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Geänderte GRW-Landesregelungen
Wolff: Bei Investitionsförderung rücken Forschung und Entwicklung sowie Sozialstandards in den Vordergrund

10.01.2012, Magdeburg – 11

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Vor dem Hintergrund geringer

werdender Fördermittel von Bund und EU wird die Investitionsförderung in

Sachsen-Anhalt stärker auf forschungs- und wertschöpfungsorientierte Unternehmen

konzentriert. Auch die Einhaltung von Sozial- und tariflichen Standards soll

künftig eine größere Rolle spielen. Das sagte Wirtschafts- und

Wissenschaftsministerin Prof. Birgitta Wolff während der heutigen

Kabinettssitzung, auf der sie die geplanten Änderungen der Landesregelungen zur

Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)

vorstellte. Sie sollen ab 1. Februar 2012 gelten.

 

?Mit der

Neujustierung der Förderrichtlinie rücken wir qualitative Kriterien noch mehr in

den Vordergrund. So wird sich die Förderhöhe künftig noch stärker nicht nur an

der Frage ausrichten, wie viele Arbeitsplätze ein Unternehmen schafft, sondern

auch daran, wie hochwertig und dauerhaft diese Arbeitsplätze sind und wie stark

sie zur Entwicklung einer Innovationswirtschaft beitragen?, betonte Wolff.

?Zudem tragen wir mit der Überarbeitung der Tatsache Rechnung, dass die

großzügige Vergabe von Fördermitteln durch Bund und EU auf absehbare Zeit

reduziert werden wird.? Zuvor seien Kammern und Verbände gehört und

Änderungsvorschläge mit ihnen diskutiert worden.

 

Die Höhe der Investitionsförderung

wird sich künftig aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und

Standort des Unternehmens zwischen 5 und 35 Prozent) und möglichen Zuschlägen

von bis zu 15 Prozentpunkten zusammensetzen. Die Obergrenze für eine mögliche

Förderung wird damit wie bisher zwischen 20 und 50 Prozent liegen. Zuschläge

gibt es unter anderem für die Bindung an einen Tarifvertrag im Sinne des

Tarifvertragsgesetzes (5 Prozentpunkte), die Errichtung des Hauptsitzes in

Sachsen-Anhalt (5), die Verpflichtung zur Übernahme von mindestens der Hälfte

der Auszubildenden (5), die Erbringung von Forschungs- und

Entwicklungsleistungen (3), die Realisierung freiwilliger Umweltschutzmaßnahmen

(3), die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze (2) sowie für Kooperationen mit

heimischen Hochschulen (2).

 

Die wichtigsten Neuregelungen im

Einzelnen:

Eine

Förderung erfolgt nur bei unmittelbarem Arbeitsplatzaufwuchs, eine Förderung

ausschließlich zur Sicherung von

Arbeitsplätzen  erfolgt nicht mehr  

Nicht

berücksichtigt werden neu geschaffene Arbeitsplätze, die durch Leiharbeiter,

Mitarbeiter mit Werkverträgen oder geringfügig Beschäftigte besetzt

werden.

Betriebsstätten mit mehr als 20

Prozent Leiharbeitern an der Gesamtbelegschaft werden von der Förderung gänzlich

ausgeschlossen.

Die Bereiche

Bioethanol, sonstige Ersatzkraftstoffe, Brennstoffe, Recycling,

Druckereierzeugnisse, Baustoffproduktion und Großhandel werden zusätzlich zur

bereits geltenden Ausschlussliste von der Förderung

ausgeschlossen.

Der

Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt

60 Prozent (bei gewerblichen Vorhaben in Ausnahmefällen bei besonderem

Landesinteresse bis zu 80 Prozent).

Der maximale

Zuschuss je Förderfall beträgt 10 Millionen Euro (bislang 40 Millionen

Euro).

Das

Investitionsvolumen muss mindestens 70.000 Euro betragen.

Lohnkostenbezogene Förderung (etwa

im Dienstleistungssektor) wird es erst ab einem Brutto-Jahreslohn von mindestens

36.000 Euro geben (bislang 25.000 Euro).

 In der so genannten

Phasing-Out-Region (Stadt Halle, Burgenlandkreis, Landkreis Mansfeld-Südharz und

Saalekreis) beträgt der Basisfördersatz 25 Prozent (kleine Unternehmen), 15

Prozent (mittlere Unternehmen) bzw. 5 Prozent (sonstige Betriebsstätten). Der

Süden des Landes zählt bereits seit Anfang 2010 zu den Phasing-Out-Regionen,

also zu denjenigen Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im

Förderungszeitraum 2000-2006 bei weniger als 75 Prozent des

EU-Gesamt­durchschnitts lag (einstige Ziel-1-Regionen) und auch weiterhin weniger als 75

Prozent des Durchschnitts der damaligen EU-Mitgliedstaaten beträgt, aber durch

die EU-Osterweiterung 2004 auf mehr als 75 Prozent des EU-Gesamtdurchschnitts

gestiegen ist. In den übrigen kreisfreien Städten und Landkreisen gilt ein um 10

Prozentpunkte höherer Basisfördersatz.

 

Hintergrund:

Seit 2000 wurden in Sachsen-Anhalt

insgesamt 4.211 Investitionsvorhaben mit rund 3,75 Milliarden Euro aus der GRW

gefördert (Gesamtinvestitionsvolumen: 15,62 Milliarden Euro). Darunter sind

3.574 Projekte der gewerblichen Wirtschaft (Förderung: ca. 2,62 Milliarden Euro;

Gesamtinvestitionsvolumen: gut 14,13 Milliarden Euro; knapp 182.000

Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert) und 637 Infrastrukturprojekte

(Förderung: ca. 1,13 Milliarden Euro; Gesamtinvestitionsvolumen: gut 1,49

Milliarden Euro). Die Investitionsförderung wird in Sachsen-Anhalt  auch künftig

eine wichtige Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze einnehmen. Sachsen und

Thüringen haben ihre Förderbedingungen 2011 ebenfalls verschärft, in Brandenburg

werden die bestehenden Regelungen derzeit überarbeitet.

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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