Alkoholisierter PKW-Fahrer nach
Verfolgungsfahrt auf BAB 2 gestellt - Vier Dienstfahrzeuge beschädigt
04.09.2011, Magdeburg – 50
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/11
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/11
Magdeburg, den 4. September 2011
Alkoholisierter PKW-Fahrer nach
Verfolgungsfahrt auf BAB 2 gestellt - Vier Dienstfahrzeuge beschädigt
Die Polizei konnte in der
zurückliegenden Nacht nach einer Verfolgungsfahrt vom Salzlandkreis über die
Autobahnen 14 und 2 einen 49-jährigen VW-Fahrer stellen, der sich zuvor einer
Verkehrskontrolle entziehen wollte.
Der Mann war nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis, dafür aber mir 2,39 Promille erheblich
alkoholisiert. Auch seiner Flucht beschädigte er insgesamt vier
Einsatzfahrzeuge der Polizei und verursachte dabei Sachschäden in Höhe von
mehreren tausend Euro.
Der Mann war Beamten auf
der Landstraße 73 kurz nach 22 Uhr in der Nähe von Hohenerxleben aufgefallen
und sollte deshalb kontrolliert werden. Er missachtete jedoch die ersten
Halteaufforderungen und flüchtete mit seinem VW auf die BAB 14, wo er zunächst
ein Zivilfahrzeug der Polizei rammte. An der Auffahrt zur BAB 2 umfuhr er eine
dortige Sperre, wobei ein weiterer Funkwagen beschädigt wurde. Auf der BAB 2
setzte er seine Flucht in Richtung Berlin fort und ignorierte weiter die
Halteaufforderungen der Polizei. Erst in Höhe der Abfahrt Lostau gelang es mit
Hilfe dreier Einsatzfahrzeuge den VW auf der linken Fahrspur zu halten und
dabei die Geschwindigkeit zu verringern. Dabei kollidierte der VW mit dem
ausbremsenden Funkwagen, drehte sich über alle drei Fahrspuren und versuchte
anschließend entgegengesetzt der Fahrrichtung seine Flucht fortzusetzen, wobei
letztendlich ein vierter Funkwagen beschädigt wurde. Neben dem 49-jährigen
Fahrer, einem Berliner, befand sich noch eine 57-jährige Frau aus dem
Salzlandkreis im Fahrzeug. Gegen den 49-Jährigen wird jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung,
Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Fahren ohne Führerschein ermittelt.
Er wurde nach Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen wieder aus dem
Polizeigewahrsam entlassen. (kü.)
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