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Erörterungstermin zur Stilllegung
des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben

02.09.2011, Magdeburg – 105

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

105/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. September 2011

 

 

 

Erörterungstermin zur Stilllegung

des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben

 

 

 

Am

13. Oktober beginnt die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung

des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Dazu ist

heute im Bundesanzeiger und in der Volksstimme eine öffentliche Bekanntmachung

erschienen. An der Erörterung, für die vier Wochen eingeplant sind, nimmt auch

das Bundesamt für

Strahlenschutz (BfS) als Antragsteller teil.

 

Der Erörterungstermin gibt denjenigen, die rechtzeitig

Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern. Im

Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung unter Einbeziehung aller

Einwendungen fortsetzen. Einzelheiten zur Durchführung des Erörterungstermins

werden rechtzeitig vor Beginn auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

 

Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu

gewährleisten, plant das BfS, die Einlagerungsbereiche mit umfangreichen

Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt,

Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen

Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS

derzeit aus.

 

Im Jahr 1970 wurde Morsleben als Standort für ein Endlager

für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte das

Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine unbefristete

Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von

Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben

zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb

und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde

1997 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige

Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren

einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers

Morsleben durch. Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche

Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, die im

Auftrag der BfS tätig ist.

 

Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000 Kubikmeter niedrig-

und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden

eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken,

Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen Kleinanwendern aus der

Industrie.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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