Landesportal Sachsen-Anhalt - Landgericht Halle https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/ Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche de-de Thu, 30 Mar 23 15:49:42 +0200 <![CDATA[ Verurteilung wegen Verleumdung, Volksverhetzung u.a. rechtskräftig ]]> Tue, 28 Mar 23 13:39:16 +0200 Die Verurteilung eines im September 1970 geborenen Angeklagten wegen Verleumdung, Volksverhetzung u.a. ist rechtskräftig.

Zunächst hatte das Amtsgericht Halle (Saale) den Angeklagten am 14.09.2020 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung, übler Nachrede, Volksverhetzung und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 304 Ds 424 Js 14199/18).

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Halle den Angeklagten am 24.10.2022 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Volksverhetzung und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Az. 18 Ns 2/22). Die Bewährungszeit hat das Landgericht auf 3 Jahre festgesetzt. Zudem wurde dem Angeklagten aufgegeben, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Sozialen Dienstes der Justiz in Halle zu leisten.

Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht, um die Politiker zu diskreditieren. Zudem hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber sowie seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieb. Die Verfahren wegen Beleidigung und übler Nachrede hatte die Kammer zuvor eingestellt, da die insoweit zu erwartenden Strafen nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wären.

Gegen das Urteil des Landgerichts vom 24.10.2022 hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht hat die Revision nunmehr mit Beschluss vom 20.03.2023 als unbegründet verworfen (Az.: 18 Ns 2/22). Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 21.03.2023 rechtskräftig.

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<![CDATA[ (LG HAL) Weitere Prozessauftakte im März ]]> Mon, 20 Mar 23 13:31:52 +0100 Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
21.03.23, 13:00 ; 24.03.23, 08:30 ; 12.04.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 2/23

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, in einem Fall davon bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2022 in seiner Wohnung in Halle ca. 77 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Verkauf verwahrt haben. Zur Absicherung seines Drogenhandels habe er ein Klappmesser auf dem Wohnzimmertisch abgelegt. Überdies seien ca. 3.200 EUR Bargeld in szenetypischer Stückelung aufgefunden worden, die aus vorherigen Verkaufsgeschäften stammten. Im September 2022 habe der Angeklagten dann einem gesondert verfolgten Mann in Halle einen Karton mit zwei Feinwaagen, einem Vakuumiergerät sowie 9 Packungen mit jeweils zwischen ca. 90 Gramm bis ca. 1.000 Gramm Marihuana gebracht. Zuvor soll der Angeklagte im Keller des gesondert verfolgten Mannes ca. 300 Gramm Marihuana deponiert haben. Das Marihuana habe der Angeklagte später wieder abholen und gewinnbringend verkaufen wollen.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren eingeräumt, die Drogen dienten seinem Eigenkonsum. Bei dem Bargeld handele es sich um seine Ersparnisse und das Messer sei zum Obstschneiden gedacht gewesen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Halle - NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
28.03.23, 09:00 ; 18.04.23, 09:00 ; 27.04.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 1/23

Dem im Februar 2005 geborene Angeklagte wird u.a. sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Der Angeklagte soll zwischen September 2020 und Oktober 2022 in Halle an seiner Stiefschwester sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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365650
<![CDATA[ (LG HAL) Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Oberbürgermeister abgelehnt ]]> Fri, 03 Mar 23 10:59:35 +0100 Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat mit Beschluss vom 28.02.2023 (Az.: 16 KLs 2/22) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und dessen Büroleiterin (die Angeschuldigten) wegen angeblicher Manipulationen bei der Impfreihenfolge im Rahmen von Corona-Impfungen abgelehnt.

Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 24.02.2022 wird den Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene veruntreuende Unterschlagung (§ 246 StGB) sowie Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

Die Angeschuldigten sollen den Leiter des Impfzentrums im Januar 2021 angewiesen haben, die Mitglieder des Stadtrats sowie des Katastrophenschutzstabs vorrangig und ohne Rücksicht auf die in der damals geltenden Coronavirus-Impfverordnung festgelegte Impfreihenfolge zu impfen. Dabei sei den Angeschuldigten die Rechtswidrigkeit ihrer Anweisung bewusst gewesen. In Umsetzung dieser Anweisung seien in der Folgezeit sieben Mitglieder des Katastrophenschutzstabs, die Vertreterin eines Mitglieds des Katastrophenschutzstabs, der Fahrer des Angeschuldigten Dr. Wiegand und acht Stadträte geimpft worden, obwohl sie seinerzeit noch keinen Anspruch auf eine Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung gehabt hätten und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Impfstoffs gedroht habe.

Die Impfungen der Angeschuldigten selbst sind nicht Gegenstand der Anklageschrift.

Weiterhin wird den Angeschuldigten Fälschung beweiserheblicher Daten zur Last gelegt.

Der Anklage zufolge sollen die Angeschuldigten zur Täuschung des Stadtrats der Stadt Halle (Saale) auf der Grundlage eines rückdatierten und von dem Angeschuldigten Dr. Wiegand in der Öffentlichkeit präsentierten Vermerks ein Protokoll über eine Lagebesprechung des Katastrophenschutzstabs nachträglich zweimal verändert haben, so dass der Eindruck entstanden sei, das Vorgehen der Angeschuldigten sei vom Katastrophenschutzstab genehmigt worden.

Die 16. große Strafkammer hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die den Angeschuldigten zur Last gelegten Sachverhalte keinen Straftatbestand erfüllen.

Veruntreuende Unterschlagung ist ein Eigentumsdelikt und setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten eine Sache in rechtswidriger Weise zueignet (sog. (Dritt-)Zueignung).

 

 

Die Strafkammer ist der Auffassung, die durch die Verabreichung des Impfstoffs an die Mitglieder des Stadtrats und des Katastrophenschutzstabs erfolgte (Dritt-)
Zueignung sei aus mehreren Gründen nicht rechtswidrig gewesen.

Dies folge zum einen aus den unterschiedlichen Schutzzwecken des Straftatbestandes der Unterschlagung einerseits und der Vorschriften der Coronavirus-Impfverordnung andererseits. Der Angeschuldigte Dr. Wiegand habe als Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) die Verfügungsbefugnis über den Corona-Impfstoff gehabt. Sofern er bei der Ausübung dieser Verfügungsbefugnis die Vorschriften über die Impfreihenfolge in der Coronavirus-Impfverordnung, die der Verteilungsgerechtigkeit dienten, missachtet habe, habe er möglicherweise seine verwaltungsrechtlichen Befugnisse überschritten; eine Eigentumsverletzungshandlung im Sinne einer rechtswidrigen (Dritt-)Zueignung einzelner Impfdosen sei darin jedoch nicht zu erblicken.

Zum anderen seien die im Tatzeitpunkt geltenden Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung über die Impfreihenfolge verfassungswidrig gewesen und könnten daher nicht die Rechtswidrigkeit der (Dritt-)Zueignung begründen. Es habe nämlich in zweierlei Hinsicht an einer verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage für diese Regelungen gefehlt: Zunächst seien der Impfzeitpunkt und die Impfreihenfolge von hoher Grundrechtsrelevanz. Deshalb hätte nach der sog. Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch ein förmliches Gesetz, also unter Beteiligung des Parlaments, und nicht durch eine von der Ministerialverwaltung erlassene Verordnung bestimmt werden müssen, nach welchen Kriterien die Impfreihenfolge bestimmt wird. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber nicht hinreichend bestimmt vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Impfreihenfolge in der Coronavirus-Impfverordnung strafbar ist, weswegen auch Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verletzt sei. Nach Artikel 103 Abs. 2 GG kann eine Tat nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieses Bestimmtheitsgebot setzt voraus, dass der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens konkret in einem Gesetz festlegt.

Das den Angeschuldigten zur Last gelegte Verhalten im Zusammenhang mit der Veränderung eines Protokolls über eine Lagebesprechung des Katastrophenschutzstabs sei nicht als Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar. Dieser Straftatbestand ist erfüllt, wenn jemand zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht. Die Angeschuldigten hätten weder über den Aussteller des Protokolls getäuscht noch beweiserhebliche Daten im rechtlichen Sinne verfälscht. Aussteller des Protokolls sei der Katastrophenschutzstab der Stadt Halle (Saale). Da die Angeschuldigten zu dessen Mitgliedern gehörten, der Angeschuldigte Dr. Wiegand sogar dessen Leiter gewesen sei, hätten sie durch die ihnen zur Last gelegten Änderungen des Protokolls nicht über dessen Aussteller getäuscht. Die Angeschuldigten hätten das Protokoll auch nicht verfälscht, da sie als Mitglieder des Katastrophenschutzstabs im Zeitpunkt der mutmaßlichen Änderungen des Protokolls noch die Dispositions-
befugnis über dieses Protokoll gehabt hätten.

Gegen den Beschluss der 16. großen Strafkammer steht der Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über die das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden hat.

 

 

gez. Ehm
VPräsLG

Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

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360899
<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für März 2023 ]]> Fri, 24 Feb 23 08:07:25 +0100 Subventionsbetrug und gewerbsmäßiger Betrug in Halle u. a.

Tag, Uhrzeit
02.03.23, 09:30 ; 09.03.23, 09:30 ; 13.03.23, 09:30

Raum 169

19 Ns 5/22

Am 09.03.2022 verurteilte das Amtsgericht Halle (Saale) den im Februar 1998 geborenen Angeklagten wegen Subventionsbetruges in drei Fällen und Betruges in sechs Fällen unter Einbeziehung von Geld- und Freiheitsstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie wegen eines weiteren Subventionsbetruges unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte zwischen März 2020 und Mai 2020 in vier Fällen jeweils unter unrichtigen Angaben Corona-Soforthilfen zur Linderung pandemiebedingter finanzieller Notlagen von Unternehmen in unterschiedlichen Bundesländern beantragt haben, wobei er in drei Fällen die Soforthilfen auch ausbezahlt erhalten haben soll. Außerdem soll der Angeklagte in sechs Fällen unter falschem Namen auf der Internetplattform eBay Waren verkauft und für diese den Kaufpreis erhalten haben, ohne jedoch die Waren jemals geliefert zu haben.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen.

Gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
03.03.23, 09:00 ; 06.03.23, 10:30 ; 16.03.23, 13:00 ; 20.03.23, 09:00

Raum 90

6 KLs 2/23

Dem im April 1982 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2022 in seiner Gartenlaube in Halle ca. 55,2 Gramm Methamphetamin, ca. 2,2 Gramm Kokain, 12 Tabletten Ecstasy sowie 18,7 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. Daneben soll er 0,1 Gramm Methamphetamin für seinen Eigenkonsum verwahrt haben. Zur Absicherung des Drogenvorrates sowie der Drogengeschäfte soll der Angeklagte an verschiedenen Stellen der Gartenlaube und im Garten diverse Waffen bzw. gefährliche Gegenstände, darunter eine Stahlrute, einen Schlagstock mit Pfeffersprayfunktion, diverse Wurfmesser, eine Axt, eine Machete, verschiedene Messer und eine Armbrust, gelagert haben.

Der Angeklagte hat sich lediglich zu den in seiner Gartenlaube aufgefundenen Waffen und gefährlichen Gegenständen eingelassen und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
03.03.23, 08:30 ; 13.03.23, 08:30

Raum 187

4 KLs 7/22

Gegen den im Mai 2002 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. In beiden wird ihm bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im März 2022 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in dessen Wohnung diverse Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. In der Küche soll er Amphetamin mit einem Gesamtgewicht von 492,9 Gramm, im Wohnzimmer 0,99 Gramm Amphetamin, 0,16 Gramm Methamphetamin, 1,25 Gramm Heroin und 29,87 Gramm Marihuana, in einer Abstellkammer 3,38 Gramm Marihuana sowie im Schlafzimmer 9,84 Gramm Marihuana, 0,12 Gramm Methamphetamin und 7 Cannabissetzlinge verwahrt haben. Zur Absicherung des Drogendepots und der Verkaufsgeschäfte soll der Angeklagte diverse Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände in der Wohnung strategisch deponiert gehabt haben.

Im September 2022 soll der Angeklagte in einem von ihm bewohnten Zimmer in Halle 270,47 Gramm Cannabis, 30,4 Gramm Amphetamin, 14,49 Gramm Ecstasy sowie 0,04 Gramm Methamphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. Zur Absicherung des Drogenhandels soll der Angeklagte in seinem Zimmer zugriffsbereit ein Klappmesser und ein Einhandmesser gelagert haben.

Der Angeklagte hat angekündigt, sich geständig einlassen zu wollen.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zu den Tatzeiten Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
08.03.23, 09:00 ; 21.03.23, 09:00 ; 24.03.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 6/22

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Mai 2020 in Halle in der Wohnung eines unbekannten Dritten an der damals 15-jährigen Freundin seines besten Freundes vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Vergewaltigung ist mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sicherungsverfahren nach versuchter räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung u. a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
08.03.23, 09:00 ; 14.03.23, 09:00 ; 23.03.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 3/22

Dem im Februar 2002 geborenen Beschuldigten wird durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren versuchter Diebstahl in zwei Fällen, Sachbeschädigung und versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll im Januar 2021 zweimal versucht haben, in ein Geschäftslokal in Zeitz einzubrechen. Im Februar 2021 soll er in einer Obdachlosenunterkunft in Zeitz grundlos eine Holztür mit der Faust beschädigt haben. Ebenfalls im Februar 2021 soll er einer Bewohnerin einer Obdachlosenunterkunft in Zeitz mit Schlägen gedroht haben, wenn sie ihm nicht 50 Euro gebe.

Der Beschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Versuchter Totschlag in Halle

Tag, Uhrzeit
13.03.23, 10:00 ; 16.03.23, 09:00 ; 23.03.23, 13:00 ; 27.03.23, 11:00 ; 29.03.23, 09:00

Raum 123

10a Ks 1/22

Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 13.05.2022 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung unter Einbeziehung einer Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt (Az. 1 Ks 5/21).

Nach den Feststellungen stach der von mehreren Freunden begleitete Angeklagte mit einem Messer in Richtung des Halses des Geschädigten, um diesen zu verletzen und so seinen zuvor in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Bruder des Geschädigten geratenen jüngeren Bruder "zu rächen". Unmittelbar nachdem der Angeklagte den Geschädigten, der ausweichen konnte, am Arm und seitlich am Brustkorb getroffen hatte, wurde er von seinen Freunden weggezogen. Das Landgericht hatte einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag verneint, da der Angeklagte nicht freiwillig von dem Geschädigten abgelassen habe, sondern von seinen Bekannten zurückgezogen worden sei.

Mit Beschluss vom 21.09.2022 (Az. 6 StR 332/22) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, es lägen möglicherweise doch die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vor. Sollte dies zutreffen, würde der Rücktritt die Strafbarkeit des Angeklagten aufheben.

Nunmehr ist die Beweisaufnahme zu wiederholen, alsdann ist erneut zu entscheiden.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Merseburg

Tag, Uhrzeit
14.03.23, 09:00 ; 15.03.23, 09:00 ; 20.03.23, 09:00 ; 28.03.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 9/22

Dem im April 1967 geborenen Angeklagten werden drei Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 24.05.2022 drei Mal an der im März 2014 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin in deren Wohnung in Merseburg vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Gewerbsmäßiger Betrug in Merseburg u. a.

Tag, Uhrzeit
22.03.23, 14:00 ; 29.03.23, 09:00 ; 18.04.23, 08:30 ; 26.04.23, 09:00 ; 11.05.23, 11:00 ; 12.05.23, 09:00 ; 17.05.23, 09:00 ; 19.05.23, 09:00 ; 24.05.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 1/23

Dem im Juli 1999 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in neun Fällen, davon in einem Fall als Versuch, im Zeitraum vom 03.11.2021 bis zum 04.08.2022 vorgeworfen.

