Bericht zu Hochwassergefahren in
Sachsen-Anhalt: Hochwasserrisiko an 1865 Kilometer Gewässerstrecke
22.11.2011, Magdeburg – 632
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 632/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 636/11
Magdeburg, den 22. November 2011
Bericht zu Hochwassergefahren in
Sachsen-Anhalt: Hochwasserrisiko an 1865 Kilometer Gewässerstrecke
Entlang von 1865 Kilometer Gewässerstrecke besteht in
Sachsen-Anhalt potenzielles Hochwasserrisiko. Das ist das Ergebnis einer ersten
nun vorliegenden Bewertung des Hochwasserrisikos im Land. Der größte Teil ?
1794 Kilometer ? entfällt auf das Einzugsgebiet der Elbe, 71 Kilometer auf das
Einzugsgebiet der Weser. Insgesamt sind es 67 Gewässer, die unter dem Aspekt
des Hochwasserschutzes besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
Die Untersuchung ist die erste Stufe der Umsetzung
der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Land- und
Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, der den Bericht am Dienstag im
Kabinett vorstellte, sagte, diese nun vorliegende vorläufige Bewertung zeige,
dass es nach dem Elbhochwasser 2002 die richtige Entscheidung war, dem
Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt erstrangige Bedeutung beizumessen. ?Die Lage
Sachsen-Anhalts innerhalb des Elbe-Flusssystems ist sehr exponiert. Mit 302 km
und insgesamt 502 km Deichen befindet sich der längste Elbabschnitt
Deutschlands auf dem Territorium von Sachsen-Anhalt. Als wichtige
länderübergreifende hochwasserrelevante Zuflüsse sind Saale, Mulde, Havel und
Schwarze Elster zu nennen. Insofern hat das Land eine hohe Verantwortung bei
der Abstimmung der Maßnahmen mit dem Oberliger, dem Freistaat Sachsen, und den
Unterliegern Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.?
Aeikens weiter: ?Mit dieser Analyse liegt nun
erstmals eine einheitliche Bewertung für das gesamte Gewässernetz des Landes
vor. Das Risiko ist nicht abstrakt ermittelt worden, sondern anhand eines
Kriterienkatalogs. An erster Stelle steht die potentielle Gefährdung von
Menschen, gefolgt von der Bedrohung wirtschaftlicher Tätigkeit und von
Kulturgütern. Auch die Belange der Umwelt wurden in die Berechnungen mit
einbezogen.?
Teil eines umfassenden Managements von
Hochwasserrisiken ist auch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, um in
diesen Gebieten das bestehende Hochwasserschadenspotenzial nicht anwachsen zu
lassen. Zusätzlich sollen Hochwasserrückhalteräume erhalten und neu geschaffen
werden. Bisher wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt Überschwemmungsgebiete mit
einer Fläche von ca. 1414 km² ermittelt. Das entspricht rund 6,8 % der
Landesfläche. Davon sind etwa 50 % durch Verordnung oder per Gesetz
festgesetzt, die restlichen Flächen sind in Arbeitskarten erfasst und vorläufig
gesichert. Die Einschätzung des Gefährdungspotentials muss alle sechs Jahre
überarbeitet werden.
Der nun vorliegenden ersten Stufe der
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie folgt bis Ende 2013 die Erstellung von
Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten und bis Ende 2015 die
Erarbeitung entsprechender Management-Pläne einschließlich einer strategischen
Umweltprüfung.
Ziel der Richtlinie ist es, dass alle europäischen
Mitgliedsstaaten ein umfassendes Management von Hochwasserrisiken durchführen
und die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen innerhalb eines
Flusseinzugsgebietes entsprechend koordinieren. Diese Herangehensweise ist
nicht allein auf den Hochwasserschutz ausgerichtet, sondern bezieht sich ebenso
auf die Hochwasservorsorge.
Dabei werden neben dem Bau und der Instandhaltung
von Hochwasserschutzanlagen, der Schaffung und Erhaltung von Rückhalteräumen
auch die Eigenverantwortung der betroffenen Kommunen und Bürger thematisiert.
So sind eine hochwasserangepasste Bauweise ebenso wie das Nutzen möglicher
Versicherungsoptionen wichtige Elemente der Hochwasservorsorge, die zukünftig
stärkere Beachtung finden sollten.
Seit dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002
flossen in den Hochwasserschutz des Landes rund 470 Millionen Euro. Damit
konnten seit 2002 508 km Deiche sowie andere technische, dem Hochwasserschutz
dienende Anlagen saniert oder neu gebaut werden. Die im vergangenen Jahr
vorgelegte Hochwasserschutzkonzeption sieht vor, bis zum Jahr 2020 weitere 600
Millionen Euro für den Hochwasserschutz einzusetzen.
Der Bericht ist im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de
zu finden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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