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Denkmalgeschütztes Faber-Haus in
Magdeburg darf nicht abgerissen werden

22.12.2011, Halle (Saale) – 153

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 153/11

 

 

 

Halle (saale), den 22. Dezember

2011

 

 

 

Denkmalgeschütztes Faber-Haus in

Magdeburg darf nicht abgerissen werden

 

 

 

Das unter

Denkmalschutz stehende Faber-Haus in Magdeburg darf nicht abgerissen werden. Das

Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde hatte eine

denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des Hauses versagt. Dagegen hatte der

Eigentümer des Gebäudes geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Klage mit

seiner Entscheidung vom 15.12.2011 abgewiesen.

 

 

 

Der

Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes in Magdeburg, Bahnhofstr. 17, hatte

bereits im Jahr 2003 den Abriss des Faber-Hauses mit der Begründung beantragt,

die unveränderte Erhaltung sei wirtschaftlich unzumutbar.

 

Nach einer

umfangreichen Prüfung, bei der mehrere Gutachten eingeholt wurden, lehnte das

Landesverwaltungsamt 2004 eine Abrissgenehmigung für das Hochhaus ab.

Allerdings wurde damals der Abriss von ebenfalls denkmalgeschützten Anbauten

bzw. Nebengebäuden gestattet.

 

 

 

Eine

Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Versagung der

Abrissgenehmigung hatte keinen Erfolg; der Eigentümer ging daraufhin in

Berufung. Nun hat auch das OVG diese Entscheidung bestätigt, so dass von einer

Erhaltungspflicht für das Kulturdenkmal auszugehen ist.

 

 

 

Das 13-

geschossige Turmhochhaus von 45 Meter Höhe  wurde in den Jahren 1930 bis 1932

nach Plänen des Architekten Paul Schaeffer- Heyrothsberge unter Mitwirkung des

Ingenieurs Gerhard Mensch für die Magdeburger Verleger- und Druckerfamilie

Faber errichtet.

 

Es gehört

aufgrund seiner besonderen architekturgeschichtlichen, stadtbaugeschichtlichen sowie

städtebaulichen und industriebaulichen Sicht zu den bedeutendsten Bauwerken der

klassischen Moderne in Sachen-Anhalt. Das Faber- Haus zu Magdeburg, der Stadt

des neuen Bauwillens in den 1920er Jahren, zählt zu einer Gruppe von

Hochhausbauten wie beispielsweise das Europa- und Krochturmhaus in Leipzig oder

der Tagblatt-Turm in Stuttgart, die an amerikanischen Vorbildern orientiert von

Zeitungsverlagen und Versicherungen gegen Ende der 1920er Jahre errichtet

wurden. Für den Typus eines Verlagshauses in Stahlskelettbauweise steht es in

Sachsen-Anhalt singulär.

 

 

 

Das

Hochhaus (Wolkenkratzer) hat nicht nur eine besondere städtebauliche Wirkung

für die Silhouette und das Stadtbild Magdeburgs, sondern auch eine wirtschaftsgeschichtliche

Bedeutung, die von den Zeiten der Weimarer Republik über die Nachkriegszeit in

der DDR bis zur Entwicklung einer freien Presse nach der ?Wende? reicht. Unterstrichen

wird die besondere Bedeutung des Hochhauses auch durch die ausführliche

Würdigung als Kunst- und Architekturdenkmal im Dehio-Handbuch der Deutschen

Kunstdenkmäler.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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