Geänderte GRW-Landesregelungen
Wolff: Bei Investitionsförderung rücken Forschung und Entwicklung sowie Sozialstandards in den Vordergrund
10.01.2012, Magdeburg – 11
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Vor dem Hintergrund geringer
werdender Fördermittel von Bund und EU wird die Investitionsförderung in
Sachsen-Anhalt stärker auf forschungs- und wertschöpfungsorientierte Unternehmen
konzentriert. Auch die Einhaltung von Sozial- und tariflichen Standards soll
künftig eine größere Rolle spielen. Das sagte Wirtschafts- und
Wissenschaftsministerin Prof. Birgitta Wolff während der heutigen
Kabinettssitzung, auf der sie die geplanten Änderungen der Landesregelungen zur
Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)
vorstellte. Sie sollen ab 1. Februar 2012 gelten.
?Mit der
Neujustierung der Förderrichtlinie rücken wir qualitative Kriterien noch mehr in
den Vordergrund. So wird sich die Förderhöhe künftig noch stärker nicht nur an
der Frage ausrichten, wie viele Arbeitsplätze ein Unternehmen schafft, sondern
auch daran, wie hochwertig und dauerhaft diese Arbeitsplätze sind und wie stark
sie zur Entwicklung einer Innovationswirtschaft beitragen?, betonte Wolff.
?Zudem tragen wir mit der Überarbeitung der Tatsache Rechnung, dass die
großzügige Vergabe von Fördermitteln durch Bund und EU auf absehbare Zeit
reduziert werden wird.? Zuvor seien Kammern und Verbände gehört und
Änderungsvorschläge mit ihnen diskutiert worden.
Die Höhe der Investitionsförderung
wird sich künftig aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und
Standort des Unternehmens zwischen 5 und 35 Prozent) und möglichen Zuschlägen
von bis zu 15 Prozentpunkten zusammensetzen. Die Obergrenze für eine mögliche
Förderung wird damit wie bisher zwischen 20 und 50 Prozent liegen. Zuschläge
gibt es unter anderem für die Bindung an einen Tarifvertrag im Sinne des
Tarifvertragsgesetzes (5 Prozentpunkte), die Errichtung des Hauptsitzes in
Sachsen-Anhalt (5), die Verpflichtung zur Übernahme von mindestens der Hälfte
der Auszubildenden (5), die Erbringung von Forschungs- und
Entwicklungsleistungen (3), die Realisierung freiwilliger Umweltschutzmaßnahmen
(3), die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze (2) sowie für Kooperationen mit
heimischen Hochschulen (2).
Die wichtigsten Neuregelungen im
Einzelnen:
Eine
Förderung erfolgt nur bei unmittelbarem Arbeitsplatzaufwuchs, eine Förderung
ausschließlich zur Sicherung von
Arbeitsplätzen erfolgt nicht mehr
Nicht
berücksichtigt werden neu geschaffene Arbeitsplätze, die durch Leiharbeiter,
Mitarbeiter mit Werkverträgen oder geringfügig Beschäftigte besetzt
werden.
Betriebsstätten mit mehr als 20
Prozent Leiharbeitern an der Gesamtbelegschaft werden von der Förderung gänzlich
ausgeschlossen.
Die Bereiche
Bioethanol, sonstige Ersatzkraftstoffe, Brennstoffe, Recycling,
Druckereierzeugnisse, Baustoffproduktion und Großhandel werden zusätzlich zur
bereits geltenden Ausschlussliste von der Förderung
ausgeschlossen.
Der
Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt
60 Prozent (bei gewerblichen Vorhaben in Ausnahmefällen bei besonderem
Landesinteresse bis zu 80 Prozent).
Der maximale
Zuschuss je Förderfall beträgt 10 Millionen Euro (bislang 40 Millionen
Euro).
Das
Investitionsvolumen muss mindestens 70.000 Euro betragen.
Lohnkostenbezogene Förderung (etwa
im Dienstleistungssektor) wird es erst ab einem Brutto-Jahreslohn von mindestens
36.000 Euro geben (bislang 25.000 Euro).
In der so genannten
Phasing-Out-Region (Stadt Halle, Burgenlandkreis, Landkreis Mansfeld-Südharz und
Saalekreis) beträgt der Basisfördersatz 25 Prozent (kleine Unternehmen), 15
Prozent (mittlere Unternehmen) bzw. 5 Prozent (sonstige Betriebsstätten). Der
Süden des Landes zählt bereits seit Anfang 2010 zu den Phasing-Out-Regionen,
also zu denjenigen Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im
Förderungszeitraum 2000-2006 bei weniger als 75 Prozent des
EU-Gesamtdurchschnitts lag (einstige Ziel-1-Regionen) und auch weiterhin weniger als 75
Prozent des Durchschnitts der damaligen EU-Mitgliedstaaten beträgt, aber durch
die EU-Osterweiterung 2004 auf mehr als 75 Prozent des EU-Gesamtdurchschnitts
gestiegen ist. In den übrigen kreisfreien Städten und Landkreisen gilt ein um 10
Prozentpunkte höherer Basisfördersatz.
Hintergrund:
Seit 2000 wurden in Sachsen-Anhalt
insgesamt 4.211 Investitionsvorhaben mit rund 3,75 Milliarden Euro aus der GRW
gefördert (Gesamtinvestitionsvolumen: 15,62 Milliarden Euro). Darunter sind
3.574 Projekte der gewerblichen Wirtschaft (Förderung: ca. 2,62 Milliarden Euro;
Gesamtinvestitionsvolumen: gut 14,13 Milliarden Euro; knapp 182.000
Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert) und 637 Infrastrukturprojekte
(Förderung: ca. 1,13 Milliarden Euro; Gesamtinvestitionsvolumen: gut 1,49
Milliarden Euro). Die Investitionsförderung wird in Sachsen-Anhalt auch künftig
eine wichtige Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze einnehmen. Sachsen und
Thüringen haben ihre Förderbedingungen 2011 ebenfalls verschärft, in Brandenburg
werden die bestehenden Regelungen derzeit überarbeitet.
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