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            Landesportal Sachsen-Anhalt - Oberlandesgericht
            
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        <link>https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/</link>
        <description>Pressemitteilungen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt sowie nachgeordneter Behörden und Bereiche</description>
        <language>de-de</language>
        <pubDate>Wed, 10 Jun 26 05:54:14 +0200</pubDate>
        
            
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Neue Richterin am Oberlandesgericht Naumburg ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 26 07:40:28 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Am 21. April 2026 ist eine neue Richterin am Oberlandesgericht Naumburg ernannt worden.</p>
<p><strong>Annette Surburg-Kaiser</strong> wurde 1969 in Triberg/Schwarzwald geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie 1994 die erste juristische Staatsprüfung in Berlin. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat und die zweite juristische Staatsprüfung trat sie im Jahr 1996 in den Richterdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein, wo sie im Rahmen der Probezeit beim Landgericht Dessau-Roßlau, dem Amtsgericht Zerbst sowie bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau tätig war. Seit 1999 ist Annette Surburg-Kaiser Richterin am Landgericht Stendal. Dort war sie seitdem in verschiedenen großen Strafkammern und in unterschiedlichen Zivilkammern, auch als stellvertretende Vorsitzende sowie als Präsidialrichterin, eingesetzt. Seit 2025 ist sie an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht wird sie als Beisitzerin eines Zivil- und Familiensenats tätig sein.</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Zukunftstag am 23.04.2026 auch am Oberlandesgericht Naumburg
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                </title>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 26 12:49:34 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Können Mädchen Justizwachtmeisterinnen werden und ist man als Junge für eine Büro-Tätigkeit in der Geschäftsstelle eines Gerichts geeignet?</p>
<p>Damit diese Fragen nicht offen bleiben, findet der bundesweite Zukunftstag am 23.04.2026 auch am Oberlandesgericht Naumburg statt. Zwölf Schülerinnen und Schüler, die sich darum beworben haben, beginnen ihren Tag mit der Demonstration einer Einlasskontrolle. Danach folgen eine simulierte Strafverhandlung und ein Einblick in das Einsatztraining der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister.</p>
<p>Rechtspflegerin Magdalena Kranz, die schon zum zweiten Mal an der simulierten Gerichtsverhandlung mitwirkt, freut sich auf die Veranstaltung:</p>
<p>"Am Anfang fühlte es sich etwas merkwürdig an, die Seiten zu wechseln und die Beschuldigte in einer Jugendstrafsache zu spielen. Damit sich unsere Schülerinnen und Schüler in die Situation des Gerichts hineinversetzen und über das richtige Urteil beraten können, habe ich mich aber gut auf meine Rolle vorbereitet."</p>
<p>Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Winfried Holthaus betont:</p>
<p>"Der Zukunftstag ist eine Chance, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Justiz zu geben und sie für unsere vielfältigen Justizberufe schon in jungen Jahren zu begeistern. Aber auch wer später nicht in der Justiz arbeiten möchte, bekommt einen Eindruck, wie transparent und bürgernah unsere Justiz handelt."</p>
<p>Weitere Informationen zu den Justizberufen:</p>
<p><a href="https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung">https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung</a></p>
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                    <![CDATA[
                    Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung durch Meta
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 05 Feb 26 15:08:20 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p><strong>OLG Naumburg 9 U 124/24 und 9 U 44/25</strong></p>
<p>Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat durch zwei am heutigen Tage verkündete Urteile den Klägern Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung durch Unternehmen des Meta-Konzerns zugesprochen.</p>
<p>Meta konnte nach den Feststellungen des Senats bis zum 3. November 2023 mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu mussten die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt.  Nach Einführung der Abonnement-Variante sei die Datenübertragung je nach Einstellung der Nutzer differenzierter erfolgt. Sie führe jedoch nach wie vor zu einer umfassenden Datennutzung durch die Beklagte. Diese Datenverarbeitung sei rechtswidrig, verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigungs-gründen gedeckt. Der zugesprochene Schadensersatz belief sich in einem Fall auf 1.200 € und im anderen auf 1.250 €.</p>
<p>Neben dem Schadensersatz verurteilte der 9. Zivilsenat den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Außerdem wurde die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung festgestellt.</p>
<p>Die Urteile sind rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und die Beschwer der unterliegenden Partei in beiden Fällen den für die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Betrag nicht erreicht.</p>
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                    <![CDATA[
                    Neue Richter am Oberlandesgericht Naumburg ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 04 Feb 26 13:08:51 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Am <strong>4. Februar 2026</strong> sind zwei neue Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Naumburg ernannt worden.</p>
<p><strong>Katharina Hermsen</strong> wurde 1982 in Krefeld geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Halle (Saale) und Absolvierung des Rechtsreferendariats war sie im Rahmen der Probezeit als Staatsanwältin in Magdeburg und als Richterin an den Landgerichten Dessau-Roßlau und Stendal sowie am Amtsgericht Burg tätig. Es folgte eine Abordnung an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, wo Katharina Hermsen mit Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung befasst war. Seit 2016 ist sie Richterin am Landgericht in Halle und dort in unterschiedlichen großen Strafkammern, Jugendstrafkammern und Beschwerdestrafkammern tätig. Im Jahr 2023 war sie an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet, wo sie als Beisitzerin dem 1. Strafsenat angehörte. In diesen tritt sie nunmehr – nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht – wieder ein.</p>
<p><strong>David Nourney</strong> wurde 1975 in Bonn geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel, Paris und Leipzig und Absolvierung des Rechtsreferendariats war er zunächst rd. fünfzehn Jahre lang als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Urheber- und Medienrecht und im gewerblichen Rechtsschutz tätig, ehe er im Jahr 2020 in den Richterdienst des Landes Sachsen-Anhalt eintrat. Im Rahmen der Probezeit war er am Landgericht Halle und am Amtsgericht Merseburg mit Zivil- und Strafsachen betraut, am Sozialgericht Dessau-Roßlau mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Nach seiner Ernennung zum Richter am Amtsgericht bei dem Amtsgericht Naumburg im Jahr 2022 bearbeitete David Nourney vor allem Familiensachen, dies auch in der Zeit seiner Abordnung an das Oberlandesgericht Naumburg ab September 2024. Er wird nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht als Beisitzer im 9. Zivilsenat (zugleich 4. Senat für Familiensachen) tätig sein.</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Urteil in dem Staatsschutzverfahren 1 St 2/25 gegen Azhar K.