Der Angeklagte soll als Handelsvertreter eines inzwischen insolventen Unternehmens vor allem älteren Menschen durch sog. Haustürgeschäfte Haushaltsgeräte zum Kauf oder diverse handwerkliche Dienstleistungen angeboten haben. Nach der Insolvenz habe er die Haustürgeschäfte in Eigenregie fortgeführt und den älteren Menschen, die ihm vertraut hätten, vorgespiegelt, sie könnten "über die Insolvenzsache" das Geld für die über Jahre erworbenen Haushaltsgeräte zurückerlangen. Voraussetzung hierfür sei eine Zahlung an den Insolvenzverwalter, deren umgehende Rückzahlung der Angeklagte jeweils in Aussicht gestellt habe. Unter diesem Vorwand sei es dem Angeklagten gelungen, die Betroffenen zur Aufnahme eines Bankkredites zu überreden. Die Kreditbeträge, die nachfolgend auf die Konten der Betroffenen überwiesen worden seien, habe sich der Angeklagte von diesen in bar übergeben lassen und dabei vorgetäuscht, diese umgehend an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten. Die Weiterleitung sei jedoch - wie vom Angeklagten von vornherein beabsichtigt - nie erfolgt.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
27.03.23, 09:00 ; 11.04.23, 09:00 ; 28.04.23, 09:00 ; 09.05.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 23/22

Den im Dezember 1990 und Dezember 1971 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im September 2022 in einem von ihnen gemeinschaftlich genutzten Gebäude einer Gartenanlage in Sangerhausen im Keller insgesamt 16.029 Gramm Cannabis, 5.746 Gramm Levomethamphetamin, 6.184 Gramm Amphetamin, 40,7 g Kokain und 324 Gramm Ecstasy-Tabletten, in der Küche 71,1 Gramm Methamphetamin und 147,3 Gramm Cannabis, im Wohnzimmer insgesamt 51,51 Gramm Amphetamin, 7,38 Gramm Ecstasy-Tabletten, 11,2 Gramm Cannabis sowie 35,5 Gramm CBD-Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. Zur Absicherung des Drogenvorrates sowie der Drogengeschäfte sollen die Angeklagten an verschiedenen Stellen des Gebäudes diverse Schusswaffen und Schlagwerkzeuge gelagert haben.

Die Angeklagten haben bislang von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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358914
<![CDATA[ (LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Februar ]]> Fri, 17 Feb 23 11:44:01 +0100 Betäubungsmittelhandel in Barnstädt

Tag, Uhrzeit
23.02.23, 09:00 ; 08.03.23, 08:30 ; 17.03.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 1/23

Dem im Oktober 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im August 2022 in Barnstädt versucht haben, an eine beim LKA Sachsen-Anhalt geführte Vertrauensperson gewinnbringend Betäubungsmittel zu veräußern. Bei der vereinbarten Übergabe habe der Angeklagte ca. 100 Gramm Methamphetamin bei sich geführt. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Barnstädt seien weitere Mengen Methamphetamin sowie eine ungeladene Langwaffe, Metalldiabolos, eine Axt sowie eine Soft-Air-Pistole aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Anmerkung: Vertrauenspersonen (V-Personen) sind Personen, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten in der Regel auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird. V-Personen sind daher keine Ermittlungsorgane, sondern Privatpersonen und unterstehen deswegen auch dann, wenn sie auf Anweisung der Polizei handeln, den für Privatpersonen geltenden Regelungen.

Tötung eines Neugeborenen in Halle

Tag, Uhrzeit
27.02.23, 08:30; 28.02.23, 08:30 ; 03.03.23, 08:30 ; 06.03.23, 12:00 ; 07.03.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 1/23

Der im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird Totschlag, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen.

Die Angeklagte soll im Frühjahr 2021 ungewollt schwanger geworden sein. In der Folgezeit sei es der Angeklagten gelungen, die Schwangerschaft vor ihrem Umfeld zu verheimlichen. Am 21.12.2021 habe sie dann allein in ihrer Wohnung in Halle ein gesundes Mädchen geboren.

Noch am selben Tag soll sie das Kind in ein T-Shirt gewickelt in der Nähe des Wertstoffhofes der Halleschen Wasser- und Abwasserwirtschaft abgelegt haben. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass der Säugling angesichts der Gegebenheiten nicht lange überleben und auch nicht alsbald zufällig durch Dritte gefunden wird. Der Leichnam wurde am 27.12.2021 von einer Spaziergängerin entdeckt.

Die Angeklagte hat sich geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat soll durch eine bestehende Intelligenzminderung erheblich vermindert gewesen sein.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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357336
<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für Februar 2023 ]]> Thu, 26 Jan 23 15:00:53 +0100 Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, räuberischer Diebstahl u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
30.01.23, 09:00 ; 02.02.23, 09:00 ; 10.02.23, 09:00 ; 22.02.23, 09:00

Raum 169

16 KLs 14/22

Dem im November 1994 geborenen Angeklagten werden fünf Straftaten vorgeworfen: Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Diebstahl in drei Fällen, davon in einem Fall Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und in zwei Fällen Diebstahl mit Waffen sowie schwerer räuberischer Diebstahl.

Der Angeklagte steht nach seiner Haftentlassung aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Halle vom März 2018 unter Führungsaufsicht. Entgegen den Weisungen des Landgerichts soll der Beschuldigte den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen und für diesen nicht mehr erreichbar gewesen sein. In der Folge habe der Angeklagte im Februar und März 2022 Waren in Einkaufsmärkten entwendet und in einem Fall den Mitarbeitern mit einem Messer gedroht. Im April 2022 habe der Angeklagte in einem Ladengeschäft in Weißenfels erneut Waren in seinen Rucksack gesteckt und anschließend das Geschäft verlassen, ohne die Waren zu bezahlen. Personen, die den Angeklagten hindern wollten, den Ort zu verlassen, soll der Angeklagte versucht haben, mit einem Messer zu stechen. Im Mai 2022 soll der Angeklagte einen Kaugummiautomaten aufgebrochen und daraus sämtliche Kaugummikugeln entwendet haben.

Der Angeklagte hat die Tat vom April 2022 im Wesentlichen eingeräumt. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Anm.: Führungsaufsicht ist eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 68 ff. StGB). Die Aufgabe der Führungsaufsicht ist präventiver Art. Mit ihr wird bezweckt, in der Regel aus dem Straf- oder Maßregelvollzug entlassene Personen bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen, sie zu betreuen sowie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Mit der Führungsaufsicht soll sowohl eine Resozialisierungshilfe gewährt, als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden.

Schwerer Raub in Schkopau

Tag, Uhrzeit
14.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 6/22

Dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2022 in eine Bäckerei in Schkopau begeben und zunächst Brötchen bestellt haben, um so das Öffnen der Kasse zu erreichen. Nachdem die Verkäuferin die Kasse geöffnet habe, habe der Angeklagte die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe der Angeklagte sich um den Kassenbereich begeben, mit einem mitgeführten Beil auf den Tresen geschlagen und aus der Kasse ca. 400 EUR Bargeld entnommen.

Der Angeklagte hat sich kurz nach der Tat zur Polizei begeben und die Tat gestanden. Schwerer Raub ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 07.1.2022 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 29.11.2022). Aufgrund einer Erkrankung eines Prozessbeteiligten wurden die Termine jedoch aufgehoben.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
28.02.23, 09:00 ; 07.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/22

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten I. und F. sollen im Juni 2021 in Halle auf eine ihnen unbekannte Frau getroffen sein. Sie sollen sich unterhalten und zusammen Alkohol getrunken haben. Dann sollen sie gemeinsam in eine unbewohnte Gegend gefahren sein, wo sich der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten an der Frau vergangen haben sollen.

Der Angeklagte hat erklärt, sämtliche sexuellen Handlungen seien von allen Beteiligten freiwillig durchgeführt worden.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 11.01.2023 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 23.12.2022). Diese Termine wurde jedoch aus dienstlichen Gründen aufgehoben.

Vergewaltigung im Seegebiet Mansfelder Land

Tag, Uhrzeit
06.02.23, 08:30 ; 08.02.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 18/22

Dem im Dezember 1968 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich an einem nicht näher feststellbaren Tag im Jahr 2016 im Seegebiet Mansfelder Land an seiner Schwester in deren Wohnung vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Beleidigung, Bedrohung, Betrug u.a. in Eisleben

Tag, Uhrzeit
20.02.23, 09:00 ; 08.03.23, 09:00 ; 10.03.22, 09:00 ; 17.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00 ; 12.04.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 8/22

Dem Oktober 1964 geborenen Angeklagten werden 64 Straftaten vorgeworfen, u.a. Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in 17 Fällen, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen, Betrug im besonders schweren Fall in 11 Fällen sowie Urkundenfälschung im besonders schweren Fall in 35 Fällen.

Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2019 und September 2020 wiederholt Personen in Eisleben beleidigt und bedroht haben. Im Juli 2020 habe der Angeklagte entgegen einer einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts eine ihm bekannte Frau an deren Arbeitsplatz aufgesucht und bedroht. Zudem habe der Angeklagte bei verschiedenen Versandhäusern Konsumartikel bestellt. Dabei habe der Angeklagte gewusst oder billigend in Kauf genommen, den fälligen Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß zu zahlen. Zum Teil soll der Angeklagte zu Lasten Dritter gefälschte Überweisungsträger bei der Sparkasse eingeworfen haben, wobei er als Begünstigten jeweils das Versandhaus und die konkrete Bestellung eingetragen habe.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zur Sache machen zu müssen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Betäubungsmittelhandel in Zeitz

Tag, Uhrzeit
20.02.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 10/22

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.03.2022 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat es u.a. die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 193.000 EUR angeordnet (Az.: 13 KLs 18/21).

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 02.11.2022 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.500 EUR angeordnet worden war. Im Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (Az.: 6 StR 311/22).

Die 10. Strafkammer hat nunmehr festzustellen, ob der Angeklagte den Betrag in Höhe von 11.500 EUR erhalten hat. Nur in dem dafür erforderlichen Umfang findet eine neue Beweisaufnahme statt, nicht mehr zum eigentlichen Tatvorwurf.

Vergewaltigung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
21.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00 ; 27.02.23, 09:00 ; 13.03.23, 09:00 ; 20.03.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 17/22

Dem September 1992 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen: sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte soll sich im März 2021 und an einem weiteren, nicht näher feststellbaren Tag vor dem 16.07.2021 an zwei ihm bekannten Frauen in Halle vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Naumburg

Tag, Uhrzeit
23.02.23, 09:00 ; 01.03.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 7/22

Dem im September 1962 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in mindestens sechs Fällen, davon in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2021 in Naumburg an seinem im Oktober 2011 geborenen Stiefsohn vergangen haben, als dieser den Sommerurlaub mit ihm verbracht habe. 

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen, aber über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er in einer anzuberaumenden Hauptverhandlung die Vorwürfe einräumen werde. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
24.02.23, 09:00 ; 02.03.23, 09:00 ; 14.03.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 12/22

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Mai 2022 in Halle an der im Jahr 2017 geborenen Tochter einer Bekannten vergangen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

______________________

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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<![CDATA[ (LG HAL) Verurteilungen wegen Mordes und Anstiftung zum Mord rechtskräftig ]]> Tue, 03 Jan 23 15:14:24 +0100 Die Verurteilungen von drei Angeklagten nach der Tötung einer Frau in Halle-Neustadt sind rechtskräftig.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 03.06.2022 eine 28-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 43 und 56 Jahren jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte sowie der 43-jährigen Mann wurden wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen und der 56-jährige Angeklagte wegen Anstiftung zum heimtückischen Mord schuldig gesprochen (Az.: 1 Ks 3/22).

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hätten die 28-jährige Angeklagte und der Ehemann der Getöteten, der 56-jährige Angeklagte, bereits ein Jahr vor der Tat eine Beziehung begonnen. Spätestens im September 2021 hätten die Angeklagten dann den Entschluss gefasst, die Ehefrau des 56-jährigen Angeklagten zu töten. Zur Realisierung des Tatplans habe die 28-jährige Angeklagte, wie zuvor mit dem Ehemann der Getöteten abgesprochen, den dritten Angeklagten als Mittäter angeworben. Am 24.09.2021 habe der 43-jährige Angeklagte entsprechend des gemeinsamen Tatplanes der Angeklagten derart massiv mit einem Messer auf den Halsbereich der Geschädigten eingewirkt ein, dass diese daraufhin unmittelbar an den Verletzungen verstorben sei. Die Angeklagte habe zuvor die Wohnungstür mit dem vom Ehemann der Getöteten hierfür zur Verfügung gestellten Schlüssel geöffnet und die Geschädigte festgehalten, um den Taterfolg herbeizuführen.

Die von den Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 14.12.2022 als unbegründet verworfen (Az.: 6 StR 461/22). Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 15.12.2022 rechtskräftig.

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346486
<![CDATA[ (LG HAL) Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Halle ]]> Fri, 23 Dec 22 10:25:03 +0100 Die 4. Strafkammer des Landgerichts Halle (Jugendkammer) hat mit Urteil vom 21.12.2022 eine im Oktober 2007 geborene Jugendliche wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt (Az.: 4 KLs 5/22).

Die Kammer sah es aufgrund der am 07.11.2022 begonnen und insgesamt fünf Tage dauernden Hauptverhandlung als erwiesen an, dass sich die Angeklagte im Mai 2022 mit einem 10 cm langen Messer auf den Marktplatz in Halle begeben habe, um dort eine Frau zu treffen. Als die Frau der Angeklagten entgegengekommen sei, habe die Angeklagte ohne Veranlassung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens vier Mal auf die Frau eingestochen. Erst als eine weitere Person hinzugekommen sei, habe die Angeklagte den Tatort verlassen. Die Stichverletzungen seien durch eine Notoperation behandelt worden.

Da die Angeklagte zur Tatzeit Jugendliche war, wurde die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich durchgeführt. Nähere Einzelheiten können daher nicht mitgeteilt werden.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und kann noch mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

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<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für Januar 2023 ]]> Fri, 23 Dec 22 10:26:36 +0100 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
04.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00 ; 27.01.23, 09:00

Raum 187

17 KLs 11/22

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich zwischen Juli 2021 und Juni 2022 an seinen 2014 und 2016 geborenen Nichten vergangen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht.

Betäubungsmittelhandel in Merseburg

Tag, Uhrzeit
09.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 12/22

Dem im September 1997 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Merseburg im April 2022 sollen ca. 3.000 Gramm Cannabis sowie ca. 250 Gramm Methamphetamin und 7.725 EUR Bargeld aufgefunden worden sein. Griffbereit habe der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte bewusst an verschieden Stellen seiner Wohnung zwei Messer und einen Teleskopschlagstock platziert, um jederzeit auf diese zugreifen zu können.

Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Verschaffung des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
10.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 11:30 ; 25.01.23, 11:30 ; 31.01.23, 09:00 ; 03.02.23, 09:00 ; 15.02.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 14/21

Dem im August 1981 geborenen Angeklagten werden 18 Straftaten vorgeworfen, darunter Verschaffung des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften. 

