Landesportal Sachsen-Anhalt - Ministerium für Inneres und Sport https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/ Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche de-de Thu, 30 Mar 23 17:20:30 +0200 <![CDATA[ Ministerin bei Präsentation des neuen Sensorik Koffers zur Kontrolle des Güterverkehrs ]]> Thu, 30 Mar 23 10:20:28 +0200 Sachsen-Anhalts Landespolizei verstärkt ihre LKW-Kontrollen mit moderner Technik. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ließ sich am heutigen Donnerstag die neue Ausrüstung präsentieren, mit welcher der gewerbliche Güterverkehr deutlich besser überwacht werden kann. Hierzu hat das Land fünf sogenannte Sensorik‑Koffer angeschafft.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der angeschafften Technik wird der Landespolizei Sachsen-Anhalt ein modernes Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, das per Fernauslese entsprechende Daten empfängt und so bereits eine Vorkontrolle vornimmt – und das ohne den LKW anhalten zu müssen. So sieht die Polizei, ob die vorgeschriebene Fahrerkarte genutzt wird, Manipulationen am Fahrtenschreiber vorgenommen wurden oder der Fahrer zu schnell unterwegs ist.“

Die beschaffte mobile Koffervariante ist flexibel einsetzbar. Mit einem Saugfuß kann sie einerseits auf einem Fahrzeug befestigt werden und sowohl während der Fahrt als auch aus einem stehenden Polizeifahrzeug zum Einsatz kommen. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, die Ausleseeinheit auf einem Stativ zu installieren und im Rahmen von stationären Kontrollstellen einzusetzen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang bezeichnete die rund 70.000 Euro Gesamtkosten als eine hervorragende Investition in die Verkehrssicherheit: „Damit können die Verkehrsexperten unserer Landespolizei noch gezielter, effektiver und effizienter den Güterverkehr kontrollieren, um so für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“

Die Sensorik-Koffer sind im Land an die Zentralen Verkehrs- und Autobahndienste der Behörden sowie an den Ausbildungsbereich der Polizeiinspektion Zentrale Dienste verteilt.

Hintergrund:

Europäische Vorschriften machten es erforderlich, die Kontrolleinheiten, die mit der Straßenkontrolle von Lenk- und Ruhezeiten (Sozialvorschriften/Fahrtenschreiber) befasst sind, mit Geräten auszustatten, die eine Früherkennung möglicher Manipulationen oder des Missbrauchs digitaler Fahrtenschreiber per Fernkommunikation durch die zuständigen Kontrollbehörden ermöglichen, während das zu kontrollierende Fahrzeug in Bewegung ist.

Die beschafften Kontrollgeräte können dabei z. B. Daten zur Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne gültige Fahrerkarte oder Unterbrechungen der Stromversorgung erkennen. Je Datenerfassung wird den Kontrollbeamten entweder ein grüner Punkt für „alles OK“ oder ein roter Punkt für „verdächtig“ auf einem zum Sensorik-Koffer zugehörigen Workshop-Tablet übermittelt. Ob und inwieweit eine Manipulation oder ein Missbrauch des digitalen Fahrtenschreibers tatsächlich vorliegt, muss anschließend im Rahmen einer entsprechenden konkreten Kontrolle durch die Kräfte der spezialisierten Verkehrsüberwachung ermittelt werden. Das Gerät ermöglicht also eine effizientere Kontrollauswahl und die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit von Manipulationen am Fahrtenschreiber. Zur Beweissicherung in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren muss jedoch auch weiterhin zwingend eine Kontrolle erfolgen. Der Sensorik-Koffer dient lediglich zur Verdachtsgewinnung.

Die Sensorik-Technik wird auch im Rahmen der Roadpol-Kontrollaktionen „Truck & Bus“ genutzt. Verstärkte LKW-Kontrollen sind ein wichtiger Baustein im Rahmen des polizeilichen Maßnahmenpakets zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Allein auf den Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt starben im vergangenen Jahr 27 Menschen bei Verkehrsunfällen. 13 Unfälle wurden dabei von LKW-Fahrenden verursacht. 18 Menschen kamen im vergangenen Jahr bei Stauendeunfällen ums Leben. Das waren 13 Menschen mehr beziehungsweise fast vier Mal so viele Menschen wie noch 2021.

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<![CDATA[ Athletinnen und Athleten ins „Team Sachsen-Anhalt für Paris 2024“ berufen ]]> Tue, 28 Mar 23 16:30:09 +0200 Sportministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute in Magdeburg gemeinsam mit der Präsidentin des Landessportbundes Sachsen‑Anhalt, Silke Renk-Lange, sowie dem Trägervereinsvorsitzenden des Olympiastützpunktes Sachsen‑Anhalt, Prof. Dr. med. Jörg Franke, 25 Athletinnen und Athleten aus 13 olympischen und paralympischen Sportarten in das „Team Sachsen-Anhalt für Paris 2024“ berufen. Die XXXIII. Olympischen Sommerspiele werden vom 26. Juli bis 11. August 2024 in Paris ausgetragen. Die XVII. Paralympischen Sommerspiele folgen vom 28. August bis 8. September 2024.

Dr. Tamara Zieschang: „Die Olympischen Spiele und Paralympics gehören zu den größten Träumen aller Sportlerinnen und Sportler. Nicht nur deshalb drücke ich beide Daumen, dass von den heute berufenen Athletinnen und Athleten möglichst viele das Ticket für Paris 2024 lösen werden und im kommenden Jahr für Sachsen‑Anhalt an den Start gehen. Die bisherigen herausragenden sportlichen Leistungen und Erfolge haben gezeigt, dass sie berechtigte Chancen auf eine Teilnahme haben. Dafür wünsche ich allen viel Erfolg, eine optimale Vorbereitung und vor allem, dass sie von Verletzungen verschont bleiben.“

Silke Renk-Lange: „Wir sind davon überzeugt, dass wir unseren Athletinnen und Athleten des Teams für Paris mit der heutigen Berufung einen weiteren wichtigen Impuls geben konnten, um ihre sportlichen Ziele zu erreichen. Gemeinsam freuen wir uns doch jetzt schon darauf, viele Sportlerinnen und Sportler im nächsten Jahr bei den Olympischen Spielen wettstreiten zu sehen. Und ich glaube fest daran, dass sie sich viel vornehmen, tolle Leistungen zeigen und vielleicht auch die ein oder andere Medaille mit nach Hause bringen werden. Dafür wünsche ich auf dem Weg nach Paris eine gelungene und vor allem verletzungsfreie Vorbereitung. Dass die heutige Veranstaltung gemeinsam mit der Berufung des Juniorteams Sachsen-Anhalt in ein gemeinsames Konzept gepackt wurde, ist nicht ohne Grund der Fall. Viele Athletinnen und Athleten haben über diesen Weg den Sprung in die Weltspitze geschafft. Allein neun der 25 Sportlerinnen und Sportler, welche wir in das Team Paris berufen konnten, sind diesen Weg gegangen. Natürlich wünsche ich auch den heute 45 Berufenen des Juniorteams weiterhin maximale Erfolge auf ihrem Weg. Ihnen gehört die Zukunft.“

Prof. Dr. med. Jörg Franke: „Wir hoffen, dass möglichst viele unserer heute berufenen Athletinnen und Athleten durch die jeweiligen Spitzenfachverbände nominiert und durch den DOSB bestätigt werden. Das Team des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt wird in den verbleibenden 485 Tagen bis zum Beginn der Olympischen Spiele und den anschließenden Paralympischen Spielen im Bereich der Service- und Betreuungsleistungen alles für unsere Kandidaten aus Sachsen-Anhalt geben.“

Die Berufung der Sportlerinnen und Sportler der jüngeren Jahrgänge in das Juniorteam Sachsen-Anhalt 2023 rundete die Veranstaltung im Palais am Fürstenwall ab. Die insgesamt 45 jungen Athletinnen und Athleten aus olympischen und paralympischen Sportarten haben im vergangenen Jahr an Juniorenwelt- oder Junioreneuropameisterschaften teilgenommen oder sind im Jugendbereich Sieger bei Jugendwelt- oder Jugendeuropameisterschaften geworden.

