Menu
menu

Die elektronische Lohnsteuerkarte
startet /

30.09.2011, Magdeburg – 31

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 031/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 031/11

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2011

 

 

 

Die elektronische Lohnsteuerkarte

startet /

 

Steuerzahler können gespeicherte

Steuer-Daten prüfen

 

 

 

 

 

In den kommenden Wochen werden bundesweit

rund 41 Millionen Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post

über die ab dem 1. Januar 2012 gültigen Steuer-Daten informiert.

 

Finanzminister Bullerjahn rät den

Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu nutzen, ihre ¿Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale¿

(ELStAM) sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt

korrigieren zu lassen.

 

Der Finanzminister empfiehlt, Anträge zur

Änderung der persönlichen ELStAM  über den Postweg einzureichen. Die

entsprechenden Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können

aber auch über das Internet: (www.ofd.sachsen-anhalt.de

à Elektronische

Lohnsteuerkarte à Anträge/Vordrucke Lohnsteuer) abgerufen werden.

 

Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im

kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die

Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr, werden die

Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,

Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert

und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Der

Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern,

Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich

vereinfacht. 

 

Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter

Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. So ist eine

Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer

möglich. Außerdem ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt.

Arbeitnehmer können außerdem den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber

sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe protokolliert.

 

Die Vorteile der

¿elektronischen Lohnsteuerkarte¿ auf einen Blick:

 

· Die Kommunikation zwischen Bürger,

Unternehmen und Finanzamt kann individuell, papierlos und sicher auf

elektronischem Wege erfolgen; sie wird dadurch wesentlich beschleunigt.

 

· Bei Änderungen der persönlichen

Lebensverhältnisse muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr von der

Gemeinde/Finanzamt geändert werden. Das erspart das Abholen und Zurückbringen

der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. So wird künftig

beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer

Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim

Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

 

Mehr

Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte und Antworten zu häufig gestellten

Fragen (sog. FAQ) gibt es im Internet unter www.elster.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de