Der Angeklagte soll zwischen März 2016 und August 2018 über verschiedene Social-Media-Plattformen Kontakt zu vier in den Jahren 1999 bis 2006 geborenen Mädchen aufgenommen und diese u.a. zu sexuellen Handlungen im Video-Chat mit dem Angeklagten veranlasst haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in der zum Tatzeitpunkt geltenden und damit für eine Verurteilung maßgeblichen Fassung war mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Gefährliche Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
10.01.23, 09:00 ; 12.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 90

6 KLs 23/22

Gegen den im März 1985 geborenen Angeklagten liegen fünf Anklagen vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten neun Straftaten vorgeworfen, darunter gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl in fünf Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Der Angeklagte soll im April 2021 u.a. in Halle eine vor ihm auf der Straße laufende Frau zweimal mit dem beschuhten Fuß in den Rücken getreten haben und im Mai 2021 in Halle einen Backstein durch das Fenster einer Wohnung in Halle geworfen. Darüber hinaus habe der Angeklagte aus zwei Fahrzeugen Gegenstände entwendet und ein Fahrzeug entwendet, bei dem der Schlüssel gesteckt habe. Mit diesem Fahrzeug habe er öffentliche Straßen befahren, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Mit den weiteren, zum Verfahren hinzuverbundenen Anklageschriften, werden dem Angeklagten Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und versuchter Diebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte habe wiederholt Personen in Halle bedroht, ohne rechtfertigenden Grund u.a. Wohnungsfenster beschädigt und versucht, aus einem Fahrzeug Gegenstände zu entwenden.

Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt und sich im Übrigen bestreitend bzw. nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Neben oder statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, da der Angeklagte die Taten möglicherweise aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 18.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00 ; 01.02.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 5/22

Dem April 1989 in Halle geborenen Angeklagten werden 12 Straftaten vorgeworfen, davon sexueller Missbrauch von Kindern in zehn Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.

Der Angeklagte soll zwischen Juni 2016 und April 2020 sexuelle Handlungen an einem im Jahr 2004 geborenen, ihm bekannten Mädchen vorgenommen und Aufnahme von den Handlungen angefertigt haben. Zudem soll der Angeklagte im April 2020 kinder- und jugendpornografische Schriften besessen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 141

5 KLs 17/22

Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll seit mindestens März 2018 im Stadtgebiet von Halle einen umfangreichen Betäubungsmittelhandel u.a. mit Kokain, Ecstasy, Methamphetamin, Amphetamin und Marihuana betrieben haben. Im Juni 2020 sei eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten durchgeführt worden. Dabei habe die Polizei u.a. ca. 20 Gramm Kokain, ca. 2,7 Gramm Methamphetamin, ca. 1,2 Gramm Amphetamin sowie mehrere Ecstasy-Tabletten und ca. 13 Gramm Cannabisblüten sichergestellt. Zudem habe die Polizei ca. 20.000 EUR Bargeld aufgefunden, die aus Betäubungsmittelgeschäften stammten. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll der Angeklagte an verschieden Stellen seiner Wohnung ein Reizstoffsprühgerät und einen Baseballschläger so platziert haben, dass er jederzeit auf diese zugreifen konnte.

Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/22

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten I. und F. sollen im Juni 2021 in Halle auf eine ihnen unbekannte Frau getroffen sein. Sie sollen sich unterhalten und zusammen Alkohol getrunken haben. Dann sollen sie gemeinsam in eine unbewohnte Gegend gefahren sein, wo sich der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten an der Frau vergangen haben sollen.

Der Angeklagte hat erklärt, sämtliche sexuellen Handlungen seien von allen Beteiligten freiwillig durchgeführt worden.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.23, 09:00 ; 19.01.23, 09:00 ; 20.01.23, 09:00

Raum 90

6 KLs 26/22

Dem im September 1983 geborenen Angeklagten werden bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz sowie unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Mai 2022 in Halle ca. 110 Gramm Cannabis sowie ca. 40 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weitverkauf verwahrt haben. Griffbereit habe der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte bewusst an verschieden Stellen seiner Wohnung Einhandmesser, Klappmesser, Schlagringe, Wurfkarten, Krallenmesser und Steckmesser platziert, um jederzeit auf diese zugreifen zu können. Zudem seien 980 EUR Bargeld aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten. Bereits im September 2021 soll der Angeklagte in Halle einer Verkehrskontrolle unterzogen worden sein. Dabei habe er zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs ca. 8 Gramm Marihuana, ca. 7 Gramm Amphetamin sowie 12 Ecstasy-Tabletten und zum Eigenkonsum weitere 1,5 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch bei sich geführt. Zu Absicherung der Verkaufsgeschäfte habe er zwei Klappmesser getragen. Zudem seien 460 EUR Bargeld beim Angeklagten aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten.

Der Angeklagte hat sich eingelassen und hierbei den Erwerb der Betäubungsmittel eingeräumt, ein Handeltreiben hingegen bestritten.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.23, 08:00 ; 01.02.23, 14:30 ; 15.02.23, 08:00 ; 21.02.23, 08:30 ; 28.02.23, 08:30

Raum 187

4 KLs 8/22

Dem im August 1998 geborenen Angeklagten P. H., dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1996 geborenen Angeklagten R. H. wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Angeklagten R. H. wird darüber hinaus unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen bei der gesondert verfolgten P. in Halle Betäubungsmittel gelagert haben. Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der P seien ca. 50 Gramm Cannabis, eine Feinwaage sowie diverse Klemmtütchen sichergestellt worden. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die Angeklagten im Wohnzimmer ein Messer aufbewahrt haben. Kurz vor der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses sollen die Beschuldigten ca. 55 Gramm Cannabis aus dem Betäubungsmittelvorrat entnommen haben, welches der Angeklagte R. H. in seine Umhängetasche verstaut habe. Der Angeklagte W. habe einen Teleskopschlagstock und der Angeklagte R. Z.  ein Messer bei sich geführt. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Halle seien die Angeklagten dann auf drei Polizeibeamte getroffen. Die Angeklagten hätten versucht sich durch Flucht zu entziehen. Dabei habe der Angeklagte W. einem Polizeibeamten mit voller Wucht gegen das linke Schienbein geschlagen, um die Flucht zu ermöglichen und die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu verhindern.

Die Angeklagten haben jeweils von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Bezogen auf den Besitz von Betäubungsmitteln hat sich der Angeklagte R. H. geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte W. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Sangerhausen u.a.

Tag, Uhrzeit
19.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 31.01.23, 09:00 ; 14.02.23, 09:00 ; 16.02.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 8/22

Dem im Februar 1984 geborenen Angeklagten werden sechs Straftaten, darunter sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich zwischen Juni und August 2022 in Sangerhausen an einem 11-jährigen Mädchen, das er aus der Nachbarschaft kannte, vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwere Brandstiftung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
20.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 30.01.23, 09:00 ; 20.02.23, 09:00 ; 02.03.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 12/22

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2021 die Wohnung eines Bekannten in Merseburg, in der er zuvor gefeiert habe, in Brand gesetzt haben. Infolge des Brandes und der Löscharbeiten sei an dem Mehrfamilienhaus ein Sachschaden zum Nachteil des Eigentümers in Höhe von 250.000 EUR entstanden.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Teutschenthal u.a.

Tag, Uhrzeit
24.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 02.02.23, 09:00 ; 14.02.23, 09:00 ; 16.02.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 16/22

Dem im November 1973 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2020 110.000 Gramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Mann zum gewinnbringen Weiterverkauf erworben haben. Das Cannabis soll in einer Lagerhalle des Angeklagten in Teutschenthal entladen worden sein. Im Juni 2020 habe der Angeklagte dann weitere 150.000 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Fern soll der Angeklagte im Februar 2022 an einen gesondert verfolgten Kurierfahrer insgesamt 2.475 Gramm CBD-Hanf und weitere ca. 110 Gramm Cannabis übergeben haben, der diese an einen gesondert verfolgten Mann in Zeitz (Az.: 10a KLs 6/22) geliefert habe. Schließlich habe der Angeklagte im Februar 2022 gemeinsam mit einem weiteren gesondert verfolgten Mann ca. 35.000 Gramm Marihuana und 5.000 Gramm Haschisch erworben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber hinaus habe er ca. 5.800 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf in einem Depot verwahrt.

Zur Kommunikation soll der Angeklagten einen sog. EncroChat, ein verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk über ein verschlüsseltes Smartphone (Krypto-Handy) genutzt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

______________________

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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<![CDATA[ (LG HAL) Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig ]]> Mon, 12 Dec 22 10:42:35 +0100 Die Verurteilung eines im Februar 1999 geborenen Mannes wegen besonders schwerer Vergewaltigung ist rechtskräftig.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 15.07.2022 unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt (Az.: 5 KLs 8/22).

Nach den Feststellungen der Strafkammer sei der Angeklagte im April 2022 in Halle einer Frau in deren Haus gefolgt und habe die Frau dort zu Boden gestoßen. Obwohl sich die 76-jährige Frau zur Wehr gesetzt habe, sei es ihr nicht gelungen, den Angeklagten wieder aus dem Haus zu drängen. Dann habe sich der Angeklagte an der Frau vergangen. Dabei habe er ihr ein Messer an den Hals gehalten und damit gedroht, sie zu töten. Nach der Tat habe der Angeklagte im Haus der Frau ein Brötchen gegessen und schließlich von der Frau Geld verlangt. Die Frau habe dem Mann daraufhin 30 EUR aus ihrer Geldbörse gegeben.

Die von dem Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nunmehr Beschluss vom 29.11.2022 als unbegründet verworfen (6 StR 474/22). Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 30.11.2022 rechtskräftig.

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341377
<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für Dezember ]]> Tue, 29 Nov 22 16:54:33 +0100 Betrug in Zeitz

Tag, Uhrzeit
16.12.22, 09:30 ; 20.12.22, 09:30 ; 09.01.23, 09:30 ; 24.01.23, 09:30 ; 30.12.23, 09:30 ; 07.02.23, 09:30 ; 10.02.23, 09:30

Raum Amtsgericht Zeitz, Raum 210

19 Ns 2/22

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.11.2018 (Az.: 323 Cs 904 Js 10165/17) wegen Betruges im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen, nachdem dem Angeklagten zuvor mit Strafbefehl in dieser Sache vorgeworfen worden war, in drei Fällen Subventionsbetrug begangen zu haben.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte zu drei Zeitpunkten, beginnend am 25.11.2013 und zuletzt am 09.06.2016, für sein im Frühjahr 2013 in Zeitz für einen Kaufpreis von 1.500 EUR erworbenes und leerstehendes Gebäude, welches im Juni 2013 vom Hochwasser geflutet worden war, unter Vorspiegelung eines erheblichen, durch das Hochwasserereignis 2013 verursachten Sanierungsbedarfs finanzielle Zuschüsse aus dem Programm "Aufbauhilfe Hochwasser 2013" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt und in Höhe eines Betrages von 65.766,71 EUR zu Unrecht erhalten, weil er fälschlicherweise behauptet hatte, die Sanierungsmaßnahmen dienten der Beseitigung der bei der Flut entstandenen Schäden.

Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 16.06.2020 (Az.: 2 Ns 904 Js 101657/17 (2/19)) das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen mit Urteil vom 15.01.2021 (Az.: 1 Rv 194/20) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

Dies führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Berufungsurteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Das Gericht verhandelt nach seinem Ermessen mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten in Zeitz.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen in Teuchern u.a.

Tag, Uhrzeit
05.12.22, 09:00 ; 14.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 10/22

Dem im Februar 1964 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen in acht Fällen vorgeworfen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff.

Der Angeklagte soll zwischen Juni und Dezember 2020 an einem ihm bekannten, im Jahr 2004 geborenen Jugendlichen wiederholt sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger eingelassen und bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Schwerer Raub in Schkopau

Tag, Uhrzeit
07.12.22, 09:00 ; 09.12.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 6/22

Dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2022 in eine Bäckerei in Schkopau begeben und zunächst Brötchen bestellt haben, um so das Öffnen der Kasse zu erreichen. Nachdem die Verkäuferin die Kasse geöffnet habe, habe der Angeklagte die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe der Angeklagte sich um den Kassenbereich begeben, mit einem mitgeführten Beil auf den Tresen geschlagen und aus der Kasse ca. 400 EUR Bargeld entnommen.

Der Angeklagte hat sich kurz nach der Tat zur Polizei begeben und die Tat gestanden. Schwerer Raub ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sicherungsverfahren nach gefährlicher Körperverletzung in Mansfeld

Tag, Uhrzeit
09.12.22, 09:00 ; 12.12.22, 09:00 ; 19.12.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 15/22

Dem im Februar 2000 geborenen Beschuldigten wird durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren Körperverletzung in sechs Fällen, davon in drei Fällen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll im Dezember 2021 und Januar 2022 in Mansfeld wiederholt sowohl ihm bekannte, als auch unbekannte Personen ohne erkennbaren Grund mit der Faust geschlagen und zum Teil mit dem beschuhten Fuß getreten haben. Dabei seien die Verletzung, die der Beschuldigte einem Mann im Januar 2022 zugefügt habe, potentiell lebensbedrohlich gewesen.

Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Tat gemacht. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Versuchter Totschlag in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
12.12.22, 08:30 ; 15.12.22, 08:30 ; 05.01.23, 08:30 ; 09.01.23, 08:30 ; 10.01.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 9/22

Dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2003 in Weißenfels gemeinsam mit einem Begleiter, einem zwischenzeitlich verstorbenen Mann, einen anderen Mann vor dessen Haus angegriffen haben. Dabei soll der Begleiter des Angeklagten den Geschädigten am Hals festgehalten haben, während der Angeklagte mindestens zweimal mit einem Backstein auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen habe. Der Geschädigte habe hierdurch einen Schädelbruch sowie Riss- und Quetschwunden am Kopf erlitten.

Der Angeklagte hat eingeräumt, er habe den Geschädigten gekannt. Er habe gewusst, dass dieser Drogen verkaufe. Um diese zu suchen, hätte er sich mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Mann zum Haus des Geschädigten begeben und die Hintertür aufgebrochen. Der Geschädigte habe ihn dann mit einem Baseballschläger geschlagen. Im weiteren Verlauf habe sein Begleiter mit einem Backstein auf den Geschädigten eingeschlagen.

Ermittlungen zu möglichen Tätern sollen einen Anfangsverdacht gegen den Angeklagten ergeben haben. Daraufhin sei im April 2022 eine Speichelprobe des Angeklagten entnommen und mit Spuren vom Tatort verglichen worden. Dabei habe sich ergeben, dass das DNA-Profil übereinstimme.

Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt in der Regel 20 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch). Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
14.12.22, 10:00

Raum 123

14 KLs 6/22

Dem im Juli 1977 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an einem nicht näher feststellbaren Tag zwischen Juli und August 2019 sexuelle Handlungen an der im Jahr 2008 geborenen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Schwerer Raub u.a. in Hettstedt

Tag, Uhrzeit
15.12.22, 09:00 ; 19.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 5/22

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung sowie Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Januar 2022 gemeinsam mit zwei weiteren Personen in die Wohnung eines ihm bekannten Mannes begeben und unter Vorhalt einer Machete von dem Mann die Herausgabe von 50 EUR verlangt haben. Aus Angst vor dem Angeklagten habe der Mann das geforderte Bargeld übergeben. Einem ebenfalls in der Wohnung befindlichen Mann soll der Angeklagte mit dem beschuhten Fuß zwei Mal in den Bauch getreten haben. Zudem soll der Angeklagte im März 2022 einer ihm bekannten Frau über WhatsApp- und Sprachnachrichten gedroht haben, er werde sie nur in Ruhe lassen, wenn sie ihm 100 EUR zahle. Die Frau soll dem Angeklagten daraufhin 100 EUR übergeben haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

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338222
<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für November ]]> Thu, 27 Oct 22 11:54:58 +0200 Betrug im besonders schweren Fall in Halle

Tag, Uhrzeit
22.04.22, 09:00 ; 27.04.22, 09:00 ; 03.05.22, 09:00 ; 05.05.22, ; 10.05.22, ; 12.05.22, ; 17.05.22, ; 09.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 30.11.22, 09:00 ; 14.12.22, 09:00

Raum 96

11 KLs 9/21

Gegen die im April 1974 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit beiden Anklageschriften wird der Angeklagten Betrug zur Last gelegt.

