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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug

26.02.2012, Magdeburg – 11

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Nord - Pressemitteilung Nr.: 011/12

 

 

 

Magdeburg, den 26. Februar 2012

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

Nach Tod eines Säuglings - Haftbefehl erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug

 

 

 

 

 

Nach dem gewaltsamen Tod

eines 2 Monate alten Säulings wurde durch das zuständige Amtsgericht gegen den

34-jährigen Kindsvater Haftbefehl erlassen. Diese wurde jedoch unter Auflagen

außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige muss sich eine andere Wohnung nehmen und

regelmäßig bei der Polizei melden. (kü.)

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

Pressestelle

Sternstraße 12

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 546-1422

Fax: (0391) 546-1822

Mail:

presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeiinspektion MagdeburgPressestelle

Sternstraße 12

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 546-1422

Fax: (0391) 546-1822

Mail:

presse.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de