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Verkehrsunfallgeschehen und
Kriminalitätslage

16.01.2012, Köthen – 12

  • Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

 

 

 

 

 

PRev. ABI - Pressemitteilung Nr.: 12/12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev. ABI - Pressemitteilung Nr.:

12/12

 

 

 

Köthen, den 15. Januar 2012

 

 

 

Verkehrsunfallgeschehen und

Kriminalitätslage

 

 

 

Verkehrsunfallgeschehen

 

Unter

Alkoholeinfluss Unfall verursacht

 

Am

13.01.2012, 19:05 Uhr, kam es in Muldenstein (Gemeinde Muldestausee),

Friedersdorfer Straße, zu einem Verkehrsunfall. Der 40-jährige Fahrer eines PKW

Opel befuhr die L 138 aus Richtung Friedersdorf kommend in Richtung

Muldenstein. Vor dem Haus Nr. 15 kam der Mann nach links von der Fahrbahn ab,

durchfuhr mehrere Zaunsfelder und kam schließlich auf einem Grundstück zum

Stehen. Der Gesamtschaden wird auf ca. 4200 Euro geschätzt. Während der

Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte beim Fahrer des PKW Alkoholgeruch in der

Atemluft fest. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von

1,73 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst sowie der

Führerschein sichergestellt. Weiterhin wurde eine Strafanzeige gegen den Fahrer

erstattet.

 

Am

15.01.2012, 02:40 Uhr, kam es in der Stadt Köthen, Lohmannstraße, Höhe

Krankenhauskreuzung, zu einem Verkehrsunfall. Der 29-jährige Fahrer eines PKW

Nissan Primera befuhr die Hallesche Straße mit der Absicht in die Edderitzer

Straße einzubiegen. Dabei missachtete er die Vorfahrt eines VW Touran nicht. Es

kam im Kreuzungsbereich zur Kollision beider Fahrzeuge. Die Schadenshöhe ist

derzeit nicht bekannt. Während der Unfallaufnahme wurde bei dem

Unfallverursacher Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der vor Ort

durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,43 Promille. Eine

Blutprobenentnahme wurde veranlasst und der Führerschein beschlagnahmt. Darüber

hinaus wurde gegen den Mann eine Strafanzeige erstattet.

 

Unter

Alkoholeinfluss gefahren

 

Noch

immer werden offensichtlich Unbelehrbare festgestellt, welche ein Fahrzeug bei

Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses führen.

 

Am

13.01.2012, 11:00 Uhr, befuhr in der Stadt Zörbig, OT Zörbig, ein 29-jähriger

Fahrer eines PKW Opel das Stadtgebiet. Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei

ihm Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der vor Ort durchgeführte

Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Eine Blutprobenentnahme

wurde veranlasst und der Führerschein sichergestellt.

 

Am

14.01.2012, 11:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Stadt Köthen, Paschlewer

Straße, einen PKW Ford Escort. Bei dessen 40-jährigem Fahrer wurde

Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der vor Ort durchgeführte

Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,25 Promille. Der angeordneten

Blutprobenentnahme versuchte sich der Beschuldigte durch Flucht und

Widerstandshandlungen zu entziehen. Schließlich wurde die Maßnahme zwangsweise

durchgesetzt. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

 

Am

15.01.2012, 05:15 Uhr, beobachteten Polizeibeamte in Köthen, OT Porst, wie die

Fahrerin eines PKW Opel eine Einbahnstraße in entgegen gesetzter Richtung

befuhr. Im Rahmen der nun folgenden Verkehrskontrolle wurde bei der 31-jährigen

Fahrerin Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der vor Ort durchgeführte

Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille. Eine Blutprobenentnahme

wurde veranlasst und ihr Führerschein sichergestellt.

 

Am

15.01.2012, 06:25 Uhr, beobachteten Polizeibeamte in Köthen, Geutzer Straße,

einen PKW Opel, welcher ohne eingeschalteter Beleuchtungseinrichtung fuhr. Im

Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle wurde bei dem 28-jährigen

Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der vor Ort

durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Eine

Blutprobenentnahme wurde veranlasst und der Führerschein sichergestellt.

 

In

allen vorgenannten Fällen wird gegen die betreffenden Fahrzeugführer wegen

Verstoßes gegen § 316 StGB strafrechtlich ermittelt. Die Polizei weist in

diesem Zusammenhang wiederholt und mit Nachdruck darauf hin, dass ab einem Wert

von 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht und das Führen eines

Fahrzeuges in diesem Zustand im öffentlichen Verkehr ausnahmslos strafrechtlich

verfolgt wird.

 

Bei

Verkehrsunfall schwer verletzt

 

Am

14.01.2012, 08:20 Uhr, ereignete sich auf der B 184, Höhe Heidekrug, ein

schwerer Verkehrsunfall. Der 23-jährige Fahrer eines PKW Renault Megan befuhr

die B 184 aus Richtung Dessau kommend in Richtung Bitterfeld-Wolfen. Vor der

Linkskurve am Heidekrug bremste er sein Fahrzeug ab und geriet dadurch auf

überfrorener Fahrbahn ins Schleudern. Der PKW drehte sich nach links, kam von

der Fahrbahn ab und prallte seitlich gegen eine Hauswand. Dadurch wurde der

Fahrer im PKW eingeklemmt und musste durch die herbeigerufene Feuerwehr aus dem

Wagen geborgen werden. Er wird in einem nahegelegenen Krankenhaus stationär

behandelt. Der vorläufige Schaden am PKW wird auf 2000 Euro geschätzt.