Die 25 Mitglieder des „Team Sachsen-Anhalt für Paris 2024“:

Handball

Philipp Weber – SC Magdeburg

Lukas Mertens – SC Magdeburg

Judo

Miriam Butkereit – SV Halle

Kanu-Rennsport

Moritz Florstedt – SC Magdeburg

Michael Müller – SC Magdeburg

Para Kanu

Anja Adler – SV Halle

Johanna Pflügner – HKC 54 Halle

Leichtathletik

Sara Gambetta – SV Halle

Shanice Craft – SV Halle

Ringen

Erik Thiele – KAV Mansfeld

Rudern

Max Appel – SC Magdeburg

Tabea Kuhnert – SC Magdeburg

Para Radsport

Andrea Eskau – USC Magdeburg

Rollstuhlrugby

Jens Sauerbier –  SV Eiche 05 Biederitz

Steffen Wecke – SV Eiche 05 Biederitz

Sitzvolleyball

Daniela Cierpka – HSV Medizin Magdeburg

Sebastian Vollmer – HSV Medizin Magdeburg

Schwimmen

Florian Wellbrock – SC Magdeburg

Lukas Märtens – SC Magdeburg

Isabel Gose – SC Magdeburg

Rob Muffels – SC Magdeburg

Laura Riedemann – SV Halle

Turnen

Nils Dunkel – SV Halle

Wasserspringen

Timo Barthel – SV Halle

Moritz Wesemann – SV Halle

Athletinnen und Athleten, die an den Stützpunkten in Sachsen-Anhalt trainieren, aber kein Erststartrecht für Sachsen-Anhalt bzw. keine Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland besitzen:

Leichtathletik

Maryna Romantschuk-Bekh – UKR

Schwimmen

Sarah Wellbrock – SG Frankfurt

Mychajlo Romantschuk – UKR

Sharon van Rouwendaal – NED

Oliver Klement – SG Frankfurt

Celine Rieder – Neckarsulmer Sport-Union

Turnen

Lukas Dauser – TSV Unterhaching

Para Kanu

Anas Al Khalifa – SV Halle

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<![CDATA[ Kinder aufgepasst – Im Mal- und Zeichenwettbewerb werden beste Bilder zur Sicherheit im Straßenverkehr gesucht ]]> Mon, 27 Mar 23 10:30:10 +0200 Welche Regeln gelten im Straßenverkehr? Was kann jede und jeder Einzelne tun, um Unfälle zu verhindern und sicher anzukommen? Kreative Ideen, Zeichnungen und Bilder von Schülerinnen und Schülern werden einmal im Jahr beim Mal- und Zeichenwettbewerb gesucht – und gefunden. In diesem Jahr sind junge kreative Talente aufgerufen, ihre Bilder zum diesjährigen Motto „Beim Aufpassen nicht nachlassen – Wir nehmen Rücksicht!“ einzureichen. Der Mal- und Zeichenwettbewerb ist eine Verkehrspräventionsaktion des Ministeriums für Inneres und Sport gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalts (ÖSA), der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. und der Landespolizei.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder Roller oder als Mitfahrer im Auto: Kinder sehen, hören und erleben den Straßenverkehr anders als Erwachsene. Wichtig ist, dass sie schon frühzeitig verinnerlichen, wie sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Mit der Gestaltung ihrer Bilder für den Mal- und Zeichenwettbewerb beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse mit den wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. Bei diesem Wettbewerb entstehen seit Jahren immer wieder schöne, detailreiche Zeichnungen zu eben diesen Verhaltensweisen und Regeln. Getreu dem Motto ‚Verkehrssicherheit geht uns alle an‘ freue ich mich jetzt schon auf die ideenreichen Zusendungen.“

Wer kann teilnehmen?

Am Mal- & Zeichenwettbewerb können sich alle Schülerinnen und Schüler der Schulklassen 1 bis 4 (Altersklasse bis 12 Jahre) beteiligen.

Eine Jury wählt die zwölf besten Zeichnungen aus und veröffentlicht sie in einem großformatigen Jahreskalender 2024.

Was gibt es zu gewinnen?

Bei einer Auszeichnungsveranstaltung in Magdeburg werden die Preisträgerinnen und Preisträger ausgezeichnet. Auch die drei Schulen, aus denen die meisten Zusendungen kommen, werden honoriert und bekommen ein Preisgeld:

-     Schule bis 100 Schülerinnen und Schüler

   500 Euro

-    Schule von 101 bis 169 Schülerinnen und Schüler

1.000 Euro

-    Schule ab 170 Schülerinnen und Schüler

1.500 Euro

Was muss das Bild enthalten und welche Form soll das Bild haben?

Das Bild soll die eigenen Beobachtungen im Straßenverkehr und die wichtigen Aspekte der Sichtbarkeit und des Schutzes beinhalten. Es kann in den Zeichnungen und Bildern sowohl auf gefährliches als auch auf vorbildliches Verhalten von Kindern und Erwachsenen im Straßenverkehr hingewiesen werden. Die verschiedenen Jahreszeiten sollen berücksichtigt werden, um im Jahreskalender ihren Platz zu finden.

Die Zeichnungen sollten auf A4 im Querformat gemalt werden. Die Rückseite des Kunstwerks muss zwingend den vollständigen Namen, Klasse und Schule sowie den Ort der Schule enthalten.

 Bis wann können Bilder für den Wettbewerb eingereicht werden?

Die Zeichnungen können bei den örtlichen Polizeidienststellen bis einschließlich 30. Juni 2023 abgegeben werden.

Hintergrund:

Der Mal- und Zeichenwettbewerb wird vom Ministerium für Inneres und Sport und seinen Partnern gemeinsam veranstaltet. Seit 1992 beteiligten sich daran mehr als 187.000 Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse. Damit gehört der Wettbewerb zu den bundesweit teilnehmerstärksten Verkehrssicherheitsaktionen in dieser Altersgruppe.

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<![CDATA[ Achtung Autofahrerinnen und Autofahrer – Wildwechsel in der Hauptpendelzeit ]]> Sat, 25 Mar 23 11:00:10 +0100 Autofahrerinnen und Autofahrer sollten in den kommenden Wochen vor allem auf dem Weg zur Arbeit und in den Morgenstunden besonders vorsichtig fahren. Grund dafür ist die Zeitumstellung an diesem Sonntag, die eine steigende Gefahr von Wildunfällen mit sich bringt. Nach dem Wechsel von Winter- auf Sommerzeit sind vor allem viele Pendlerinnen und Pendler auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit wieder in der Dunkelheit oder der Dämmerung unterwegs – und damit in jenen Stunden, in denen an Straßen verstärkt mit Wildwechseln gerechnet werden muss.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Zusammenstöße mit Wildtieren sind seit Jahren die häufigste Unfallursache in Sachsen‑Anhalt. Gerade in den Monaten April und Mai verzeichnet die Polizei traditionell besonders viele Wildunfälle. Auch wenn die Zusammenstöße mit Reh, Fuchs und Wildschwein glücklicherweise meistens glimpflich für die Fahrzeuginsassen ausgehen, ist Vorsicht geboten, um die Gefahr für Unfälle so gering wie möglich zu halten.“

Besondere Vorsicht ist auf Straßen geboten, die an Waldgebiete und Felder angrenzen. Verkehrszeichen mit dem Hinweis „Achtung Wildwechsel“ weisen vielerorts auf die Gefahr hin, dass Wildtiere die Fahrbahn kreuzen könnten.

Um einen möglichen Zusammenstoß zu verhindern, ist es ratsam, gerade in Waldgebieten und auf Straßen entlang von Feldern in der Dämmerung, in Morgen- und Abendstunden sowie bei Nebel die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Wenn ein Tier am Straßenrand auftaucht, hilft abblenden, hupen sowie bremsen – und das Lenkrad festhalten. Sie sollten jedoch nicht versuchen, auszuweichen. Hat ein Tier bereits die Fahrbahn gekreuzt, sollten Sie damit rechnen, dass weitere Tiere folgen könnten. Sollten Sie einen Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht verhindern können, rufen Sie die Polizei. Das gleiche gilt, wenn Sie Zeuge eines Wildunfalls werden. Wichtig ist: Machen Sie auf sich mit einer Warnweste und auf das Fahrzeug mit Warnblinkanlage sowie einem Warndreieck aufmerksam – und fassen Sie keine Wildtiere an.