Die Angeklagte soll seit mindestens November 2014 als freiberufliche Hebamme in Halle tätig gewesen sein. Dabei soll sie gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nur zur Abrechnung solcher Leistungen berechtigt gewesen sein, die im Hebammenvertrag vereinbart waren. Hierzu sollen jedoch nicht die von der Angeklagten angebotenen Gruppenkurse wie Yoga und Schwangerschaftsgymnastik oder Akkupunktur und Massage als Wunschleistungen gezählt haben. Wegegeld soll nicht abrechenbar gewesen sein, wenn sich die Schwangere für den Erhalt der Leistungen eigenständig in die Räumlichkeiten der Hebammenpraxis begibt.

Dennoch soll die Angeklagten die von ihr als Hebamme gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnungsfähige Teilnahme von Schwangeren an den von ihr angebotenen Gruppenkursen oder nicht erstattungsfähige Leistungen wie Akkupunktur oder Massagen abgerechnet haben. Dabei soll sie gegenüber den Krankenkassen unzutreffend behauptet haben, jeweils individuelle Leistungen gegenüber der jeweiligen Schwangeren als sog. Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, erbracht zu haben. Ferner soll sie Wegegeld abgerechnet haben, obwohl die Kurse ausschließlich in den Praxisräumen der Angeklagten stattgefunden haben sollen.

Nach der ersten Anklageschrift soll die Angeklagte bei 28 Schwangeren derartige Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Durch die unberechtigten Abrechnungen soll ein Schaden in Höhe von mindestens 36.000 EUR entstanden sein. Mit der weiteren Anklageschrift soll die Angeklagte wird der weitere Schaden auf zusätzliche ca. 78.800 EUR beziffert.

Die Angeklagte hat eingeräumt, dass in den verfahrensgegenständlichen Fällen Wegegeld auch gegenüber den Kostenträgern der Schwangeren berechnet worden seien, bei denen es an den fraglichen, in den Rechnungen aufgeführten Tagen nicht zu einem Hausbesuch gekommen sei. Dem liege jedoch ein Versehen bei der Übertragung der Information zugrunde. Die von ihr erbrachten Leistungen seien im Übrigen wie geschehen abrechenbar. Das Vergütungsverzeichnis enthalte keine Vorgaben, in welchem situativen Kontext der Hilfen erbracht werden müssten, um abrechnungsfähig zu sein. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 22.04.2022 terminiert (vgl. PM des Landgerichts vom 31.03.2022). Nach umfangreichen Stellungnahmen der Verteidigung und Prüfvermerken der Staatsanwaltschaft zum abgerechneten Weggeld stellte die Verteidigung den Antrag, die Verhandlung zunächst auszusetzen. Diesem Antrag ist die Kammer am 2. Verhandlungstag gefolgt.

Versuchter Totschlag in Halle - NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
07.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 16.12.22, 09:00 ; 21.12.22, 09:00

Raum 187

4 KLs 5/22

Der im Oktober 2007 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagte soll sich im Mai 2022 als strafrechtlich verantwortliche Jugendliche mit einem 10 cm langen Messer auf den Marktplatz in Halle begeben haben, um dort auf eine Frau zu treffen. Als die Frau der Angeklagten entgegengekommen sein soll, soll die Angeklagte ohne Veranlassung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens vier Mal auf die Frau eingestochen haben. Der Frau soll es gelungen sein, zu flüchten. Die Stichverletzungen sollen durch eine Notoperation behandelt worden sein.

Da die Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendliche war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gem. § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.Über den Ausgang des Verfahrens werden Sie durch eine Pressemitteilung informiert.

Raub und Körperverletzung in Sangerhausen und Halle

Tag, Uhrzeit
10.11.22, 09:00 ; 16.11.22, 09:00 ; 17.11.22, 09:00 ; 24.11.22, 09:00

Raum 123

14 KLs 4/22

Gegen den im November 2000 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit der ersten Anklageschrift wird dem Angeklagten Raub vorgeworfen, mit der zweiten Körperverletzung.

Der Angeklagte soll im September 2021 als Heranwachsender in Sangerhausen von einem ihm bekannten Mann die Herausgabe von dessen iPhone verlangt haben, sonst werde er ihn schlagen. Schließlich soll der Angeklagte dem Mann das iPhone weggenommen haben. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Zudem soll der Angeklagte im September 2021 in Halle einem im bekannten Mann zunächst von hinten in den Rücken getreten und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zu diesem Tatvorwurf hat sich der Angeklagte nicht eingelassen.

Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Beleidigung, Bedrohung u.a. in Brachwitz

Tag, Uhrzeit
14.11.22, 13:00 ; 24.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 29.11.22, 09:00 ; 05.12.22, 13:00 ; 15.12.22, 13:00

Raum 169

16 KLs 1/22

Dem im Februar 1974 geborenen Angeklagten werden 10 Straftaten, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, vorgeworfen, u.a. Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Körperverletzung.

Der Angeklagte soll zwischen April 2020 und Oktober 2020 in Brachwitz insbesondere seinen Nachbarn wiederholt beleidigt, bedroht und verletzt haben. Außerdem soll der Angeklagte Teile des Hauses sowie des Fahrzeuges des Nachbarn beschädigt haben.

Der Angeklagte hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Das Gericht hat die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da dringende Gründe dafür vorlägen, dass der Angeklagte die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen habe und dass im Falle einer Verurteilung seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.

Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in Weißenfels u.a.

Tag, Uhrzeit
14.11.22, 09:00 ; 24.11.22, 09:00 ; 08.12.22, 12:30 ; 22.12.22, 09:00 ; 04.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 30.01.23, 09:00 ; 15.02.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 14/22

Der im Februar 1982 geborenen Angeklagten wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in zwei Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagte soll zwischen Februar 2019 und September 2020 gemeinsam mit sechs weiteren, gesondert verfolgten Personen, im Rahmen eines breit gefächerten Firmengefüges, die unter anderem ihren Sitz in Weißenfels gehabt haben sollen, agiert haben. Die Angeklagte und die gesondert verfolgten Personen sollen sich spätestens Anfang 2019 zusammengeschlossen haben, um Drittausländern gefälschte Dokumente zu verschaffen und für die Einreise und den Aufenthalt bereitzustellen, um diese Drittausländer bei dem Unternehmen zu beschäftigen und an andere Unternehmen auszuleihen. Die Angeklagte soll bei der Anwerbung von Arbeitskräften unter anderem in der Ukraine und bei der nachfolgenden Einschleusung eine zentrale Rolle gespielt haben. Sie soll gefälschte Ausweisdokumente beschafft und entsprechende Kontakte hergestellt haben.

Im genannten Zeitraum sollen der Angeklagten 66 gleichartige Fälle zurechenbar sein, in denen Drittausländer unter ihrer Mitwirkung unerlaubt nach Deutschland eingereist und unter Vorlage gefälschter Dokumente einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein sollen (1.). Ab Mai 2020 sollen die Angeklagte und die gesondert verfolgten Personen überwiegend ukrainische Staatsangehörige als vermeintliche Studenten für eine angebliche Ferienbeschäftigung nach Deutschland geschleust haben, um sie als Arbeitskräfte zu beschäftigen. Im genannten Zeitraum sollen der Angeklagten 49 gleichartige Fälle zurechenbar sein (2.).

Die Angeklagte hat sich bisher zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.

Versuchter Mord u.a. in Naundorf und Halle

Tag, Uhrzeit
15.11.22, 09:00 ; 22.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 09:00 ; 29.11.22, 09:00 ; 06.12.22, 09:00 ; 09.12.22, 09:00

Raum 141

1 Ks 8/22

Der im Februar 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Die Angeklagte soll mit ihrer gesondert verfolgten Zwillingsschwester den Entschluss gefasst haben, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten, um das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erhalten.

Entsprechend dieses gemeinsamen Tatplans soll sich die Angeklagte im Oktober 2021 mit ihrer Zwillingsschwester auf das Grundstück ihres ehemaligen Lebensgefährten begeben haben. In der Scheune sollen sie die Elektroanlage so manipuliert haben, dass spannungsführende Leitungsteile nicht mehr berührungssicher gewesen sein sollen. Sie sollen beabsichtigt haben, dass der ehemalige Lebensgefährte beim Öffnen des Scheunentores so einen tödlichen Stromschlag erleidet. Dieser soll die Stromkabel beim Öffnen des Scheunentores jedoch bemerkt und die Polizei verständigt haben.

Im Mai 2022 sollen die Angeklagte und deren gesonderte verfolgte Zwillingsschwester den ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten dann vor dem Kindergarten abgepasst und anschließend unauffällig mit einem Pkw verfolgt haben. Als der ehemalige Lebensgefährte am Straßenrand parkte, soll die Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf den Oberkörper des Mannes eingestochen haben. Als weitere Personen hinzugekommen sein sollen, sollen die Angeklagte und ihre Zwillingsschwester geflohen sein. Der Mann soll multiple, zum Teil lebensbedrohliche, Stichverletzungen erlitten haben, sodass eine sofortige Notoperation erforderlich gewesen sein soll.

Die Angeklagte hat bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Halle

Tag, Uhrzeit
15.11.22, 09:00 ; 17.11.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 11/22

Dem im April 1987 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im November 2021 in Halle von einem Mann unter Vorhalt eines Messer die Übergabe von 190 EUR gefordert haben. Das Geld soll der Zeuge M. dem Angeklagten geschuldet haben. Der Angeklagte soll verlangt haben, dass der Mann den Betrag "vorstreckt". Als der Mann sich zunächst geweigert haben soll, dem Angeklagten das Geld zu geben, soll der Angeklagte mit erhobenem Messer an den Mann herangetreten sein, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Mann soll daraufhin das Geld an den Angeklagten übergeben haben. Als der Angeklagte gesehen haben soll, dass sich weitere 40 EUR im Portmonee befanden, soll er auch diese sowie den Personalausweis des Mannes mit Erfolg herausverlangt haben.  

Der Angeklagte hat sich bisher nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwere räuberische Erpressung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
21.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00

Raum 90

17 KLs 9/22

Dem im August 2001 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2022 in Halle mit einer weiteren, noch unbekannten Person von einem Mann unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von 1.000 EUR gefordert haben. Zur Bekräftigung der Forderung soll der Angeklagte dem Mann sodann mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann soll zuvor von einem Unbekannten einen Anruf erhalten haben, dass dieser ihn treffen wolle, "um etwas zu klären". Am vereinbarten Treffpunkt habe der Mann dann den Angeklagten getroffen. Da der Mann die Summe am Treffunkt nicht bei sich geführt habe, soll er in Begleitung des Angeklagten sowie der bislang unbekannten Person zu seiner Wohnung gegangen sein. Dort soll er 260 EUR an den Angeklagten übergeben haben.

Der Angeklagte hat bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
22.11.22, 09:30 ; 02.12.22, 09:30 ; 08.12.22, 09:30

Raum 169

16 KLs 9/22

Dem im Juni 1979 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Weißenfels im Mai 2022 sollen ca. 1.400 Gramm Cannabis und 975 Gramm Methamphetamin sichergestellt worden sein. Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zum Eigenkonsum soll der Angeklagte zudem 0,5 Gramm Methamphetamin und 0,69 Gramm Cannabis aufbewahrt haben. Zudem sollen 10.990 EUR Bargeld sichergestellt worden sein, die aus dem Drogenhandel stammen sollen.

Der Angeklagte soll den Polizeibeamten die Betäubungsmittel und das Bargeld bei der Durchsuchung gezeigt. Zu den Tatvorwürfen hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Sicherungsverfahren nach versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a. in Lutherstadt Eisleben

Tag, Uhrzeit
23.11.22, 09:00 ; 28.11.22, 10:00

Raum 96

13 KLs 10/22

Dem im Januar 1985 geborenen Beschuldigten werden durch eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll im Juni 2020 die Radmuttern sowie die dazugehörige Radsicherung eines in Lutherstadt Eisleben geparkten Fahrzeuges gelockert haben, um dadurch einen Unfall bei einer anschließenden Fahrt mit dem Pkw durch eine ihm bekannte Frau zu bewirken. Im Mai 2020 soll der Beschuldigte zudem die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses mehrfach gegen den beschuhten Fuß einer weiteren Frau gedrückt haben, wodurch die Frau Schmerzen im Bereich des Mittelfußes erlitten haben soll.

Der Beschuldigte hat keine Angaben zur Tat gemacht. Er soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Merseburg u.a.

Tag, Uhrzeit
24.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00 ; 01.12.22, 09:00 ; 13.12.22, 11:00 ; 19.12.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 10/22

Dem im April 1983 geborenen Angeklagten werden neun Straftaten vorgeworfen, darunter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz, Unterschlagung in drei Fällen, besonders schwerer Fall des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Angeklagte soll im August 2019 in seiner Bauchtasche 0,8 Gramm Marihuana sowie einen Taschenlampen-Elektroschocker verwahrt haben. Ebenfalls im August 2019 soll der Angeklagte in dem von ihm genutzten Pkw Personalausweise und andere Dokumente verschiedener Personen verwahrt haben, die diese entweder verloren bzw. die diesen gestohlen wurden. Zudem soll der Angeklagte im August 2019 mit zwei gesondert verfolgten Personen in Garagen und Arbeitshallen von zwei Firmen in Schkopau eingedrungen sein und dort Arbeitstechnik im Wert von ca. 11.000 EUR entwendet haben. Im April 2022 soll der Angeklagte an einen gesondert verfolgten Mann ca. 250 Gramm Methamphetamin verkauft haben. Zudem soll der Angeklagte im April 2022 in der Wohnung seiner Lebenspartnerin ca. 250 Gramm Methamphetamin verwahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte unmittelbaren Zugriff auf einen Golfschläger sowie einen Schlagring gehabt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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330056
<![CDATA[ Weitere Prozessauftakte im Oktober ]]> Mon, 10 Oct 22 13:26:21 +0200 Anstiftung zum Mord u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
11.10.22, 09:00 ; 28.10.22, 09:00 ; 18.11.22, 09:00 ; 01.12.22, 09:00 ; 06.12.22, 09:00 ; 09.12.22, 09:00 ; 12.12.22, 09:00 ; 16.12.22, 09:00 ; 19.12.22, 09:00 ; 05.01.23, 09:00 ; 09.01.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 7/22

Dem im Dezember 1999 geborenen Angeklagten M. werden 17 Straftaten zu Last gelegt, der im Oktober 2000 geborenen Angeklagten B. 10 Straftaten.

Den Angeklagten wird jeweils gemeinschaftlicher Handel mit Betäubungsmitteln, versuchte Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und versuchte Nötigung sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Dem Angeklagten M. werden zudem u.a. Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit Anstiftung zur Brandstiftung mit Todesfolge in drei Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, Bedrohung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Angeklagten B. werden zudem u.a. Bedrohung und versuchter Betrug vorgeworfen.

Im Februar 2022 soll es im Stadtgebiet Halle zu einem Verkehrsunfall durch den Zeugen H. gekommen sein. Die herbeigerufenen Polizeibeamten sollen dabei im Fahrzeug den Personalausweis des Angeklagten M. sowie eine größere Menge Betäubungsmittel aufgefunden haben. Dies soll zur Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten geführt haben. Dabei sollen bei der Angeklagten B. ca. 40 Gramm Cannabis aufgefunden worden sein, die die Angeklagten aufbewahrt haben sollen, um diese gewinnbringend zu verkaufen.

