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Auszahlung der Zuweisung an das SV Altlas-tensanierung und der Zuschüsse an Gemeinden aufgrund von freiwilligen Zusammenschlüssen

17.01.2012, Magdeburg – 20

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

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Mit dem Nachtragshaushalt 2011 wurden die Voraussetzungen

dafür geschaffen, zur Bekämpfung der Folgen der Durchnässung im Sondervermögen Altlastensanierung 30 Mio. ? zur Verfügung zu stellen und

die noch ausstehende Unterstützung für

Kommunen, die sich im Zuge der freiwilligen Phase der Gebietsreform zu größeren

Einheiten zusammengeschlossen haben, zu gewähren. Die Kommunalzuweisungen

belaufen sich auf insgesamt etwa 25 Mio.

?.

 

 

 

Die Zuweisung an das

Sondervermögen Altlastensanierung und die Zuweisungen für die Kommunen wurden

Anfang dieses Jahres ausgezahlt.

 

 

 

Die Zahlungen werden allerdings entgegen der ursprünglichen

Planung nicht dem Haushaltsjahr 2011, sondern dem aktuellen Haushaltsjahr 2012

zugerechnet. Haushaltsrechtlich ist das im Wege der Bildung und Übertragung von

Ausgaberesten zulässig. Diese geänderte haushalterische Umsetzung hat weder für

die Zahlungsempfänger Auswirkungen noch werden in Bezug auf die Durchnässungsproblematik

Maßnahmen in ihrer Umsetzung verzögert.

 

 

 

Der Grund für diese

Verfahrensweise liegt in einer unerwartenden und durch das Land auch nicht

steuerbaren Verzögerung bei der Erstattungszahlung der EU in der Größenordnung

von rd. 100 Mio. ?.

 

 

 

Entgegen der ursprünglichen Prognose konnte eine Abschlusszahlung

der EU aus der zurückliegenden Förderperiode 2000 bis 2006 für den EFRE und den

ESF nicht im Jahr 2011 vereinnahmt werden. Die Abschlusszahlung der EU wird nun

in diesem Jahr erwartet.

 

 

 

Sachsen-Anhalt erhält als hochverschuldetes Land Konsolidierungshilfen

des Bundes. Die Hilfe kann aber nur gewährt werden, wenn das Land das noch

vorhandene strukturelle Defizit abbaut. Aufgrund der hohen Steuermehreinnahmen

im Haushaltsvollzug ist das zulässige Defizit deutlich gesunken. Außerdem

werden wie oben beschrieben eingeplante EU-Einnahmen verzögert eingehen, so

dass auch Ausgaben verschoben werden mussten. Ohne Verlagerung der Ausgaben für

die Kommunalzuweisungen und das Sondervermögen in das Jahr 2012 wäre die

zulässige Obergrenze für das Defizit überschritten worden. In der Folge hätte

das Land die Unterstützung des Bundes verloren und einen finanziellen Schaden

erlitten. 

 

 

 

Mit den nun

getroffenen Entscheidungen wurde dem Willen des Gesetzgebers zur Unterstützung

der Kommunen und zur Bekämpfung der Durchnässungsproblematik entsprochen und

zugleich aus der Einnahmeverzögerung die notwendige haushaltswirtschaftliche

Konsequenz gezogen.

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

Nichtinvestive Zuweisungen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.Nr.

 

 

Landkreis

 

 

Antragstellende Kommune

 

 

Bewilligungsbetrag

 

 

 

 

1

 

 

BLK

 

 

Droyßig

 

 

338.064

 

 

 

 

2

 

 

BLK

 

 

Gutenborn

 

 

93.738

 

 

 

 

3

 

 

STD

 

 

Kamern

 

 

 

22.990

 

 

 

 

4

 

 

STD

 

 

Osterburg

 

 

1.356.412

 

 

 

 

5

 

 

Harz

 

 

Ballenstedt

 

 

 

503.909

 

 

 

 

6

 

 

STD

 

 

VerbG Seehausen

 

 

 

189.885

 

 

 

 

7

 

 

SLK

 

 

Bernburg

 

 

 

2.211.147

 

 

 

 

8

 

 

BLK

 

 

Naumburg

 

 

 

1.361.105

 

 

 

 

9

 

 

Harz

 

 

Halberstadt

 

 

 

262.955

 

 

 

 

10

 

 

Harz

 

 

Nordharz

 

 

 

1.254.250

 

 

 

 

11

 

 

ABI

 

 

Muldestausee

 

 

 

962.145

 

 

 

 

12

 

 

BLK

 

 

Meineweh

 

 

 

474.458

 

 

 

 

13

 

 

Harz

 

 

Osterwieck

 

 

 

6.230.781

 

 

 

 

14

 

 

BLK

 

 

Finneland

 

 

 

51.799

 

 

 

 

15

 

 

BLK

 

 

Bad Bibra

 

 

 

79.116

 

 

 

 

16

 

 

BLK

 

 

Kaiserpfalz

 

 

 

1.310.582

 

 

 

 

17

 

 

BLK

 

 

Lanitz-Hassel-Tal

 

 

 

85.011

 

 

 

 

18

 

 

WB

 

 

Bad Schmiedeberg

 

 

 

9.488.447

 

 

 

 

19

 

 

BLK

 

 

Zeitz

 

 

402.760

 

 

 

 

20

 

 

BLK

 

 

Mertendorf

 

 

 

139.870

 

 

 

 

21

 

 

MSH

 

 

Seegebiet Mansfelder Land

 

 

171.488

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

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