verfahrens gegen einen Beschuldigten, dem die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat angelastet worden war (Aktualisierung der Pressemitteilungen 01/2021 vom 11.2.2021 und 02/2021 vom 19.2.2021) ]]> Thu, 12 May 22 15:24:45 +0200 Generalstaatsanwaltschaft

Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, im Januar 2021 mit zwei weiteren Beschuldigten
eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).
Die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte die Ermittlungen
übernommen. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in Dessau-Roßlau hatte den
anfänglichen Verdacht begründet, dass mehrere Kilogramm Chemikalien angekauft worden
seien, die zur Herstellung von Sprengsätzen hätten verwendet werden können.
Der Beschuldigte befand sich deswegen im Februar 2021 aufgrund richterlicher Anordnung
für knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Auf die Inhalte der hiesigen Pressemitteilungen vom 11.2.2021 und vom 19.2.2021 wird
verwiesen.

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Danach besteht kein Tatverdacht gegen ihn wegen Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat oder wegen Beteiligung an einer solchen Tat.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn daher mit Verfügung
vom 2.5.2022 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der Beschuldigte gilt als unschuldig. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass er physischen
Kontakt zu den sichergestellten Mitteln hatte. Er hielt sich zuletzt im Jahr 2020 in Dessau-
Roßlau auf. Eine irgendgeartete Beteiligung am Ankauf der Chemikalien bzw. an einer
strafrechtlich relevanten Verwendung derselben ist ihm nicht nachzuweisen.

Gegen die beiden anderen Beschuldigten werden die Ermittlungen in Dänemark, an deren
Ergreifungsort, geführt.

]]>
287641
<![CDATA[ (GenStA NMB) Jahresbilanz 2021 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt ]]> Fri, 11 Mar 22 09:59:33 +0100 Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:

„Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr
233.384 Verfahren bearbeitet. Das sind zwar 2,3 % weniger als im Vorjahr (2020:
238.964 Verfahren); der Verfahrensrückgang betrifft jedoch ausschließlich die
Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), deren Anzahl im
Vergleichszeitraum um 9,5 % abgenommen hat (2020: 104.936; 2021: 94.972).
Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige
(Js-Verfahren), ist dagegen ein Anstieg um 3,3 % zu verzeichnen (2020: 134.028;
2021:138.412).
Gleiches gilt für die Anzahl der beschuldigten Personen. Wurden im Jahr 2020 noch
gegen 163.564 Personen Strafanzeigen erstattet, waren es im letzten Jahr 167.583
Personen (+ 2,5 %).
Damit betrug die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger 59,3 % (2020: 56,1 %).

Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den
Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden. Knapp ⅔ aller 2021
anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt (65,8 %; 2020: 59,9 %).
Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten mehr als 86 % aller Verfahren einer
Erledigung zugeführt werden (2020: 80,0 %); nach einem halben Jahr waren weniger als 6 %
der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig.

Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in 1,5
Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erheblich
verkürzt (2020: 2,1 Monate).

Bei der Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist gegenüber dem Vorjahr ein
deutlicher Verfahrensanstieg zu verzeichnen gewesen. So hat die Anzahl der Revisionen um
mehr als 10 % zugenommen (2020: 223 Verfahren; 2021: 246 Verfahren), die Anzahl der
Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden sogar um 16,7 % (2020: 209
Verfahren; 2021: 244 Verfahren).
Erhöht hat sich auch die Anzahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide (2020:
1.316; 2021: 1.351; +2,7 %). Von den Einstellungsbeschwerden, die insgesamt 1.395
Beschuldigte betrafen, hatten nur 28 – vorläufigen – Erfolg (= 2,0 %).
Diese niedrige Quote spricht für eine hohe Qualität der Arbeit bei den Staatsanwaltschaften
in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den Außenstellen in Halberstadt
und Naumburg.
Für die gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren – trotz erschwerter
Bedingungen durch die Corona-Pandemie – danke ich allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern meines Geschäftsbereichs und in meinem Hause sehr herzlich.

I. V.
Dr. Wieck-Noodt

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269793
<![CDATA[ (GenStA NMB) Jahresbilanz 2020 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt ]]> Fri, 12 Mar 21 10:00:57 +0100
Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:

„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften und der
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt haben sich im Jahr 2020
insgesamt nicht wesentlich verändert.
Allerdings haben sich einzelne Bereiche staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit stark
unterschiedlich entwickelt. Insbesondere in den Sachgebieten der Umweltkriminalität,
der rechtsextremistischen / fremdenfeindlichen Straftaten und der Pornografie /
Gewaltverherrlichung liegen die Verfahrenszahlen deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus (vgl. Tabelle unten).

