Mehr Geld für die Kommunen in
Sachsen-Anhalt ?
Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz.
27.09.2011, Magdeburg – 518
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 518/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 518/11
Magdeburg, den 27. September 2011
Mehr Geld für die Kommunen in
Sachsen-Anhalt ¿
Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz.
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll strukturell
fortgeschrieben werden. Dazu hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von
Finanzminister Jens Bullerjahn wichtige Änderungen im Finanzausgleichsgesetz
(FAG) und darüber hinaus finanzielle Verbesserungen für die Kommunen beschlossen.
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist die Grundlage für die Finanzzuweisungen
des Landes an die Landkreise, Städte und Gemeinden.
Nach vielen Diskussionen des Finanzministers mit
Kommunalpolitikern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Parlament hat das
Kabinett an wichtigen Stellen grünes Licht gegeben für eine deutlich verbesserte
finanzielle Ausstattung der Kommunen :
·
Die für die
Kommunen wichtige Investitionspauschale wird in den Jahren 2012
und 2013 nahezu verstetigt . In 2012 bleibt sie in gleicher Höhe
wie im laufenden Jahr bei 128 Mio. ¿, in 2013 sinkt sie geringfügig um 3 Mio. ¿
auf dann 125 Mio. ¿ (Das sind 73 Mio. Euro mehr als im ersten Haushaltsentwurf
geplant).
·
Wegen einer
Überzahlung im Jahre 2009 müssen die Kommunen eine letzte Rate von 53,3 Mio.
¿ in 2012 an das Land zurückzahlen. Diese Forderung sollte ursprünglich in
zwei Jahresraten gesplittet werden. Jetzt empfiehlt die
Landesregierung den Regierungsfraktionen, die erste Rate für 2012 zu streichen
und die zweite Rate in 2013 im Zusammenhang mit der umfassenden Überarbeitung
des FAG ab 2013 neu zu regeln.
·
Das Land
wird eine alte Zinsforderung aus den Jahren 1991-1995 in Höhe von
etwa 11 Mio. ¿ nicht mehr von den 150 betroffenen Kommunen
zurückfordern. Damit ist für die Gemeinden ein Jahre währendes
Haushaltsrisiko vom Tisch. Diese hatten damals Gelder für den Städtebau nicht
fristgemäß ausgegeben, daraufhin hatte das Land Zinsen zurückverlangt.
·
Das Land
zahlt vorbehaltlich der Zustimmung im Finanzausschuss des Landtages noch in
diesem Jahr 30 Mio. ¿ an etliche Kommunen . Dieses Geld soll den
Kommunen zuteil werden, die im Rahmen der Gemeinde-Gebietsreform freiwillig
fusionierten. Es ist ein Ausgleich für damit verbundene Lasten und hilft
erheblich bei der Konsolidierung der betroffenen kommunalen Haushalte. Diese
zusätzliche Ausgabe geht zu Lasten des Vollzugs im laufenden Landeshaushaltsjahr
2011.
·
Das Land
wird wegen zurückgehender Sonderbedarfszuweisungen vom Bund (SoBEZ)den Landkreisen
und kreisfreien Städten eine Summe von etwa 48 Mio. ¿ vorfinanzieren .
Dieses Geld fehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die
Bundeskürzungen in den kommenden zwei Jahren.
·
In 2012 werden
20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock entnommen und zur Aufstockung der
allgemeinen Zuweisungen für Gemeinden des kreisangehörigen Raums verwandt.
Mit den oben beschlossenen Veränderungen bei den Kommunalfinanzen
überweist das Land den Kommunen insgesamt etwa 140 Mio. ¿ mehr als im
ersten Haushaltsentwurf geplant war. Dazu kommt die Vorfinanzierung kommunaler
Fehlbeträge in Höhe von etwa 48 Mio. ¿ (SoBEZ).
Die heutigen Beschlüsse sind die erste Säule des Bündnisses
für starke Kommunen , das Minister Bullerjahn den Kommunen bereits vor einer
Woche angeboten hatte.
Dazu gehören auch die Programme STARK II
(Teilentschuldungs-Programm für Kommunen), STARK III (Sanierung aller
Kitas und Schulen) und STARK IV (geplantes Programm zur
Gewerbesteuer-Stabilisierung für Kommunen).
Eine umfassende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird
im kommenden Jahr beraten.
Dafür wird das Ministerium der Finanzen ein Gutachten
einholen, das dann helfen soll, in breiter Diskussion mit allen Beteiligten ein
neues FAG zu erarbeiten, das dann ab 2013 gelten soll.
Das neue FAG soll dann für Politik wie Kommunen durchschaubarer,
nachvollziehbarer sowie zeitlich strukturierter werden.
Minister Bullerjahn erklärt dazu:
¿Wir haben jetzt für schnelle und umfangreiche Hilfen
gesorgt, da wo es möglich ist. Weil aber alle Regeln des
Finanzausgleichsgesetzes verzahnt ineinandergreifen, reicht es nicht, einige
Probleme selektiv herauszugreifen, um damit höhere Zuweisungen zu begründen.
Deshalb strebe ich ¿ in breiter öffentlicher Diskussion ¿ eine umfassende
Überarbeitung des FAG bereits ab 2013 an.¿
Impressum:
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Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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