In der Folge soll es zu den weiteren angeklagten Taten gekommen sein. So soll der Angeklagte M. im April 2021 zwei Fahrzeuge des Zeugen H. sowie dessen Angehörigen in Halle in Brand gesetzt und dem Zeugen H. gedroht haben, diesen umzubringen. Ebenfalls im April sollen die Angeklagten den Zeugen H. aufgefordert haben, ihnen 20.000 EUR zu zahlen. Im Mai 2021 soll der Angeklagte M. die gesondert verfolgten B., A. K. und S. K. (Az.: 14 KLs 2/22) aufgefordert haben, in der Garage des Grundstücks der Familie H. ein Feuer zu legen, damit dieser weiter eingeschüchtert werde. In der Folge sollen die gesondert verfolgten B. und K. sich am 30.05.2021 in der Nacht zum Grundstück der Familie H1. in Halle (Saale) begeben und dort eine brennbare Flüssigkeit in der unmittelbar neben dem Wohnhaus befindlichen Garage sowie zwischen der Garage und dem Wohnhaus verteilt haben. Anschließend sollen sie die Flüssigkeit angezündet und sich entfernt haben. Der Zeuge H1. soll durch das Geräusch einer Verpuffung wach geworden und durch seine schnelle Reaktion das Feuer rechtzeitig gelöscht haben. Am 01.06.2021 sollen sich die gesondert Verfolgten im Auftrag des Angeklagte M. in der Nacht zum Grundstück der Familie H1. begeben und erneut eine brennbare Flüssigkeit in der Garage vergossen haben. Der Zeuge H1. soll erneut das Geräusch einer Verpuffung gehört, das Feuer bemerkt und noch rechtzeitig gelöscht haben. Am 02.06.2021 sollen sich die gesondert Verfolgten erneut im Auftrag des Angeklagten M. in der Nacht zum Wohnhaus der Familie H2 begeben und die in der Garage befindlichen Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll von den Kraftfahrzeugen auf die gesamte Garage und das Wohnhaus samt Nebengelassen übergegriffen haben. Sowohl das Wohnhaus als auch die Garage sollen vollständig niedergebrannt sein. Die dort wohnhafte Familie H2 soll nicht zu Schaden gekommen sein, weil sie sich in der Nacht nicht in dem Gebäude aufgehalten haben soll. Sowohl der Angeklagte M., als auch die gesondert Verfolgten, sollen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Zeuge H. und seine Angehörigen zu Tode kommen.

Die Angeklagten haben überwiegend keine Angaben zur Sache gemacht. Sofern sie Angaben gemacht haben, so wurde die Tatbegehung bestritten. Dem Angeklagte M. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Angeklagte B. war zur Tatzeit Heranwachsende, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

 

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
17.10.22, 08:30 ; 20.10.22, 08:30 ; 11.11.22, 10:00 ; 22.11.22, 13:00 ; 28.11.22, 14:00 ; 14.12.22, 15:00 ; 04.01.22, 13:00 ; 12.01.23, 08:30 ; 13.01.23, 11:00 ; 23.01.23, 08:30 ; 27.01.23, 08:30 ; 02.02.23, 14:00 ; 13.02.23, 08:30 ; 17.02.23, 08:30 ; 22.02.23, 08:30 ; 24.02.23, 08:30

Raum 53

3 KLs 11/22

Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten D.S., dem im April 1984 geborenen Angeklagten W., dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten R.S., dem im Januar 1992 geborenen Angeklagten P.S. und dem im Februar 1987 geborenen Angeklagten N. wird vorgeworfen, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen getrieben zu haben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Den Angeklagten D.S. und W. wird darüber das Feilhalten von Falschgeld zur Last gelegt. Den Angeklagten P.S. und N. wird zudem unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen, in einem Fall davon bezüglich des Angeklagten N. in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz. Dem Angeklagten D.S. wird zudem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen sich zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag vor März 2020 entschlossen haben, Betäubungsmittel im Kilogrammbereich anzukaufen, um diese sodann gewinnbringend zu verkaufen. Dabei sollen die Angeklagten W., D.S. und R.S. Mobiltelefone des niederländischen Unternehmens EncroChat und die Angeklagten W. und D.S. später Mobiltelefone mit dem verschlüsselten Kommunikationsdienst SkyECC des kanadischen Unternehmens SkyGlobal genutzt haben, um möglichst unentdeckt zu bleiben. Es soll vereinbart gewesen sein, dass der Angeklagte W. die An- und Verkaufsgeschäfte organisiert, der Angeklagte D.S. die Geldeingänge kontrolliert und den Vorrat überwacht, der Angeklagte R.S. die Kurierfahrten übernimmt und die weiteren Angeklagten Depots zur Verfügung stellen und die Betäubungsmittel verpacken. So sollen sich die Angeklagten zwischen März 2020 und Januar 2022 in Halle und andernorts größere Mengen Marihuana - darunter wiederholt im zweistelligen Kilogrammbereich - zum zeitnahen Weiterverkauf verschafft und weiterverkauft haben. Durch den fortlaufenden Verkauf sollen die Angeklagten mindestens 2,76 Mio. EUR erlangt haben.

Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Januar 2022 soll beim Angeklagte W. u.a. ein Autoschlüssel aufgefunden worden sein. In dem Fahrzeug sollen sich 797.820 EUR Bargeld befunden haben.

Der Angeklagte D.S. hat erklärt, nicht der Nutzer des EncroChat-Handys gewesen zu sein. Die übrigen Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Besonders schwere räuberische Erpressung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
18.10.22, 15:30 ; 07.11.22, 09:00 ; 15.11.22, 09:00 ; 25.11.22, 09:00 ; 30.11.22, 14:30 , 22.12.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 7/22

Dem im August 1982 geborenen Angeklagten werden sechs Straftaten zur Last: Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Angeklagte soll zwischen Februar 2022 und März 2022 wiederholt grundlos Personen zum Teil auf der Straße mit der Faust geschlagen und in einem Fall gewürgt sowie mit beschuhten Füßen getreten haben. Im März 2022 soll der Angeklagte versucht haben, zwei Polizeibeamte zu schlagen, die zur Unterstützung seiner Behandlung in einem Fachkrankenhaus hinzugezogen worden sein sollen. Unter Vorhalt eines Messers soll der Angeklagte im April 2022 von einer Frau in Halle die Schlüssel für den geparkten Pkw gefordert haben. Die Frau soll dem Angeklagten die Schlüssel übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte ebenfalls unter Vorhalt des Messers das Handy der Frau gefordert haben. Als die Frau dem nicht nachgekommen sein soll, soll der in Begleitung des Angeklagten befindliche Hund der Rasse American Bulldogg der Frau gegen die Brust gesprungen sein. Die Frau soll daraufhin dem Angeklagten das Handy übergeben haben. Mit dem Auto soll der Angeklagte sodann öffentliche Straßen befahren haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen.

Der Angeklagte hat vor dem Haftrichter eingeräumt, im April Drogen konsumiert und das Auto, die Schlüssel und das Handy der Frau mitgenommen zu haben. Er habe das Auto und das Handy aber nicht behalten wollen. Es soll der dringende Verdacht bestehen, dass der Angeklagte zumindest die Tat vom April 2022 im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldunfähigkeit beging. Neben einer Freiheitsstrafe kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel u.a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
24.10.22, 13:30 ; 07.11.22, 13:30 ; 18.11.22, 09:00 , 28.11.22, 09:00 , 02.12.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 6/22

Dem im Oktober 1966 geborenen Angeklagten B. wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Dem im Oktober 1980 geborenen Angeklagten S. und der im Juni 1986 geborenen Angeklagten K. wird Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Im Februar 2022 soll der gesondert verfolgte D. auf einem Parkplatz in Osterfeld dem Angeklagten S., der als Kurierfahrer des Angeklagten B. tätig gewesen sein soll, einen Karton mit ca. 2.500 Gramm CBD-Hanf sowie ca. 100 Gramm Cannabis übergeben haben. Der Angeklagte S. soll den Karton nach Zeitz transportiert und an den Angeklagten B. an dessen Wohnanschrift übergeben haben. Der Angeklagte B. soll den Karton überprüft, einen Teil der Betäubungsmittel zum Eigenkonsum entnommen und anschließend den Karton zur Angeklagten K. in Zeitz gebracht haben. Die Angeklagte K. soll für den Angeklagten B. als Depothalterin agiert haben. Der Karton sowie eine geringere Menge Methamphetamin sollen bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten K. im März 2022 sichergestellt worden sein. Der Angeklagte B. soll im März 2022 zudem ca. 10 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum verwahrt haben. Der Angeklagte S. soll ebenfalls im März 2022 ca. 1,8 Gramm Cannabis, ca. 2 Gramm eines Marihuana-Tabak-Gemisches und zwei Ecstasy-Tabletten zum Eigenkonsum verwahrt haben.

Die Angeklagten B. und S. haben den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Beihilfe hierzu bestritten. Die Angeklagte K. hat keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten B. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Den Angeklagten K. und S. droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten.

Mit Beschluss vom 06.10.2022 hat die Kammer das Verfahren gegen den Angeklagten S. zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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325107
<![CDATA[ Terminvorschau für Oktober ]]> Fri, 30 Sep 22 08:28:43 +0200 Vorenthalten von Arbeitsentgelt in Halle

Tag, Uhrzeit
04.10.22, 09:30 ; 06.10.22, 09:00 ; 13.10.22, 14:30 ; 18.10.22, 09:00 ; 27.10.22, 09:00

Raum 169

2 KLs 1/22

Der im Juli 1977 geboren Angeklagten A.S. und dem im März 1976 geborenen Angeklagten G.S. wird das Vorenthalten fälliger Arbeitnehmerbeiträge in Tateinheit mit Vorenthalten von fälligen Arbeitgeberbeiträgen in 20 Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagte A.S. soll zwischen 2014 und 2017 Inhaberin eines Unternehmens im Baugewerbe gewesen sein. Der Angeklagte G.S. soll als faktischer Geschäftsführer die Leitung des Unternehmens ausgeübt haben. Als Subunternehmer soll das Unternehmen bei verschiedenen Bauvorhaben ausschließlich eigene Arbeitnehmer eingesetzt haben. Dabei sollen die Angeklagten die Arbeitnehmer zum großen Teil nicht bzw. nicht entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ausgezahlten Arbeitslöhne zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zur Verschleierung sollen die Angeklagten sogenannte Abdeckrechnungen - Scheinrechnungen, denen keine Leistungserbringungen zu Grunde gelegen haben sollen - von Servicefirmen angekauft haben, die sie innerhalb der Buchhaltung verbuchten. So sollen durch die Angeklagten zwischen 2014 und 2017 Nettolöhne in Höhe von ca. 520.000 EUR "schwarz" zur Auszahlung gekommen sein. Hierdurch sollen die Angeklagten Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 176.890 EUR vorenthalten und Lohnsteuer in Höhe von ca. 63.400 EUR verkürzt haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Vorenthalten von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen könnte.

Herstellung kinder- und jugendpornografischer Schriften in Südharz

Tag, Uhrzeit
04.10.22, 09:00 ; 05.10.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 14/22

Dem im Januar 1956 geborenen Angeklagten wird durch insgesamt 19 Straftaten u.a. die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Der Angeklagte soll zwischen März 2017 und Oktober 2020 wiederholt Bildaufnahmen der unbekleideten Enkelin seiner Lebensgefährtin in Südharz gefertigt haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Im Fall einer Verurteilung droht für die Herstellung kinderpornografischer Schriften jeweils eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, für die Herstellung von jugendpornografischen Schriften jeweils Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen und Landsberg

Tag, Uhrzeit
04.10.22, 10:00 ; 12.10.22, 08:30 ; 13.10.22, 08:30 ; 18.10.22, 08:30 ; 02.11.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 14/22

Dem im November 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen vorgeworfen.

Im Mai 2021 soll der Angeklagte im Bereich des Bahnhofes in Sangerhausen insgesamt ca. 298 Gramm Methamphetamin an den gesondert verfolgten E. verkauft haben. Am gleichen Tag soll er versucht haben, einer Vertrauensperson der Polizei Betäubungsmittel zu verkaufen. Noch während des Abwiegens der Betäubungsmittel soll der polizeiliche Zugriff erfolgt sein.

Zur Verschleierung der Betäubungsmittelgeschäfte soll der Angeklagte die Kellerräume der Wohnung der Schwester seiner Lebensgefährtin in Halle sowie seiner Eigentumswohnung in Schraplau als Lager genutzt haben. Im April 2022 soll der Angeklagte aus dem Keller in Halle ca. 199 Gramm Kokain und ca. 247 Gramm Methamphetamin geholt und damit nach Landsberg, OT Peißen gefahren sein, wo er beabsichtigt haben soll, die Betäubungsmittel für mindestens 10.000 EUR an den gesondert verfolgten Z. (Az.: 6 KLs 24/22) zu verkaufen. Am vereinbarten Treffpunkt soll der gesondert verfolgte Z. in das Fahrzeug des Angeklagten eingestiegen sein. Als die beiden realisiert haben sollen, dass sie polizeilich überwacht werden, soll der gesondert verfolgte Z. einen Teil der Betäubungsmittel aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen haben.

In der Eigentumswohnung in Schraplau sollen ca. 2.900 Gramm Cannabis sowie ca. 4 Gramm Kokain aufgefunden worden sein. In dem Keller in Halle sollen ca. 1.500 Gramm Kokain, ca. 1.850 Gramm Methamphetamin und ca. 1 Gramm Haschisch aufgefunden worden sein. Zudem sollen insgesamt 118.440 EUR Bargeld sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Gefährliche Körperverletzung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
06.10.22, 09:00 ; 20.10.22, 09:00 ; 24.10.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 19/22

Dem im November 1971 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im September 2020 in Merseburg nach einer bereits abgeschlossenen tätlichen Auseinandersetzung einen Mann mit einem Messer verfolgt haben, um diesen anzugreifen und zu verletzen. Als er den flüchtenden Mann erreicht haben soll, soll der Angeklagte dem Mann vier oberflächliche Stich-/Schnittverletzungen am Rücken, zwei Stichverletzungen an Brust und Oberarm sowie Abwehrverletzungen zugefügt haben. Nachfolgend soll der Mann den Angeklagten mit einem Cuttermesser schwer verletzt haben. Diese gesonderte Tat ist Gegenstand einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung beim Amtsgericht Merseburg.

Der Angeklagte hat die Tat und den Besitz des Messers bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wegen einer möglichen psychischen Erkrankung kommt aber auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
07.10.22, 08:30 ; 11.10.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 13/22

Dem im März 1988 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich mit dem gesondert verfolgten S. zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig und gewinnbringend Betäubungsmittel zu verkaufen. Dabei sollten die zum Verkauf bestimmten Betäubungsmittel in der Wohnung des Angeklagten gelagert und in der Wohnung des gesondert verfolgten S. unter derselben Adresse verkauft werden. Im März 2022 sollen in der Wohnung des Angeklagten neben Frischhaltefolie, in der die einzelnen Verkaufseinheiten verkauft werden sollten, ca. 27 Gramm Kokain aufgefunden worden sein. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Wohnzimmer zwei Schreckschusswaffen und im Schlafzimmer ein Springmesser zur Absicherung der Verkaufsgeschäfte aufbewahrt haben.

