Landesregierung beschließt
Doppelhaushalt,
Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes
13.09.2011, Magdeburg – 489
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 489/11
Magdeburg, den 13. September 2011
Landesregierung beschließt
Doppelhaushalt,
Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes
Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung
abschließend über den Haushaltsplanentwurf 2012 / 2013 und
die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 entschieden. Außerdem wurde die
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes 2011 beschlossen. Der Entwurf
des Doppelhaushaltes sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.089 Mio. Euro
für 2012 und 9.986 Mio. Euro für 2013 vor.
Finanzminister Bullerjahn erklärte, dass Sachsen-Anhalt
von 2012 bis 2015 auf Grund neuer Hochrechnungen des Finanzministeriums etwa
900 Mio. ¿ mehr gegenüber der Mai-Steuerschätzung an Steuern einnehmen wird.
Von diesen Mehreinnahmen sind bereits 300 Mio. ¿ im Eckwerte-Beschluss der
Landesregierung Anfang Juli vorweg genommen worden.
Die weiteren Mehreinnahmen bei den Steuern werden im Wesentlichen
eingesetzt zur Stärkung von Vorsorgeelementen wobei die wichtigste Botschaft
ist, dass Sachsen-Anhalt keine neuen Schulden mehr aufnehmen wird. Außerdem
wird es keine so genannte ¿globale Minderausgabe¿ 2012 und 2013 geben.
Darüber hinaus wird der Haushaltsvollzug durch das neue
Top-Down-Verfahren vereinfacht.
Die vorliegende aktuelle Mittelfristige Finanzplanung 2011
bis 2015 ist nicht nur eng mit dem Doppelhaushalt 2012/13 verzahnt. Sie legt
auch verbindliche Eckwerte für den gesamten Planungszeitraum bis 2015 fest. Kennzeichnend
für die Mittelfristige Planung ist der Verzicht auf eine Neuverschuldung ab
2012 sowie der Einstieg in die Tilgung ab dem Jahr 2014. Anders ausgedrückt: Im
Gegensatz zu den anderen vier Konsolidierungshilfeländern wird Sachsen-Anhalt das
bestehende strukturelle Defizit sofort abbauen.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der am 10. März
dieses Jahres unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Gewährung
von Konsolidierungshilfen von Bedeutung. Die Konsolidierungshilfen sind an die
Umsetzung eines ambitionierten Konsolidierungskurses gebunden, über den das
Land jährlich, beginnend im Mai 2012, gegenüber dem Stabilitätsrat berichten
muss.
Mit den Haushaltsberatungen wurde auch das PEK ¿ das Personal-Entwicklungs-Konzept
2011 ¿ fortgeschrieben und angepasst.
Dieses sieht einen Stellenbestand zum 31. Dezember 2013 von 51.556 Stellen, zum 31. Dezember 2016 von 46.784 Stellen und zum 31. Dezember 2019 insgesamt 40.855 Stellen vor. Damit liegt Sachsen-Anhalt dann mit etwa
19 Landesbediensteten auf 1000 Einwohner im heutigen deutschen Durchschnitt.
Das Personalentwicklungskonzept sieht nunmehr die Anhebung
des Neueinstellungskorridors auf durchschnittlich jährlich 550 Neueinstellungen
für diese Legislaturperiode vor (Ansatz Mai 2011: 350 Neueinstellungen).
Zusätzlich stehen den Ressorts nicht genutzte Neueinstellungsmöglichkeiten aus
den Jahren vor 2011 zur Verfügung. Insgesamt wird die Zahl der
Neueinstellungsmöglichkeiten damit deutlich höher sein als in der Vergangenheit.
Finanzminister Bullerjahn: ¿Ich bin sehr zufrieden, dass
wir mit dem Personalentwicklungskonzept eine verbindliche Grundlage für eine
fundierte und sachgerechte Personalentwicklung für die laufende Legislaturperiode
beschlossen haben, die Behörden Planungssicherheit und Nachwuchskräften neue
Perspektiven im Lande gibt.
Sämtliche Bemühungen im Landeshaushalt 2012/13 stehen
unter der Überschrift Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen . Wir
müssen vor dem Hintergrund zurückgehender Finanzhilfen von Bund und EU am Ende
dieses Jahrzehnts schon jetzt alles tun, um dann auf eigenen finanziellen Füßen
stehen zu können. Mit den heutigen Beschlüssen haben wir einen wichtigen
Schritt dafür getan.¿
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