Stand der Prüfung für erneuten
NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern
06.09.2011, Magdeburg – 472
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 472/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 472/11
Magdeburg, den 6. September 2011
Stand der Prüfung für erneuten
NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern
Über den Stand der Prüfung der Erfolgsaussichten eines
erneuten NPD-Verbotsantrages hat Innenminister Holger Stahlknecht heute die Kabinettsmitglieder
informiert.
Der Innenminister zeigte sich zufrieden mit der Resonanz
aus Bund und Ländern. Anfang Juli habe er seinen Amtskollegen vorgeschlagen,
eine länderoffene Arbeitsgruppe mit der Prüfung der verfassungsprozessrechtlichen
und materiellen Fragen eines NPD-Verbotsverfahren zu betrauen. Der Bund und 13
Bundesländer haben ihre Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe definitiv zugesagt.
¿Ich freue mich, dass wir die ergebnisoffene Prüfung eines
NPD-Verbotsverfahren nun gemeinsam mit den Erfahrungen anderer Länderkollegen
und des Bundesinnenministeriums fortsetzen können¿, bekundete Stahlknecht. Die
Arbeitsgruppe solle im Dezember dieses Jahres unter der Federführung
Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufnehmen. Zunächst soll es um die Erarbeitung eines
Zeitplanes und die Einteilung in Unterarbeitsgruppen gehen.
Stahlknecht weiter: ¿Es besteht unter den Ländern Konsens
darüber, dass wir die NPD nicht brauchen, weil sie fremdenfeindlich und rassistisch
ist. Allerdings halten viele Länder und der Bund die vom Bundesverfassungsgericht
aufgestellten juristischen Hürden für nur schwer überwindbar.¿
Die Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen
für ein NPD-Verbot sei eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Die
Arbeitsgruppe werde die Möglichkeiten eines zweiten NPD-Verbotsverfahren
juristisch sauber ausloten und dann ein Ergebnis vorlegen. Das Referat
¿Verfassungswidrige Parteien und Extremismusprävention¿ des Innenministeriums erarbeite
derzeit eine entsprechende Prüfkonzeption.
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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