In der Wohnung des gesondert verfolgten S. sollen sogenannte "Tickerlisten", zwei Feinwaagen, diverse Klemmtüten sowie ein Schraubenzieher und ein Hammer zur Absicherung der Verkaufsgeschäfte aufgefunden worden sein,

Der Angeklagte gab an, er habe die Kühlbox mit dem Kokain auf dem Sperrmüll gefunden. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gefährliche Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
12.10.22, 09:00 ; 13.10.22, 09:00 ; 19.10.22, 09:00 ; 20.10.22, 09:00 ; 08.11.22, 09:00 ; 09.11.22, 09:00 ; 14.11.22, 09:00 ; 15.11.22, 09:00 ; 22.11.22, 09:00 ; 23.11.22, 09:00 ; 29.11.22, 09:00 ; 30.11.22, 09:00 ; 15.12.22, 09:00 ; 11.01.23, 09:00 ; 18.01.23, 09:00 ; 19.01.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 15/21

Dem im Januar 2001 geborenen Angeklagten S. und dem im Februar 1998 geborenen Angeklagten G. werden gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im Mai 2020 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten B. in Halle an einer Straßenbahnhaltestelle mit zwei ihnen unbekannten Männern zunächst eine verbale Auseinandersetzung provoziert haben. In deren Folge soll einer der Männer dem Angeklagten S. mit der rechten Hand einmal gegen die Wange getippt haben. Der Angeklagte G. soll dem Mann darauf mehrfach gegen den Körper gestoßen und diesem einen Fußtritt in die linke Seite versetzt haben. Der Angeklagte S. soll den Angeklagten G. hierbei durch seine Anwesenheit unterstützt haben.

Der gesondert verfolgte B. soll sich zeitgleich dem anderen Mann zugewandt haben. Er soll diesem wiederholt Tritte gegen den Körper versetzt haben, wodurch der Mann stützte und eine blutende Wunde am rechten Knie erlitt. Als der Mann am Boden lag, soll er diesem mehrfach wuchtige Fußtritte in das Gesicht und gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit des Mannes versetzt haben, wobei er die Tötung des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Mann erlitt  mehrfach stumpfe Gewalteinwirkungen gegen den Kopf, eine Fraktur des Bodens der Augenhöhlen beidseits, eine Nasenbeinfraktur und Zahnabbrüche.

Die Angeklagten haben sich im Rahmen der Ermittlungen nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die Anklageschrift gegen beide Angeklagte und den gesondert verfolgten B. wurde zunächst von der 4. Strafkammer des Landgerichts Halle zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen den Angeklagten G. und den Angeklagten S. abgetrennt und die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten G. und S. ausgesetzt. Die Kammer begründete die Abtrennung und Aussetzung damals damit, dass die Vielzahl von Personen im Sitzungssaal regelmäßige Sitzungspausen zwingend erforderlich gemacht hätten, um die damals bestehenden Coronaschutzvorschriften einzuhalten. Hierdurch hätten die Zeugen nicht wie ursprünglich im Sitzungsplan vorgesehen vernommen werden können. Vor dem Hintergrund des Beschleunigungsgrundsatzes in Haft- und Jugendsachen sei es dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten B. damals nicht zumutbar gewesen, das Verfahren gegen ihn weit in das Jahr 2022 zu betreiben. Aufgrund dieser angespannten Terminlage der Kammer bis zum Jahresende 2021 sei die Verhandlung gegen die Angeklagten S. und G. auszusetzen gewesen. Der gesondert verfolgte B. wurde mit Urteil vom 26.11.2021 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt (Az.: 4 KLs 11/20). Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.07.2022 (6 StR 199/22) als unbegründet verworfen.

Dem Angeklagten G. droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Angeklagte S. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sexueller Übergriff u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
17.10.22, 09:00 ; 19.10.22, 09:00 ; 27.10.22, 14:30 ; 17.11.22, 08:00 ; 28.11.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 11/22

Dem im April 1975 Angeklagten F. und dem im Februar 1987 geborenen Angeklagten M.  wird gemeinschaftlicher sexueller Übergriff mit Gewalt vorgeworfen. Dem Angeklagten F. werden darüber hinaus sexueller Übergriff mit Gewalt, exhibitionistische Handlungen sowie Nötigung vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen im Juli 2021 in einer Justizvollzugsanstalt in Halle u.a. sexuelle Handlungen an einem Mitgefangenen vorgenommen haben und dabei gegenüber dem Mann Gewalt angewendet haben. Der Angeklagte F. hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Der Angeklagte M. hat die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
17.10.22, 08:30 ; 19.10.22, 08:30 ; 21.10.22, 08:30 ; 11.11.22, 08:30 ; 18.11.22, 08:30 ; 30.11.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 19/21

Dem im September 1993 geborenen Angeklagten werden fünf Straftaten vorgeworfen: versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung sowie besonders schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Angeklagte soll im Januar 2020 in Merseburg einen Mann mit einer Glasflasche geschlagen haben, wobei die Flasche zerbrochen sein soll. Verletzungen soll der Mann nicht erlitten haben. Ebenfalls im Januar 2020 soll der Angeklagte versucht haben, einen Polizeibeamten zu schlagen. Anschließend soll er einem Mann ohne ersichtlichen Grund frontal gegen das Gesicht einen Kopfstoß versetzt haben, wodurch der Mann eine blutende Nase und Schmerzen im Zahnbereich erlitten haben soll. Später soll der Angeklagte gegenüber seinem Vater gedroht haben, diese zu töten.

Im März 2020 soll der Angeklagte einen Kiosk in Halle betreten und hinter dem Tresen zumindest eine Packung Zigaretten eingesteckt haben, ohne diese zu bezahlen. Einem Mann, der versucht haben soll, den Angeklagten am Weggehen zu hindern, soll der Angeklagte am Pullover gerissen, einen Bong gegen dessen Kopf geschlagen und dessen Smartphone aus der Hand und gegen die Schläfe des Mannes geschlagen haben. Der Mann soll hierdurch eine blutende Platzwunde erlitten haben.

Der Angeklagte machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Fahrlässige Tötung in Halle

Tag, Uhrzeit
17.10.22, 09:00 ; 20.10.22, 09:00 ; 09.11.22, 09:00 ; 14.11.22, 09:00 ; 21.11.22, 09:00

Raum 123

14 Ns 3/22

Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den im Oktober 2000 geborenen Angeklagten am 03.03.2022 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 330 Ls 193 Js 57171/19).

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte am Abend des 14.12.2019 im Kreuzungsbereich Hansering/Einmündung Leipziger Straße in Halle mit überhöhter Geschwindigkeit hinter einem dunklen SUV gefahren und dabei die rechte Fahrbahn nicht eingehalten haben. Aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit und der Nutzung der Gegenspur soll es dem Angeklagten nicht möglich gewesen sein, einen Zusammenstoß mit einer die Fahrbahn überquerenden Frau zu vermeiden. Die Frau soll infolge der Kollision multiple Verletzungen erlitten haben, an denen sie am Folgetag verstarb. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen.

Gegen das Urteil legte der Nebenkläger das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht Halle, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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322840
<![CDATA[ Weiterer Prozessauftakt im September ]]> Wed, 21 Sep 22 17:22:02 +0200 Betäubungsmittelhandel in Landsberg und Delitzsch

Tag, Uhrzeit
23.09.22, 09:00 , 06.10.22, 08:00 , 26.10.22, 11:00 , 01.11.22, 09:00

Raum 90

6 KLs 24/22

Dem im Juni 1985 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im April 2022 mit dem gesondert verfolgten K. (Az.: 5 KLs 14/22) in Landsberg, OT Peißen getroffen haben, um bei diesem ca. 199 Gramm Kokain und ca. 247 Gramm Methamphetamin zu erwerben. Am vereinbarten Treffpunkt soll der Angeklagte in das Fahrzeug des K. eingestiegen sein. Als die beiden realisiert haben sollen, dass sie polizeilich überwacht werden, soll der Angeklagte einen Teil der Betäubungsmittel aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen haben.

Bei der Durchsuchung des Gartenhäuschens des Angeklagten in Delitzsch im April 2022 sollen ca. 477 Gramm Cannabis, die zum Weiterverkauf vorgesehen gewesen sein sollen, sowie eine Indooranlage mit 21 Cannabisjungpflanzen und ca. 5 Gramm Cannabisblüten sichergestellt worden sein. Zudem soll der Angeklagte zwei Macheten, einen Teleskopschlagstock, ein Beil und sieben Wurfmesser im Gartenhäuschen zur Absicherung der Drogengeschäfte deponiert haben.

Der Angeklagte hat die Tat 1 bestritten. Er hat angegeben, er habe keine Kaufabsicht bezüglich der Betäubungsmittel gehabt. Bezogen auf Tat 2 hat der Angeklagte angegeben, die Cannabispflanzen seien zum Eigenbedarf bestimmt gewesen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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<![CDATA[ Terminvorschau für September ]]> Wed, 31 Aug 22 15:51:40 +0200 Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
01.09.22, 14:00 , 06.09.22, 09:00 , 09.09.22, 10:30

Raum 90

17 KLs 8/22

Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten C. und dem im Dezember 1998 geborenen Angeklagten K. wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben; dem Angeklagten C. durch eine Straftat, dem Angeklagten K. durch zwei Straftaten.

Der Angeklagte K soll im Dezember 2021 in Halle an den gesondert verfolgten S. gewinnbringend ca. 2.160 Gramm Marihuana verkauft haben (1.). An einem nicht mehr genau zu ermittelnden Tag sollen sich die Angeklagten dann entschlossen haben, arbeitsteilig handelnd Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Es soll vorgesehen gewesen sein, dass der Angeklagte K die Verkaufsgeschäfte und Verhandlungen übernimmt und die Lieferung durch den Angeklagten C. erfolgt. Im März 2022 soll der Angeklagte K. über Snapchat den Verkauf von 500 Gramm Marihuana sowie von 500 Gramm Amphetamin in Halle abgesprochen haben. Zum vereinbarten Zeitpunkt soll der Angeklagte C. erschienen sein. Er soll 481 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Kokain mit sich geführt haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen u.a. ca. 2.100 EUR Bargeld, Utensilien zur Portionierung, Vakuumtüten und eine Feinwaage aufgefunden worden sein. Zudem sollen ca. 4.500 Gramm Marihuana, ca. 68 Gramm Kokain und ca. 930 Gramm Amphetamin sichergestellt worden sein. In der Wohnung des Angeklagten K. sollen weitere ca. 3.800 EUR Bargeld sichergestellt werden (2.).

Der Angeklagte K. bestreitet mit Drogen Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte C. hat bislang keine Angaben gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe eine nicht unter einem Jahr.

 

Räuberischer Diebstahl u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
01.09.22, 09:00 , 08.09.22, 09:00 , 21.09.22, 09:00 , 27.09.22  09:00

Raum 187

3 KLs 19/21

Dem im Januar 1986 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Urkundenfälschung, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen in zwei Fällen, Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung sowie besonders schwerer Diebstahl.

Der Angeklagte soll im Mai 2020 in der S-Bahn von Halle nach Brehna einen manipulierten Fahrschein benutzt haben, um sich das Fahrentgelt zu sparen. Einen Tag später soll der Angeklagte in Halle zwei Zugbegleiter sowie zwei herbeigerufene Polizeibeamte ohne ersichtlichen Grund beleidigt haben. Im Mai und Juli 2020 soll der Angeklagte S-Bahn gefahren sein, ohne im Besitz gültiger Fahrausweise zu sein. Ebenfalls im Mai 2020 soll sich der Angeklagte in der Psychiatrie in Halle befunden und dort mit einem Stuhl ein Fenster beschädigt und kurz darauf einem Mann dessen Mobiltelefon entwendet haben. Der Mann soll dem Angeklagten nachgelaufen sein, woraufhin der Angeklagte dem Mann zwei gezielte Faustschläge versetzt haben soll. Schließlich soll der Angeklagte im September 2020 Tabakwaren in einem Supermarkt in Halle entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht eingelassen. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten soll davon auszugehen sein, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung jedenfalls bei dem Tatvorwurf der Sachbeschädigung und des räuberischen Diebstahls nicht schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

 

Besonders schwerer Diebstahl u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
02.09.22, 09:00 , 06.09.22, 09:00 , 13.09.22, 09:00 , 20.09.22, 09:00 , 30.09.22, 09:00 , 07.10.22, 09:00 , 11.10.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 4/22

Dem im Januar 1997 geborenen Angeklagten werden 16 Straftaten vorgeworfen, davon u.a. besonders schwerer Diebstahl in sechs Fällen, zehn vollendete und zwei versuchte Diebstähle mit Waffen, Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen sowie versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Der Angeklagte soll sich zwischen September 2021 und Dezember 2021 in Halle wiederholt Zugang zu Kellern verschafft und dort aus verschlossenen Kellerabteilen werthaltige Gegenstände entwendet haben. Zudem soll der Angeklagte Fahrräder und E-Scooter, die angeschlossen auf der Straße gestanden haben sollen, entwendet haben, indem er die Vorhängeschlösser mittels eines unbekannten Gegenstandes zerstörte. Darüber hinaus soll der Angeklagte versucht haben, sich Zugang zu einem Wohnhaus zu verschaffen, wobei er von der Tatausführung abgehalten worden sein soll, als der Eigentümer nach Hause kam. In einem Fall soll der Angeklagte ein Springmesser und in einem weiteren Fall ein Butterflymesser mit sich geführt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich jeweils um einen verbotenen Gegenstand handelte.

Der Angeklagte hat sich umfangreich zu den Tatvorwürfen eingelassen und einige Taten eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Betäubungsmittelhandel in Merseburg

Tag, Uhrzeit
05.09.22, 09:00 , 06.09.22, 09:00 , 23.09.22, 09:00 , 29.09.22, 09:00

Raum 187

3 KLs 12/21

Dem im Dezember 1982 geborenen Angeklagten K. werden 80 Straftaten vorgeworfen, davon unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in 78 Fällen, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie gemeinschaftlich handelnd mit dem im Januar 1994 geborenen Angeklagten P. bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Angeklagte K. soll im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2020 an den gesondert verfolgten G. mindestens jede zweite Woche jeweils mindestens ein Gramm Methamphetamin für 60 EUR verkauft haben. Im August 2020 soll der Angeklagte K. in der Wohnung seiner Lebensgefährtin zwei pyrotechnische Erzeugnisse, für deren Umgang er keine Erlaubnis besessen haben soll, sowie 19 Zigaretten mit einem Tabak-Cannabis-Gemisch aufbewahrt haben. In der Wohnung des Angeklagten P. sollen die beiden Angeklagten ca. 370 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung ihres Drogenhandels sollen sie eine Schreckschusspistole bereitgelegt haben.

Der Angeklagte K. hat sich nicht eingelassen. Der Angeklagte P. hat Angaben zu aufgefunden „Tickerlisten“ gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
06.09.22, 09:00 , 28.09.22, 10:00 , 10.10.22, 13:00 , 24.10.22, 13:00 , 26.10.22, 09:00 , 01.11.22, 09:00

Raum 196

16 KLs 8/22

Der im August 1977 geborenen Angeklagten H. werden 22 Straftaten, dem im Mai 1980 geborenen Angeklagten B. werden 11 Straftaten zur Last gelegt. Der Angeklagten H. wird u.a. unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen sowie bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, dem Angeklagten B. u.a. unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Die Angeklagte H. soll zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 zweimal 20 Gramm und fünfmal 30 Gramm Methamphetamin in Leipzig erworben und dieses gewinnbringend weiterverkauft haben. Im Mai 2020 soll die Angeklagte H. weitere 30 Gramm Methamphetamin in Leipzig erworben und dies – neben geringeren Mengen Marihuana, Kokain und Ecstasy - in ihrer Wohnung in Weißenfels zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll die Angeklagte H. ein Einhandmesser im Sofa versteckt haben. Im Februar und März 2022 sollen die Angeklagten einem 15jährigen einmal 2 Gramm und einmal 0,5 Gramm Marihuana überlassen haben.

An einem nicht genau zu ermittelnden Tag sollen sich die Angeklagten dann entschlossen haben, sich gemeinsam auf Dauer durch den Verkauf von Betäubungsmitteln eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Im März 2022 sollen sie aus diesem Grund bei ihrem Lieferanten 500 Gramm Methamphetamin bestellt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei der Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten H. sollen neben ca. 500 Gramm Methamphetamin, diverse Klemmtüten, eine Feinwaage sowie weitere geringere Mengen Betäubungsmittel, die zum Teil dem Eigenkonsum bestimmt gewesen sein sollen, aufgefunden worden sein. 

