Katastrophenerlass soll
Unwetter-Geschädigten helfen
27.09.2011, Magdeburg – 28
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 028/11
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 028/11
Magdeburg, den 27. September 2011
Katastrophenerlass soll
Unwetter-Geschädigten helfen
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute sofortige
steuerliche Hilfen für die Betroffenen des schweren Unwetters vom 11.September
2011 verfügt.
Die beträchtlichen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen
und Gewittern in weiten Teilen Sachsen-Anhalts (vor allem in den Landkreisen
Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und
der Stadt Dessau-Roßlau) führen bei vielen Privatpersonen, aber auch Unternehmen
zu erheblichen finanziellen Belastungen. In dieser Situation ist es dem
Finanzminister wichtig, dass mögliche zusätzliche steuerliche Belastungen für
die Betroffenen unbedingt vermieden werden.
Deswegen hat das Finanzministerium heute steuerliche
Sofort-Hilfsmaßnahmen beschlossen.
Eine Auswahl:
Betroffene können ihre bereits fälligen oder
fällig werdenden Steuern bis zum 31.01.2012 auf Antrag ohne weitere Kosten
stunden lassen. Bei der Antrags-Prüfung sind die Finanzämter gehalten,
¿wohlwollend¿ im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.
Wenn Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen
bedroht sind, sollen diese bis 31.01.2012 nicht umgesetzt werden ¿ ohne
dass weitere Säumnis-Zuschläge anfallen.
Wer für Unwetter-Betroffene spendet, kann dies
durch einfachen Bareinzahlungs-Beleg oder Buchungsbestätigung (z.B.
Kontoauszug) steuerlich vergünstigend geltend machen können.
Wer nachweislich durch das Unwetter
Aufzeichnungen oder Buchführungs-Unterlagen verloren hat, dem sollen
daraus keine steuerlichen Nachteile entstehen.
Gewerbetreibende können bei Aufwendungen zum
Wiederaufbau ganz oder teilweise durch das Unwetter zerstörter Gebäude auf
Antrag Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 30 % vornehmen.
Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden
an Grund und Boden, sowie Wiederherstellungen von Hofbefestigungen oder
Wirtschaftswegen können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das
Gleiche gilt bei Landwirten für die Herrichtung und Wiederanpflanzung
zerstörter Anlagen.
Landwirte erhalten steuerliche Vergünstigungen,
wenn sie durch das Unwetter Ernteausfälle zu beklagen haben.
Unterstützungen, die Betroffene von ihren
Arbeitgebern erhalten, werden bis zu einer Höhe von 600,- Euro und in
Ausnahmefällen auch darüber hinaus nicht besteuert.
Wenn Betroffene neuen Hausrat und/oder Kleidung
kaufen oder Reparaturen am eigenen Haus machen müssen, können diese
steuerlich als ¿außergewöhnliche Belastung¿ berücksichtigt werden.
Die genauen Maßnahmen für die jeweiligen Betroffenen
können in jedem Finanzamt erfragt werden und gelten ab sofort.
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