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Bericht zu Hochwassergefahren in
Sachsen-Anhalt: Hochwasserrisiko an 1865 Kilometer Gewässerstrecke

22.11.2011, Magdeburg – 632

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 632/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 636/11

 

 

 

Magdeburg, den 22. November 2011

 

 

 

Bericht zu Hochwassergefahren in

Sachsen-Anhalt: Hochwasserrisiko an 1865 Kilometer Gewässerstrecke

 

Entlang von 1865 Kilometer Gewässerstrecke besteht in

Sachsen-Anhalt potenzielles Hochwasserrisiko. Das ist das Ergebnis einer ersten

nun vorliegenden Bewertung des Hochwasserrisikos im Land. Der größte Teil ?

1794 Kilometer ? entfällt auf das Einzugsgebiet der Elbe, 71 Kilometer auf das

Einzugsgebiet der Weser. Insgesamt sind es 67 Gewässer, die unter dem Aspekt

des Hochwasserschutzes besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

 

Die Untersuchung ist die erste Stufe der Umsetzung

der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Land- und

Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, der den Bericht am Dienstag im

Kabinett vorstellte, sagte, diese nun vorliegende vorläufige Bewertung zeige,

dass es nach dem Elbhochwasser 2002 die richtige Entscheidung war, dem

Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt erstrangige Bedeutung beizumessen. ?Die Lage

Sachsen-Anhalts innerhalb des Elbe-Flusssystems ist sehr exponiert. Mit 302 km

und insgesamt 502 km Deichen befindet sich der längste Elbabschnitt

Deutschlands auf dem Territorium von Sachsen-Anhalt. Als wichtige

länderübergreifende hochwasserrelevante Zuflüsse sind Saale, Mulde, Havel und

Schwarze Elster zu nennen. Insofern hat das Land eine hohe Verantwortung bei

der Abstimmung der Maßnahmen mit dem Oberliger, dem Freistaat Sachsen, und den

Unterliegern Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.?

 

Aeikens weiter: ?Mit dieser Analyse liegt nun

erstmals eine einheitliche Bewertung für das gesamte Gewässernetz des Landes

vor. Das Risiko ist nicht abstrakt ermittelt worden, sondern anhand eines

Kriterienkatalogs. An erster Stelle steht die potentielle Gefährdung von

Menschen, gefolgt von der Bedrohung wirtschaftlicher Tätigkeit und von

Kulturgütern. Auch die Belange der Umwelt wurden in die Berechnungen mit

einbezogen.?

 

Teil eines umfassenden Managements von

Hochwasserrisiken ist auch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, um in

diesen Gebieten das bestehende Hochwasserschadenspotenzial nicht anwachsen zu

lassen. Zusätzlich sollen Hochwasserrückhalteräume erhalten und neu geschaffen

werden. Bisher wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt Überschwemmungsgebiete mit

einer Fläche von ca. 1414 km² ermittelt. Das entspricht rund 6,8 % der

Landesfläche. Davon sind etwa 50 % durch Verordnung oder per Gesetz

festgesetzt, die restlichen Flächen sind in Arbeitskarten erfasst und vorläufig

gesichert. Die Einschätzung des Gefährdungspotentials muss alle sechs Jahre

überarbeitet werden.

 

Der nun vorliegenden ersten Stufe der

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie folgt bis Ende 2013 die Erstellung von

Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten und bis Ende 2015 die

Erarbeitung entsprechender Management-Pläne einschließlich einer strategischen

Umweltprüfung.

 

Ziel der Richtlinie ist es, dass alle europäischen

Mitgliedsstaaten ein umfassendes Management von Hochwasserrisiken durchführen

und die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen innerhalb eines

Flusseinzugsgebietes entsprechend koordinieren. Diese Herangehensweise ist

nicht allein auf den Hochwasserschutz ausgerichtet, sondern bezieht sich ebenso

auf die Hochwasservorsorge.

 

Dabei werden neben dem Bau und der Instandhaltung

von Hochwasserschutzanlagen, der Schaffung und Erhaltung von Rückhalteräumen

auch die Eigenverantwortung der betroffenen Kommunen und Bürger thematisiert.

So sind eine hochwasserangepasste Bauweise ebenso wie das Nutzen möglicher

Versicherungsoptionen wichtige Elemente der Hochwasservorsorge, die zukünftig

stärkere Beachtung finden sollten.

 

Seit dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002

flossen in den Hochwasserschutz des Landes rund 470 Millionen Euro.  Damit

konnten seit 2002 508 km Deiche sowie andere technische, dem Hochwasserschutz

dienende Anlagen saniert oder neu gebaut werden. Die im vergangenen Jahr

vorgelegte Hochwasserschutzkonzeption sieht vor, bis zum Jahr 2020 weitere 600

Millionen Euro für den Hochwasserschutz einzusetzen.

 

Der Bericht ist im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de

zu finden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de