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Fri, 16 Jan 26 12:11:40 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg hat am 15. Januar 2026 den im Jahre 1990 geborenen irakischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.</p>
<p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verurteilen.</p>
<p>Nach den Feststellungen des Senats war der Angeklagte zumindest in der Zeit zwischen Mai 2014 und November 2016 Mitglied des sogenannten Islamischen Staats. Er sei unter verschiedenen Kampfmaßnahmen und in verschiedenen Positionen als Soldat der Luftabwehr, Verwaltungsmitarbeiter und Militärpolizist überwiegend im Osten Syriens und im Westen des Iraks tätig gewesen. Im Juni 2014 habe der Angeklagte den Treueeid auf den Führer des IS abgelegt. Im Folgenden sei er in einem Bataillon eingesetzt gewesen. Er habe für seine Tätigkeit monatliche Zahlungen in unterschiedlicher Höhe erhalten.</p>
<p>Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat zugunsten des Angeklagten insbesondere berücksichtigt, dass er sich freiwillig vor dem Zusammenbruch des IS aus der Mitgliedschaft an dieser Vereinigung zurückgezogen hat. Ferner fiel zugunsten des Angeklagten unter anderem sein junges Alter von etwa 24 Jahren zum Tatzeitpunkt ins Gewicht. Zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt der Senat die Länge des Zeitraums seiner Beteiligung an der terroristischen Vereinigung im Ausland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche ab der Urteilsverkündung einlegen.</p>
                    ]]>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Urteilsverkündung im Verfahren 1 St 2/25 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts im Justizzentrum Halle
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 14 Jan 26 12:16:41 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg wird voraussichtlich am morgigen Tag, dem 15.01.2026, in dem Verfahren über den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ein Urteil verkünden.</p>
<p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten vor, sich spätestens im Frühsommer 2014 im Irak der Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen und ihr bis in den Herbst 2016 angehört zu haben. Der irakische Staatsbürger habe den Treueeid auf den seinerzeitigen Führer des IS abgelegt. Danach sei er für die Vereinigung in militärischer Funktion tätig gewesen und habe an im Einzelnen nicht bekannten (Kampf-) Handlungen teilgenommen. Während eines nicht näher bestimmbaren Zeitraums habe er als stellvertretender Bataillons-Emir die zweite Stelle im Führungsstab einer Kampfeinheit eingenommen.</p>
<p>Die Urteilsverkündung ist in öffentlicher Hauptverhandlung am</p>
<p><strong>Donnerstag, den 15.01.2026, 09:00 Uhr,</strong></p>
<p>im Gebäude des Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), Erdgeschoss, Bauteil 6, Hochsicherheitstrakt anberaumt.</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Sofortige Beschwerde des Angeklagten im Verfahren gegen Taleb A. vor dem LG Magdeburg als unzulässig verworfen
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Wed, 07 Jan 26 15:43:58 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat die gegen die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten durch Beschluss vom heutigen Tage als unzulässig verworfen.</p>
<p>Seit dem 10.11.2025 findet gegen den Angeklagten die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Magdeburg statt. Gegenstand der Hauptverhandlung ist der im Dezember 2024 verübte Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Am 13. Hauptverhandlungstag, dem 18.12.2025, verhandelte das Schwurgericht ohne den Angeklagten, nachdem es beschlossen hatte, die Hauptverhandlung für die Dauer der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten in seiner Abwesenheit fortzusetzen.</p>
<p>Die Unzulässigkeit der dagegen durch seine Verteidiger angebrachten sofortigen Beschwerde des Angeklagten ergibt sich nach der Begründung des Strafsenats aus der Unanfechtbarkeit der angefochtenen Entscheidung. Im Strafprozess unterliegen Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, grundsätzlich nicht der Beschwerde. Die Entschließung des Schwurgerichts, die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten fortzusetzen, sei eine solche Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgehe und deswegen nicht angefochten werden könne. Der mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Sonderfall der Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten vor seiner Vernehmung über die Anklage liege nicht vor, weil der Angeklagte sich an einigen der vorangegangenen in seiner Anwesenheit durchgeführten Hauptverhandlungstage umfassend zur Sache eingelassen hatte.</p>
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                    <![CDATA[
                    Neue Rechtspfleger treten ihren Dienst an
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                </title>
                <pubDate>Thu, 18 Dec 25 14:38:49 +0100</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Am 18.12.2025 fand im Oberlandesgericht Naumburg die feierliche Ernennung von 20 Justizinspektorinnen und Justizinspektoren statt. Nachdem die angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger drei Jahre lang ihr duales Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt absolviert und vor wenigen Tagen ihre Laufbahnprüfung für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst abgelegt haben, starten sie nun in den verschiedenen Bereichen der Justiz in den Dienst.</p>
<p>Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Dr. Winfried Holthaus:</p>
<p>„Ich freue mich, dass so viele junge Menschen bereit sind, ihre Arbeitskraft und ihre Persönlichkeit in den Dienst der Justiz zu stellen und verantwortungsbewusst an der Gestaltung des Rechtsstaates mitzuwirken. Den Absolventinnen und Absolventen spreche ich daher meine herzlichen Glückwünsche aus. Die jungen Menschen werden an den Amtsgerichten des Landes, aber auch an den Staatsanwaltschaften und Fachgerichten dringend gebraucht, um weiterhin eine bürgernahe, zuverlässige und zügige Rechtsprechung zu gewährleisten. Ich bin mir sicher, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen diese Aufgabe souverän meistern und ihre erfahrenen Kolleginnen und Kollegen tatkräftig unterstützen werden.“</p>
<p>An der Veranstaltung nahm auch der Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Steffen Eckold teil. Er sprach den Absolventinnen und Absolventen ebenfalls seine herzlichen Glückwünsche aus und wünschte ihnen gutes Gelingen für die anstehenden Aufgaben.</p>
<p>Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt stellt regelmäßig Frauen und Männer für das duale Studium der Rechtspflege ein. Interessierte können sich bereits jetzt für den Studienstart im kommenden Jahr bewerben – entweder per E-Mail oder per Post. Weitere Informationen zum Berufsbild:</p>
<p><a href="https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung">https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung</a></p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Hauptverhandlung im Verfahren 1 St 2/25 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts im Justizzentrum Halle
