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Mehr Geld für die Kommunen in
Sachsen-Anhalt ?
Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz.

27.09.2011, Magdeburg – 518

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 518/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 518/11

 

 

 

Magdeburg, den 27. September 2011

 

 

 

Mehr Geld für die Kommunen in

Sachsen-Anhalt ¿

Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz. 

 

 

 

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll strukturell

fortgeschrieben werden. Dazu hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von

Finanzminister Jens Bullerjahn wichtige Änderungen im Finanzausgleichsgesetz

(FAG) und darüber hinaus finanzielle Verbesserungen für die Kommunen beschlossen.

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist die Grundlage für die Finanzzuweisungen

des Landes an die Landkreise, Städte und Gemeinden.

 

Nach vielen Diskussionen des Finanzministers mit

Kommunalpolitikern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Parlament hat das

Kabinett an wichtigen Stellen grünes Licht gegeben für eine deutlich verbesserte

finanzielle Ausstattung der Kommunen :

 

 

 

·

Die für die

Kommunen wichtige Investitionspauschale wird in den Jahren 2012

und 2013 nahezu verstetigt . In 2012 bleibt sie in gleicher Höhe

wie im laufenden Jahr bei 128 Mio. ¿, in 2013 sinkt sie geringfügig um 3 Mio. ¿

auf dann 125 Mio. ¿ (Das sind 73 Mio. Euro mehr als im ersten Haushaltsentwurf

geplant).

 

·

Wegen einer

Überzahlung im Jahre 2009 müssen die Kommunen eine letzte Rate von 53,3 Mio.

¿ in 2012 an das Land zurückzahlen. Diese Forderung sollte ursprünglich in

zwei Jahresraten gesplittet werden. Jetzt empfiehlt die

Landesregierung den Regierungsfraktionen, die erste Rate für 2012 zu streichen

und die zweite Rate in 2013 im Zusammenhang mit der umfassenden Überarbeitung

des FAG ab 2013 neu zu regeln.

 

·

Das Land

wird eine alte Zinsforderung aus den Jahren 1991-1995 in Höhe von

etwa 11 Mio. ¿ nicht mehr von den 150 betroffenen Kommunen

zurückfordern. Damit ist für die Gemeinden ein Jahre währendes

Haushaltsrisiko vom Tisch. Diese hatten damals Gelder für den Städtebau nicht

fristgemäß ausgegeben, daraufhin hatte das Land Zinsen zurückverlangt.

 

·

Das Land

zahlt vorbehaltlich der Zustimmung im Finanzausschuss des Landtages noch in

diesem Jahr 30 Mio. ¿ an etliche Kommunen . Dieses Geld soll den

Kommunen zuteil werden, die im Rahmen der Gemeinde-Gebietsreform freiwillig

fusionierten. Es ist ein Ausgleich für damit verbundene Lasten und hilft

erheblich bei der Konsolidierung der betroffenen kommunalen Haushalte. Diese

zusätzliche Ausgabe geht zu Lasten des Vollzugs im laufenden Landeshaushaltsjahr

2011.

 

·

Das Land

wird wegen zurückgehender Sonderbedarfszuweisungen vom Bund (SoBEZ)den Landkreisen

und kreisfreien Städten eine Summe von etwa  48 Mio. ¿ vorfinanzieren .

Dieses Geld fehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die

Bundeskürzungen in den kommenden zwei Jahren.

 

·

In 2012 werden

20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock entnommen und zur Aufstockung der

allgemeinen Zuweisungen für Gemeinden des kreisangehörigen Raums verwandt.

 

 

 

Mit den oben beschlossenen Veränderungen bei den Kommunalfinanzen

überweist das Land den Kommunen insgesamt etwa 140 Mio. ¿ mehr als im

ersten Haushaltsentwurf geplant war. Dazu kommt die Vorfinanzierung kommunaler

Fehlbeträge in Höhe von etwa 48 Mio. ¿ (SoBEZ).

 

Die heutigen Beschlüsse sind die erste Säule des Bündnisses

für starke Kommunen , das Minister Bullerjahn den Kommunen bereits vor einer

Woche angeboten hatte.

 

Dazu gehören auch die Programme STARK II

(Teilentschuldungs-Programm für Kommunen), STARK III (Sanierung aller

Kitas und Schulen) und STARK IV (geplantes Programm zur

Gewerbesteuer-Stabilisierung für Kommunen).

 

Eine umfassende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird

im kommenden Jahr beraten.

 

Dafür wird das Ministerium der Finanzen ein Gutachten

einholen, das dann helfen soll, in breiter Diskussion mit allen Beteiligten ein

neues FAG zu erarbeiten, das dann ab 2013 gelten soll.

 

Das neue FAG soll dann für Politik wie Kommunen durchschaubarer,

nachvollziehbarer sowie zeitlich strukturierter werden.

 

Minister Bullerjahn erklärt dazu:

 

¿Wir haben jetzt für schnelle und umfangreiche Hilfen

gesorgt, da wo es möglich ist. Weil aber alle Regeln des

Finanzausgleichsgesetzes verzahnt ineinandergreifen, reicht es nicht, einige

Probleme selektiv herauszugreifen, um damit höhere Zuweisungen zu begründen.

Deshalb strebe ich ¿ in breiter öffentlicher Diskussion ¿ eine umfassende

Überarbeitung des FAG bereits ab 2013 an.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de