Anhörungsverfahren zum Neubau
einer Eisenbahnüberführung in der Stadt Oschersleben eingeleitet
02.09.2011, Halle (Saale) – 107
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 107/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 107/11
Halle (saale), den 26. August
2011
Anhörungsverfahren zum Neubau
einer Eisenbahnüberführung in der Stadt Oschersleben eingeleitet
Das Landesverwaltungsamt
hat am 17. August 2011 das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das
Bauvorhaben ¿Beseitigung
von drei Bahnübergängen in der Stadt Oschersleben (Fabrikstraße,
Magdeburger/Schermcker Straße, Anderslebener Straße) und Neubau einer
Eisenbahnüberführung über die B 246¿
eingeleitet.
Träger des Vorhabens ist
die DB Netz AG, vertreten durch die DB Projektbau GmbH.
Die Planunterlagen werden
bei der Stadt Oschersleben (Bode) im Zeitraum vom 05. September 2011
bis 04. Oktober 2011 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Hinsichtlich
der Einzelheiten wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen im ¿Amtlichen
Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode)¿ verwiesen.
Die von dem Bauvorhaben
Betroffenen haben dann bis zum 18. Oktober 2011 die Möglichkeit,
Einwendungen zu erheben. Darüber hinaus sind zahlreiche Träger öffentlicher
Belange, Versorgungsunternehmen sowie anerkannte Vereine des Natur- und
Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Bahnstrecke Magdeburg
¿ Halberstadt führt direkt durch das Stadtgebiet der Stadt Oschersleben (Bode)
und teilt die Stadt in zwei Bereiche. Aufgrund der hohen Verkehrsbelegung und
der innerstädtischen Bebauung haben sich im Zuge der B 246 Verkehrsverhältnisse
eingestellt, die laut Aussagen des Vorhabenträgers nahezu unerträglich sind.
Die Bahnübergänge
Fabrikstraße, Magdeburger/Schermcker Straße und Anderslebener Straße sollen
geschlossen und durch eine neu zu bauende Überführung über die B 246 ersetzt werden.
Künftig wird die B 246
unter der Bahnlinie hindurchgeführt. Die vorhandenen Gemeindestraßen
Fabrikstraße und Anderslebener Straße werden zu Sackgassen umgebaut. Beide Straßen
können bis zu den Wendeanlagen bzw. deren Ende befahren werden.
Im Rahmen der Baumaßnahme
erfolgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.
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