Denkmalgeschütztes Faber-Haus in
Magdeburg darf nicht abgerissen werden
22.12.2011, Halle (Saale) – 153
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 153/11
Halle (saale), den 22. Dezember
2011
Denkmalgeschütztes Faber-Haus in
Magdeburg darf nicht abgerissen werden
Das unter
Denkmalschutz stehende Faber-Haus in Magdeburg darf nicht abgerissen werden. Das
Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde hatte eine
denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des Hauses versagt. Dagegen hatte der
Eigentümer des Gebäudes geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Klage mit
seiner Entscheidung vom 15.12.2011 abgewiesen.
Der
Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes in Magdeburg, Bahnhofstr. 17, hatte
bereits im Jahr 2003 den Abriss des Faber-Hauses mit der Begründung beantragt,
die unveränderte Erhaltung sei wirtschaftlich unzumutbar.
Nach einer
umfangreichen Prüfung, bei der mehrere Gutachten eingeholt wurden, lehnte das
Landesverwaltungsamt 2004 eine Abrissgenehmigung für das Hochhaus ab.
Allerdings wurde damals der Abriss von ebenfalls denkmalgeschützten Anbauten
bzw. Nebengebäuden gestattet.
Eine
Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Versagung der
Abrissgenehmigung hatte keinen Erfolg; der Eigentümer ging daraufhin in
Berufung. Nun hat auch das OVG diese Entscheidung bestätigt, so dass von einer
Erhaltungspflicht für das Kulturdenkmal auszugehen ist.
Das 13-
geschossige Turmhochhaus von 45 Meter Höhe wurde in den Jahren 1930 bis 1932
nach Plänen des Architekten Paul Schaeffer- Heyrothsberge unter Mitwirkung des
Ingenieurs Gerhard Mensch für die Magdeburger Verleger- und Druckerfamilie
Faber errichtet.
Es gehört
aufgrund seiner besonderen architekturgeschichtlichen, stadtbaugeschichtlichen sowie
städtebaulichen und industriebaulichen Sicht zu den bedeutendsten Bauwerken der
klassischen Moderne in Sachen-Anhalt. Das Faber- Haus zu Magdeburg, der Stadt
des neuen Bauwillens in den 1920er Jahren, zählt zu einer Gruppe von
Hochhausbauten wie beispielsweise das Europa- und Krochturmhaus in Leipzig oder
der Tagblatt-Turm in Stuttgart, die an amerikanischen Vorbildern orientiert von
Zeitungsverlagen und Versicherungen gegen Ende der 1920er Jahre errichtet
wurden. Für den Typus eines Verlagshauses in Stahlskelettbauweise steht es in
Sachsen-Anhalt singulär.
Das
Hochhaus (Wolkenkratzer) hat nicht nur eine besondere städtebauliche Wirkung
für die Silhouette und das Stadtbild Magdeburgs, sondern auch eine wirtschaftsgeschichtliche
Bedeutung, die von den Zeiten der Weimarer Republik über die Nachkriegszeit in
der DDR bis zur Entwicklung einer freien Presse nach der ?Wende? reicht. Unterstrichen
wird die besondere Bedeutung des Hochhauses auch durch die ausführliche
Würdigung als Kunst- und Architekturdenkmal im Dehio-Handbuch der Deutschen
Kunstdenkmäler.
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