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                </title>
                <pubDate>Fri, 28 Nov 25 10:24:19 +0100</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg beginnt am 01.12.2025 mit der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt wird.</p>
<p>Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten vor, sich spätestens im Frühsommer 2014 im Irak der Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen und ihr bis in den Herbst 2016 angehört zu haben. Der irakische Staatsbürger habe den Treueeid auf den seinerzeitigen Führer des IS abgelegt. Danach sei er für die Vereinigung in militärischer Funktion tätig gewesen und habe an im Einzelnen nicht bekannten (Kampf-) Handlungen teilgenommen. Während eines nicht näher bestimmbaren Zeitraums habe er als stellvertretender Bataillons-Emir die zweite Stelle im Führungsstab einer Kampfeinheit  eingenommen.</p>
<p>Die Hauptverhandlung beginnt am</p>
<p><strong>Montag, dem 1. Dezember 2025, 09:00 Uhr,</strong></p>
<p>im Gebäude des Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), Erdgeschoss, Bauteil 6, Hochsicherheitstrakt.</p>
<p>Folgende Fortsetzungstermine (Beginn jeweils 09:00 Uhr) sind vorgesehen:</p>
<p>Freitag, 12.12.2025</p>
<p>Montag, 15.12.2025</p>
<p>Mittwoch, 17.12.2025</p>
<p>Montag, 05.01.2026</p>
<p>Freitag, 09.01.2026</p>
<p>Donnerstag, 15.01.2026</p>
<p>Mittwoch, 04.02.2026</p>
<p>Freitag, 13.02.2026</p>
<p>Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats hat für dieses Verfahren eine sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen. Es gelten besondere sicherheitsbedingte Vorkehrungen. Auszugsweise lautet sie wie folgt:</p>
<p>III.</p>
<p>1.</p>
<p>Es wird eine Einlasskontrolle vor dem Sitzungstrakt angeordnet, der sich die Angeklagten, Rechtsanwälte, Dolmetscher, Zuschauer und Medienvertreter/Journalisten zu unterziehen haben.</p>
<p>2.</p>
<p>a)</p>
<p>im Saal stehen im hinteren Bereich insgesamt 80 Sitzplätze für Medienvertreter sowie Zuschauer zur Verfügung.</p>
<p>50 Sitzplätze sind für Zuschauer und 30 für Medienvertreter reserviert.</p>
<p>[…]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>IV.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1.</p>
<p>[…]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2.</p>
<p>Medienvertreter/Journalisten dürfen ihre Mobiltelefone und einen mobilen Computer, Tablet o.ä. mit in den Sitzungssaal mitbringen. Ton-, Bild-und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht angefertigt werden. Die Nutzung ist nur im Stumm-Lautlos-Modus gestattet. Das Telefonieren ist im Sitzungssaal nicht gestattet.</p>
<p>Bei missbräuchlicher Verwendung bleiben abweichende Regelungen ausdrücklich vorbehalten.</p>
<p>[…]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>V.</p>
<p>1.</p>
<p>Zuschauer und Medienvertreter erhalten 60 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung Zugang zum Gerichtsgebäude. Eingelassenen Zuhörer an, Medienvertretern/Journalisten steht bis zur Öffnung des Sitzungssaales der davor befindliche Flurbereich zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>VI.</p>
<p>1.</p>
<p>Im Sitzungssaal sind Ton- und Bildaufnahmen durch Medienvertreter erlaubt, jedoch nur bis zum ersten Aufruf der Sache.</p>
<p>Die Aufnahmen sind mit der Eröffnung durch die Vorsitzende zu beenden.</p>
<p>Mit Bild-und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaales besteht kein Einverständnis. Sie sind zu unterlassen.</p>
<p>2.</p>
<p>Vor dem Sitzungssaal sind Ton- und Bildaufnahmen gestattet, und zwar vor Sitzungsbeginn, in den Sitzungspausen und nach Ende der jeweiligen Sitzung. Die Erlaubnis besteht im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten vor Ort. Anordnungen der Vorsitzenden bzw. der von ihr beauftragten Personen bleiben vorbehalten.</p>
<p>3.</p>
<p>Darüber hinaus sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer vor dem Sitzungssaal untersagt.</p>
<p>4.</p>
<p>Abweichende Anordnungen der Wachtmeister oder der Vorsitzenden ist Folge zu leisten.</p>
<p>5.</p>
<p>Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sind zu wahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Verstärkung für Gerichte und Staatsanwaltschaften – Justizministerin Weidinger begrüßt neue Studenten
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                </title>
                <pubDate>Thu, 02 Oct 25 10:01:16 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr 27 Anwärterinnen und Anwärter in den Vorbereitungsdienst für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst (Laufbahn des gehobenen Justizdienstes) eingestellt. Im Rahmen einer Feierstunde im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg haben Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, und der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Dr. Winfried Holthaus, die Ernennungsurkunden und Einstellungsbescheide überreicht. Für die Frauen und Männer beginnt nun das dreijährige duale Studium der Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Die Praxiszeiten werden die Studierenden an den Amtsgerichten und den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt absolvieren.                                                                                                                                     </p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger:</strong> „Den neuen Anwärterinnen und Anwärtern wünsche ich im Studium viel Erfolg, Freude an der Ausbildung und stets das Bewusstsein, mit dem eigenen Tun einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und den Rechtsstaat zu leisten. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bilden das Rückgrat unserer Justiz. In sachlicher Unabhängigkeit bearbeiten sie eigenständig Verfahren, zum Beispiel Eintragungen in das Grundbuch und das Handelsregister, die Erteilung von Erbscheinen, die Überwachung von Betreuern und Vormündern sowie die Festsetzung von Gerichtskosten. Daneben können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Geschäftsleiter und Sachgebietsleiter auch Führungsaufgaben übernehmen. Ich freue mich, dass es erneut gelungen ist, so viele geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Wir brauchen fortwährend Verstärkung, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen.“</p>
<p><strong>Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, </strong><strong>Dr. Winfried Holthaus:</strong> „Ich freue mich, die neuen Anwärterinnen und Anwärter in der Justizfamilie Sachsen-Anhalt begrüßen zu können. Schon die Berufsbezeichnung macht die besondere Verantwortung deutlich: Die künftige Aufgabe wird es sein, das Recht zu pflegen und zu bewahren. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Als sachlich unabhängige Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger gestalten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch das Bild der Justiz mit. Sie arbeiten in vielen Bereichen eigenständig und verbindlich – stets im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Damit genießen die Frauen und Männer auch hohes Ansehen in der Bevölkerung. Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern viel Freude im Studium, Durchhaltevermögen und stets gutes Gelingen.“</p>
