Erfolg für Sachsen-Anhalt im
Vermittlungsausschuss: Kompromiss zur Arbeitsmarktreform
23.11.2011, Magdeburg – 638
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 638/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 638/11
Magdeburg, den 23. November 2011
Erfolg für Sachsen-Anhalt im
Vermittlungsausschuss: Kompromiss zur Arbeitsmarktreform
Am gestrigen Abend hat der Vermittlungsausschuss
von Bundestag und Bundesrat eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt
erzielt.
Auf Initiative von Ministerpräsident Dr. Reiner
Haseloff hatte der Bundesrat am 14. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss
angerufen, um sowohl die finanziellen Belastungen für die Kommunen zu
vermindern als auch soziale Härten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
vermeiden. Haseloff: ?Der geplanten Kürzung der Förderdauer für ältere
Arbeitnehmer ab 50 Jahren konnten wir nicht zustimmen.?
Der Vermittlungsausschuss hat nun vorgeschlagen,
die ursprünglich vom Bundestag beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere
Arbeitnehmer von 36 auf 12 Monate vollständig zurückzunehmen. Weiter bleibt die
Förderung der Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten, die vorgesehene
Befristung wird gestrichen.
In einer Protokollerklärung sichert die
Bundesregierung zudem den Ländern zu, dass die Bundesagentur für Arbeit
flexiblere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit
Vermittlungsproblemen erarbeitet. Weiter sollen bei der umstrittenen
Neujustierung der Gründerzuschüsse die Auswirkungen evaluiert werden.
Ministerpräsident Haseloff hat seit der Anrufung
des Vermittlungsausschusses in vielen Gesprächen in enger Abstimmung mit der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales und dem Land Mecklenburg-Vorpommern
mit Erfolg für diesen Kompromiss geworben.
Hintergrund:
Bei dem Gesetz zur Verbesserung zur Eingliederung
am Arbeitsmarkt handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, bei dem
die Position der Länder im Gegensatz zum Zustimmungsgesetz weniger stark ist.
Der Einigungsvorschlag wird nun direkt dem
Deutschen Bundestag zugeleitet, der sich voraussichtlich heute oder morgen
damit befasst. Der Bundesrat könnte dann am Freitag, 25. November 2011, über
das geänderte Gesetz abstimmen.
Im Vermittlungsausschuss sind Bundestag und
Bundesrat gleichstark vertreten. Jedes Bundesland hat einen Sitz, die andere
Hälfte stellt der Bundestag, so dass der Ausschuss aus 32 Mitgliedern besteht
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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