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Katastrophenerlass soll
Unwetter-Geschädigten helfen

27.09.2011, Magdeburg – 28

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 028/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 028/11

 

 

 

Magdeburg, den 27. September 2011

 

Katastrophenerlass soll

Unwetter-Geschädigten helfen

 

 

 

Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute sofortige

steuerliche Hilfen für die Betroffenen des schweren Unwetters vom 11.September

2011 verfügt.

 

Die beträchtlichen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen

und Gewittern in weiten Teilen Sachsen-Anhalts (vor allem in den Landkreisen

Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und

der Stadt Dessau-Roßlau) führen bei vielen Privatpersonen, aber auch Unternehmen

zu erheblichen finanziellen Belastungen. In dieser Situation ist es dem

Finanzminister wichtig, dass mögliche zusätzliche steuerliche Belastungen für

die Betroffenen unbedingt vermieden werden.

 

Deswegen hat das Finanzministerium heute steuerliche

Sofort-Hilfsmaßnahmen beschlossen.

 

Eine Auswahl:

 

 

Betroffene können ihre bereits fälligen oder

fällig werdenden Steuern bis zum 31.01.2012 auf Antrag ohne weitere Kosten

stunden lassen. Bei der Antrags-Prüfung sind die Finanzämter gehalten,

¿wohlwollend¿ im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.

Wenn Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen

bedroht sind, sollen diese bis 31.01.2012 nicht umgesetzt werden ¿ ohne

dass weitere Säumnis-Zuschläge anfallen.

Wer für Unwetter-Betroffene spendet, kann dies

durch einfachen Bareinzahlungs-Beleg oder Buchungsbestätigung (z.B.

Kontoauszug) steuerlich vergünstigend geltend machen können.

Wer nachweislich durch das Unwetter

Aufzeichnungen oder Buchführungs-Unterlagen verloren hat, dem sollen

daraus keine steuerlichen Nachteile entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewerbetreibende können bei Aufwendungen zum

Wiederaufbau ganz oder teilweise durch das Unwetter zerstörter Gebäude auf

Antrag Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 30 % vornehmen.

Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden

an Grund und Boden, sowie Wiederherstellungen von Hofbefestigungen oder

Wirtschaftswegen können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das

Gleiche gilt bei Landwirten für die Herrichtung und Wiederanpflanzung

zerstörter Anlagen.

 

Landwirte erhalten steuerliche Vergünstigungen,

wenn sie durch das Unwetter Ernteausfälle zu beklagen haben.

Unterstützungen, die Betroffene von ihren

Arbeitgebern erhalten, werden bis zu einer Höhe von 600,- Euro und in

Ausnahmefällen auch darüber hinaus nicht besteuert.

Wenn Betroffene neuen Hausrat und/oder Kleidung

kaufen oder Reparaturen am eigenen Haus machen müssen, können diese

steuerlich als ¿außergewöhnliche Belastung¿ berücksichtigt werden.

 

 

Die genauen Maßnahmen für die jeweiligen Betroffenen

können in jedem Finanzamt erfragt werden und gelten ab sofort.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail:

presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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