Halles Haushaltsprobleme
verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt
08.11.2011, Halle (Saale) – 136
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 136/11
Halle (Saale), den 7. November
2011
Halles Haushaltsprobleme
verhindern Fördermittelzustimmung durch das Landesverwaltungsamt
Das
Landesverwaltungsamt konnte in den letzten Wochen in einer Vielzahl von Fällen
Fördermittelvergaben für verschiedene Vorhaben in der Stadt Halle nicht
zustimmen, weil die Stadt nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügt. Aus
diesem Grunde sind Stadtrat, Stadtverwaltung und natürlich viele Bürger sehr
besorgt, zumal zu den für die Förderung vorgesehenen Maßnahmen bedeutsame
Projekte der Stadt gehören, wie die Sicherung von Baudenkmälern oder die
Modernisierung von Sportstätten. Das Landesverwaltungsamt hat Verständnis für
diese Sorgen, aber die Rechtslage verbietet eine Zustimmung zur
Fördermittelvergabe.
Die Stadt
Halle konnte für das Jahr 2011 erneut keinen in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen Haushalt und auch kein Haushaltskonsolidierungskonzept zur
Beseitigung der aufgelaufenen Defizite vorlegen, deshalb musste die
eingereichte Haushaltssatzung vom Landesverwaltungsamt beanstandet werden. Auf
Grund der Beanstandung vom 21.07.2011 verfügt Halle über keine vollziehbare
Haushaltssatzung und befindet sich nach wie vor im Stadium der vorläufigen
Haushaltsführung. Die Vorlage eines gesetzeskonformen Haushalts samt
geschlossener Konsolidierung ist bislang nicht absehbar.
Während
der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Ausgaben geleistet werden, zu deren
Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 161 Abs. 1 GO LSA). Auch zulässig ist die Fortsetzung
von bereits im Vorjahr begonnenen Investitionsmaßnahmen.
Der Stadt
ist es daher in diesem Jahr gesetzlich untersagt, neue freiwillige Projekte zu
beginnen, welche Eigenmittel der Stadt erfordern.
Ein
(neues) Vorhaben kann in haushaltsloser Zeit allenfalls dann ausnahmsweise als
unabweisbar angesehen werden, wenn dies durch eine außergewöhnlich hohe
Förderung finanziert wird und der Haushaltskonsolidierung nicht entgegen steht.
Ein solcher Fall wurde beispielsweise bei Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II
angenommen, für die die Kommunen nur 12,5 Prozent als Eigenmittel aufbringen
mussten.
Das Land
Sachsen-Anhalt unternimmt, gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage
in den Kommunen, große Anstrengungen, um dennoch Fördermaßnahmen realisierbar
zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Städtebauförderung ist es in den
Bereichen Stadtumbau Ost/Aufwertung und - /Rückbau möglich, ohne Eigenanteile
Fördermittel in Anspruch zu nehmen. So konnten im Programmjahr 2011 Mittel in
Höhe von 4,322 Mio. Euro für die Stadt Halle (Saale) vom Landesverwaltungsamt
für die entsprechenden Fördergebiete bewilligt werden.
Darüber
hinaus stehen der Stadt Halle (Saale) aus vergangenen Jahren bewilligte Fördermittel
im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt 6,649 Mio. Euro aus allen Städtebauförderprogrammen
zur Verfügung. Die Stadt hat bisher lediglich 570.890 Euro Fördermittel abgerufen.
Es gab
Überlegungen in der Stadt, die vom Land zur Verfügung gestellte
Investitionspauschale als Fremdmittel zu betrachten und für den erforderlichen
Eigenmittelanteil einzusetzen. Das ist jedoch nicht möglich.
Mit der
Investitionspauschale (§ 16 Abs. 1 FAG LSA) erhalten die Kommunen zweckgebundene
Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Diese sind dem
Vermögenshaushalt zuzuführen. Mit der Einstellung im (vollziehbaren) Haushaltsplan
kann die Stadt entsprechend der Zweckbindung frei über diese Mittel verfügen. Sie
sind somit Teil des Vermögenshaushaltes der Stadt Halle und keine
Fremdmittel.
Das
Ministerium des Innern hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Verwendung
der Investitionshilfe Stellung genommen. In dem Fall, in dem eine Kommune aus
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert ist, Mittel der
Investitionspauschale im laufenden Haushaltsjahr in Anspruch zu nehmen,
verfallen diese nicht etwa, sondern sind der Rücklage zuzuführen. Diese Mittel
stehen somit der Stadt Halle (Saale) weiterhin zur Verfügung und können ¿ auch
in folgenden Haushaltsjahren ¿ investiv eingesetzt werden, sobald hierfür durch
einen vollziehbaren Haushalt die Grundlage geschaffen wurde.
Anhand der hier dargestellten Umstände sollte deutlich
werden, dass das Landesverwaltungsamt gegenüber der Stadt Halle weder unfair
handelt noch in irgendeiner Weise besondere Härte walten lässt.
¿Keinem ist daran gelegen, es der Stadt besonders schwer
zu machen. Es tut mir persönlich sehr weh, nicht den grünen Haken an die
Fördermittel setzen zu können, aber wir haben uns an die gesetzlichen Vorgaben
zu halten.¿, so der Präsident der Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.
Das Landesverwaltungsamt wird gemeinsam mit der Stadt
Halle versuchen, trotz dieser prekären Situation Möglichkeiten zu finden, Teile
der Investitionsvorhaben umsetzen zu können. Dazu wird es noch in dieser Woche
weitere Gespräche geben.
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