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Rahmenbedingungen für
Resozialisierung sollen verbessert werden

25.10.2011, Magdeburg – 580

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 580/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 580/11

 

 

 

Magdeburg, den 25. Oktober 2011

 

 

 

Rahmenbedingungen für

Resozialisierung sollen verbessert werden

 

Die Landesregierung hat eine Erklärung verabschiedet,

in der sie sich dafür ausspricht, die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung

von entlassenen Straftätern und ehemaligen Sicherungsverwahrten in Sachsen-Anhalt

zu verbessern. Dabei setzen die Ministerinnen und Minister auf ein gemeinsames

Engagement von Staat und Gesellschaft. ¿Bei der Suche nach Wohnraum für

entlassene Straftäter setzen wir auf die Zusammenarbeit mit vielen Partnerinnen

und Partnern¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb im Anschluss an die

Kabinettssitzung.

 

In ihrer Erklärung sagen die Ministerinnen und

Minister zu, dass die Landesregierung aktiv einen Prozess unterstützt, der

darauf abzielt, ein Klima zu schaffen, das Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt

und es Betroffenen aber zugleich erleichtert, einen Neuanfang zu gestalten.

Hierbei soll gemeinsam mit Partnern in Politik, Kommunen, Zivilgesellschaft und

Kirche agiert werden.

 

Der aktuelle Fall in Insel zeige, wie schwer es

insbesondere sei, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, heißt es in der

Erklärung weiter. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung auf einer

Veranstaltung bei kommunalen Verantwortungsträgern um konkrete Unterstützung bitten.

 

 

 

Anlage

- Erklärung der Landesregierung

 

 

 

Gemeinsame Verantwortung von Staat

und Zivilgesellschaft für die Resozialisierung entlassener Strafgefangener und

ehemaliger Sicherungsverwahrter stärken

 

1. Die Landesregierung setzt sich

dafür ein, dass ehemalige Straftäter und aus der Sicherungsverwahrung

Entlassene ihr Recht auf Resozialisierung verwirklichen können und einen Platz

in unserer Gesellschaft finden. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der

anstehenden Reform der Sicherungsverwahrung muss das Miteinander von Staat und

Gesellschaft besser gestaltet werden. Die Landesregierung begrüßt den Beschluss

des Landtages vom 06.10.2011, LT-Drs. 6/471.

 

2. Die Landesregierung unterstützt

aktiv einen Prozess, der darauf abzielt, im Interesse aller Beteiligten die

Rahmenbedingungen für eine Resozialisierung zu verbessern und gemeinsam mit

Partnern in Politik, Kirche, Kommunal- und Arbeitsverwaltung, aber auch in der Zivilgesellschaft

ein Klima zu schaffen, dass Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt und es

Betroffenen aber zugleich erleichtert, einen Neuanfang zu realisieren.

 

3. Hierbei wird auf bereits vorhandene Strukturen aufgebaut.

Neben dem Sozialen Dienst der Justiz, der im Rahmen der Bewährungshilfe und

Führungsaufsicht als Element staatlicher Straffälligenhilfe wesentliche Hilfestellungen

bei der Resozialisierung gibt, sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert.

 

Weiterhin fördert das Ministerium für Justiz und Gleichstellung

kriminalpolitisch bedeutsame Projektangebote der freien Träger der

Straffälligenhilfe zur Resozialisierung und Integration Straffälliger. Ziel ist

es, Straffällige und deren Angehörige bei der Bewältigung ihrer individuellen

Probleme im Rahmen geeigneter Hilfeangebote unter dem Einsatz qualifizierten

Personals und ehrenamtlicher Kräfte zu unterstützen. In eigens durch die freien

Träger unter dem Titel ¿ZEBRA - Zentrum für Entlassungshilfe,

Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger

Arbeit¿ eingerichteten zentralen Beratungszentren werden die

Hilfebedarfe Straffälliger und deren Angehöriger und die Vermittlung

gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe bearbeitet. Ein

weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Beratungszentren besteht in der Gewinnung,

Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter.

 

Es gilt gleichwohl, das Übergangsmanagement weiter

auszubauen, um den zuständigen Stellen ein zielgerichtetes und bedarfsgerechtes

Handeln zu erleichtern. Dies kann durch Toleranz, Verständnis und flankierende

Mitwirkungsbereitschaft bürgerschaftlich engagierter Mitmenschen in allen

Lebensbereichen die Erfolgsaussichten der Bemühungen um eine gelungene

Integration in die Gesellschaft erhöhen.

 

4. Die Landesregierung begrüßt, dass

sich viele Partner seit langem engagiert einbringen. Die Landesregierung

appelliert zugleich an Behörden und Institutionen und an die Zivilgesellschaft,

die Landesregierung bei der Resozialisierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten

aktiv zu unterstützen.

 

5. Die Landesregierung bittet

insbesondere, auch bei der Bereitstellung von Wohnraum behilflich zu sein, der

eine wesentliche Grundlage einer Existenzgründung ist. Die Landesregierung ist

sich bewusst, wie schwierig dies im Einzelfall sein kann. Die Situation in

Insel, wo zwei entlassene Sicherungsverwahrte derzeit leben, ist dafür ein

Beispiel. Es ist jedoch das erklärte gemeinsame Ziel, in Sachsen-Anhalt

Lösungen zu finden, die bei allen Beteiligten auf Akzeptanz stoßen.

 

6. Wege zu diskutieren, ist Ziel

eines Treffens mit kommunalen Vertretern, das auf Einladung der Landesregierung

zeitnah stattfinden wird.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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