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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Gericht erlässt nach fremdenfeindlichen Straftaten Haftbefehl gegen einen
Heranwachsenden -

15.11.2011, Dessau-Roßlau – 121

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 121/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 121/11

 

 

 

Dessau, den 14. November 2011

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

- Gericht erlässt nach fremdenfeindlichen Straftaten Haftbefehl gegen einen

Heranwachsenden -

 

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am vergangenen Samstag

auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Haftbefehl gegen einen

18-jährigen Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlassen, weil dieser nach

dem Ergebnis der sofort nach Anzeigeerstattung umfassend geführten Ermittlungen

unter dringendem Tatverdacht steht, tags zuvor (11.November 2011) in Köthen

mehrere Gewaltstraftaten verübt zu haben, die sich vornehmlich gegen zwei chinesische

Studenten richteten.

So haben die Ermittlungen ergeben, dass der Beschuldigte gegen 11.30 Uhr auf

der Fasanerieallee einen chinesischen Studenten am Hals ergriff und diesem

anschließend zweimal mit dem beschuhten Fuß gegen den linken Oberschenkel trat,

wodurch das von dem Angriff völlig überraschte Tatopfer einen Schock und

Hautverletzungen erlitt. Nur wenig später attackierte der Beschuldigte, der

nach eigenem Bekunden im Laufe des Vormittags ganz erhebliche Mengen diverser

alkoholischer Getränke konsumiert haben will, im Bereich der Museumsgasse eine

Gruppe Jugendlicher, die mit Fahrrädern unterwegs war. Es dürfte nur der

geschickten Reaktion und der Standfestigkeit eines der Jugendlichen zu

verdanken sein, dass er bei dem Versuch des Beschuldigten, ihn vom Fahrrad zu

stoßen, nicht zu Boden stürzte und sich dabei erheblich verletzte.

Es war erst kurz vor 15.00 Uhr, als der Beschuldigte einen Supermarkt in der

Kleinen Wallstraße aufsuchte, wo er einen weiteren chinesischen Studenten

entdeckte und auch diesen angriff. Auch ihn ergriff er am Hals. Damit nicht

genug, soll er von seinem Opfer auch mehrfach die Herausgabe von 10 ?  verlangt

und mit der geballten Faust vor dessen Gesicht gedroht haben. Zudem wird ihm

zur Last gelegt, zur Bestärkung seiner unberechtigten Geldforderung eine

Pfefferspraydose dicht vor das Gesicht des Mannes aus China gehalten zu haben.

Diesem jungen Mann aus China gelang jedoch zunächst die Flucht. Der

Beschuldigte eilte ihm aber nach, holte ihn ein und versetzte ihm mit der Faust

einen schmerzhaften Schlag auf den Hinterkopf. Offenbar, um sich jeglicher

Verfolgung zu entziehen und weiter ?Angst und Schrecken zu verbreiten?, drohte

der Beschuldigte auch noch dem Marktleiter Schläge an, als dieser ihn wegen

seines Verhaltens zum Nachteil des Mannes aus China zur Rede stellen wollte,

und schlug dem Marktleiter auch noch mit der flachen Hand ins Gesicht und

setzte sein Pfefferspray gegen ihn ein. Der derzeit arbeits- und

beschäftigungslose Heranwachsende hat seine Taten im Wesentlichen damit

begründet, dass seine Opfer Ausländer gewesen seien. Der Marktleiter sei ihm

nicht aus dem Wege gegangen.

Das Gericht hat ? der Auffassung der Ermittlungsbehörden folgend - nach der

Einvernahme des Beschuldigten wegen der Schwere der Taten (u.a. Gefährliche

Körperverletzungen und versuchte schwere räuberische Erpressung) die

gesetzlichen Haftgründe der Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr festgestellt

und dies damit begründet, dass der Heranwachsende offensichtlich über eine

gefestigte fremdenfeindliche Gesinnung verfügt und dass weitere schwere

Gewaltstraftaten von ihm zu befürchten seien. Staatsanwaltschaft und Polizei

bedanken sich bei den Tatopfern und bei allen weiteren Zeugen, die ihre

Wahrnehmungen sofort und umfassend an die Ermittlungsbehörden weitergegeben

haben. So konnte es gelingen, den Beschuldigten in kürzester Zeit zu ermitteln

und ihn vor der Begehung möglicher weiterer Gewalttaten vorläufig festzunehmen.

Die Ermittlungen gegen den Heranwachsenden, der sich zwischenzeitlich in

Untersuchungshaft befindet, dauern an.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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