Verkauf der Salzlandkliniken
Vertrag mit AMEOS kurz vor dem Abschluss
18.01.2012, Magdeburg – 4
- Ministerium für Inneres und Sport
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Bei dem
Verkauf der Salzlandkliniken handelt es sich um einen rechtlich komplizierten
Vorgang, der bisher einmalig in Sachsen-Anhalt ist und somit einen
Präzedenzfall darstellt. Als Beihilfe (Subvention) gelten vereinfachend
öffentliche Zuwendungen, die dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil
verschaffen. Beispiele sind zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften,
Garantien oder Beteiligungen. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur mit dem gemeinsamen
Markt vereinbar, soweit sie sich nicht negativ auf den innergemeinschaftlichen
Wettbewerb auswirken.
?Wir gehen
nach jetziger Sachlage davon aus, dass es sich bei dem geplanten Verkauf um
keine Beihilfe handelt?, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach.
?Eine endgültige Entscheidung in der Frage fällt in der kommenden Woche?, sagte
Wirtschaftsstaatssekretär Michael Richter. ?Das Wirtschaftsministerium?, so
Richter weiter, ?wird seine endgültige Beurteilung in der Frage dann der
Kommunalaufsicht mitteilen.? Wenn die Prüfung zu keinem anderen Ergebnis kommt,
entfiele ein Notifzierungsverfahren. Einem Verkauf der Salzlandkliniken dürfte
danach nichts mehr im Wege stehen.
Innenstaatssekretär
Prof. Dr. Ulf Gundlach, Wirtschaftsstaatssekretär Michael Richter und der
Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye sowie weitere Mitarbeiter
hatten sich zur Beratung des Falles Salzlandkliniken heute im Innenministerium
getroffen. Erforderlich war eine ressortübergreifende Beratung. Zu klären war
die EU-rechtliche Zulässigkeit des Verkaufs der Salzlandkliniken an die
AMEOS-Gruppe und auch die Frage, ob das Angebot der AMEOS-Gruppe gegen
Beihilfegrundsätze verstoßen könnte.
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