 

Verkehrsunfall

mit hohem Sachschaden

 

Am

14.01.2012, gegen 09:00 Uhr, ereignete sich in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT

Bitterfeld, Elektronstraße, ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen.

Der Fahrer eines PKW Seat befuhr die Elektronstraße aus Richtung Brehnaer

Straße kommend und fuhr an einem parkenden LKW vorbei. Beim Wiedereinordnen

wurde er von einer ihm entgegenkommenden 64-jährigen Opel-Fahrerin zu spät

erkannt. Sie kollidierte auf überfrorener Fahrbahn trotz eingeleiteter

Gefahrenbremsung mit dem Seat und schob diesen noch gegen den parkenden LKW.

Der Gesamtschaden wird auf ca. 11.000 Euro geschätzt.  

 

Die

Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer um verstärkte Aufmerksamkeit und den

zunehmend winterlichen Verkehrsverhältnissen angepasste Fahrweise. 

 

Reh

nach Verkehrsunfall von seinen Leiden erlöst

 

Am

13.01.2012, 19:45 Uhr, ereignete sich auf der K 1777 in der Stadt Zerbst, OT

Kerchau, ein Verkehrsunfall. Dabei stieß ein 27-jähriger Zerbster mit seinem

PKW VW Passat gegen die Fahrbahn überquerendes Reh. Das schwer verletzte Tier

wurde durch den Einsatz einer Polizeidienstwaffe von seinen Schmerzen erlöst.

Am PKW entstand ein geschätzter Schaden von ca. 200 Euro.

 

Drei

mal unerlaubt vom Unfallort entfernt

 

Gleich

dreimal entfernten sich im Berichtszeitraum Unfallbeteiligte unerlaubt vom

Unfallort.

 

Am

12.01.2012, 18:10 Uhr, wurde ein auf dem Parkplatz Dessauer Straße 50 in Bitterfeld-Wolfen,

OT Bobbau, geparkter PKW BWM von einem anderen PKW gerammt und beschädigt. Ohne

anzuhalten, setzte der Verursacher seine Fahrt fort. Durch Zeugen konnte das amtliche

Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges erkannt und der Polizei mitgeteilt

werden. Der Schaden wird auf ca. 500 Euro geschätzt.

 

Am

13.01.2012, 13:30 Uhr, parkte der 23-jähriger Fahrer eines PKW Hyundai seinen

PKW in Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Bismarckstraße, ab. Durch ein anderes

bislang unbekanntes Fahrzeug wurde der Hyundai gerammt und beschädigt. Die

Schadenshöhe ist derzeit nicht bekannt. Das Verursacherfahrzeug entfernte sich

unerlaubt vom Unfallort.

 

In

der Zeit vom 13.01.2012, 18:30 Uhr - 14.01.2012, 04:20 Uhr, parkte eine

47-jährige Frau in der Gemeinde Muldestausee, OT Burgkemmnitz, vor einem Haus

in der Mittelstraße, ihren PKW Volvo ab. Ein unbekannter Fahrzeugführer

kollidierte beim Vorbeifahren mit dem Außenspiegel des PKW, beschädigte diesen

und fuhr ohne anzuhalten weiter. Der Schaden am Volvo wird auf ca. 300 Euro geschätzt.

 

In

allen vorgenannten Fällen ermittelt die Kriminalpolizei wegen Verletzung des §

142 StGB. In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass jeder

Unfallbeteiligte grundsätzlich verpflichtet ist, anzuhalten und alle erforderlichen

Maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen. Im Zweifel sollte sich der betroffene

Fahrzeugführer bezüglich seiner möglichen Unfallbeteiligung vergewissern.

 

Kriminalitätslage

 

Brand

eines Wohnhauses

 

Am

13.01.2012, gegen 16:33 Uhr, kam es in der Stadt Südliches Anhalt, OT Diesdorf,

zu einem Dachstuhlbrand an einem Wohnhaus. Bislang gibt es keine Hinweise auf

eine strafbare Handlung. Zur Brandbekämpfung gelangten die FFW Quellendorf,

Köthen, Fraßdorf und Hinsdorf. Menschen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden.

Der Sachschaden wird auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

 

Diebstahl

eines PKW

 

Wie

gewissenlos müssen Menschen sein, die einem Behinderten sein Fahrzeug stehlen?

 

In

der Zeit vom 13.01.2012, 15:00 Uhr ? 14.01.2012, 13:00 Uhr, entwendeten bislang

unbekannte Täter in Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Wittener Straße 15, einen vor

dem Haus abgestellten PKW VW Golf IV, Farbe: blau. Das Besondere an diesem PKW

ist seine Sonderausstattung für behinderte Fahrer wie z.B. Lenkradknauf. Der

Schaden wird auf ca. 7.000 Euro geschätzt. Wer kann Angaben zum Verbleib des

gestohlenen PKW machen? Zweckdienliche Hinweise erbittet die Polizei

Bitterfeld-Wolfen oder jede andere Polizeidienststelle.

 

 

 

Impressum:

 

Polizeirevier

Anhalt-Bitterfeld

Pressestelle

Friedrich-Ebert-Strasse 39

06366 Köthen

Tel: (03496) 426-0

Fax: (03496) 426-210

Mail:

praevention.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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