Auslieferungsstopp für
Rübenschnitzel
16.11.2011, Magdeburg – 150
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
150/11
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 150/11
Magdeburg, den 16. November 2011
Auslieferungsstopp für
Rübenschnitzel
Auslieferungsstopp für Rübenschnitzel
Magdeburg. Die sachsen-anhaltischen Behörden haben einem Zuckerwerk im Salzlandkreis die Auslieferung von Rübenschnitzeln, Pellets und
Rübenkleinteilen zu Futterzwecken untersagt. Nachdem bereits Ende Oktober bei Eigenkontrollen Dioxingehalte in Futtermitteln über dem zulässigen Grenzwert
gemessen wurden, sind bei den täglichen Eigenkontrollen am Mittwoch erneut
Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Daraufhin verhängte das
zuständige Landesverwaltungsamt einen sofortigen Auslieferungsstopp.
Dem
ging eine Information des Herstellers voraus, aufgrund von Eigenkontrollen
zwischen dem 5. Oktober und 27. Oktober nicht sichere Futtermittel,
Rübenpressschnitzel und Pellets mit über 0,75 Nanogramm/Kilogramm Trockenmasse
ausgeliefert worden sind. Gleichzeitig wurden vom Unternehmen die Empfänger der Futtermittel informiert. Die vorhandenen Mengen wurden amtlich gesperrt. Von dieser Maßnahme
waren rund 35.000 Tonnen Futtermittel betroffen.
Ab
dem 28. Oktober durften nur dann Rübenschnitzel verfüttert werden, wenn die Probenergebnisse keine Höchstgehalt-Überschreitungen aufwiesen. Das Unternehmen
hat sich außerdem bereit erklärt, die belasteten Chargen zurückzuholen.
Das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist heute informiert worden, dass in einer am 7. November gezogenen Probe erneut Höchstgehalt-Überschreitungen bei
Dioxinen gemessen wurden. Nach Angaben des Futtermittelproduzenten wurden nach mehreren unbelasteten Auslieferungschargen wiederum Höchstgehalte von 1,1 Nanogramm in
Pressschnitzeln und 0,9 Nanogramm/Kilogramm in Pellets festgestellt. Der
Grenzwert liegt bei 0,75 Nanogramm.
Das
MLU verfügte unverzüglich einen unbegrenzten Auslieferungsstopp, der solange
gilt, bis die Ursachen für die Dioxinbelastung durch das Unternehmen
zweifelsfrei geklärt wurde.
Dagegen
ist der Grund für die Dioxinbelastung in einer anderen Zuckerfabrik des
Unternehmens in Nordrhein-Westfalen nun bekannt; Ursache war ein verschmutzter
Gaswäscher.
Der
in dem Werk in Sachsen-Anhalt produzierte Zucker wies keine auffälligen Gehalte
an Dioxinen auf, die Zuckerproduktion ist von dem Stopp nicht betroffen. Es
bestehen für den Verbraucher keine gesundheitlichen Gefahren. Die vorsorgliche
Untersuchung von Zuckerproben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
wird fortgesetzt.
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