<p>Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt stellt regelmäßig Frauen und Männer für das duale Studium der Rechtspflege ein. Interessierte können sich bereits jetzt für den Studienstart im kommenden Jahr bewerben – entweder per E-Mail oder per Post. Weitere Informationen zum Berufsbild: <a href="https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung">https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung</a></p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Feierliche Übergabe der Ernennungsurkunden im Justizwachtmeisterdienst im Oberlandesgericht Naumburg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 29 Sep 25 09:21:48 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wurden 19 Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Ausbildung (Vorbereitungsdienst) in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister übernommen.</p>
<p><strong><em>Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Dr. Winfried Holthaus:</em></strong><em> „Ich gratuliere herzlich allen Absolventinnen und Absolventen und wünsche Ihnen einen guten Start als Probebeamte in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und Freude bei der Wahrnehmung der wichtigen Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes.“ </em></p>
<p>Die uniformierten Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister sind als Beamtinnen und Beamte des Landes mit der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justiz betraut. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung in den Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere bei Gerichtsverhandlungen. Zudem sind sie für die Bewachung und Vorführung von Gefangenen innerhalb der Justizgebäude zuständig.</p>
<p>Die Justizwachtmeister-Ausbildung dauert ein Jahr. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Regel in den Justizdienst übernommen und an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt.</p>
<p>In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist für die Ausbildung der Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister das Oberlandesgericht Naumburg zuständig. Das Oberlandesgericht stellt jedes Jahr geeignete Anwärterinnen und Anwärter ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich.</p>
<p>Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten:</p>
<p>https://justiz.sachsen-anhalt.de/themen/justizkarriere</p>
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                    <![CDATA[
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Revision der Staatsanwaltschaft im Verfahren 1 ORs 84/25 wegen des Freispruchs eines Politikers vom Vorwurf der Volksverhetzung führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Mon, 08 Sep 25 09:21:32 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat heute auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein am 07. März 2025 verkündetes Urteil des Amtsgerichts Aschersleben einschließlich der zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.</p>
<p>Dem Angeklagten, einem Landespolitiker, war zur Last gelegt worden, im Juni 2024 von seinen X-Konto einen Tweet mit volksverhetzendem Inhalt gepostet zu haben. Das Amtsgericht hat den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen, weil es die ihm zur Last gelegte Handlung als nicht strafbar erachtet hat. Sie erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung nicht. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung 008/25 vom vorgestrigen Tage erwiesen.</p>
<p>Der Senat hat die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils mit der Lückenhaftigkeit der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen begründet. Diese Feststellungen erlaubten die rechtliche Bewertung der dem Angeklagten vorgeworfenen Handlung nicht. Deswegen sei das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen gewesen. Dort seien die erforderlichen Feststellungen zu den Gesamtumständen zu treffen und die Auslegung der beanstandeten Äußerung des Angeklagten in der Gesamtschau vorzunehmen, um ihre Bewertung anhand des Tatbestandes der Volksverhetzung durchzuführen.</p>
<p>Die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage ist unanfechtbar.</p>
<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>
<p>Amtsgericht Aschersleben 2Cs 802 Js26696/24 (337/24)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuches:</strong></p>
<ul>
<li>130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) lautet sinngemäß:</li>
</ul>
<p>Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete [eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte] Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
                    ]]>
                </description>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Ausbildungsbeginn in der Justiz: Präsident des Oberlandesgerichts vereidigt Nachwuchskräfte im Oberlandesgericht Naumburg
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Tue, 02 Sep 25 07:24:29 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Dr. Winfried Holthaus, hat im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg 51 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes und 11 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt und die neuen Auszubildenden in der Justiz des Landes begrüßt.</p>
<p>Mit der kontinuierlichen Fortsetzung der Ausbildung von Nachwuchskräften für den mittleren Justizdienst und den Justizwachtmeisterdienst soll der Personalbedarf für einen reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfte sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch bei den Staatsanwaltschaften und Fachgerichtsbarkeiten des Landes Sachsen-Anhalt angesichts der weiter gestiegenen Anforderungen gedeckt und die wachsende Anzahl an Altersabgängen ausgeglichen werden.</p>
<p>Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sind insbesondere mit der Abwicklung des Geschäftsbetriebes in den Geschäftsstellen, zum Beispiel der Verwaltung von Akten, dem Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen befasst. Eine weitere Aufgabe ist die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.</p>
<p>Die uniformierten Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister sind als Beamtinnen und Beamte des Landes mit der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justiz betraut. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden, insbesondere bei Gerichtsverhandlungen. Zudem sind sie für die Bewachung und Vorführung von Gefangenen innerhalb der Justizgebäude zuständig.</p>
<p>Die Justizwachtmeister-Ausbildung dauert ein Jahr. Für den mittleren Justizdienst ist eine zweijährige Justizfachwirtausbildung, auch Vorbereitungsdienst genannt, verpflichtend. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Regel in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt übernommen und an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt.</p>
<p>In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist für die Ausbildung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie die Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister das Oberlandesgericht Naumburg zuständig. Das OLG stellt jedes Jahr geeignete Anwärterinnen und Anwärter ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich.</p>
<p>Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten: <a href="https://justiz.sachsen-anhalt.de/themen/justizkarriere">https://justiz.sachsen-anhalt.de/themen/justizkarriere</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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                <title>
                    
