Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Gericht erlässt nach fremdenfeindlichen Straftaten Haftbefehl gegen einen
Heranwachsenden -
15.11.2011, Dessau-Roßlau – 121
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 121/11
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 121/11
Dessau, den 14. November 2011
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Gericht erlässt nach fremdenfeindlichen Straftaten Haftbefehl gegen einen
Heranwachsenden -
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am vergangenen Samstag
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Haftbefehl gegen einen
18-jährigen Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlassen, weil dieser nach
dem Ergebnis der sofort nach Anzeigeerstattung umfassend geführten Ermittlungen
unter dringendem Tatverdacht steht, tags zuvor (11.November 2011) in Köthen
mehrere Gewaltstraftaten verübt zu haben, die sich vornehmlich gegen zwei chinesische
Studenten richteten.
So haben die Ermittlungen ergeben, dass der Beschuldigte gegen 11.30 Uhr auf
der Fasanerieallee einen chinesischen Studenten am Hals ergriff und diesem
anschließend zweimal mit dem beschuhten Fuß gegen den linken Oberschenkel trat,
wodurch das von dem Angriff völlig überraschte Tatopfer einen Schock und
Hautverletzungen erlitt. Nur wenig später attackierte der Beschuldigte, der
nach eigenem Bekunden im Laufe des Vormittags ganz erhebliche Mengen diverser
alkoholischer Getränke konsumiert haben will, im Bereich der Museumsgasse eine
Gruppe Jugendlicher, die mit Fahrrädern unterwegs war. Es dürfte nur der
geschickten Reaktion und der Standfestigkeit eines der Jugendlichen zu
verdanken sein, dass er bei dem Versuch des Beschuldigten, ihn vom Fahrrad zu
stoßen, nicht zu Boden stürzte und sich dabei erheblich verletzte.
Es war erst kurz vor 15.00 Uhr, als der Beschuldigte einen Supermarkt in der
Kleinen Wallstraße aufsuchte, wo er einen weiteren chinesischen Studenten
entdeckte und auch diesen angriff. Auch ihn ergriff er am Hals. Damit nicht
genug, soll er von seinem Opfer auch mehrfach die Herausgabe von 10 ? verlangt
und mit der geballten Faust vor dessen Gesicht gedroht haben. Zudem wird ihm
zur Last gelegt, zur Bestärkung seiner unberechtigten Geldforderung eine
Pfefferspraydose dicht vor das Gesicht des Mannes aus China gehalten zu haben.
Diesem jungen Mann aus China gelang jedoch zunächst die Flucht. Der
Beschuldigte eilte ihm aber nach, holte ihn ein und versetzte ihm mit der Faust
einen schmerzhaften Schlag auf den Hinterkopf. Offenbar, um sich jeglicher
Verfolgung zu entziehen und weiter ?Angst und Schrecken zu verbreiten?, drohte
der Beschuldigte auch noch dem Marktleiter Schläge an, als dieser ihn wegen
seines Verhaltens zum Nachteil des Mannes aus China zur Rede stellen wollte,
und schlug dem Marktleiter auch noch mit der flachen Hand ins Gesicht und
setzte sein Pfefferspray gegen ihn ein. Der derzeit arbeits- und
beschäftigungslose Heranwachsende hat seine Taten im Wesentlichen damit
begründet, dass seine Opfer Ausländer gewesen seien. Der Marktleiter sei ihm
nicht aus dem Wege gegangen.
Das Gericht hat ? der Auffassung der Ermittlungsbehörden folgend - nach der
Einvernahme des Beschuldigten wegen der Schwere der Taten (u.a. Gefährliche
Körperverletzungen und versuchte schwere räuberische Erpressung) die
gesetzlichen Haftgründe der Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr festgestellt
und dies damit begründet, dass der Heranwachsende offensichtlich über eine
gefestigte fremdenfeindliche Gesinnung verfügt und dass weitere schwere
Gewaltstraftaten von ihm zu befürchten seien. Staatsanwaltschaft und Polizei
bedanken sich bei den Tatopfern und bei allen weiteren Zeugen, die ihre
Wahrnehmungen sofort und umfassend an die Ermittlungsbehörden weitergegeben
haben. So konnte es gelingen, den Beschuldigten in kürzester Zeit zu ermitteln
und ihn vor der Begehung möglicher weiterer Gewalttaten vorläufig festzunehmen.
Die Ermittlungen gegen den Heranwachsenden, der sich zwischenzeitlich in
Untersuchungshaft befindet, dauern an.
Preissner
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
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