Menu
menu

Landesregierung beschließt
Doppelhaushalt,
Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes

13.09.2011, Magdeburg – 489

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 489/11

 

 

 

Magdeburg, den 13. September 2011

 

 

 

Landesregierung beschließt

Doppelhaushalt,

Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des

Personalentwicklungskonzeptes

 

 

 

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung

abschließend über den Haushaltsplanentwurf 2012 / 2013 und

die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 entschieden. Außerdem wurde die

Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes 2011 beschlossen. Der Entwurf

des Doppelhaushaltes sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.089 Mio. Euro

für 2012 und 9.986 Mio. Euro für 2013 vor.

 

Finanzminister Bullerjahn erklärte, dass Sachsen-Anhalt

von 2012 bis 2015 auf Grund neuer Hochrechnungen des Finanzministeriums etwa

900 Mio. ¿ mehr gegenüber der Mai-Steuerschätzung an Steuern einnehmen wird.

Von diesen Mehreinnahmen sind bereits 300 Mio. ¿ im Eckwerte-Beschluss der

Landesregierung Anfang Juli vorweg genommen worden.

 

Die weiteren Mehreinnahmen bei den Steuern werden im Wesentlichen

eingesetzt zur Stärkung von Vorsorgeelementen wobei die wichtigste Botschaft

ist, dass Sachsen-Anhalt keine neuen Schulden mehr aufnehmen wird. Außerdem

wird es keine so genannte ¿globale Minderausgabe¿ 2012 und 2013 geben.

 

Darüber hinaus wird der Haushaltsvollzug durch das neue

Top-Down-Verfahren vereinfacht.

 

Die vorliegende aktuelle Mittelfristige Finanzplanung 2011

bis 2015 ist nicht nur eng mit dem Doppelhaushalt 2012/13 verzahnt. Sie legt

auch verbindliche Eckwerte für den gesamten Planungszeitraum bis 2015 fest. Kennzeichnend

für die Mittelfristige Planung ist der Verzicht auf eine Neuverschuldung ab

2012 sowie der Einstieg in die Tilgung ab dem Jahr 2014. Anders ausgedrückt: Im

Gegensatz zu den anderen vier Konsolidierungshilfeländern wird Sachsen-Anhalt das

bestehende strukturelle Defizit sofort abbauen.

 

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der am 10. März

dieses Jahres unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Gewährung

von Konsolidierungshilfen von Bedeutung. Die Konsolidierungshilfen sind an die

Umsetzung eines ambitionierten Konsolidierungskurses gebunden, über den das

Land jährlich, beginnend im Mai 2012, gegenüber dem Stabilitätsrat berichten

muss.

 

Mit den Haushaltsberatungen wurde auch das PEK ¿ das Personal-Entwicklungs-Konzept

2011 ¿ fortgeschrieben und angepasst.

 

Dieses sieht einen Stellenbestand zum 31. Dezember 2013 von 51.556 Stellen, zum 31. Dezember 2016 von 46.784 Stellen und zum 31. Dezember 2019 insgesamt 40.855 Stellen vor. Damit liegt Sachsen-Anhalt dann mit etwa

19 Landesbediensteten auf 1000 Einwohner im heutigen deutschen Durchschnitt.

 

Das Personalentwicklungskonzept sieht nunmehr die Anhebung

des Neueinstellungskorridors auf durchschnittlich jährlich 550 Neueinstellungen

für diese Legislaturperiode vor (Ansatz Mai 2011: 350 Neueinstellungen).

Zusätzlich stehen den Ressorts nicht genutzte Neueinstellungsmöglichkeiten aus

den Jahren vor 2011 zur Verfügung. Insgesamt wird die Zahl der

Neueinstellungsmöglichkeiten damit deutlich höher sein als in der Vergangenheit.

 

Finanzminister Bullerjahn: ¿Ich bin sehr zufrieden, dass

wir mit dem Personalentwicklungskonzept eine verbindliche Grundlage für eine

fundierte und sachgerechte Personalentwicklung für die laufende Legislaturperiode

beschlossen haben, die Behörden Planungssicherheit und Nachwuchskräften neue

Perspektiven im Lande gibt.

 

Sämtliche Bemühungen im Landeshaushalt 2012/13 stehen

unter der Überschrift Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen . Wir

müssen vor dem Hintergrund zurückgehender Finanzhilfen von Bund und EU am Ende

dieses Jahrzehnts schon jetzt alles tun, um dann auf eigenen finanziellen Füßen

stehen zu können. Mit den heutigen Beschlüssen haben wir einen wichtigen

Schritt dafür getan.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de