                    <![CDATA[
                    Revisionshauptverhandlung am 4. September 2025, 10:15 Uhr, im Verfahren 1 ORs 84/25 wegen des Freispruchs eines Politikers vom Vorwurf der Volksverhetzung
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                </title>
                <pubDate>Tue, 02 Sep 25 13:05:19 +0200</pubDate>
                <description>
                    
                            
                        
                    
                            
                        
                    
                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt in öffentlicher Sitzung über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein am 07. März 2025 verkündetes Urteil des Amtsgerichts Aschersleben.</p>
<p>Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht Aschersleben den Angeklagten, Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.</p>
<p>Nach den Feststellungen des Amtsgerichts postete der Angeklagte am 15. Juni 2024 in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Wolmirstedt von seinem X-Konto aus den Tweet: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Dem Tweet war eine Presseberichterstattung beigefügt, die sich über einen kurz zuvor ausgeführten Angriff verhielt, durch den auf einer EM-Party ein Fußballfan getötet und der Angreifer anschließend von der Polizei erschossen worden war.</p>
<p>Das Amtsgericht hat den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen, weil es die ihm zur Last gelegte Handlung als nicht strafbar erachtet hat. Sie erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung nicht, weil die vom Angeklagten veröffentlichte Aussage nicht auf einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen schließen lasse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Mit dem Rechtsmittel wird eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Amtsgericht beanstandet. Die Revision vertritt die Auffassung, dass die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen den Tatbestand der Volksverhetzung ausfüllten.</p>
<p>Die Revisionshauptverhandlung vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg findet am Donnerstag, den 4. September 2025, 10:15 Uhr, im Sitzungssaal 525 des Oberlandesgerichts Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg, statt.</p>
<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>
<p>Amtsgericht Aschersleben 2Cs 802 Js26696/24 (337/24)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuches:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) lautet sinngemäß:</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete [eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte] Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
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                    <![CDATA[
                    Staatssekretär Eckold gratuliert Absolventen: Übergabe der Prüfungszeugnisse im Oberlandesgericht Naumburg
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                </title>
                <pubDate>Mon, 01 Sep 25 12:43:46 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg haben Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Ausbildung (Vorbereitungsdienst) für den mittleren Justizdienst am 29. August 2025 ihre Zeugnisse von Sachsen-Anhalts Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Steffen Eckold, erhalten. Insgesamt 33 Frauen und Männer wurden nach erfolgreichem Ausbildungsende von der Justiz Sachsen-Anhalt in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizobersekretärinnen und Justizobersekretäre übernommen.</p>
<p><strong>Sachsen-Anhalts Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Steffen Eckold:</strong> <em>„Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich zum Bestehen ihrer Laufbahnprüfung. Wir freuen uns in der Justiz auf die Unterstützung der Nachwuchskräfte, die nun landesweit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Als Justizobersekretärinnen und Justizobersekretäre sind sie in den Geschäftsstellen eine wichtige Stütze für eine funktionsfähige Gerichtsbarkeit und werden insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wichtige Ansprechpartner sein.“</em></p>
<p><em>Der <strong>Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Dr. Winfried Holthaus, </strong>fügte hinzu<strong>:</strong> „Ich wünsche den Absolventinnen und Absolventen einen guten Start als Probebeamte in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und bedanke mich bei den Lehrkräften der Justizschule bei dem Oberlandesgericht Naumburg und den Praxisausbildern der Ausbildungsgerichte für ihr großes Engagement im Rahmen der Ausbildung und der Nachwuchsgewinnung.“</em></p>
<p>Die Ausbildung des Beamten für den mittleren Justizdienst dauert zwei Jahre und wird auch als Vorbereitungsdienst bzw. Justizfachwirtausbildung bezeichnet. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sind insbesondere mit der Abwicklung des Geschäftsbetriebes in den Geschäftsstellen, zum Beispiel der Verwaltung von Akten, dem Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen befasst. Eine weitere Aufgabe ist die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.</p>
<p>In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist für die Ausbildung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte das Oberlandesgericht Naumburg zuständig. Das OLG stellt jedes Jahr geeignete Anwärterinnen und Anwärter ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen zur Ausbildung:</p>
<p><a href="https://justiz.sachsen-anhalt.de/themen/justizkarriere/justizfachwirte">https://justiz.sachsen-anhalt.de/themen/justizkarriere/justizfachwirte</a></p>
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                    <![CDATA[
                    Neuer Vizepräsident des Landgerichts Magdeburg ernannt
                    ]]>
                    
                </title>
                <pubDate>Thu, 17 Jul 25 11:01:42 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Heute ist Richter am Oberlandesgericht Matthias Moser zum Vizepräsidenten des Landgerichts Magdeburg ernannt worden. Der 52-jährige Jurist folgt damit Dr. Michael Koch nach, der im letzten Jahr als Präsident an das Landgericht Dessau-Roßlau gewechselt war.</p>
<p>Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Dr. Winfried Holthaus, überreichte im Beisein des Präsidenten des Landgerichts Magdeburg, Frank Böger, Herrn Moser die Ernennungsurkunde. „Mit Herrn Moser übernimmt ein sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Justizverwaltung außerordentlich erfahrener und befähigter Kollege das Vizepräsidentenamt. Für die vor ihm liegenden Aufgaben in für die Justiz herausfordernden Zeiten wünsche ich Herrn Moser viel Erfolg, Tatkraft und Freude im neuen Amt.“, erklärte Präsident Dr. Holthaus anlässlich der Urkundsübergabe.</p>
<p>Vizepräsident des Landgerichts Moser ist gebürtiger Hallenser. Nach Studium und Rechtsreferendariat trat er 2001 in den Richterdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. 2004 wurde er zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Halle ernannt. In der Folgezeit war er unter anderem in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und in verschiedenen Funktionen wiederholt am Oberlandesgericht Naumburg tätig, bevor er 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde.</p>
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                    <![CDATA[
                    Revision der Angeklagten im Verfahren 1 ORs 21/25 (Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung) erfolglos
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                </title>
                <pubDate>Wed, 14 May 25 15:21:52 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat auf die Revisionshauptverhandlung vom heutigen Tage die Revision der Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Halle vom 2. August 2024 durch Urteil als unbegründet verworfen, nachdem er zuvor die Strafverfolgung wegen einer der vom Landgericht verurteilten Taten (Billigung eines Angriffskrieges) vorläufig eingestellt hatte.