Zudem soll die Angeklagte H. in acht Fällen einen Pkw auf öffentlichen Straßen geführt haben, obwohl ihr die erforderliche Fahrerlaubnis entzogen worden sein soll. Ebenso soll der Angeklagte B., obwohl er nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben.

Die Angeklagten haben sich weitgehend geständig eingelassen. Dem Angeklagten B. droht eine Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr, der Angeklagten H. droht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.   

 

Sicherungsverfahren nach Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
08.09.22, 09:00 , 12.09.22, 09:00 , 16.09.22, 09:00 , 19.09.22. 09:00

Raum 90

6 KLs 6/22

Gegen den im November 1985 geborenen Beschuldigten liegen drei Antragsschriften im Sicherungsverfahren vor.

Mit der ersten Antragsschrift werden dem Beschuldigten Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im August 2021 in Halle zwei Frauen vor einem Supermarkt beleidigt haben. Anschließend soll er einer Frau gegen den Rucksack getreten und die andere Frau in den Rücken getreten haben. Diese Taten bestreitet der Beschuldigte.

Mit einer weiteren Antragsschrift wird dem Beschuldigten Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Beschuldigten soll im Februar 2022 einem Mann in Halle mehrfach mit der Faust auf den Kopf und mit einer Getränkedose gegen den Kopf geschlagen haben. Ebenfalls im Februar soll der Beschuldigte eine Frau mit der Stirn gegen ihre rechte Kopfseite gestoßen haben. Durch den Stoß soll die Frau gegen einen Ampelpfosten gestoßen und rücklings auf den Fußweg gefallen sein, wobei sie mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen sein soll. Am selben Tag soll der Beschuldigte eine Glasflasche gegen eine Fensterscheibe geworfen haben, wodurch ein Sachschaden entstanden sein soll. Zu diesem Vorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.

Mit weiterer Antragsschrift wird dem Beschuldigten gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im Juli 2021 einen Mann in Halle unvermittelt in den Rücken getreten und anschließend zweimal gegen den Kopf geschlagen haben. Zu diesem Vorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.

Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

 

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
13.09.22, 09:00 , 20.09.22, 09:00 , 27.09.22, 09:00 , 04.10.22, 09:00 , 11.10.22, 09:00 , 14.10.22, 09:00 , 07.11.22, 09:00 , 15.11.22, 09:00 , 22.11.22, 09:00 , 29.11.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 2/19

Gegen den im Januar 1979 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit der ersten Anklageschrift wird dem Angeklagten unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz, sowie Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in zwei Fällen vorgeworfen.  Der Angeklagte soll im November 2013 mindestens 200 Gramm Methamphetamin in seinem Büro in Halle verwahrt und dieses gewinnbringend für 60 EUR pro Gramm verkauft haben. Im Juli 2014 soll der Angeklagte 75 Gramm Methamphetamin in seinem Büro verwahrt und davon 50 Gramm gewinnbringend weiterverkauft haben. Die verbleibenden 25 Gramm sowie weitere 2,9 Gramm Methamphetamin sollen für den Eigenverbrauch bestimmt gewesen sein. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll der Angeklagte im Büro eine Selbstladepistole, drei Schreckschusswaffen nebst Munition und ein Seitengewehr verwahrt haben. In einem Tresor in seinem Büro soll der Angeklagte zudem ein Nachahmungsprodukt eines polnischen Führerscheins sowie einen verfälschten polnischen Personalausweis verwahrt haben.

Mit der weiteren Anklageschrift wird dem Angeklagten Bewaffneter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz und unerlaubtem Besitz von Munition vorgeworfen. Der Angeklagte soll im November 2017 8,37 Gramm Kokain in seinem Büro zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Daneben soll er einen Teleskopschlagstock, einen beidseitig geschliffenen Dolch mit einer Klingenlänge von 220 mm, eine Schreckschusspistole in seinem Büro und im eine Selbstladepistole nebst Magazin mit 14 Patronen und im Hauptbüro weitere 2 Patronen desselben Kalibers verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den vorgeworfenen Taten nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in Köthen

Tag, Uhrzeit
21.09.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 9/22

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.12.2021 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt (Az.: 16 KLs 13/21). Nach den Feststellungen des Landgerichts veräußerte der Angeklagte an zehn Tagen insgesamt 6,3 Kilogramm Methamphetamin und 5 Kilogramm Marihuana.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.05.2022 den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist und den Angeklagten im Übrigen freigesprochen. Den Strafausspruch hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 17.05.2022, 6 StR 151/22).

Die 13. große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr über den Strafausspruch zu entscheiden.

 

Betäubungsmittelhandel in Klostermansfeld

Tag, Uhrzeit
22.09.22, 09:00 , 30.09.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 07.10.22, 09:00 , 13.10.22, 09:00 , 21.10.22, 09:00

Raum 123

10a KLs 4/22

Dem im Oktober 1971 geborenen Angeklagten J. werden fünf Straftaten und dem im Dezember 1984 geborenen Angeklagten B. drei Straftaten zur Last gelegt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in zwei Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben (1.-2.). Dem Angeklagten J. wird zudem gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen (3.-5.) Dem Angeklagten B wird zudem unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen (6.).

Die Angeklagten sollen sich entschlossen haben, gemeinschaftlich und arbeitsteilig Drogen im Kilogrammbereich gewinnbringend zu verkaufen. Im November 2021 soll der Angeklagte J. einem nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten ca. 24,6 Gramm Methamphetamin für 750 EUR verkauft und 0,14 Gramm Kokain als Probe übergeben haben. Bei diesem Treffen soll der Angeklagte J. erklärt haben, 2 Kilogramm Methamphetamin für 20.000 EUR besorgen zu können (1.). Im Januar 2022 bot der Angeklagte J. in der Wohnung des Angeklagten B. in Klostermansfeld an, 1 Kilogramm Kokain zum Preis von 40 – 45.000 EUR zu verkaufen (2.). Im Januar 2022 verkaufte der Angeklagte J. ca. 20 Gramm Marihuana zum Preis von 160 EUR (3.). Ebenfalls im Januar 2022 wurde das Auto des Angeklagte J. durchsucht. Dabei sollen neben kleineren Mengen diverser Betäubungsmittel u.a. ca. 40 Gramm Marihuana aufgefunden worden sein (4.). Bei der Durchsuchung der Gartenparzelle des Angeklagten B. in Klostermansfeld sollen im Januar 2022 diverse Betäubungsmittel, darunter ca. 100 Gramm Marihuana, ca. 900 Gramm Amphetamin-Coffein-Gemisch und 139 Ecstasytabletten, sowie Streckmittel und eine Feinwaage aufgefunden worden sein (5.). Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten B. in Klostermansfeld im Februar 2022 sollen 0,7 Gramm Methamphetamin sowie 2,1 Gramm Cannabis aufgefunden worden sein, die dem Eigenkonsum des Angeklagten B. gedient haben sollen.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Verleumdung, Volksverhetzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
27.09.22, 09:30 , 04.10.22, 09:30 , 11.10.22, 09:30

Raum 78

18 Ns 2/22

Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den Angeklagte am 14.09.2020 wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in zwei Fällen (Taten 1 und 2), wegen Beleidigung in drei Fällen (Taten 3, 4 und 6), wegen übler Nachrede (Tat 5), wegen Volksverhetzung in zwei Fällen (Taten 7 und 8) und wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen (Tat 9) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Oktober 2016 und März 2017 in dem Wissen, dass die Aussagen nicht von den vorgeblichen Personen stammten, vermeintliche Zitate von bundesweit bekannten Politiker veröffentlicht haben, um die Politiker zu diskreditieren (Taten 1 und 2), im Juli 2017 Teilnehmer einer Demonstration beleidigt haben (Tat 3), im Januar 2019 auf einem von ihm betriebenen Internet-Blog eine andere Person beleidigt haben (Tat 4), im Mai 2019 auf einer von ihm betriebenen Internetseite eine nicht erweislich wahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet haben, welche geeignet war, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und die Person beleidigt haben (Taten 5 und 6) und auf seiner Internetseite ab Oktober und November 2018 volksverhetzende Aufkleber (Taten 7 und 8) und seit Oktober 2019 Aufkleber mit der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen vertrieben haben.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat der Angeklagte sich zu Vorwürfen geäußert. Er sieht sich hinsichtlich aller Anklagevorwürfe als unschuldig und seine jeweiligen Äußerungen durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Zudem beruft er sich betreffend die Taten 3 und 4 auf sein "Recht des Gegenschlages" und bestreitet betreffend die Taten 5 und 6 seine Urheberschaft.

Gegen das Urteil legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Eine härtere Bestrafung als die durch das Amtsgericht ausgesprochene ist ausgeschlossen.  

Hinweis:

Die 18. Strafkammer hat durch sitzungspolizeiliche Anordnung für dieses Verfahren u.a. festgelegt, dass "Medienvertreter einschließlich Fotografen und Mitglieder von Kamerateams nur zugelassen werden, wenn sie als solche beim hiesigen Landgericht akkreditiert sind und zumindest drei Werktage vor dem jeweiligen Verhandlungstermin dem Pressesprecher des Landgerichts mitgeteilt haben, ob sie einen Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigen. Sollten sich mehr Medienvertreter melden, als Sitzplätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen."

Alle an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessierten Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams werden daher gebeten, sich bis zum 21.09.2022, 10:00 Uhr unter der bekannten E-Mail-Adresse (presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de)

unter Angabe folgender Daten:

  • Name, Vorname,
  • Medium (Zeitung, Sender (bitte auch Redaktion), Agentur, Frei, …),
  • Telefonnummer (gern mobil),
  • E-Mail-Adresse,
  • Sitz im Saal benötigt? (ja/nein),
  • Kamerateam? (ja/nein),
  • Fotograf? (ja/nein)

zu akkreditieren.

 

Erpressung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
28.09.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 12.10.22, 09:00 , 18.10.22, 09:00 , 19.10.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 7/22

Dem im Dezember 1996 geborenen Angeklagten wird Erpressung in drei Fällen, davon in zwei Fällen besonders schwere räuberische Erpressung sowie besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2020 in Halle gemeinsam mit dem gesondert verfolgten H. von einem Mann die Herausgabe von 300 EUR verlangt und ihm dabei gedroht haben, ihm andernfalls "einen Stich" zu versetzen. Als der Mann die Herausgabe verweigert haben soll, soll der gesondert verfolgte H. dem Mann ein Pfefferspray vorgehalten und diesen zunächst aufgefordert haben, mitzukommen. Kurz darauf soll der gesondert verfolgte H. unter Vorhalt eines Messers erneut die Herausgabe von Bargeld verlangt haben, was der Mann mangels Besitzes von Bargeld verneint haben soll. Aus Angst vor den angedrohten Tätlichkeiten soll der Mann dann sein Handy sowie 18 EUR an den Angeklagten und den gesondert verfolgten H. übergeben haben (1.).

Im November 2021 soll der Angeklagte in Halle-Neustadt von einem Mann dessen Handy gefordert und diesem gedroht haben, ihn "sonst abzustechen". Der Mann soll dem Angeklagten daraufhin sein Handy übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte von dem Mann die PIN-Nummer gefordert und diesen dabei mit Faust geschlagen haben. Der Mann soll dem Angeklagten daraufhin die PIN des Telefons mitgeteilt haben. Der Angeklagte soll mit dem Handy und dem Fahrrad des Mannes entfernt haben (2.).

Ebenfalls im November 2021 soll der Angeklagte von einem Mann in Halle unter einem Vorwand dessen Handy erlangt haben. Als der Mann das Handy zurückgefordert haben soll, soll der Angeklagte dem Mann mit einem Schraubendreher gedroht haben. Außerdem soll er dem Mann unter Vorhalt eines Pfeffersprays aufgefordert haben, ihm seine Kopfhörer zu übergeben, was der Mann unter dem Eindruck des gegen ihn gerichteten Pfefferspray auch getan haben soll (3.).

Im Januar 2022 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten H. einen Mann in Halle mit einem Schlagstock ergriffen haben. Dann sollen sie die Taschen des Mannes durchsucht und dem Mann den Geldbeutel und das Handy entwendet haben. Anschließend soll der gesondert verfolgte H. unter Vorhalt eines pistolenähnlichen Gegenstandes den Mann aufgefordert haben, die PIN der Sparkassenkarte mitzuteilen. Der Mann soll aus Angst vor weiteren Tätlichkeiten die PIN mitgeteilt und sich mit dem Angeklagten und dem gesondert verfolgten H. zum Geldautomaten einer Sparkassenfiliale begeben haben. Dort sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. festgestellt haben, dass sich kein Geld auf dem Konto befindet und sich mit dem Handy des Mannes entfernt haben (4.).

Der Angeklagte hat sich zu den ihm vorgeworfenen Taten bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag u.a in Hettstedt u.a.

Tag, Uhrzeit
28.09.22, 09:00 , 29.09.22, 09:00 , 05.10.22, 09:00 , 06.10.22, 09:00 , 20.10.22, 09:00 , 09.11.22, 09:00 , 10.11.22, 09:00

Raum 141

1 Ks 6/21

Dem im Januar 1988 geborenen Angeklagten werden sieben Straftaten vorgeworfen: Gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, Diebstahl im besonders schweren Fall und versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung.

Der Angeklagte soll im November 2020 mit einem gesondert verfolgen Mann die Fenster einer Arztpraxis in Hettstedt aufgehebelt und aus der Praxis Inventar im Wert von ca. 45.900 EUR entwendet haben (1.). Im Februar 2021 soll er einen Mann mit einem Metallstuhl geschlagen und anschließend gemeinsam mit einer weiteren Person getreten und geschlagen haben (2.). Im März 2021 soll der Angeklagte gemeinsam mit einer weiteren Person die Tür- und Fensterscheiben eines Einfamilienhauses in Hettstedt beschädigt haben (3.). Ebenfalls im März 2021 soll er einem Mann mit einer Brechstange ins Gesicht geschlagen haben (4.). Im April 2021 soll der Angeklagte in Hettstedt mit einem weiteren Mann versucht haben, von einem Lagerplatz einen Bagger zu entwenden. Der Bagger soll nur wegen eines Bedienfehlers auf dem Gelände geblieben sein (5.). Aus Verärgerung, dass der Bagger nicht entwendet werden konnte, soll der Angeklagte mit einer Holzlatte auf den Mann eingeschlagen haben, wobei er so fest zugeschlagen haben soll, dass die Latte in mehrere Teile zerbrochen sein soll (6.). Im Juli 2021 soll der Angeklagte einem Mann gedroht und diesen aufgefordert haben, 3.000 EUR in monatlichen Raten zu je 250,00 EUR an ihn zu zahlen. Der Mann soll daraufhin 250,00 EUR am Bankautomaten abgehoben und dem Angeklagten übergeben haben.

Der Angeklagte hat sich zu allen Sachverhalten nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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315633
<![CDATA[ Weitere Prozessauftakte im August ]]> Wed, 24 Aug 22 09:19:21 +0200 Freiheitsberaubung, Nötigung u.a. in Weißenfels u.a.

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 08:30 ; 24.08.22, 09:00 ; 29.08.22, 09:00

Raum 141

5 KLs 1/22

Dem im Dezember 1978 geborenen Angeklagten B., dem im März 1978 Angeklagten E., der im März 1989 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1973 geborenen Angeklagten R. wird Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen einen ihnen bekannten Mann im Juli 2017 unter einem Vorwand in die Wohnung des Angeklagten B. in Weißenfels gelockt, dann die Wohnung verschlossen und den Mann über Nacht in der Wohnung festgehalten haben. Dabei sollen sie den Mann gefesselt und mehrfach, unter anderem mit einem Gummihammer, geschlagen und getreten haben. Der Mann soll dadurch u.a. mehrere Frakturen, Hämatome am Kopf, ein Schädel-Hirn-Trauma sowie ein Schmerzsyndrom am linken Unterschenkel erlitten haben.

