Erörterungstermin zur Stilllegung
des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben
02.09.2011, Magdeburg – 105
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
105/11
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/11
Magdeburg, den 1. September 2011
Erörterungstermin zur Stilllegung
des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben
Am
13. Oktober beginnt die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung
des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Dazu ist
heute im Bundesanzeiger und in der Volksstimme eine öffentliche Bekanntmachung
erschienen. An der Erörterung, für die vier Wochen eingeplant sind, nimmt auch
das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) als Antragsteller teil.
Der Erörterungstermin gibt denjenigen, die rechtzeitig
Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern. Im
Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung unter Einbeziehung aller
Einwendungen fortsetzen. Einzelheiten zur Durchführung des Erörterungstermins
werden rechtzeitig vor Beginn auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu
gewährleisten, plant das BfS, die Einlagerungsbereiche mit umfangreichen
Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt,
Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen
Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS
derzeit aus.
Im Jahr 1970 wurde Morsleben als Standort für ein Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte das
Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine unbefristete
Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von
Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben
zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb
und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde
1997 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige
Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren
einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers
Morsleben durch. Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche
Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, die im
Auftrag der BfS tätig ist.
Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000 Kubikmeter niedrig-
und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden
eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken,
Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen Kleinanwendern aus der
Industrie.
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