Hintergrund:

Wildunfälle führen in Sachsen-Anhalt seit Jahren die Liste der Hauptunfallursachen an. Laut Polizeilicher Verkehrsunfallstatistik wurden im Jahr 2021 rund 13.920 Zusammenstöße mit Wildtieren erfasst. Das waren zwar gut 400 weniger als noch 2020, dennoch lagen sie noch vor den Unfallursachen Fehler beim Wenden/Rückwärts-/Ein-/Ausfahren (7.621 Fälle) sowie zu geringer Abstand (6.087 Fälle).

Bei den meisten Wildunfällen bleibt es glücklicherweise bei Sachschäden. Dennoch verletzten sich im Jahr 2021 mehr als 100 Menschen bei Wildunfällen, ein Mensch starb. Während es in den Monaten Januar bis März vergleichsweise wenig Wildunfälle gibt, steigt die Gefahr mit dem Monatswechsel auf April deutlich an. Mehr als 9.000, beziehungsweise fast zwei Drittel aller Wildunfälle, ereigneten sich auf Landes- oder Bundesstraßen. Am häufigsten waren dabei Zusammenstöße mit Rehwild. Besondere regionale Schwerpunkte sind nicht erkennbar.

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<![CDATA[ Wie wird aus einem Welpen ein Diensthund der Polizei? ]]> Thu, 23 Mar 23 08:19:29 +0100 Für die Landespolizei Sachsen-Anhalt sind derzeit auch 86 Diensthunde im Einsatz. Sie sind gefragt bei der Suche nach Fährten, Sprengstoff, Rauschgift – oder auch Banknoten und Datenträgern. Denn das Gespür – oder besser gesagt die feine Nase – eines Hundes ist trotz modernster Technik in vielen Einsatzfeldern nicht ersetzbar. Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Hundewelpen erklärt die amtierende Leiterin der Diensthundführerschule (DHFS) der Landespolizei, Katja Hillert, wie aus einem Hundewelpen ein Diensthund wird.

„Für den Ankauf von Welpen gilt als oberstes Gebot nur auf seriöse Züchterinnen und Züchter zurückzugreifen“, sagt sie. Die Aufzucht und die Pflege der kleinen Hundewelpen müssen von Beginn an sorgsam erfolgen, denn: „Bereits mit einem Alter von zwölf Wochen werden die Welpen an die Diensthundführerinnen oder Diensthundführer (DHF) übergeben und das große Abenteuer Polizei kann beginnen“, so Hillert.

Der frühzeitige Ankauf von Welpen geht mit dem Vorteil einher, dass die neuen Frauchen und Herrchen schnellstmöglich einen großen Einfluss u. a. auf die Entwicklung und die soziale Prägung haben ‑ Dinge, die für den Dienst in der Landespolizei enorm wichtig sind.

Mit Beginn der Ausbildung hoffen alle Ausbilderinnen und Ausbilder, dass die genetische Veranlagung des Hundes auch im Erwachsenenalter dazu führt, den Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden: „Nur mit einem gesunden Hund kann am Ende auch gearbeitet werden“, erklärt Katja Hillert.

Darüber hinaus sei die Harmonie zwischen den Diensthundführerinnen bzw. Diensthundführern und ihrem neuen Vierbeiner Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Team, denn „dieses Band soll ein Hundeleben lang halten“.

Die Landespolizei kann sich oft jahrelang auf die Spürnasen verlassen. Nach acht bis zehn Jahren haben sich die Diensthunde jedoch ihren Ruhestand verdient. Zur Pflege und Versorgung der pensionierten Hunde wird vom Land eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Zudem werden die veterinärmedizinischen sowie physiotherapeutischen Maßnahmen in Gänze übernommen.

Es werden regelmäßig junge Welpen angekauft, um sie zum Diensthund auszubilden. Als Rassen sind mit Blick auf die benötigten Fähigkeiten dabei besonders gefragt: Deutsche beziehungsweise Belgische Schäferhunde (vor allem Typ „Malinois“), Labradore, Weimaraner, Terrier-Mix, Gebirgsschweißhunde oder Bracken-Mix ‑ also: Jagdgebrauchshunderassen sowie Mischlingsgattungen aus Jagdgebrauchshunderassen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Da wo der Mensch und die Technik an ihre Grenzen stoßen, können die Diensthunde der Polizei effektiv und effizient unterstützen. Sie sind als Einsatzmöglichkeit unverzichtbar und haben oftmals den sprichwörtlichen richtigen Riecher. Ich bin beeindruckt und dankbar zugleich, mit welchem Engagement die Kolleginnen und Kollegen der Diensthundführerschule die Auswahl künftiger Diensthunde sowie deren Ausbildung zum Fährtenspürhund, zum Rauschgiftspürhund oder zu ganz neuen Varianten wie dem Datenträgerspürhund meistern.“

Hintergrund:

Die vierbeinigen Ermittler der Landespolizei Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2022 bei rund 2.240 Einsätzen aktiv. Dafür waren sie insgesamt knapp 7.500 Stunden auf der Suche ‑ unter anderem nach Fährten, Sprengstoff, Rauschgift, Leichen, Brandmitteln oder Banknoten.

Seit vergangenem Jahr stehen der Landespolizei Sachsen-Anhalt zudem zwei einsatzfähige Datenträgerspürhunde an der DHFS zur Verfügung. Diese Spezialisten bewältigten bereits elf Einsätze im Jahr 2022. Die Spürnasen werden zunehmend bei Durchsuchungen zu einem unverzichtbaren Teammitglied, um Datenträger zu finden ‑ etwa bei Ermittlungen zur Darstellung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

Am häufigsten waren im vergangenen Jahr Fährtenspürhunde gefragt, die etwa 1.400 Einsätze absolvierten. Das Können von Rauschgiftspürhunden wurde bei 244 Einsätzen genutzt, Sprengstoffspürhunden waren 224 Mal, a‑typische Personenspürhunden 177 Mal, Brandmittelspürhunden 46 Mal im Einsatz. In 37 Fällen wurde auf Leichenspürhunde zurückgegriffen und Banknotenspürhunden waren an 21 Suchen beteiligt.

Zudem wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 die Ausbildung von insgesamt sechs Kadaverspürhunden erfolgreich abgeschlossen. Diese kommen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest zum Einsatz.

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<![CDATA[ Handhabung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Kommunalwahlen wird vereinfacht ]]> Wed, 22 Mar 23 16:39:11 +0100 Im kommenden Jahr sind wieder allgemeine Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Mehr als ein Jahr vor den Wahlen verabschiedete der Landtag heute eine entsprechende Änderung des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt. Damit werden gesetzliche Regelungen für eine praktikablere und einfachere Durchführung der Wahlen angepasst, Terminketten für Direktwahlen entzerrt und weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen nötig. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung initiiert und im Januar 2023 in den Landtag eingebracht worden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Rechtzeitig vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und optimiert. Das bedeutet sowohl für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die Wahlvorschläge einreichen, als auch für die Beteiligten in den Wahlbehörden eine bessere Handhabung vor und nach den Urnengängen. So entfallen beispielsweise Doppelprüfungen, Normen werden präziser und klarer formuliert und Wahlfristen vereinheitlicht.“

Verschiedene Änderungen sollen dazu beitragen, das Wahlverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. So ist es künftig für weniger Parteien nötig, ihre Beteiligung an einer Kommunalwahl vorab bei der Landeswahlleitung anzumelden, um ihre Parteieigenschaften prüfen zu lassen (Wahlanzeigen). Damit werden entbehrliche Doppelprüfungen während einer Wahlperiode vermieden.

Zudem entfällt bei Stichwahlen ein weiteres Zulassungsverfahren. Bei Direktwahlen (etwa für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates) werden die Fristen vorverlegt und an jene für Vertretungswahlen (etwa für den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag) angeglichen. Durch die Entzerrung dieser Terminketten wird Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Auch die Organisatorinnen und Organisatoren der Kommunalwahlen bekommen so mehr Zeit, um Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zugrunde gelegt. Die Änderungsvorschläge für das Kommunalwahlgesetz wurden in enger Vorabstimmung mit mehreren Kreiswahlleitern erarbeitet. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeauftragte wurden einbezogen.

Hintergrund:

In Deutschland finden Wahlen immer an einem Sonntag statt. Die Landesregierung bestimmt den Wahltag der Kommunalwahlen (gemeint sind die allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und der Ortsvorsteher) einheitlich für alle Gemeinden, Ortschaften und Landkreise im Land (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Da in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen zeitgleich mit den Europawahlen abgehalten werden sollen, wird zunächst der Termin für die Wahlen zum Europäischen Parlament abgewartet. Diesen bestimmt die Bundesregierung in der Regel ein Jahr vor der Wahl (§ 7 Europawahlgesetz).