Bei den Staatsanwaltschaften im Land sind insgesamt 238.964 Verfahren eingegangen,
mithin 2,5 % weniger als im Vorjahr (2019: 245.079).
Dieser Rückgang ist allerdings dem Umstand geschuldet, dass 2019 bei der
Staatsanwaltschaft Halle ein Sammelverfahren mit 15.000 Eingängen zum Nachteil von
PKW-Versicherungen geführt worden war (sog. Auto-Glas-Verfahren).
Ohne das Sammelverfahren ergeben sich im Vergleich der letzten beiden Jahre leicht
ansteigende Eingangszahlen (+ 1,5 %).
Die Staats- und Amtsanwälte des Landes haben im Jahr 2020 25.923 Anklagen erhoben
bzw. Strafbefehle beantragt (2019: 26.267; - 1,3 %); zudem sind bei ihnen 9.950 Bußgeld-
verfahren eingegangen (2019: 8.015; + 24,1 %). Sie haben insgesamt 28.685 Geld- und
Freiheitsstrafen vollstreckt (2019: 28.910; - 0,8 %) sowie 118 Sitzungsstunden je Dezernent
bei den Gerichten wahrgenommen (2019: 126; - 6,3 %).

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist die Anzahl der dort anhängigen
Rechtssachen (Revisionen, Rechtsbeschwerden, Zulassungsrechtsbeschwerden,
Beschwerden gegen landgerichtliche Beschlüsse, Beschwerden gegen
Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften, Haftprüfungsverfahren) um 2,7 % leicht
zurückgegangen (2019: 2.358; 2020: 2.294).
Der Generalstaatsanwaltschaft lagen im vergangenen Jahr insgesamt 1.316 sog.
Einstellungsbeschwerden vor (+ 6,8 %). 2019 waren es noch 1.232. Nach Prüfung der
einzelnen Sachverhalte musste lediglich hinsichtlich 36 Beschuldigter (von 1.405
Beschuldigten) die Wiederaufnahme von Ermittlungen angeordnet werden. Der Umstand,
dass weniger als 2,6 % aller Einstellungsbeschwerden vorläufigen Erfolg hatten, spricht
jedenfalls für die ausgezeichnete Qualität der Arbeit bei den landgerichtlichen
Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie bei den
Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt.
Für die gewissenhafte und zügige Bearbeitung der Verfahren danke ich allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftsbereiches sowie hier im Hause sehr
herzlich.“

 

Deliktsbereich

Steigerungsrate

2019

2020

Umweltkriminalität

+ 82,9 %

777

1.421 Verfahren

(Kinder-)Pornografie

+ 45,5 %

786

1.144 Verfahren

Rehabilitierungssachen 

+ 37,2 %

331

   454 Verfahren

Rechtsextremistische Straftaten

+ 20,1 %

1.137

1.365 Verfahren

Beschleunigte Verfahren

+ 14,0 %

278

   317 Verfahren

Gnadensachen

+ 5,5 %

55

     58 Verfahren

Wirtschaftskriminalität

+ 2,8 %

2.002

2.059 Verfahren

Strafanzeigen gegen Ausländer

+ 2,4 %

29.908

30.615 Beschuldigte

Betäubungsmittelkriminalität

+ 1,3 %

10.756

10.897 Beschuldigte

Sexualkriminalität

- 0,5 %

1.775

1.767 Verfahren

Jugendkriminalität

- 2,7 %

25.612

24.921 Beschuldigte

Diebstähle insgesamt

- 4,6 %

15.859

15.131 Beschuldigte

Wohnungseinbruchsdiebstähle

- 11,9 %

2.616

  2.306 Beschuldigte

 

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172462
<![CDATA[ Rückblick auf die Strafverfolgung in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 30 Jahren ]]> Thu, 04 Mar 21 09:38:32 +0100 Die vier Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die
beiden Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt haben seit 1992 insgesamt rund 8,4
Millionen Ermittlungsverfahren bearbeitet und abgeschlossen (genau: 8.394.011 Js- und
UJs- Verfahren). Das sind knapp 290.000 Verfahren im Durchschnitt je Jahr.

Die durchschnittliche Erledigungsdauer für ein einzelnes Verfahren hat sich dabei von
ursprünglich 3,5 Monaten (1993) auf 2,1 Monate (2020) deutlich verkürzt (minus 40 %).

Gleichzeitig ist die sog. Aufklärungsquote (= das Verhältnis der Js-Sachen zu den UJs-
Sachen) bei der Justiz um fast 50 % gestiegen. Sie betrug zu Beginn der statistischen
Erhebung (1992) 38,8 % und ist inzwischen (2020) auf knapp 57 % angestiegen, so dass
heute wesentlich mehr Fälle aufgeklärt werden.

Landesweit stark gesunken ist die Kriminalitätsbelastung pro Kopf:
Wurden 1995 noch 14.745 Ermittlungsverfahren (Js- und UJs -Verfahren) pro 100.000
Einwohner gezählt, waren es 2020 nur noch 10.928 Verfahren. Dies stellt einen Rückgang
um mehr als ¼  dar (genau: minus 25,9 %).