Das Verfahren wurde, soweit es den Angeklagten R. betrifft, mit weiteren Verfahren gegen den Angeklagten R. verbunden. So wird dem Angeklagten R. Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Oktober 2017 gemeinsam mit der gesondert verfolgten M. einen Keller in einem Mehrfamilienhaus in Weißenfels aufgebrochen und dort mehrere Gegenstände, u.a. eine Waschmaschine, Bekleidungsgegenstände und Werkzeug entwendet haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten R. Computerbetrug in zwei Fällen sowie Betrug vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll gemeinsam mit der gesondert verfolgten M. im August 2018 und Februar 2019 in Weißenfels unter Angabe einer falschen Identität Waren bestellt und diese nach Lieferung nicht bezahlt haben. Im Dezember 2018 soll der Angeklagte R. gemeinsam mit der gesondert verfolgen M. einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann. Mit weiterer Anklageschrift wird dem Angeklagten R. Diebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Mai 2018 aus einer Wohnung/Garage in Teuchern zahlreiche Gegenstände, darunter einen Anhänger im Wert von 800 EUR, entwendet haben. Schließlich wird dem Angeklagten R. mit Strafbefehl, gegen den der Angeklagte R. Einspruch eingelegt hat, Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Juni 2018 gewaltsam die Tür einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Weißenfels aufgebrochen haben.

Das Verfahren wurde, soweit es den Angeklagten E betrifft, mit weiteren Verfahren gegen den Angeklagten E. verbunden. So werden dem Angeklagten E. vier Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im Dezember 2018 seine geschiedene Ehefrau mehrfach unter Verstoß einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz angerufen und deren Anrufbeantworter mit Beleidigungen besprochen haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im Februar 2019 in Prittwitz u.a. öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im März 2021 in einer Drogerie in Weißenfels Parfum eingesteckt und versucht haben, die Drogerie ohne die Waren zu bezahlen zu verlassen. Einen Mann, der versucht haben soll, den Angeklagten E. festzuhalten, soll der Angeklagte E. massiv gegen den Kopf geschlagen haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im April 2021 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K. in ein leerstehendes Haus in Weißenfels eingedrungen und dort Altmetal entwendet haben.

Dem Angeklagten B. wird mit weiterem Strafbefehl, gegen den der Angeklagte B. Einspruch eingelegt hat, vorgeworfen, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln getrieben zu haben. Der Angeklagte B. soll zwischen März 2018 und April 2018 an einen gesondert verfolgten Mann sieben Gramm Crystal verkauft haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten B., R. und W. eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten, dem Angeklagten E. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in Eisleben

Tag, Uhrzeit
29.08.22, 08:30 ; 06.09.22, 08:30 ; 12.09.22, 09:30

Raum 141

1 Ks 7/22

Dem im Januar 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2022 in der Innenstadt von Eisleben seine von ihm getrenntlebende Ehefrau aus eifersüchtigen Motiven mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Der Frau soll es gelungen sein, in einen Vodaphone-Shop zu flüchten. Durch die Flucht und das Hinzutreten weiterer Personen soll der Angeklagte an der Fortsetzung des Angriffs gehindert worden sein. Die Frau soll mindestens fünf tiefe Stichverletzungen erlitten haben. Durch eine umgehende Notoperation soll die akut bestehende Lebensgefahr für die Frau abgewendet worden sein.

Der Angeklagte hat sich Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe..

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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313787
<![CDATA[ (LG HAL) Terminvorschau für August ]]> Wed, 27 Jul 22 14:45:42 +0200 Besonders schwerer sexueller Übergriff und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
24.01.22, ; 26.01.22, ; 31.01.22, ; 02.02.22, ; 23.08.22, 09:00 ; 24.08.22, 09:00 ; 29.08.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 21/21

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer sexueller Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2020 zu einer Wohnung in Halle begeben haben, wo er mit einer Frau zur Durchführung einer erotischen Massage und zum Geschlechtsverkehr verabredet gewesen sein soll. Nach Öffnen der Tür soll der Angeklagte die Wohnung betreten und sich erkundigt haben, ob der Geschlechtsverkehr ohne Verwendung eines Kondoms durchgeführt werden könne, was die Frau verneint haben soll. Hierüber verärgert soll der Angeklagte die Frau an den Brüsten ergriffen und fest zugedrückt haben. In der Folge soll der Angeklagte mit der Faust auf die Frau eingeschlagen und sie an den Haaren auf das Bett gezogen. Dort soll er sich mit seinem Knie auf die Brust der Frau gekniet haben. Dabei soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser hervorgeholt und der Frau vorgehalten haben. Schließlich soll sich die Frau befreit haben und aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 24.01.2022 terminiert (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 21.12.2021). Die Geschädigte konnte nicht geladen werden, daher wurden die Termine zunächst aufgehoben.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Halle

Tag, Uhrzeit
20.04.22, 09:00 ; 21.04.22, ; 28.04.22, ; 02.05.22; 16.08.22, 09:00 ; 17.08.22, 09:00 ; 22.08.22, 09:00 ; 30.08.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 24/21

Dem im Januar 1976 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 32 Fällen, in zehn Fällen dazu tateinheitlich mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich in Halle zwischen März 2010 bis Juli 2014 an seiner im März 1997 geborenen Stieftochter vergangen haben.

Der Angeklagte hat eingeräumt, mit seiner Stieftochter ein Verhältnis gehabt zu haben, seitdem diese 14 Jahre alt gewesen sei, jedoch jegliche sexuellen Handlungen an der Stieftochter im Kindesalter in Abrede gestellt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Das Verfahren war ursprünglich ab dem 20.04.2022 terminiert (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 31.03.2022). Der Angeklagte erschien zum ersten Verhandlungstag jedoch nicht. Eine Vorführungsersuchen blieb erfolglos. Das Verfahren wurde daher zunächst ausgesetzt, gegen den Angeklagten wurde ein Haftbefehl erlassen, aufgrund dessen der Angeklagte nunmehr in Haft ist.

Betäubungsmittelhandel in Landsberg und Merseburg

Tag, Uhrzeit
11.08.22, 09:30 ; 16.08.22, 09:00 ; 22.08.22, 14:00 ; 08.09.22, 09:00 ; 13.09.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 17/21

Dem im Oktober 1999 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im Mai 2021 zusammen mit weiteren Mittätern knapp 5 kg Cannabis an einen Abnehmer verkauft haben.

Im Juni 2021 soll er in seinem Pkw rund 200 Gramm Cannabis und ein Gramm Kokain zum Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte einen Teleskopschlagstock griffbereit aufbewahrt haben soll.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass die Betäubungsmittel im Auto zum Eigenbedarf vorgesehen gewesen seien und der Schlagstock nicht ihm gehöre.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
15.08.22, 13:00 ; 25.08.22, 14:00 ; 08.09.22, 14:00 ; 29.09.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 16/21

Dem im September 1983 geborenen Angeklagten werden drei Straftaten vorgeworfen: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte soll im Mai 2021 im Bereich des Bahnhofs in Sangerhausen von einem unbekannt gebliebenen Betäubungsmittelhändler ca. 300 Gramm Methamphetamin auf Kommissionsbasis erhalten haben. Anschließend soll er beabsichtigt haben, dieses Methamphetamin an eine Person gewinnbringend weiterzuverkaufen, bei der es sich um eine Vertrauensperson der Kriminalpolizei Jena handelte. Kurz zuvor soll der Angeklagte 4 Gramm Methamphetamin zum Preis von 200,00 EUR von einem unbekannten Betäubungsmittelhändler erworben haben. Einen Teil davon soll der Angeklagte selbst konsumiert haben. Die verbleibende Menge von 3,6 Gramm soll im Mai 2021 in der Gartenlaube des Angeklagten in Sangerhausen sichergestellt worden sein. Zudem soll eine Ecstasytablette in der Gartenlaube sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat sich im Rahmen der polizeilichen Vernehmung geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen u.a. in Salzatal u.a.

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 09:30 ; 01.09.22, 09:30 ; 05.09.22, 09:30 ; 08.09.22, 09:30 ; 12.09.22, 09:30 ; 15.09.22, 09:30 ; 19.09.22, 09:30 ; 26.09.22, 09:30 ; 04.10.22, 09:30 ; 10.10.22, 09:30 ; 13.10.22, 09:30 ; 17.10.22, 09:30

Raum 96

11 KLs 10/21

Dem im Dezember 1972 geborenen Angeklagten werden insgesamt 381 Straftaten vorgeworfen, davon: Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (Taten 1. - 291.), Betrug im besonders schweren Fall (Taten 292. - 311.) sowie Steuerhinterziehung (Taten 312. - 381.).

Der Angeklagte soll seit September 2003 alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH im Baugewerbe mit Sitz in Salzatal gewesen sein. Beginnend ab Februar 2012 bis September 2017 soll der Angeklagte vorgeblich selbständige Einzelpersonen als sog. "Nachunternehmer" auf Basis mündlicher Abreden beauftragt haben. Tatsächlich sollen die von den "Nachunternehmern" erbrachten Leistungen als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bewerten gewesen sein, was der Angeklagte auch erkannt haben soll. Der Angeklagte soll die Mitarbeiter zum Schein als "selbständige Unternehmer" an die GmbH gebunden haben, um Sozialversicherungsabgaben, Beiträge zur Urlaubskasse und Sozialbeiträge zu umgehen. Auf diese Weise soll der Angeklagte mindestens 20 Personen als sog. Nachunternehmer beschäftigt und insgesamt über 738.000 EUR "verdeckten/faktischen Lohns" ausgezahlt haben. Dadurch soll der Angeklagte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 310.000 EUR vorenthalten haben (Taten 1. - 291.:). Der Betrugsschaden zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft soll sich auf ca. 35.000 EUR belaufen (Taten 292. - 311.). Zudem sollen hierdurch ca. 289.000 EUR Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) hinterzogen worden sein (Taten 312. - 381.).

Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger eingelassen und bestritten, dass es sich um "Scheinselbständige" gehandelt habe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen könnte.

Besonders schwere räuberische Erpressung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 09:00 ; 15.09.22, 08:30

Raum 90

6 KLs 8/22

Dem im September 1987 geborenen Angeklagten wird besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Mai 2021 in Halle (Saale) einen Döner-Imbiss betreten und von einem dort arbeitenden Mann die Herausgabe von Geld gefordert haben. Da der Angeklagte eine Corona-Maske getragen haben soll, soll der Mann den Angeklagten nicht verstanden haben. Der Angeklagte soll daraufhin eine Waffe aus dem Hosenbund gezogen und diese dem Mann gegen die Stirn gedrückt haben. Der Mann soll dem Angeklagten insgesamt 560 EUR aus der Kasse gegeben haben. Anschließend soll der Angeklagte den Imbiss verlassen haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bestechung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
26.08.22, 09:00

Raum 96

11 KLs 3/22

Die Staatsanwaltschaft hat dem im Juli 1944 geborenen Angeklagten Bestechung in zwei Fällen, in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung in fünf Fällen vorgeworfen (Pressemitteilung des Landgerichts Halle vom 30.06.2021).

Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat den Angeklagten am 15.10.2021 wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und hiervon zwei Monate als vollstreckt erklärt (Az.: 2 KLs 6/18). Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte S. als Geschäftsführer einer GmbH einen Angestellten des Staatshochbauamtes und späteren Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagements Sachsen-Anhalt bestochen habe.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle vom 15.10.2021 im Strafausspruch aufgehoben. Die dem Strafausspruch zugrundeliegenden Feststellungen hat der Bundesgerichtshof aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (Az.: 6 StR 104/22).

Die 11. große Strafkammer des Landgerichts hat nunmehr über den Strafausspruch sowie die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden. Nur in dem dafür erforderlichen Umfange findet eine neue Beweisaufnahme statt, nicht mehr zum eigentlichen Tatvorwurf.

Betäubungsmittelhandel in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
31.08.22, 09:00 ; 09.09.22, 09:00 ; 22.09.22, 09:00 ; 05.10.22, 09:00

Raum 96

13 KLs 6/22

Dem im Dezember 1986 geboren Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen Januar 2021 und Januar 2022 an einen gesondert verfolgten Mann wöchentlich 20 Gramm Methamphetamin für 45 EUR pro Gramm sowie 20 Gramm Marihuana für 7 EUR pro Gramm auf Kommissionsbasis verkauft haben. Im Januar 2022 sollen in der Wohnung des Angeklagten ca. 24 Gramm Methamphetamin und ca. 2,8 Gramm Marihuana sichergestellt worden sein. Zur Absicherung des Drogenhandels soll der Angeklagte im Flur einen Baseballschläger verwahrt haben. Insgesamt soll der Angeklagte so 1.040 Gramm Methamphetamin für 46.800 EUR und 1.040 Gramm Marihuana für 7.280 EUR an den gesondert verfolgten Mann verkauft haben.

Der Angeklagte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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307531
<![CDATA[ Weiterer Prozessauftakt im Juli ]]> Mon, 11 Jul 22 15:12:56 +0200 Betäubungsmittelhandel in Naumburg

Tag, Uhrzeit
21.07.22, 09:00 ; 28.07.22, 09:00 ; 17.08.22, 09:00 ; 23.08.22, 14:30 ; 26.08.22, 09:00

Raum 169

16 KLs 6/22

Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel in zwei Fällen, davon in einem Fall bewaffneten unerlaubtes Handeltreiben, in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2020 einem gesondert verfolgten Mann 200 Gramm Marihuana zum Preis von 1.300 EUR verkauft und die Drogen an dessen Wohnanschrift in Naumburg geliefert haben (Tat 1). Im Februar 2022 soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Naumburg insgesamt 126,6 Gramm Levmethamphetamin und 83,6 Gramm Marihuana zum Zweck des späteren gewinnbringenden Weiterverkaufs gelagert haben. Zur Absicherung der Drogengeschäfte soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch ein Messer mit einer Klingenlänge von 8 cm verwahrt haben. In der darüber liegenden Wohnung, zu der der Angeklagte ungehinderten Zugang gehabt haben soll, sollen zudem Bargeld aus vorangegangenen Betäubungsmittelgeschäften in Höhe von 10.400 EUR sowie 46,4 Gramm Streckmittelsichergestellt worden sein (Tat 2).

Der Angeklagte hat die Tat 2 bestritten und sich zur Tat 1 nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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303173
<![CDATA[ Weiterer Prozessauftakt am 01.07.2022 ]]> Fri, 01 Jul 22 14:19:08 +0200 Besonders schwere Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
01.07.22, 08:30 ; 13.07.22, 08:30 ; 14.07.22, 08:30

Raum 141

5 KLs 7/22

Dem im Februar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2022 in Halle einer Frau in deren Haus gefolgt und die Frau dort zu Boden gestoßen haben. Anschließend soll er sich an der Frau vergangen haben. Dabei soll der Angeklagte der Frau ein von ihm mitgeführtes Messer an den Hals gehalten und der Frau gedroht haben, sie zu töten. Nach der Tat soll der Angeklagte im Haus der Frau ein halbes Brötchen gegessen und schließlich von der Frau Geld verlangt haben. Die Frau soll dem Mann daraufhin 30 EUR aus ihrer Geldbörse gegeben haben.

Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Der Angeklagte hat sich am 1. Verhandlungstag (01.07.2022) nicht zur Sache eingelassen. Die Kammer hat die Geschädigte sowie zwei Polizeibeamte vernommen.

 

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300743