Für die Europawahl 2024 kommt gemäß Artikeln 10 und 11 des Direktwahlakts der Zeitraum zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 in Frage. Durch einen einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union kann dieser Terminkorridor jedoch verlegt werden, sofern es sich als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraumes in allen EU-Mitgliedstaaten abzuhalten. Hiervon wurde zuletzt zur Europawahl 2019 Gebrauch gemacht: Der Wahlzeitraum wurde um zwei Wochen nach vorn verlegt.

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<![CDATA[ Ergänzende Maßnahmen zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt werden eingeleitet ]]> Wed, 22 Mar 23 09:12:50 +0100 Nach dem gewaltsamen Tod einer 59 Jahre alten Frau in Bad Lauchstädt am 8. März 2023 hat sich das Ministerium für Inneres und Sport umfangreich berichten lassen, wie die Polizei- und die Waffenbehörde vor Ort vor der Gewalttat mit dem Fall von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld umgegangen sind. Die bisherige Auswertung dieser Berichte legt den Schluss nahe, dass der polizeiliche Umgang mit dem Geschehen hätte anders und vor allem professioneller erfolgen müssen.

Bei der Aufklärung des Sachverhalts geht es insbesondere auch um die Frage, was unternommen wurde, nachdem das Opfer am 1. Februar 2023 die Polizei einschaltete: Der von ihr getrennt lebende Ehemann hatte die Frau zuvor mit dem Auto verfolgt und versucht, sie aus ihrem Wagen zu ziehen. Der 61 Jahre alte Mann war seit diesem Zeitpunkt als Waffenbesitzer bekannt.

Das Polizeirevier Saalekreis hätte seit dem 1. Februar 2023 vertieft weiter ermitteln, unbedingt die vorgeschriebene Gefährderansprache umsetzen, eine Gefährdungsanalyse treffen und gewonnene Informationen beweissicher dokumentieren müssen. Für eine Entscheidung der Waffenbehörde, die waffenrechtliche Eignung zu überprüfen und die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, wäre es dringend erforderlich gewesen, dass Polizei und Waffenbehörde bei der Gefährdungsbewertung enger zusammengearbeitet hätten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Auch ich bin erschüttert über die Tat in Bad Lauchstädt. Den Angehörigen der getöteten Frau gehört mein und unser aller Mitgefühl. Die entsetzliche Tat zeigt die Gefahr, die von Menschen ausgeht, die Waffen missbrauchen, um andere zu verletzen oder zu töten. Waffen gehören nicht in die Hände von aggressiven, gewalttätigen oder extremistischen Menschen. In solchen Fällen gilt es, diesen ihre Waffen schnellstmöglich zu entziehen. Es ist in jedem Einzelfall entscheidend, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass legal besessene Waffen missbräuchlich verwendet werden könnten. Das Ministerium für Inneres und Sport hat nun mehrere ergänzende Maßnahmen getroffen, um landesweit Polizei und Waffenbehörden zu sensibilisieren und anzuhalten, bei Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld schnell und konsequent zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen. Zum Schutz der Betroffenen. Zu unser aller Schutz.“

Polizei und Waffenbehörden werden nochmals landesweit sensibilisiert, wie mit Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld umzugehen ist. Dabei wird auf die bereits bestehenden, umfangreichen Regelungen nachdrücklich hingewiesen. Mit Blick auf die Polizei geht es darum, Gewalteskalationen zu verhindern und die Opfer wirksam und proaktiv vor weiterer Gewalt zu schützen. Dafür gilt es, alle relevanten Institutionen einzubinden, um eine konsequente Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld mit hoher Priorität bearbeitet, unverzüglich die Opferschutzbeauftragten eingeschaltet und in Fällen, bei denen Tatverdächtige über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, alle notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Darüber hinaus wird als Sofortmaßnahme nunmehr ergänzend vorgeschrieben, dass es bei Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld, bei denen Tatverdächtige über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, verpflichtende Fallkonferenzen zwischen Polizei sowie den für Waffen- und Sprengstoffrecht zuständigen Behörden gibt. Dies soll sicherstellen, dass bei der Gefährdungsbewertung eng zusammengearbeitet wird, um die Möglichkeiten des Waffenrechts stringent zu vollziehen.

Zudem wird das Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld bei der Landespolizei ab Frühsommer 2023 landesweit eingeführt. Dieses Konzept sieht vor, dass Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen oder Stalking anhand verschiedener Kriterien objektiv daraufhin bewertet werden, ob ein Hochrisikofall vorliegt. Wenn die betroffenen Opfer einverstanden sind, wird der Fall mit verschiedenen Institutionen besprochen und alle notwendigen Maßnahmen koordiniert. Dabei können je nach Sachlage verschiedene Behörden und Ansprechpartner einbezogen werden, beispielsweise das Jugendamt, die Interventionsstelle, das Jobcenter, das Frauenschutzhaus oder die Ausländerbehörde.

Das Hochrisikomanagement wurde seit 2020 im Rahmen eines Pilotprojektes im Polizeirevier Halle (Saale) erfolgreich erprobt und evaluiert. Im Ergebnis hat sich das Konzept bewährt. Eine landesweite Einführung soll ermöglichen, dass Fälle häuslicher Gewalt im familiären Umfeld in allen Behörden strukturiert und konsequent angegangen und gemeinsam mit allen einzubeziehenden Beteiligten die Opfer geschützt werden.

 

Hintergrund:

Das Ministerium für Inneres und Sport hat sich umfänglich berichten lassen, was die zuständige Polizeibehörde und die zuständige Waffenbehörde seit dem 1. Februar 2023 unternommen haben, als eine Bedrohung der 59-Jährigen durch ihren früheren Partner bekannt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand stellen sich die Abläufe wie folgt dar: Am 1. Februar 2023 war die 59 Jahre alte Frau aus Bad Lauchstädt in ihrem Auto unterwegs und wurde dabei von ihrem ehemaligen Mann mit einem Auto verfolgt und mehrfach ausgebremst. Der 61-Jährige versuchte auch, sie aus ihrem Auto zu ziehen. Die Frau flüchtete in ein Geschäft und verständigte die Polizei, während der 61-Jährige den Tatort verließ.

Schon während der Anzeigenaufnahme wegen Bedrohung, Nötigung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung und Nachstellung gab die 59-Jährige an, dass der 61-Jährige unter Alkoholeinfluss hochaggressiv sei und sie Angst vor ihm habe. Zudem schilderte sie, dass der Mann im Besitz von Schusswaffen sei und sie die Befürchtung habe, er könne diese Waffen einsetzen, wenn er volltrunken sei. Das Polizeirevier Saalekreis unterbreitete der 59‑Jährigen Informationen und Angebote zum Opferschutz und schaltete mit ihrem Einverständnis die Interventionsstelle Halle (Saale) als Fachberatung bei häuslicher Gewalt und Stalking ein. Weitere Details zu Opferschutzmaßnahmen können zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen nicht genannt werden.

Nach der Aufnahme der Anzeige sollte eine Gefährderansprache beim 61-Jährigen erfolgen, der jedoch nicht angetroffen wurde. Die noch nicht umgesetzte Maßnahme wurde als Aufgabe an die nächste Schicht übergeben. Warum im Nachgang keine Gefährderansprache erfolgte, kann von der Polizeiinspektion Halle (Saale) bislang nicht aufgeklärt werden.

Mit der Anzeige und den Angaben der Frau war der Waffenbesitz des 61 Jahre alten Mannes seit dem 1. Februar 2023 aktenkundig polizeilich bekannt. Am gleichen Tag wurde die zuständige Waffenbehörde des Landkreises Saalekreis von dem Beamten, der die Anzeige aufgenommen hatte, schriftlich über die Strafanzeige und den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert. Dabei wurde auch auf den Waffenbesitz und die Befürchtungen der 59-Jährigen eingegangen, ihr früherer Partner könnte Waffen einsetzen. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass der Mann seine Waffen missbräuchlich einsetzt. Zudem teilte das Polizeirevier Saalekreis der Waffenbehörde am 13. Februar 2023 ergänzend zwei weitere Sachverhalte mit, an denen der 61-Jährige als Tatverdächtiger beteiligt war: Eine Strafanzeige vom 19. März 2020 wegen Körperverletzung, bei der die Ehefrau das Opfer war und zu der die Ermittlungen eingestellt worden waren, sowie eine Strafanzeige vom 12. August 2022 wegen einer telefonischen Bedrohung einer anderen Betroffenen. Diese vorliegenden Erkenntnisse wurden auch in die polizeiliche Beurteilung der Gefährdungslage einbezogen.

