Rechtlicher Rat auch bei geringem Einkommen
27.01.2000, Magdeburg – 3
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 3/00
Magdeburg, den 27. Januar 2000
Anwaltliche Beratungsstellen bei den Amtsgerichten
Rechtlicher Rat auch bei geringem Einkommen
Magdeburg. (MJ) Manchmal geht es nicht ohne rechtlichen Rat: Der Vermieter fordert mehr Miete, der Arbeitgeber verlangt einen Aufhebungsvertrag, der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zahlen nicht. Guter Rat ist da teuer , denken viele Bürgerinnen und Bürger und reagieren verzweifelt. Denn vielen von ihnen ist nicht bewusst, dass sie sich trotz geringen Einkommens anwaltlichen Rat einholen können. Die Beratungshilfe, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ermöglicht jedoch auch ihnen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens einen anwaltlichen Rat und hilft so häufig, einen Prozess zu vermeiden. "Recht darf kein Luxus sein. Die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger scheitern ", so Justizministerin Karin Schubert (SPD). "Darum wird die Beratungshilfe in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltsvereinen Sachsen-Anhalts derzeit in 13 Amtsgerichten durchgeführt."
Die Beratungshilfe erfolgt entweder in den jeweiligen Amtsgerichten oder in den Kanzleiräumen eines niedergelassenen Anwalts. In den Amtsgerichten findet die Beratung zu festen Sprechzeiten statt, die der anstehenden Tabelle zu entnehmen sind.
Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger zahlen für die anwaltliche Tätigkeit maximal 20 Mark, die übrigen Kosten trägt die Landeskasse.
Maßgeblich dafür, ob Beratungshilfe erteilt werden kann, sind die Einkommensverhältnisse des Rechtsuchenden: Wenn von dem monatlichen Einkommen nach Abzug der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge, der Kaltmiete und Heizungskosten, notwendiger Versicherungskosten sowie besonderer Belastungen und der nachfolgend angegebenen Freibeträge ein Betrag von nicht mehr als 30 Mark übrig bleibt, besteht ein Anspruch auf die Beratungshilfe.
Die Freibeträge betragen seit 6. Juni 1999 für den Antragsteller 672 Mark, für den Ehegatten ebenfalls 672 Mark (jedoch abzüglich dessen eigenem Einkommen; über 672 Mark hinausgehende Einkünfte bleiben unberücksichtigt) und für jedes unterhaltsberechtigte Kind jeweils 473 Mark.
Zur Verdeutlichung eine Beispielrechnung:
Ein verheirateter alleinverdienender Arbeitnehmer mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern mit einer Mietbelastung von 900 Mark erhält Beratungshilfe, wenn er nicht mehr als ca. 3.200 Mark verdient. Bei einem Alleinverdienenden mit Wohnkosten von ca. 600 Mark läge die Einkommensgrenze bei etwa 1.300 Mark.
Beratungshilfe wird in Form von anwaltlicher Rechtsberatung und Vertretung (z.B. Fertigung von Schreiben, Führen von Telefonaten) gewährt in Angelegenheiten des
Zivilrechts (z. B. Mietrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Verkehrsunfallrecht),
Arbeitsrechts,
Verwaltungsrechts (z. B. Ausländerrecht, Abgabenrecht),
Verfassungsrechts und
Sozialrechts ( z. B. Krankenversicherungsrecht, Rentenrecht).
In Angelegenheiten des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts wird von Gesetzes wegen nur Beratung gewährt, eine Vertretung wird nicht geleistet.
Der Antrag auf Beratungshilfe kann bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dies ist auch nachträglich möglich, wenn sich der Rechtsuchende bereits an einen Anwalt gewandt hat.
Sprechzeiten der anwaltlichen Beratungsstellen in den Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt:
Amtsgericht
Wochentag
Uhrzeit
Amtsgericht Aschersleben
Theodor-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben
dienstags
13.00 - 15.00 Uhr
Amtsgericht Bitterfeld
Lindenstr. 9, 06749 Bitterfeld
dienstags
16.00 - 18.00 Uhr
Amtsgericht Eisleben
Friedensstr. 40, 06295 Eisleben
donnerstags
17.00 - 19.00 Uhr
Amtsgericht Halle-Saalkreis
Justizzentrum Thüringer Str. 16, 06112 Halle
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Merseburg
Kloster 4, 06217 Merseburg
1., 3.und ggf. 5. Dienstag im Monat
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Nebra
Promenade 10, 06642 Nebra
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Osterburg
Düsedauer Str. 4, 39606 Osterburg
2. und 4. Dienstag im Monat
16.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Salzwedel
Burgstr. 68, 29410 Salzwedel
dienstags
15.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Wanzleben
Ritterstr. 3, 39164 Wanzleben
dienstags
14.00 -16.00 Uhr
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8, 38855 Wernigerode
1. Donnerstag im Monat
14.00 - 16.00 Uhr
Amtsgericht Wittenberg
Dessauer Str. 291, 06886 Wittenberg
montags
14.00 - 17.00 Uhr
Amtsgericht Zeitz
Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
jeden 2. Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr
Amtsgericht Zerbst
Schlossfreiheit 10, 39261 Zerbst
1. Montag im Monat
15.00 - 17.00 Uhr
Zu Ihrer Information: Die Amtsgerichte des Landes Sachsen-Anhalt haben 1998 in 23.286 Fällen Beratungshilfe erteilt. Für die Arbeit der Anwälte zahlte die Justiz des Landes in dem genannten Zeitraum 1,69 Millionen Mark. Damit hat sich die Zahl der Fälle, in denen das Land Sachsen-Anhalt die Kosten für die Bürger übernommen hat, weiter erhöht. Zum Vergleich: 1996 haben die Amtsgerichte des Landes in 15.241 Fällen Beratungshilfe erteilt, die Kosten lagen damals bei rund 1,03 Millionen Mark.
Ein weiteres Instrument, rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen zu helfen, ist die Prozesskostenhilfe. Sie ist ¿ unter bestimmten Maßstäben ¿ für jedes Verfahren vor einem Gericht des Landes Sachsen-Anhalt möglich. 1998 ist der Haushalt des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt mit rund 26,43 Millionen Mark für die Vergütung beigeordneter oder zum Verteidiger bestellter Rechtsanwälte belastet worden.
Ausführliche Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt ein Faltblatt des Ministeriums der Justiz, das kostenlos an allen Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt erhältlich ist.
Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:
Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 4134
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Wilhelm-Höpfner-Ring 6
39116 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4134
Fax: (0391) 567-4225
Mail: presse@mj.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de






