Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug
26.02.2012, Magdeburg – 11
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12
Magdeburg, den 26. Februar 2012
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug
Nach dem gewaltsamen Tod
eines 2 Monate alten Säulings wurde durch das zuständige Amtsgericht gegen den
34-jährigen Kindsvater Haftbefehl erlassen. Diese wurde jedoch unter Auflagen
außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige muss sich eine andere Wohnung nehmen und
regelmäßig bei der Polizei melden. (kü.)
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