Mit Urteil vom 13. Juli 2023 hat das Amtsgericht Halle die Angeklagte – unter Freisprechung im Übrigen – wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wegen Billigung eines Angriffskrieges, wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz in zwei Fällen, wegen übler Nachrede in 11 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung sowie Beleidigung unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangen Urteil des Amtsgerichts Halle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die dagegen gerichteten Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat die Berufungskammer des Landgerichts Halle durch Urteil vom 2. August 2024 verworfen. Dagegen richtete sich die Revision der Angeklagten.

Der Verurteilung wegen Volksverhetzung in zwei Fällen lagen folgende Geschehnisse zugrunde:

Nach den Feststellungen des Landgerichts äußerte die Angeklagte auf einer von ihr veranstalteten Demonstration im Dezember 2019 über Mikrofon die an die Vereinigung „Omas gegen Rechts“ gerichtete sinngemäße Aufforderung, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort sexuell hinzugeben, „auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt.“ Das Landgericht wertete diese Äußerung der Angeklagten dahingehend, sie unterstelle allen Flüchtlingen, Frauen zu vergewaltigen und sah in dieser Unterstellung eine Aufstachelung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge.

Die weitere wegen Volksverhetzung verurteilte Tat bestand nach den Feststellungen des Landgerichts darin, dass die Angeklagte zumindest seit Mai 2021 im Internet in einem von ihr betriebenen online-Shop einen Baseballschläger anbot, der mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen war. Mit diesem Produkt habe die Angeklagte dazu aufrufen wollen, die Behörden gewaltsam dabei zu unterstützen, ausreisepflichtige Ausländer bzw. Flüchtlinge abzuschieben.

Die Angeklagte hatte mit ihrer Revision Verfahrensrügen erhoben und die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, die Nebenklägerinnen und der Nebenkläger sind der Revision entgegengetreten.

Der Senat hat die Verfahrensrügen nicht für durchgreifend erachtet. Auch die Rüge der Verletzung materiellen Rechts ist erfolglos geblieben, weil die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Bewertungen, sowie die Strafzumessung der angefochtenen Entscheidung vom Senat als revisionsrechtlich nicht zu beanstanden erachtet wurden. Schließlich hat der Senat auch die im Adhäsionsverfahren ausgesprochene Verurteilung der Angeklagten zur Leistung von Schmerzensgeld an eine der Nebenklägerinnen und den Nebenkläger gebilligt. Die angefochtene Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Vorinstanzen:

Landgericht Halle – Urteil vom 2. August 2025 – 8c NBs 124/23
Amtsgericht Halle (Saale) – Urteil vom 13. Juli 2023 – 360 Ds 418 Js 10527/20

