Auszahlung der Zuweisung an das SV Altlas-tensanierung und der Zuschüsse an Gemeinden aufgrund von freiwilligen Zusammenschlüssen
17.01.2012, Magdeburg – 20
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
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Mit dem Nachtragshaushalt 2011 wurden die Voraussetzungen
dafür geschaffen, zur Bekämpfung der Folgen der Durchnässung im Sondervermögen Altlastensanierung 30 Mio. ? zur Verfügung zu stellen und
die noch ausstehende Unterstützung für
Kommunen, die sich im Zuge der freiwilligen Phase der Gebietsreform zu größeren
Einheiten zusammengeschlossen haben, zu gewähren. Die Kommunalzuweisungen
belaufen sich auf insgesamt etwa 25 Mio.
?.
Die Zuweisung an das
Sondervermögen Altlastensanierung und die Zuweisungen für die Kommunen wurden
Anfang dieses Jahres ausgezahlt.
Die Zahlungen werden allerdings entgegen der ursprünglichen
Planung nicht dem Haushaltsjahr 2011, sondern dem aktuellen Haushaltsjahr 2012
zugerechnet. Haushaltsrechtlich ist das im Wege der Bildung und Übertragung von
Ausgaberesten zulässig. Diese geänderte haushalterische Umsetzung hat weder für
die Zahlungsempfänger Auswirkungen noch werden in Bezug auf die Durchnässungsproblematik
Maßnahmen in ihrer Umsetzung verzögert.
Der Grund für diese
Verfahrensweise liegt in einer unerwartenden und durch das Land auch nicht
steuerbaren Verzögerung bei der Erstattungszahlung der EU in der Größenordnung
von rd. 100 Mio. ?.
Entgegen der ursprünglichen Prognose konnte eine Abschlusszahlung
der EU aus der zurückliegenden Förderperiode 2000 bis 2006 für den EFRE und den
ESF nicht im Jahr 2011 vereinnahmt werden. Die Abschlusszahlung der EU wird nun
in diesem Jahr erwartet.
Sachsen-Anhalt erhält als hochverschuldetes Land Konsolidierungshilfen
des Bundes. Die Hilfe kann aber nur gewährt werden, wenn das Land das noch
vorhandene strukturelle Defizit abbaut. Aufgrund der hohen Steuermehreinnahmen
im Haushaltsvollzug ist das zulässige Defizit deutlich gesunken. Außerdem
werden wie oben beschrieben eingeplante EU-Einnahmen verzögert eingehen, so
dass auch Ausgaben verschoben werden mussten. Ohne Verlagerung der Ausgaben für
die Kommunalzuweisungen und das Sondervermögen in das Jahr 2012 wäre die
zulässige Obergrenze für das Defizit überschritten worden. In der Folge hätte
das Land die Unterstützung des Bundes verloren und einen finanziellen Schaden
erlitten.
Mit den nun
getroffenen Entscheidungen wurde dem Willen des Gesetzgebers zur Unterstützung
der Kommunen und zur Bekämpfung der Durchnässungsproblematik entsprochen und
zugleich aus der Einnahmeverzögerung die notwendige haushaltswirtschaftliche
Konsequenz gezogen.
Anlage
Nichtinvestive Zuweisungen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform
Lfd.Nr.
Landkreis
Antragstellende Kommune
Bewilligungsbetrag
1
BLK
Droyßig
338.064
2
BLK
Gutenborn
93.738
3
STD
Kamern
22.990
4
STD
Osterburg
1.356.412
5
Harz
Ballenstedt
503.909
6
STD
VerbG Seehausen
189.885
7
SLK
Bernburg
2.211.147
8
BLK
Naumburg
1.361.105
9
Harz
Halberstadt
262.955
10
Harz
Nordharz
1.254.250
11
ABI
Muldestausee
962.145
12
BLK
Meineweh
474.458
13
Harz
Osterwieck
6.230.781
14
BLK
Finneland
51.799
15
BLK
Bad Bibra
79.116
16
BLK
Kaiserpfalz
1.310.582
17
BLK
Lanitz-Hassel-Tal
85.011
18
WB
Bad Schmiedeberg
9.488.447
19
BLK
Zeitz
402.760
20
BLK
Mertendorf
139.870
21
MSH
Seegebiet Mansfelder Land
171.488
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