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Auslieferungsstopp für
Rübenschnitzel

16.11.2011, Magdeburg – 150

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

150/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 150/11

 

 

 

Magdeburg, den 16. November 2011

 

 

 

Auslieferungsstopp für

Rübenschnitzel

 

 

 

Auslieferungsstopp für Rübenschnitzel

 

 

 

Magdeburg. Die sachsen-anhaltischen Behörden haben einem Zuckerwerk im Salzlandkreis die Auslieferung von Rübenschnitzeln,  Pellets  und

Rübenkleinteilen zu Futterzwecken untersagt. Nachdem bereits Ende Oktober bei Eigenkontrollen Dioxingehalte in Futtermitteln über dem zulässigen Grenzwert

gemessen wurden, sind bei den täglichen Eigenkontrollen am Mittwoch erneut

Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Daraufhin verhängte das

zuständige Landesverwaltungsamt einen sofortigen Auslieferungsstopp.

 

Dem

ging eine Information des Herstellers voraus, aufgrund von Eigenkontrollen

zwischen dem 5. Oktober und 27. Oktober nicht sichere Futtermittel,

Rübenpressschnitzel und Pellets mit über 0,75 Nanogramm/Kilogramm Trockenmasse

ausgeliefert worden sind. Gleichzeitig wurden vom Unternehmen die Empfänger der Futtermittel informiert. Die vorhandenen Mengen wurden amtlich gesperrt. Von dieser Maßnahme

waren rund 35.000 Tonnen Futtermittel betroffen.

 

Ab

dem 28. Oktober durften nur dann Rübenschnitzel verfüttert werden, wenn die Probenergebnisse keine Höchstgehalt-Überschreitungen aufwiesen. Das Unternehmen

hat sich außerdem bereit erklärt, die belasteten Chargen zurückzuholen.

 

Das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist heute informiert worden, dass in einer am 7. November gezogenen Probe erneut Höchstgehalt-Überschreitungen bei

Dioxinen gemessen wurden. Nach Angaben des Futtermittelproduzenten wurden nach mehreren unbelasteten Auslieferungschargen wiederum Höchstgehalte von 1,1 Nanogramm in

Pressschnitzeln und 0,9 Nanogramm/Kilogramm in Pellets festgestellt. Der 

Grenzwert liegt bei 0,75 Nanogramm.

 

Das

MLU verfügte unverzüglich einen unbegrenzten Auslieferungsstopp, der solange

gilt, bis die Ursachen für die Dioxinbelastung durch das Unternehmen

zweifelsfrei geklärt wurde.

 

Dagegen

ist der Grund für die Dioxinbelastung in einer anderen Zuckerfabrik des

Unternehmens in Nordrhein-Westfalen nun bekannt; Ursache war ein verschmutzter

Gaswäscher.

 

Der

in dem Werk in Sachsen-Anhalt produzierte Zucker wies keine auffälligen Gehalte

an Dioxinen auf, die Zuckerproduktion ist von dem Stopp nicht betroffen. Es

bestehen für den Verbraucher keine gesundheitlichen Gefahren. Die vorsorgliche

Untersuchung von Zuckerproben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung

wird fortgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

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