Diese vorliegenden Erkenntnisse wurden mit dem Ziel an die Waffenbehörde übermittelt, die Eignung des Waffenbesitzes des 61-Jährigen sowie die Erlaubnis zum Führen einer Waffe überprüfen zu lassen. Die Waffenbehörde hat unverzüglich nach Kenntnis des Vorfalls vom 1. Februar 2023 die notwendigen Prüfungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers eingeleitet.

Im Ergebnis hat weder das Polizeirevier Saalekreis wegen Gefahr in Verzug noch die Waffenbehörde die Voraussetzungen für eine sofortige Sicherstellung der Waffen als vorliegend angesehen.

Dieser tödliche Fall häuslicher Gewalt im familiären Umfeld wird mit der gesamten Landespolizei und den Waffenbehörden ausgewertet werden.

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<![CDATA[ Ministerin übergibt Pedelecs an die Landespolizei ]]> Mon, 20 Mar 23 15:15:56 +0100 Sachsen-Anhalts Landespolizei kann ab sofort auch auf Pedelecs im Dienstalltag setzen. Das Land Sachsen-Anhalt hat dafür 48 der Zweiräder mit elektrischer Tretunterstützung angeschafft. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang übergab die Pedelecs am heutigen Montag offiziell an die Kolleginnen und Kollegen. Die Räder gehen über das Land verteilt an Regionalbereichsbeamtinnen und Regionalbereichsbeamten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit den Elektrofahrrädern wird der Landespolizei Sachsen-Anhalt ein modernes und flexibles Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, das an vielen Stellen eine Alternative zum Auto bietet. Das schnelle und wendige Einsatzmittel ist nahezu überall einsetzbar, auch dort, wo Autos nur schwer oder gar nicht hinkommen. Somit sind sie eine gute Ergänzung im Rahmen der modernen Polizeiarbeit. Die Pedelecs erweitern den Fuhrpark der Landespolizei und erhöhen die sichtbare Präsenz auf der Straße.“

Zu den Aufgaben der Regionalbereichsbeamtinnen und Regionalbereichsbeamten zählen klassische Fußstreifen, die Kontrolle von Radfahrenden und Fußgängern, die Ahndung von Regelverstößen im Straßenverkehr und die Streifenfahrt in für Autos schwer zugänglichen Gebieten – etwa auch in Parkanlagen, Naherholungsgebiete oder innerstädtischen Bereichen. Zudem unterstützen diese Kolleginnen und Kollegen die Verkehrssicherheitsarbeit und die Präventionsarbeit der gesamten Polizei.

Hintergrund:

Die Pedelecs sind mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer Leistung von 250 Watt ausgestattet. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde wird das Treten durch den Elektromotor unterstützt. Mit einer Akkuladung können rund 100 Kilometer mit elektronischer Tretunterstützung zurückgelegt werden. So lassen sich auch längere Strecken in kürzerer Zeit bewältigen.

Bei den Polizeirädern handelt es sich um Touring-Räder mit fest montierter StVZO‑Ausstattung. Zur Grundausstattung der Elektrofahrräder gehören ein Repair Kit, ein Sicherungsschloss, eine Hochleistungspumpe sowie ein Erste-Hilfe-Set. Darüber hinaus erhalten die Kolleginnen und Kollegen einen Fahrradhelm mit Regenschutz sowie Handschuhe. Die Pedelecs sind entsprechend beklebt – und damit als Einsatzmittel der Polizei erkennbar.

Für die Einführung der Pedelecs und der dazugehörigen Grundausstattung an Zubehör wurden insgesamt rund 252.000 Euro investiert.

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<![CDATA[ Ministerin bei Spatenstich für Motoballplatz in Halle (Saale) ]]> Fri, 10 Mar 23 14:29:54 +0100 Sachsen-Anhalts 1. Motoballclub 70/90 Halle e. V. (MBC) erhält einen neuen Motoballplatz im Ortsteil Neustadt. Im Beisein von Sportministerin Dr. Tamara Zieschang wurde heute der Spatenstich für den Neubau gesetzt.

„Aus Halle (Saale) kommt der einzige Motoballverein Mitteldeutschlands, der in der Bundesliga spielt. Das zeigt, dass das Sportland Sachsen-Anhalt auch in außergewöhnlichen Sportarten erfolgreich ist. Der Verein bringt seit mehr als 50 Jahren generationsübergreifend Menschen mit einer gemeinsamen Leidenschaft zusammen. Dafür braucht es gute Spiel-Bedingungen. Daher freue ich mich, dass wir als Land den Neubau dieser Sportstätte unterstützen können“, sagte Sportministerin Dr. Tamara Zieschang.

Für den MBC wird ein neues wettkampftaugliches Motoball-Spielfeld als Asphaltfläche errichtet. Das Stadion bekommt eine Flutlichtanlage, um auch bei Dunkelheit Trainieren und Spielen zu ermöglichen. Sachsen-Anhalt fördert die Investition mit 648.539 Euro. Das ist knapp die Hälfte der Gesamtkosten.

Hintergrund:

Motoball ist eine Mannschaftssportart, die auf Motorrädern gespielt wird. Ein Team besteht aus vier Feldspielern und einem Torhüter (ohne Motorrad). Ziel ist, den Ball ins gegnerische Tor zu schießen. Dafür dürfen beide Füße sowie das Vorder- und das Hinterrad benutzt werden. Ein Spiel ist in vier Viertel unterteilt, die jeweils 20 Minuten dauern.

 

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<![CDATA[ 15,2 Millionen Euro für Sportstätten im Land ]]> Fri, 10 Mar 23 10:03:15 +0100 Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Sportstättenbau in diesem Jahr mit 15,2 Millionen Euro. Insgesamt können 15 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 8,5 Millionen Euro und 89 Maßnahmen von Sportvereinen mit rund 6,7 Millionen Euro gefördert werden.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mehr als 100 Anträge von Kommunen und Sportvereinen können berücksichtigt werden. Damit unterstützt das Land auch dieses Jahr die Sportfamilie dabei, attraktive und zukunftsfeste Sportstätten und Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist wortwörtlich ein zentraler Baustein für ein aktives Vereinsleben und ein Bundesland, das sportlich aktiv ist.“

Zu den ausgewählten Projekten (und Antragstellern) gehören u. a.:

-    Sanierung des Sporthallenbodens und Errichtung einer Beschattungsanlage an der Ehlesporthalle - Gemeinde Biederitz,

-    Sanierung eines Kunstrasenplatzes - Stadt Zerbst,

-    Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes im Friedensstadion - Stadt Halberstadt,

-    Revitalisierung der Skatehalle in der Andes Skatehalle Dessau‑Roßlau - Von der Rolle e. V.,

-    Dachsanierung der Schützenhalle und Schießstand – Schützenverein 1553 Gardelegen e. V.,

-    Anbau am Sportlerheim - Erster Sportverein Petersroda 1919 e. V.,

-    Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz – SV Irxleben 1919 e. V.,

-    Sanierung und Modernisierung Funktionsgebäude - SV Grün-Weiß Potzehne e. V. sowie

-    Neubau Funktionsgebäude für das Nachwuchsleistungszentrum des 1. FC Magdeburg.

 

Hintergrund:

104 ordnungsgemäß eingereichte Anträge wurden von der Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau auf die Prioritätenliste für das Jahr 2023 gesetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums für Inneres und Sport. Für die Prioritätenliste spielten u. a. die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle.

Das Landesverwaltungsamt prüft bereits alle ausgewählten Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide erstellen.

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<![CDATA[ Landespolizei bekommt Smartphones – Technik wird zunächst im Salzlandkreis getestet ]]> Wed, 08 Mar 23 16:11:45 +0100 Für eine sichere Kommunikation im Einsatz und zahlreiche Erleichterungen im Arbeitsalltag wird die Landespolizei Sachsen‑Anhalt in diesem Jahr mit Dienst-Smartphones ausgestattet. Die neuen Geräte und die darauf installierten Anwendungen sollen in den kommenden Wochen zunächst in einer Pilotphase im Polizeirevier Salzlandkreis getestet werden. Dafür werden die Polizistinnen und Polizisten vor Ort mit rund 250 Smartphones ausgestattet.