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                    <![CDATA[
                    Revisionshauptverhandlung am 14.05.2025, 11:00 Uhr, im Verfahren 1 ORs 21/25 (Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges) – sitzungspolizeiliche Anordnung
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                </title>
                <pubDate>Fri, 09 May 25 11:28:46 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt am 14. Mai 2025 über die Revision der Angeklagten gegen ein am 2. August 2024 verkündetes Berufungsurteil des Landgerichts Halle (Saale). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung 001/25 vom 03. April 2025.</p>
<p>Eine förmliche Akkreditierung für die Vertreter der Medien ist derzeit nicht vorgesehen. Die Vorsitzende des 1. Strafsenats hat folgende Sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen, die auch Bestimmungen enthält, die für die Vertreter der Medien von Bedeutung sind:</p>
<p><strong>I.</strong></p>
<p>Die Revisionshauptverhandlung des 1. Strafsenats des Oberlandesgericht Naumburg findet am Mittwoch, 14. Mai 2025 ab 11.00 Uhr im Oberlandesgericht Naumburg, Saal 525, statt.</p>
<p><strong>II.</strong></p>
<p>Allen Personen ist im Sitzungsgebäude das Mitführen von Waffen und Gegenständen untersagt, die geeignet sind,</p>
<ol>
<li>andere körperlich zu verletzen,</li>
<li>zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden,</li>
<li>die Identifizierung möglicher Störer zu vereiteln oder zu erschweren (u. a. Vollverhüllung oder Vollverschleierung)</li>
</ol>
<p>oder</p>
<ol>
<li>die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs durch das demonstrative Vorzeigen von Symbolen oder bildlichen bzw. textlichen Darstellungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse oder durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten zu beeinträchtigen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von diesem Verbot ausgenommen ist das Führen der Dienstausrüstung durch die den Gebäude- und Saalschutz gewährleistenden Personen.</p>
<p><strong>III.</strong></p>
<p>1.</p>
<p>Es wird eine Einlasskontrolle angeordnet, der sich die Angeklagte, Nebenkläger, Adhäsionskläger, Rechtsanwälte, Zuschauer und Medienvertreter/Journalisten zu unterziehen haben.</p>
<p>2.</p>
<p>Die unter Ziffer 1. genannten Personen müssen sich bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen Ausweispapier.<br />Pressevertreter haben sich zusätzlich durch einen gültigen Presseausweis zu legitimieren.</p>
<p>3.</p>
<p>Bei Betreten des Sitzungsgebäudes haben die Zuschauer, mit Ausnahme der Medienvertreter, ihre Ausweise an der dortigen Eingangskontrolle einem Justizbediensteten auszuhändigen. Die Ausweise werden zur Identifizierung etwaiger Störer abgelichtet.</p>
<p>Die Ablichtungen der Ausweise sind unverzüglich der Vorsitzenden oder dem von ihr hierfür bestimmten Beisitzer auszuhändigen. Sofern sie zu dem vorgenannten Zweck nicht mehr benötigt werden, werden sie unverzüglich nach der Hauptverhandlung vernichtet. Eine Verwendung der Ablichtungen zu anderen Zwecken als zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Hauptverhandlung ist untersagt. Die Ausweise werden den Zuschauern nach Anfertigung der Kopien zurückgegeben.</p>
<p><strong>IV.</strong></p>
<p>1.</p>
<p>a)</p>
<p><strong>Zuschauer</strong> sind nach Vorzeigen der Ausweispapiere durch Abtasten der Kleider und Durchsicht der Behältnisse - auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors bzw. einer Metalldetektorschleuse - auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden. Beanstandete Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen; sie werden bei Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt.<br />Verbleibt der begründete Verdacht, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden, dürfen Durchsuchungen auch am Körper durchgeführt werden.</p>
<p>b)</p>
<p><strong>Zuschauer </strong>haben Taschen und andere Behältnisse, Lebensmittel, Funkgeräte, Mobiltelefone (Handys), mobile Computer (Laptops/Tablets), Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme und/oder -wiedergabe dienen, ebenfalls zu hinterlegen. Ausnahmen zu Mobiltelefonen und mobilen Computern bestehen für Medienvertreter/Journalisten (siehe nachstehend Ziffer 2.), hinsichtlich Foto- und Filmapparaten für entsprechend akkreditierte Medienvertreter. Über sonstige Ausnahmen entscheidet die Vorsitzende im Einzelfall.</p>
<p>2.</p>
<p><strong>Medienvertreter/Journalisten</strong> dürfen ihre Mobiltelefone und einen mobilen Computer, Tablet o.ä. mit in den Sitzungssaal mitbringen. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht angefertigt werden. Die Nutzung ist nur im Stumm-Lautlos-Modus gestattet. Das Telefonieren ist im Sitzungssaal sind nicht gestattet.</p>
<p>Bei missbräuchlicher Verwendung bleiben abweichende Regelungen ausdrücklich vorbehalten.</p>
<p>3.</p>
<p><strong>a.</strong></p>
<p><strong>Zuschauern</strong>, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich weigern, ihre Ausweise gem. Ziff. III.3 kopieren zu lassen, sich durchsuchen zu lassen oder beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, ist der Zutritt zu versagen.</p>
<p>b)</p>
<p><strong>Verteidiger, Nebenklägervertreter sowie Vertreter der Generalsstaatsanwaltschaft </strong>dürfen Taschen, Mobiltelefone und mobile Computer in den Sitzungssaal mitbringen. Für die Nutzung gilt das oben unter Ziffer 2. für die Medienvertreter Angeordnete.</p>
<p><strong>V.</strong></p>
<p>1.</p>
<p><strong>Zuschauer und Medienvertreter </strong>erhalten 60 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung Zugang zum Gerichtsgebäude. Eingelassenen Zuhörern, Medienvertretern/Journalisten steht bis zur Öffnung des Sitzungssaales der davor befindliche Flurbereich zum Aufenthalt zur Verfügung.</p>
<p>2.</p>
<ol>
<li>a)</li>
</ol>
<p>Im Saal stehen im hinteren Bereich insgesamt 50 Sitzplätze für Medienvertreter sowie Zuschauer zur Verfügung.</p>
<p>15 Sitzplätze sind für Medienvertreter und 35 für Zuschauer reserviert.</p>
<ol>
<li>b)</li>
</ol>
<p>Die15 Sitzplätze für die Medienvertreter sind als solche gekennzeichnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den diesbezüglich ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten.</p>
<ol>
<li>c)</li>
</ol>
<p>Bleiben Sitzplätze unbesetzt, können diese Sitzplätze durch Personen der jeweils anderen Gruppe besetzt werden.</p>
<p>3.</p>
<p>Medienvertreter und Zuschauer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens am Haupteingang des Sitzungsgebäudes bzw. in dem vor dem Sitzungssaal als Wartezone gekennzeichneten Bereich in den Sitzungssaal eingelassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Den diesbezüglich ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten.</p>
<p>4.</p>
<p>Es dürfen nur so viele Zuschauer in das Gerichtsgebäude eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuschauer und Medienvertreter im Sitzungssaal vorhanden sind. Ein nach Sitzungsbeginn frei gewordener Sitzplatz wird nachrückend neu belegt. „Reservierungen" sind nur in Sitzungspausen statthaft.</p>
<p>5.</p>
<p>Medienvertreter, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen. Auch bei voll besetztem Zuschauerraum darf ein Sitzplatz nicht mit mehreren Personen besetzt werden.</p>
<p><strong>VI.</strong></p>
<p><strong>Ton- und Bildaufnahmen </strong></p>
<p>1.</p>
<p>Im Sitzungssaal sind Ton- und Bildaufnahmen durch Medienvertreter erlaubt, jedoch nur bis zum ersten Aufruf der Sache.</p>
<p>Die Aufnahmen sind mit der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende zu beenden.</p>
<p>Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers sowie der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis. Sie sind zu unterlassen.</p>
<p>2.</p>
<p>Vor dem Sitzungssaal sind Ton- und Bildaufnahmen gestattet, und zwar vor Sitzungsbeginn, in den Sitzungspausen und nach Ende der jeweiligen Sitzung. Die Erlaubnis besteht im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten vor Ort. Anordnungen der Vorsitzenden bzw. der von ihr beauftragten Personen bleiben vorbehalten.</p>
<p>3.</p>
<p>Darüber hinaus sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer vor dem Sitzungssaal untersagt.</p>
<p>4.</p>
<p>Abweichenden Anordnungen der Wachtmeister oder der Vorsitzenden ist Folge zu leisten.</p>
<p>5.</p>
<p>Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sind zu wahren.</p>
<p><strong>VII.</strong></p>
<p>1.</p>
<p>Die Sitzungspolizei obliegt der Vorsitzenden.</p>
<p>Ihre daraus erwachsenden Befugnisse erstrecken sich im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Oberlandesgericht Naumburg</p>
<ul>
<li>in örtlicher Hinsicht auf den Sitzungssaal und auf die dem Sitzungssaal vorgelagerten Räume, also auch auf den Zugang zum Sitzungssaal,</li>
<li>in zeitlicher Hinsicht auf die Sitzung, wozu auch die Sitzungspausen, während welcher der Senat an der Gerichtsstelle bleibt, sowie die Zeitspannen vor und nach der Sitzung gehören, an denen sich die Beteiligten oder Zuhörer einfinden bzw. entfernen,</li>
<li>in persönlicher Hinsicht auf alle Personen, die sich während der angegebenen Zeiten in den erwähnten Bereichen aufhalten.</li>
</ul>
<p>2.</p>
<p>Innerhalb des aufgezeigten örtlichen, zeitlichen und persönlichen Rahmens wird das Hausrecht durch die Sitzungspolizei verdrängt.</p>
<p>3.</p>
<p>Das Hausrecht außerhalb des unter Ziffer 1 genannten Bereichs übt der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
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                    Girls’s und Boy’s Day: Mädchen und Jungen gewannen Einblicke in die Tätigkeit der Justiz im Oberlandesgericht Naumburg
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                </title>
                <pubDate>Mon, 07 Apr 25 07:41:44 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        Am gestrigen Zukunftstag, dem bundesweiten Girl’s and Boy’s Day, öffnete das Oberlandesgericht seine Türen für 12 interessierte Mädchen und Jungen. Die Teilnehmenden hatten im Laufe eines spannenden Vormittags Gelegenheit, die Tätigkeit von Bediensteten der Justiz aus verschiedenen Berufsfeldern kennenzulernen. Dabei wurden den Jugendlichen Eindrücke vermittelt, die ihr Interesse an einer Karriere in der Justiz wecken und ihnen die Möglichkeit einer Berufstätigkeit auch jenseits klassischer Rollenvorstellungen aufzeigen konnte.

