Die elektronische Lohnsteuerkarte
startet /
30.09.2011, Magdeburg – 31
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 031/11
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 031/11
Magdeburg, den 29. September 2011
Die elektronische Lohnsteuerkarte
startet /
Steuerzahler können gespeicherte
Steuer-Daten prüfen
In den kommenden Wochen werden bundesweit
rund 41 Millionen Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post
über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert.
Finanzminister Bullerjahn rät den
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu nutzen, ihre ¿Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale¿
(ELStAM) sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt
korrigieren zu lassen.
Der Finanzminister empfiehlt, Anträge zur
Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen. Die
entsprechenden Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können
aber auch über das Internet: (www.ofd.sachsen-anhalt.de
à Elektronische
Lohnsteuerkarte à Anträge/Vordrucke Lohnsteuer) abgerufen werden.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im
kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die
Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr, werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,
Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert
und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Der
Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern,
Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich
vereinfacht.
Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter
Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. So ist eine
Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer
möglich. Außerdem ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt.
Arbeitnehmer können außerdem den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber
sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe protokolliert.
Die Vorteile der
¿elektronischen Lohnsteuerkarte¿ auf einen Blick:
· Die Kommunikation zwischen Bürger,
Unternehmen und Finanzamt kann individuell, papierlos und sicher auf
elektronischem Wege erfolgen; sie wird dadurch wesentlich beschleunigt.
· Bei Änderungen der persönlichen
Lebensverhältnisse muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr von der
Gemeinde/Finanzamt geändert werden. Das erspart das Abholen und Zurückbringen
der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. So wird künftig
beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer
Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Mehr
Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte und Antworten zu häufig gestellten
Fragen (sog. FAQ) gibt es im Internet unter www.elster.de.
Impressum:
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Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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