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Halles Haushaltsprobleme
verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt

08.11.2011, Halle (Saale) – 136

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 136/11

 

 

 

Halle (Saale), den 7. November

2011

 

 

 

Halles Haushaltsprobleme

verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt konnte in den letzten Wochen in einer Vielzahl von Fällen

Fördermittelvergaben für verschiedene Vorhaben in der Stadt Halle nicht

zustimmen, weil die Stadt nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügt.  Aus

diesem Grunde sind Stadtrat, Stadtverwaltung und natürlich viele Bürger sehr

besorgt, zumal zu den für die Förderung vorgesehenen Maßnahmen bedeutsame

Projekte der Stadt gehören, wie die Sicherung von Baudenkmälern oder die

Modernisierung von Sportstätten. Das Landesverwaltungsamt hat Verständnis für

diese Sorgen, aber die Rechtslage verbietet eine Zustimmung zur

Fördermittelvergabe.

 

 

 

Die Stadt

Halle konnte für das Jahr 2011 erneut keinen in Einnahmen und Ausgaben

ausgeglichenen Haushalt und auch kein Haushaltskonsolidierungskonzept zur

Beseitigung der aufgelaufenen Defizite vorlegen, deshalb musste die

eingereichte Haushaltssatzung vom Landesverwaltungsamt beanstandet werden. Auf

Grund der Beanstandung vom 21.07.2011 verfügt Halle über keine vollziehbare

Haushaltssatzung und befindet sich nach wie vor im Stadium der vorläufigen

Haushaltsführung. Die Vorlage eines gesetzeskonformen Haushalts samt

geschlossener Konsolidierung ist bislang nicht absehbar.

 

 

 

Während

der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Ausgaben geleistet werden, zu deren

Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung

notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 161 Abs. 1 GO LSA). Auch zulässig ist die Fortsetzung

von bereits im Vorjahr begonnenen Investitionsmaßnahmen.

 

 

 

Der Stadt

ist es daher in diesem Jahr gesetzlich untersagt, neue freiwillige Projekte zu

beginnen, welche Eigenmittel der Stadt erfordern.

 

 

 

Ein

(neues) Vorhaben kann in haushaltsloser Zeit allenfalls dann ausnahmsweise als

unabweisbar angesehen werden, wenn dies durch eine außergewöhnlich hohe

Förderung finanziert wird und der Haushaltskonsolidierung nicht entgegen steht.

Ein solcher Fall wurde beispielsweise bei Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II

angenommen, für die die Kommunen nur 12,5 Prozent als Eigenmittel aufbringen

mussten.

 

 

 

Das Land

Sachsen-Anhalt unternimmt, gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage

in den Kommunen, große Anstrengungen, um dennoch Fördermaßnahmen realisierbar

zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Städtebauförderung ist es in den

Bereichen Stadtumbau Ost/Aufwertung und - /Rückbau möglich, ohne Eigenanteile

Fördermittel in Anspruch zu nehmen. So konnten im Programmjahr 2011 Mittel in

Höhe von 4,322 Mio. Euro für die Stadt Halle (Saale) vom Landesverwaltungsamt

für die entsprechenden Fördergebiete bewilligt werden.

 

 

 

Darüber

hinaus stehen der Stadt Halle (Saale) aus vergangenen Jahren bewilligte Fördermittel

im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt 6,649 Mio. Euro aus allen Städtebauförderprogrammen

zur Verfügung. Die Stadt hat bisher lediglich 570.890 Euro Fördermittel abgerufen.

 

 

 

Es gab

Überlegungen in der Stadt, die vom Land zur Verfügung gestellte

Investitionspauschale als Fremdmittel zu betrachten und für den erforderlichen

Eigenmittelanteil einzusetzen. Das ist jedoch nicht möglich.

 

 

 

Mit der

Investitionspauschale (§ 16 Abs. 1 FAG LSA) erhalten die Kommunen zweckgebundene

Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Diese sind dem

Vermögenshaushalt zuzuführen. Mit der Einstellung im (vollziehbaren) Haushaltsplan

kann die Stadt entsprechend der Zweckbindung frei über diese Mittel verfügen. Sie

sind somit Teil des Vermögenshaushaltes der Stadt Halle und keine

Fremdmittel.

 

 

 

Das

Ministerium des Innern hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Verwendung

der Investitionshilfe Stellung genommen. In dem Fall, in dem eine Kommune aus

tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert ist, Mittel der

Investitionspauschale im laufenden Haushaltsjahr in Anspruch zu nehmen,

verfallen diese nicht etwa, sondern sind der Rücklage zuzuführen. Diese Mittel

stehen somit der Stadt Halle (Saale) weiterhin zur Verfügung und können ¿ auch

in folgenden Haushaltsjahren ¿ investiv eingesetzt werden, sobald hierfür durch

einen vollziehbaren Haushalt die Grundlage geschaffen wurde.

 

 

 

Anhand der hier dargestellten Umstände sollte deutlich

werden, dass das Landesverwaltungsamt gegenüber der Stadt Halle weder unfair

handelt noch in irgendeiner Weise besondere Härte walten lässt.

 

 ¿Keinem ist daran gelegen, es der Stadt besonders schwer

zu machen. Es tut mir persönlich sehr weh, nicht den grünen Haken an die

Fördermittel setzen zu können, aber wir haben uns an die gesetzlichen Vorgaben

zu halten.¿, so der Präsident der Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

 

Das Landesverwaltungsamt wird gemeinsam mit der Stadt

Halle versuchen, trotz dieser prekären Situation Möglichkeiten zu finden, Teile

der Investitionsvorhaben umsetzen zu können. Dazu wird es noch in dieser Woche

weitere Gespräche geben.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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Fax: +49 345 514 1477

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pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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