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Staatsminister Robra zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren

22.12.2011, Magdeburg – 702

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Nach zwei heute veröffentlichten

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem

Einkommen Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung der Rundfunkgebühren.

Dies gilt immer dann, wenn das Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Sätzen

liegt, dass sie nach der Zahlung der Rundfunkgebühr unter das Existenzminimum

fallen würden. Staatsminister Rainer Robra erklärte dazu: ?Mit dem zum Jahr 2013

in Kraft tretenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dem bereits

Rechnung getragen. Dort ist in §4, Abs. 6, eine solche Befreiung verbindlich

geregelt. Auch in dieser Hinsicht stellt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

eine echte Verbesserung dar.?

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