10. Jahrestag der Terroranschläge
vom 11. September 2001 ? Innenminister Stahlknecht gedenkt der zahlreichen
Opfer und unterstützt die Verlängerung der sogenannten Anti-Terrorgesetze
12.09.2011, Magdeburg – 109
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/11
Magdeburg, den 9. September 2011
10. Jahrestag der Terroranschläge
vom 11. September 2001 ¿ Innenminister Stahlknecht gedenkt der zahlreichen
Opfer und unterstützt die Verlängerung der sogenannten Anti-Terrorgesetze
Der Innenausschuss des Bundesrates befasste
sich Ende dieser Woche mit dem Gesetzentwurf zur befristeten Verlängerung der
Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung.
Innenminister Holger Stahlknecht, der als Ausschussmitglied das Stimmrecht für
Sachsen-Anhalt wahrnimmt, bezeichnete dabei die Verlängerung als wesentlichen
Faktor für die Sicherheit der Menschen in Deutschland.
¿Die furchtbaren Ereignisse in Norwegen
oder die in Berlin festgenommenen Anschlagsverdächtigen zeigen uns, dass dieses
Thema nach wie vor allgegenwärtig ist und nicht unterschätzt werden darf.
Anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika wird das Thema
in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Auch unter dem Aspekt das
Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, halte ich die
Verlängerung des Gesetzes und der daraus resultierenden Befugnisse für alternativlos.
Natürlich müssen dabei die Eingriffe in Bürgerrechte so gering wie möglich gehalten
werden. Aber die aktuelle Sicherheitslage erlaubt keine Aufhebung des
Terrorbekämpfungsgesetzes.¿
Schon bei der im Juni des Jahres stattgefundenen
Innenministerkonferenz machte sich Innenminister Stahlknecht für eine
Verlängerung dieser Anti-Terrorgesetze stark.
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde kurz nach den Terroranschlägen in den
USA am 11. September 2001 beschlossen. Die darin enthaltenen Regelungen tragen
dazu bei, terroristische Strukturen besser aufzuklären. Hauptaufgabe der darin
enthaltenen Befugnisse ist der Schutz der Bevölkerung durch frühzeitige
Aufklärung und Abwehr möglicher Gefahren.
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