„Eine moderne Polizei braucht moderne Einsatzmittel. Die Vollausstattung der Kolleginnen und Kollegen mit Dienst‑Smartphones ist ein weiterer logischer Schritt der seit Jahren laufenden Modernisierung unserer Landespolizei. Die Geräte erlauben eine sichere und effiziente Kommunikation bei Einsätzen, ersetzen perspektivisch so manches Papierformular und sorgen insgesamt für Zeitersparnis im Alltag“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am heutigen Mittwoch bei der Übergabe der ersten Geräte in der Polizeiinspektion Magdeburg. „Gleichzeitig markiert die Ausstattung mit Dienst-Smartphones den sichtbaren Start unserer Digitalisierungsoffensive für die Polizei. Als weiterer Baustein wird ein neues Vorgangsbearbeitungssystem eingeführt, das über eine entsprechende Applikation dann auch auf den Smartphones nutzbar sein wird. Damit bekommen die Kolleginnen und Kollegen ein digitales Gesamtpaket in die Hand, um schnell und sicher elektronisch Informationen aufzunehmen, abzufragen und auszutauschen.“

Mit der Pilotphase im Salzlandkreis sollen die Dienst-Smartphones im Polizeialltag erprobt werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss dieser Tests sollen die Geräte schrittweise an andere Einheiten und Behörden der Landespolizei ausgeliefert werden. Geplant ist, bis Anfang 2024 alle rund 5.600 Geräte an die Landespolizei auszugeben. Für die Einführung der Smartphones werden rund 8,5 Millionen Euro investiert. 

Hintergrund:

Die Landespolizei wird mit speziell konfigurierten iPhones ausgestattet. Diese Geräte sind speziell administriert, erlauben eine sichere und durchgängig verschlüsselte Kommunikation. Neben Systemdiensten ist auf den mobilen Telefonen unter anderem ein eigener Messenger installiert, über den alle Kolleginnen und Kollegen miteinander Kontakt aufnehmen können. Eine zusätzliche Desktop-Variante erlaubt, dass auch das Lage- und Führungszentrum über diesen Messenger mit einem Team im Einsatz kommunizieren kann. Dieser Messenger wird bereits von anderen Landespolizeien genutzt.

Eine weitere Applikation ist beispielsweise ein Tool, mit dem Ordnungswidrigkeiten erfasst, bearbeitet, dokumentiert und direkt an die Bußgeldstelle weitergeleitet werden können. Auch ein Mail-Programm, ein Kontakteverzeichnis sowie der Zugriff auf das polizeiliche Intranet gehören zur Erstausstattung. Zudem wird im Auftrag der Landespolizei Sachsen-Anhalt derzeit eine mobile Version des neuen Vorgangsbearbeitungssystems @rtus für das Apple‑Betriebssystem iOS portiert. Diese soll nicht nur der Landespolizei Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen: @rtus ist ein Vorgangsbearbeitungssystem, das neun weitere Bundesländer sowie mehrere Bundesbehörden nutzen beziehungsweise nutzen wollen. Die mobile Anwendung soll allen Partnern des Kooperationsverbundes zur Verfügung stehen.

Das neue Vorgangsbearbeitungssystem ist eines von drei Vorgangsbearbeitungssystemen, die über das Bund-Länder-Programm „Polizei 20/20“ künftig in Deutschland genutzt werden sollen. Es wird in länderübergreifender Kooperation weiterentwickelt und erlaubt eine hohe Nutzerfreundlichkeit, eine mobile Datenerfassung sowie ein hohes Datenschutzniveau. Mit dem Programm „Polizei 20/20“ sollen die IT-Systeme und IT-Verfahren der Polizeien von Bund und Ländern modernisiert – und harmonisiert werden.

Parallel und in Ergänzung dazu treibt Sachsen-Anhalt die Digitalisierung der Landespolizei mit dem landeseigenen Programm „Polizei ST digital 2030“ voran. Die Ausstattung mit Dienst‑Smartphones bildet dabei einen ersten Schritt, der durch die Einführung des neuen Vorgangsbearbeitungssystems @rtus ergänzt wird. Mit der @rtus-Einführung ist Sachsen‑Anhalt das erste Bundesland, das auf eines der im Bund-Länder-Programm „Polizei 20/20“ festgelegten sogenannten Interimsvorgangsbearbeitungssysteme umstellt.

 

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<![CDATA[ Frauen im Ehrenamt bei den Feuerwehren des Landes ]]> Tue, 07 Mar 23 10:22:00 +0100 Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang den ehrenamtlichen Kameradinnen in den Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen‑Anhalt gedankt und Frauen zum Engagement für dieses wichtige Ehrenamt motiviert: „Die Arbeit der Frauen in den Feuerwehren beeindruckt mich enorm. Sie stehen mit ihrem Engagement für die Gesellschaft ihren männlichen Kollegen in nichts nach. Den vielen Feuerwehrfrauen, die sich in ihrer Freizeit für die Sicherheit unserer Gesellschaft einsetzen, gebührt mein größter Respekt und mein ausdrücklicher Dank. Sie sind wichtige Vorbilder und können hoffentlich so manche Frauen motivieren, es ihnen gleichzutun und sich bei der Feuerwehr vor Ort einzubringen.“

Von den rund 31.150 Kameradinnen und Kameraden in den 1.525 Freiwilligen Feuerwehren (ohne Berufs- und Werksfeuerwehren) des Landes sind etwa 4.850 Frauen aktiv. In den Jugend- und Kinderfeuerwehren des Landes liegt der Anteil der Mädchen und jungen Frauen bei mehr als 30 Prozent. Konkret sind von den rund 15.500 Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren 5.450 junge Frauen und Mädchen Feuer und Flamme (Stand: Ende 2021).

Ein gutes Beispiel für hohes weibliches Engagement sind die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Möser.

So beweisen Britt Jedeck und Jenny Durau aus den Freiwilligen Feuerwehren Hohenwarthe und Schermen in der Männerdomäne, dass auch sie genau wie ihre männlichen Kollegen anpacken können. Als Maschinistin kümmert sich Britt Jedeck um die Einsatzfähigkeit von Pumpen und Aggregaten. Anja Schubert aus der Freiwilligen Feuerwehr Möser engagiert sich u. a. in der Bekleidungskammer und fühlt sich im Team mit ihren männlichen Kameraden sehr wohl.

In der Kinderfeuerwehr Körbelitz ist Johanna Wagner seit mehr als fünf Jahren als Leiterin aktiv. Das Miteinander in der Gemeinschaft und die Teamarbeit gefallen ihr an ihrem Ehrenamt am meisten. Spielerisch vermittelt sie mit weiteren Kameradinnen und Kameraden die einzelnen technischen und taktischen Kniffe, um die Kleinsten auf ihren Einsatz als vollwertige Feuerwehrfrau oder vollwertigen Feuerwehrmann vorzubereiten.

Ob bei Hausbränden, Verkehrsunfällen oder in der Kinder- und Jugendarbeit – die Frauen sind aus der Feuerwehr nicht mehr wegzudenken. Sie stellen sich täglich den herausfordernden Aufgaben und Einsätzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen.

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<![CDATA[ Gemeindenotfallsanitäter wird jetzt auch im Burgenlandkreis erprobt ]]> Wed, 01 Mar 23 11:25:35 +0100 Ab dem Sommer 2023 kann im Burgenlandkreis bei der Versorgung von medizinischen Notfällen auf Gemeindenotfallsanitäter zurückge­griffen werden. Neben dem Landkreis Wittenberg wird nun auch im Bereich Zeitz das neue Konzept für die nächsten zwei Jahre erprobt.

Einen entsprechenden Zulassungsbescheid übergab heute Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Gemeindenotfallsanitäter ist ein innovativer Ansatz, mit dem die Notfallversorgung im Land ergänzt und der Rettungsdienst weiterentwickelt wird. Es freut mich besonders, dass wir das neuartige Konzept zeitgleich mit dem Land­kreis Wittenberg auch im Burgenlandkreis einführen können. Für die Unterstützung des Projekts danke ich den Kostenträgern herzlich.“

Der Gemeindenotfallsanitäter soll künftig bei Notfällen zum Einsatz kommen, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Kranken­haus nicht zwingend notwendig erscheint. Dies kann z. B. bei starken Schmerzen im Bewegungsapparat oder Ähnlichem der Fall sein.

Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkürzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten. Möglich wird die Erprobung des Gemeindenotfallsanitäters durch eine neue Experimentierklausel, die auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankert wurde. Die Ausbildung der Gemeindenotfallsanitäter des Burgenlandkreises wird beim Malteser-Rettungsdienst erfolgen.

Landrat Götz Ulrich ergänzt: „Angesichts steigender Einsatzzahlen und überfüllter Notfallambulanzen ist es dringend erforderlich, dass wir Rettungsdiensten und Notärzten den Rücken für lebensrettende Einsätze freihalten. Wir haben, wie viele andere Landkreise auch, die Erfahrung gemacht, dass mitunter Menschen unsere Leitstelle anrufen, die sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Sie benötigen aber trotzdem medizinische Hilfe. In solchen Fällen einen Rettungswagen zu schicken, blockiert wichtige Kapazitäten für tatsächliche Notfälle. Bislang war die Reaktion darauf, die Zahl der Rettungswagen zu erhöhen – auch um die Rettungsfristen einzuhalten. Mit den Gemeindenotfallsanitätern schlagen wir jetzt einen neuen Weg ein, indem wir die Gesundheitsversorgung sinnvoll ergänzen und in ein zukunftsfähiges System überführen. Das kommt am Ende allen Patientinnen und Patienten zugute.“

Hintergrund:

Hintergrundgrundinformationen zum Gemeindenotfallsanitäter finden Sie hier.

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<![CDATA[ Innenstaatssekretär ernennt Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ]]> Wed, 01 Mar 23 15:56:57 +0100 Sachsen-Anhalts Staatssekretär für Inneres und Sport, Klaus Zimmermann, hat heute in Aschersleben 146 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ernannt. Mit der Übergabe der Ernennungsurkunden beginnt für 43 Frauen und 103 Männer aus sieben Bundesländern die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister sowie das Studium zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar an der Fachhochschule Polizei in Aschersleben.

Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Gut ausgebildete und motivierte Polizistinnen und Polizisten sind Voraussetzung für die Erfüllung dieses anspruchsvollen Berufs. Die Anforderungen an die Landespolizei Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Jahren größer geworden – ich freue mich sehr, dass sich die jungen Frauen und Männer dieser Herausforderung stellen. Sie leisten künftig einen besonders wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für ihre Ausbildung beziehungsweise ihr Studium wünsche ich allen Anwärterinnen und Anwärtern viel Erfolg.“

Hintergrund:

An der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sollen in diesem Jahr mindestens 550 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt werden. Damit setzt Sachsen-Anhalt den Personalaufbau bei der Landespolizei fort. Ziel ist es, bis Ende der Legislaturperiode 7.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Dienst zu stellen.

Interessierte an einer Ausbildung oder einem Studium in der Polizei des Landes Sachsen‑Anhalt können sich unter www.nachwuchsfahndung.de informieren und ganzjährig bewerben.

 

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<![CDATA[ Innenministerin übergibt Zeugnisse ]]> Tue, 28 Feb 23 10:42:01 +0100 An der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt haben heute 137 Absolventinnen und Absolventen ihre Zeugnisse von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang überreicht bekommen. 54 Frauen und 83 Männer haben den Vorbereitungsdienst in Aschersleben erfolgreich absolviert. Am 1. März 2023 treten sie den Dienst in ihren neuen Funktionen als Polizeimeisterinnen und Polizeimeister bzw. Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare in den Behörden der Landespolizei an.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Absolventinnen und Absolventen haben in den vergangenen Jahren eine umfassende Ausbildung an der Fachhochschule Polizei und in den Dienststellen des Landes durchlaufen. Diese wird ihnen nun im täglichen Dienst als gute Grundlage dienen. Ab heute heißt es, Erlerntes richtig und sicher anzuwenden. Für ihre persönliche Weiterentwicklung in den künftigen Behörden wünsche ich ihnen alles Gute.“

Hintergrund:

An der Fachhochschule Polizei können Polizeianwärterinnen und ‑anwärter – je nach Einstellungstermin – im Frühjahr sowie im Herbst ihr Studium beziehungsweise ihre Ausbildung abschließen.

Bereits seit mehreren Jahren stellt Sachsen-Anhalt verstärkt Polizeinachwuchskräfte ein. Seit dem Jahr 2019 steigt die Zahl der Polizistinnen und Polizisten wieder. Ziel ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode mindestens 7.000 Polizeibeamtinnen und ‑beamte zu haben.

Alle Informationen zu Ausbildung und Studium bei der Polizei Sachsen-Anhalt: www.nachwuchsfahndung.de

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<![CDATA[ Polizei hat zahlreiche Verstöße entdeckt ]]> Sat, 25 Feb 23 09:28:24 +0100 Die Landespolizei Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Woche an verschiedensten Orten im Land die Sicherheit des gewerblichen Güterverkehrs kontrolliert. Bei der länderübergreifenden Aktion „Truck & Bus“ nahmen knapp 100 Polizistinnen und Polizisten 430 Fahrzeuge genauer unter die Lupe – bei 219 Fahrzeugen, also mehr als 50 Prozent, wurden Verstöße festgestellt. Schwerpunkte waren erneut die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie technische Mängel an den Fahrzeugen. 32 Verstöße waren so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben bei den Kontrollen einmal mehr für die Sicherheit aller am Verkehr Beteiligten gesorgt, als sie auf der Bundesautobahn 9 einen Sattelzug kontrollierten. Aufgrund der Übermaße des geladenen Krans waren bereits erhebliche Beschädigungen an dem LKW aufgetreten. Die Weiterfahrt wurde untersagt und damit ein möglicher schwerer Unfall verhindert. Allein dieses Beispiel zeigt, dass die konsequenten Kontrollaktionen wichtig und richtig sind, um Gefahren auf Sachsen-Anhalts Straßen weiter zu minimieren. Dafür danke ich allen Beteiligten sehr.“

Hintergrund:

Die Landespolizei Sachsen-Anhalt beteiligt sich regelmäßig an länderübergreifenden Verkehrsüberwachungsaktionen des ROADPOL-Netzwerks. Die Schwerpunktkontrolle „Truck & Bus“ vom 13. bis 19. Februar 2023 war die erste von mehreren geplanten Aktionen in diesem Jahr. Ziel der europaweiten Kontrollaktion ist es, die Sicherheit auf Sachsen-Anhalts Straßen zu erhöhen. Bei der jetzigen Aktion wurde insbesondere die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei den Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, der technische Zustand der Fahrzeuge sowie die Sicherung der Ladung kontrolliert.

Der Name „ROADPOL“ steht für „European Roads Policing Network“. Dabei handelt es sich um eine Nicht-Regierungsorganisation, hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der Europäischen Union. Das Hauptziel ist es, die Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten nach Verkehrsunfällen auf Europas Straßen zu reduzieren.

 

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<![CDATA[ Ein Jahr Krieg in der Ukraine ]]> Thu, 23 Feb 23 09:45:15 +0100 365 Tage unvorstellbares Leid in der Ukraine, 365 Tage enorme Unterstützung auf allen Ebenen in Sachsen-Anhalt ‑ am 24. Februar 2023 jährt sich zum ersten Mal der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf den souveränen Staat Ukraine.

In den vergangenen zwölf Monaten sind nach Angaben der Kommunen bisher 29.708 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen worden, darunter sind mindestens 2.729 Kinder im Kindergarten- und 6.954 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 20. Februar 2023, 15:00 Uhr).