Im Bereich der Jugendkriminalität spiegelt sich der Rückgang der Verfahrenszahlen
besonders wider:
Betrug der Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden an der Gesamtzahl aller
Beschuldigten im Jahre 2000 noch 34,3 %, lag er 2020 nur noch bei 15,2 %.
Die Jugendkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren somit mehr als halbiert
(2000: 215.959 Beschuldigte insgesamt, davon 74.024 Jugendliche und Heranwachsende;
 2020: 163.564 Beschuldigte insgesamt, davon 24.921 Jugendliche und Heranwachsende).
Der Rückgang der Jugendkriminalität ist auch und gerade bei den Zahlen zur
Untersuchungshaft evident: Mussten im Jahr 2000 noch 124 Jugendliche in
Untersuchungshaft genommen werden, waren es 2020 lediglich noch 8 Inhaftierungen
Jugendlicher
(im Fünf-Jahres-Schnitt  1.1.2000 bis 31.12.2004: 114 Inhaftierungen je Jahr,
im Fünf-Jahres-Schnitt  1.1.2016 bis 31.12.2020:   17 Inhaftierungen je Jahr).

In den letzten 30 Jahren haben Staatsanwaltschaften und Gerichte einen bedeutenden
Beitrag zur Aufarbeitung des zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen Unrechts geleistet:
Im Zeitraum von 1990 bis 2020 haben die Staatsanwaltschaften den Gerichten insgesamt
41.188 Anträge auf Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Verfolgung von Personen vor
1989 vorgelegt, von denen bisher 40.948 (= 99,4 %) gerichtlich entschieden worden sind.
In allen Fällen, in denen eine politische Verfolgung nachweislich vorlag, sind die Opfer durch
die Landgerichte in Halle und Magdeburg sowie das Oberlandesgericht in Naumburg
rehabilitiert worden. Eine Rehabilitierung kommt inzwischen auch für Unterbringungen in
Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen und für rechtswidrige Einweisungen in Polikliniken in
Betracht.

]]>
170118
<![CDATA[ Entlassung eines Beschuldigten aus der Untersuchungshaft (Aktualisierung der Pressemitteilung 01/2021 vom 11. Februar 2021) ]]> Fri, 19 Feb 21 13:22:34 +0100 Der am vorletzten Wochenende festgenommene syrisch-stämmige 40-jährige Beschuldigte aus
dem Großraum Offenbach ist heute aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Er war verdächtig, an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
beteiligt gewesen zu sein. In der Dessauer Wohnung eines seiner Brüder und in Dänemark
waren Mittel, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen können, aufgefunden worden.

Ein dringender Tatverdacht gegen ihn konnte nicht erhärtet werden.
Die Auswertung von Spurenmaterial hat keine genügenden Beweise zu Tage gefördert, die
auf eine Tatbeteiligung des 40-jährigen Mannes mit der erforderlichen Sicherheit hindeuten.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des
Untersuchungshaftbefehls nicht mehr vorliegen, hat die Generalstaatsanwaltschaft dessen
Aufhebung beantragt; das zuständige Amtsgericht hat diesem Antrag Folge zu leisten (§ 120
Abs. 3 Satz 1 StPO).

 

]]>
166896
<![CDATA[ Festnahme von drei Verdächtigen wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat ]]> Thu, 11 Feb 21 14:54:25 +0100 Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die zuständige Ermittlungsrichterin
des dortigen Amtsgerichts am vergangenen Wochenende (Samstag, 6. Februar 2021)
Haftbefehle gegen drei syrisch-stämmige Männer im Alter von 33, 36 und 40 Jahren
erlassen.

Den Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
gemäß § 89a StGB zur Last gelegt.
Sie sollen im Januar dieses Jahres am Ankauf mehrerer Kilogramm Chemikalien beteiligt
gewesen sein, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen können. Die Durchsuchung
einer Wohnadresse in der Stadt Dessau-Roßlau hat weitere Indizien zu Tage gefördert,
nämlich u. a. das Auffinden von 10 Kilogramm Schwarzpulver und von Zündschnüren.

Aufgrund des Tatvorwurfs hat die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg die Ermittlungen derzeit übernommen. Diese wurden zunächst vom Landeskriminalamt
Sachsen-Anhalt und nunmehr vom Bundeskriminalamt ausgeführt.

Zwei der drei Beschuldigten wurden zwischenzeitlich in Dänemark festgenommen; dort
konnten auch die angekauften Chemikalien sichergestellt werden. Der dritte Beschuldigte ist
in Hessen (Raum Offenbach) verhaftet worden.

Für die den Beschuldigten angelastete Tat sieht das Gesetz die Verhängung von
Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor, in minder schweren Fällen von 3
Monaten bis zu 5 Jahren. Für die Beschuldigten gilt bis zur Verhängung einer rechtskräftigen
Strafe die Unschuldsvermutung.

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