Finanzielle Unterstützung für die
Gemeinde Edersleben
20.10.2011, Magdeburg – 37
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/11
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 037/11
Magdeburg, den 20. Oktober 2011
Finanzielle Unterstützung für die
Gemeinde Edersleben
Finanzminister
Jens Bullerjahn hat der Gemeinde Edersleben im Landkreis Mansfeld Südharz
Liquiditätshilfen
in Höhe von 255.000
Euro
zur Überbrückung von
Zahlungsschwierigkeiten bewilligt.
Die Gemeinde befindet sich derzeit
in einer angespannten finanziellen Situation. Der Haushalt der Gemeinde zeigt
nicht unerhebliche Liquiditätslücken auf, so dass die Zahlungsfähigkeit
gefährdet ist.
Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Bei der derzeitigen Kassenlage
ist die Gemeinde Edersleben nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen. Um diese Notlage im Haushalt auszugleichen, gewährt das
Finanzministerium finanzielle Unterstützungen in Form der Liquiditätshilfen.
Die schwierige Haushaltslage erfordert es jedoch, dass die Gemeinde die Konsolidierung
ihres Haushaltes auch künftig intensiv weiterverfolgt.¿
Hintergrund
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus
Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher
Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die
Kassenlage erfordert, kann zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine
Liquiditätshilfe gezahlt werden.
Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall
späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den
Auszahlungsbetrag angerechnet.
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