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Sachsen-Anhalt hat von der ersten Minute an eine enorme Hilfsbereitschaft und Solidarität mit der Ukraine gezeigt. In den Kommunen wird seit Monaten ein beeindruckender Beitrag zur Bewältigung aller Aufgaben rund um die Unterbringung, Versorgung und Integration von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine geleistet. Dafür ist allen in den kommunalen Verwaltungen sehr herzlich zu danken. Darüber hinaus hat mich das bemerkenswerte private Engagement in vielen Teilen unserer Gesellschaft, ob bei der Suche nach einer Wohnung oder Arbeitsstätte oder der Unterstützung bei Fragen rund um Behördengänge und so vielem mehr, zutiefst beeindruckt.“

Neben der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine haben sich Bund und Länder bereits Anfang März 2022 darauf verständigt, die medizinische Versorgung u. a. von verletzten Zivilistinnen und Zivilisten aus der Ukraine in der sogenannten Kleeblatt-Struktur zu organisieren. Bislang wurde der Transport und die Verlegung von 128 Patientinnen und Patienten im Kleeblatt Ost koordiniert. Für die Abstimmung der überregionalen Verlegungen innerhalb des Kleeblatts Ost (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin) gibt es einen Koordinator als sogenannten Single Point of Contact. Diese Funktion wird vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt übernommen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/ukraine/informationen-fuer-pressevertreterinnen-und-pressevertreter/

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<![CDATA[ Ukrainische Flagge an Dienstgebäuden in Sachsen-Anhalt ]]> Wed, 22 Feb 23 10:42:24 +0100 Anlässlich des ersten Jahrestages des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine kann an den Dienstgebäuden des Landes am Freitag, den 24. Februar 2023, die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine (Vollmast) erfolgen.

Die Flaggen sind von links nach rechts in folgender Reihenfolge – sofern die baulichen Anlagen vorhanden sind – zu setzen:

Nationalflagge der Ukraine – Bundesflagge – Landesflagge.

 

 

 

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<![CDATA[ Polizei kontrolliert verstärkt LKW und Busse ]]> Sat, 11 Feb 23 08:15:25 +0100 Sachsen-Anhalts Landespolizei führt auch in diesem Jahr zahlreiche Schwerpunktkontrollen mit dem Ziel durch, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So nehmen Polizistinnen und Polizisten vom 13. bis 19. Februar 2023 den Bus- und LKW-Verkehr besonders in den Blick. Es wird während des Aktionszeitraumes täglich Kontrollen im ganzen Land mit wechselnden regionalen Schwerpunkten geben. Vorrangig soll die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei den Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern kontrolliert werden. Die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten legen zudem ein besonderes Augenmerk auf den technischen Zustand sowie die Ladungssicherheit.

Die Kontrollen sind Teil der länderübergreifenden Verkehrsüberwachungsaktion „Truck & Bus“ des ROADPOL‑Netzwerks.

„Unfälle mit Beteiligung von LKW haben immer wieder schwere Folgen. Umso wichtiger ist es, dass die schweren Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand unterwegs sind, sich die Fahrerinnen und Fahrer an die geltenden Lenk- und Ruhezeiten halten und die Ladung gut gesichert ist. Mit ihren regelmäßigen Schwerpunktkontrollen behält die Landespolizei mögliches Fehlverhalten konsequent im Blick, muss dabei immer wieder auf Mängel hinweisen und klärt über die damit verbundenen Gefahren auf. Die verstärkten LKW-Kontrollen leisten daher einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter können die Kontrollen am
15.
Februar 2023 in Prosigk (Anhalt-Bitterfeld),
Ortsmitte (gegenüber Gemüsebau COSA)
im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
medial begleiten.

Die Kontrollen dienen auch der Prävention und der Sensibilisierung. Polizistinnen und Polizisten kommen mit den Fahrerinnen und Fahrern des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs ins Gespräch und geben dabei unter anderem wertvolle Hinweise zu Themen wie Müdigkeit am Steuer oder Ablenkung während der Fahrt.

Die Polizei Sachsen-Anhalt plant die Teilnahme an weiteren ROADPOL-Kontrollwochen und Aktionstagen, welche wie folgt terminiert sind:

„Speed I“                         vom 17. bis 23. April 2023, einschließlich des

„Speedmarathon“            am 21. April 2023

„Truck & Bus II“               vom 8. bis 14. Mai 2023

„Speed II“                        vom 7. bis 13. August 2023

„ROADPOL Safety Day“ am 20. September 2023

„Focus on the Road“       vom 9. bis 15. Oktober 2023

„Truck & Bus III“              vom 6. bis 12. November 2023

 

Hintergrund:

Der Name „ROADPOL“ steht für „European Roads Policing Network“. Dabei handelt es sich um eine Nicht-Regierungsorganisation, hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dieses europäische Verkehrspolizei-Netzwerk hat die Aufgabe, europaweit nationale Akteure zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Das Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig länderübergreifende Kontrollwochen organisiert.

Im vergangenen Jahr beteiligte sich Sachsen-Anhalt an allen vier „Truck & Bus“-Kontrollwochen des länderübergreifenden ROADPOL-Netzwerks. Dabei wurden bisher mehr als 1.800 LKW und Busse kontrolliert – und rund 720 Verstöße festgestellt. Auch für 2023 sind mehrere gemeinsame Aktionen geplant. Die jetzige „Truck & Bus“-Kontrollwoche ist die erste des Jahres.

 

 

 

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<![CDATA[ Gemeindenotfallsanitäter wird im Landkreis Wittenberg erprobt ]]> Tue, 07 Feb 23 14:46:53 +0100 In Sachsen-Anhalt kann bei der Versorgung von medizinischen Notfällen erstmals ein Gemeindenotfallsanitäter zum Einsatz kommen. Der Landkreis Wittenberg wird das Konzept von Sommer an für zunächst zwei Jahre erproben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang übergab am Dienstagnachmittag in Lutherstadt Wittenberg einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Damit können jetzt die Vorbereitungen starten.

Der Gemeindenotfallsanitäter soll künftig bei Notfällen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint.

Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkürzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten. Möglich wird die Erprobung des Gemeindenotfallsanitäters durch eine neue Experimentierklausel, die auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankert wurde.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Einführung der Experimentierklausel haben wir die Hoffnung verbunden, dass sich neuartige Konzepte und innovative Ideen erproben lassen, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln. Es freut mich außerordentlich, dass mit dem Landkreis Wittenberg jetzt die erste Kommune diese Möglichkeit nutzt.“

Die Innenministerin betonte, dass das Projekt weit über die Kreisgrenzen hinaus wichtig sei: „Mein Dank gilt dem Landkreis Wittenberg für die Initiative und den Kostenträgern für die Bereitschaft, das Pilotprojekt zu unterstützen. Allen Beteiligten wünsche ich viel Erfolg und ein gutes Gelingen.“

„Wir haben uns für ein völlig neues Rettungsmittel entschieden, das es so noch nicht in Sachsen-Anhalt gibt. Nicht jeder Einsatz mündet in einen Transport ins Krankenhaus“, kommentiert Landrat Christian Tylsch das Modellprojekt, welches vom Landkreis entwickelt wurde. „Mit dem Gemeindenotfallsanitäter haben wir das richtige Mittel in der Hand, um die hohe Qualität zu halten und sogar noch zu erhöhen und gleichzeitig dabei noch Kosten zu vermeiden“, so der Verwaltungschef. „Die rettungsdienstliche Versorgung in Flächenlandkreisen ist immer eine große Herausforderung und wir glauben, mit dem Gemeindenotfallsanitäter den entscheidenden Lückenschluss zu schaffen. Wir nehmen kein Rettungsmittel weg, wir tauschen keines aus. Wir bekommen ein Neues dazu” ergänzt Tylsch.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neuartige Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Die Ergebnisse dieses Testbetriebes können spätere Grundlage für eine entsprechende Gesetzesänderung werden. Denkbar sind verschiedene Konzepte, unter anderem auch aus dem Bereich der Telemedizin.

Zuletzt haben der Landkreis Wittenberg sowie der Burgenlandkreis die Einführung eines sogenannten Gemeindenotfallsanitäters im Rahmen der Experimentierklausel beantragt. Nach entsprechenden Verhandlungen mit den Antragstellern, den Kostenträgern, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung einigte man sich darauf, beide Erprobungsprojekte zu ermöglichen. Die Genehmigungen gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjährigen Verlängerung. Der Burgenlandkreis wird seine Zulassung in der kommenden Woche ausgehändigt bekommen.

Während der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug für die Nutzung durch den Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf dank der Experimentierklausel ausnahmsweise von einem Gemeindenotfallsanitäter als rettungsdienstlichem Personal für den Rettungseinsatz besetzt werden.

Als Gemeindenotfallsanitäter dürfen nur Notfallsanitäter zum Einsatz kommen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

-           abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäter,

-           mindestens zweijährige Berufserfahrung als Notfallsanitäter,

-           160-stündige Fortbildung zum Gemeindenotfallsanitäter.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass der Rettungsdienst die Bevölkerung flächendeckend und bedarfsgerecht mit seinen Leistungen medizinisch versorgt.

 

 

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