Die Teilnehmenden lernten den Ablauf einer Einlasskontrolle kennen und nahmen sodann an einer fingierten Hauptverhandlung teil, nachdem sie die „Angeklagte“ aus der Haftzelle zur „Vorführung“ vor dem Gericht abgeholt hatten. Am Beispiel einer gegen eine Jugendliche gerichteten Anklage wurden der Ablauf der Hauptverhandlung und die Aufgaben verschiedener Berufsfelder aus der Justiz bei der Durchführung eines Strafprozesses anschaulich demonstriert. Zwei der Jugendlichen konnten während der Demonstration eine aktive Rolle als Jugendschöffen einnehmen, während allen Teilnehmenden durch den moderierenden Richter die Handlungsabläufe erläutert und Gelegenheit zur Diskussion gegeben wurde. Abgerundet wurde das den Jugendlichen vermittelte Bild vom Alltag der Justiz und ihrer Berufe durch eine Vorführung der Justizwachtmeister, die den Teilnehmenden Einblicke in das Gebäude und seine Absicherung während der Gerichtsverhandlungen vermittelte.

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                    <![CDATA[
                    Revisionshauptverhandlung am 14.05.2025, 11:00 Uhr im Verfahren 1 ORs 21/25 (Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges)
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                </title>
                <pubDate>Thu, 03 Apr 25 12:37:51 +0200</pubDate>
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                    <![CDATA[
                        <p>Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt am 14. Mai 2025 über die Revision der Angeklagten gegen ein am 2. August 2024 verkündetes Berufungsurteil des Landgerichts Halle.</p>
<p>Mit Urteil vom 13. Juli 2023 hat das Amtsgericht Halle die Angeklagte – unter Freisprechung im Übrigen – wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wegen Billigung eines Angriffskrieges, wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz in zwei Fällen, wegen übler Nachrede in 11 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung sowie Beleidigung unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die dagegen gerichteten Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat die Berufungskammer des Landgerichts Halle durch Urteil vom 2. August 2024 verworfen. Dagegen richtet sich die Revision der Angeklagten.</p>
<p>Der Verurteilung wegen Volksverhetzung in zwei Fällen lagen folgende Geschehnisse zugrunde:</p>
<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts äußerte die Angeklagte auf einer von ihr veranstalteten Demonstration im Dezember 2019 über Mikrofon die an die Vereinigung „Omas gegen Rechts“ gerichtete sinngemäße Aufforderung, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort sexuell hinzugeben, „auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt.“ Das Landgericht wertete diese Äußerung der Angeklagten dahingehend, sie unterstelle allen Flüchtlingen, Frauen zu vergewaltigen und sah in dieser Unterstellung eine Aufstachelung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge.</p>
<p>Die weitere wegen Volksverhetzung verurteilte Tat bestand nach den Feststellungen des Landgerichts darin, dass die Angeklagte zumindest seit Mai 2021 im Internet in einem von ihr betriebenen online-Shop einen Baseballschläger anbot, der mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen war. Mit diesem Produkt habe die Angeklagte dazu aufrufen wollen, die Behörden gewaltsam dabei zu unterstützen, ausreisepflichtige Ausländer bzw. Flüchtlinge abzuschieben.</p>
<p>Die Verurteilung wegen Billigung eines Angriffskrieges beruht darauf, dass die Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts am 28. März 2022 einen weißen Transporter auf einer Versammlung auf dem Marktplatz in Halle abstellte, der eine Flagge der Russischen Föderation auf der Beifahrerseite mit der Aufschrift „Frieden mit Russland“ und zeitweise ein schwarzes „Z“ auf der Fahrerseite aufwies. Durch das Anbringen des Buchstabens habe die Angeklagte ihre Befürwortung des russischen Angriffs auf die Ukraine zum Ausdruck gebracht.</p>
<p>Die Angeklagte hat mit ihrer Revision Verfahrensrügen erhoben und rügt darüber hinaus die Verletzung materiellen Rechts. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist der Revision entgegengetreten und erstrebt ihre Verwerfung als unbegründet.</p>
<p>Die Revisionshauptverhandlung vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg findet am Mittwoch, den 14.05.2025, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal 525 des Oberlandesgerichts Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg, statt.</p>
<p><strong>Vorinstanzen:</strong></p>
<p>Landgericht Halle (Saale) – Urteil vom 2. August 2025 – 8c NBs 124/23</p>
<p>Amtsgericht Halle (Saale) – Urteil vom 13. Juli 2023 – 360 Ds 418 Js 10527/20</p>
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