Staatsminister Robra zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren
22.12.2011, Magdeburg – 702
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Nach zwei heute veröffentlichten
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem
Einkommen Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung der Rundfunkgebühren.
Dies gilt immer dann, wenn das Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Sätzen
liegt, dass sie nach der Zahlung der Rundfunkgebühr unter das Existenzminimum
fallen würden. Staatsminister Rainer Robra erklärte dazu: ?Mit dem zum Jahr 2013
in Kraft tretenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dem bereits
Rechnung getragen. Dort ist in §4, Abs. 6, eine solche Befreiung verbindlich
geregelt. Auch in dieser Hinsicht stellt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
eine echte Verbesserung dar.?
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