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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Säugling verstirbt nach Gewalteinwirkung - Staatsanwaltschaft stellt Haftantrag
gegen den Kindsvater

26.02.2012, Magdeburg – 10

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 010/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Nord - Pressemitteilung Nr.: 010/12

 

 

 

Magdeburg, den 26. Februar 2012

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Magdeburg und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

Säugling verstirbt nach Gewalteinwirkung - Staatsanwaltschaft stellt Haftantrag

gegen den Kindsvater

 

 

 

 

 

Nach dem Tod eines 2-Monate alten Säuglings in Magdeburg hat die zuständige

Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 34-jährigen Vater des Mädchens

beantragt.

 

Der Mann hatte Samstagnacht gegen 01.45 Uhr das Rettungsamt verständigt,

weil er bei seiner Tochter Atemnot festgestellt habe. Die durch eintreffende

Rettungskräfte umgehend eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen blieben ohne

Erfolg, so dass der Säugling wenig später in einem Krankenhaus verstarb.

 

Aufgrund der Tatumstände und der widersprüchlichen Angaben des

34-Jährigen und der 25-jährigen Kindsmutter waren zunächst beide Elternteile

durch die Polizei vorläufig festgenommen worden. Zur Klärung der genauen

Todesursache erließ das zuständige Amtsgericht auf Antrag der

Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Obduktion der Leiche des Säuglings.

Diese ergab eine massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf.

 

In seiner weiteren Vernehmung räumte der Mann ein, körperlich auf den

Säugling eingewirkt zu haben. Als Motiv nannte der 34-jährige einen vorausgegangenen

Streit mit seiner Partnerin und die daraus resultierende Wut.

 

Gegen die 25-jährige Mutter besteht derzeit kein begründeter Tatverdacht.

Sie wurde daher nach erfolgter Vernehmung am gestrigen Abend wieder aus dem

Polizeigewahrsam entlassen.

 

Gegen den 34-Jährigen Kindsvater stellte die Staatsanwaltschaft wegen des

dringenden Tatverdachtes des Totschlages einen Antrag auf Erlass eines

Haftbefehls. Der Mann wird noch heute dem Haftrichter vorgeführt. (kü.)

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

Pressestelle

Sternstraße 12

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 546-1422

Fax: (0391) 546-1822

Mail:

presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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