Menu
menu

Stand der Prüfung für erneuten
NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern

06.09.2011, Magdeburg – 472

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 472/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 472/11

 

 

 

Magdeburg, den 6. September 2011

 

 

 

Stand der Prüfung für erneuten

NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern

 

Über den Stand der Prüfung der Erfolgsaussichten eines

erneuten NPD-Verbotsantrages hat Innenminister Holger Stahlknecht heute die Kabinettsmitglieder

informiert.

 

Der Innenminister zeigte sich zufrieden mit der Resonanz

aus Bund und Ländern. Anfang Juli habe er seinen Amtskollegen vorgeschlagen,

eine länderoffene Arbeitsgruppe mit der Prüfung der verfassungsprozessrechtlichen

und materiellen Fragen eines NPD-Verbotsverfahren zu betrauen. Der Bund und 13

Bundesländer haben ihre Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe definitiv zugesagt.

 

¿Ich freue mich, dass wir die ergebnisoffene Prüfung eines

NPD-Verbotsverfahren nun gemeinsam mit den Erfahrungen anderer Länderkollegen

und des Bundesinnenministeriums fortsetzen können¿, bekundete Stahlknecht. Die

Arbeitsgruppe solle im Dezember dieses Jahres unter der Federführung

Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufnehmen. Zunächst soll es um die Erarbeitung eines

Zeitplanes und die Einteilung in Unterarbeitsgruppen gehen.

 

Stahlknecht weiter: ¿Es besteht unter den Ländern Konsens

darüber, dass wir die NPD nicht brauchen, weil sie fremdenfeindlich und rassistisch

ist. Allerdings halten viele Länder und der Bund die vom Bundesverfassungsgericht

aufgestellten juristischen Hürden für nur schwer überwindbar.¿

 

Die Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen

für ein NPD-Verbot sei eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Die

Arbeitsgruppe werde die Möglichkeiten eines zweiten NPD-Verbotsverfahren

juristisch sauber ausloten und dann ein Ergebnis vorlegen. Das Referat

¿Verfassungswidrige Parteien und Extremismusprävention¿ des Innenministeriums erarbeite

derzeit eine entsprechende Prüfkonzeption. 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de