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Steuermehreinnahmen bringen neue
Möglichkeiten für den Doppelhaushalt Sachsen-Anhalts 2012/13

30.08.2011, Magdeburg – 452

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 452/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 452/11

 

 

 

Magdeburg, den 30. August 2011

 

 

 

Steuermehreinnahmen bringen neue

Möglichkeiten für den Doppelhaushalt Sachsen-Anhalts 2012/13

 

Seit einem Vierteljahr wird auf allen Ebenen der

Landesregierung über den Doppelhaushalt 2012/13 beraten, auch mit den

Fraktionen wird bereits diskutiert. Was anfänglich nur die Optimisten zu hoffen

wagten, tritt ein: Die Steuereinnahmen unseres Landes steigen gegenwärtig

stärker als von den Steuerschätzern noch im Mai vorhergesehen. Die

Mai-Schätzung war die Grundlage für die Haushaltsplanungen des Finanzministeriums.

Von 2012 bis 2015 nimmt Sachsen-Anhalt auf Grund neuer Hochrechnungen

des Landesfinanzministeriums etwa 900 Mio. ¿ mehr an Steuern gegenüber

der Mai-Steuerschätzung ein.

 

Damit ergeben sich neue Möglichkeiten für den

Landeshaushalt, die in Ministergesprächen, die erst vor wenigen Tagen endeten,

erörtert wurden. Von den Mehreinnahmen sind bereits 300 Mio. ¿ im

Eckwerte-Beschluss der Landesregierung Anfang Juli vorweg genommen worden. Im

Ergebnis sollen die weiteren Mehreinnahmen bei den Steuern im Wesentlichen an

drei Brennpunkten helfen:

 

1. Die Vorsorgeelemente werden gestärkt.

 

·

Die nächste Wirtschaftskrise

kommt bestimmt, die Frage ist nur wann. Deswegen bleibt es dabei;

Sachsen-Anhalt wird keine neuen Schulden mehr aufnehmen, ab 2014 wird

getilgt!

 

·

Genauso wird es ¿ übrigens

erstmals seit der Wiedervereinigung ¿ keine Globale Minderausgabe 2012

und 2013 geben (also keine ¿zu erwirtschaftenden Summen¿, die dann Beschlüsse

des Parlaments nachträglich in Frage stellen).

 

·

Bereits 2012, ein Jahr eher als

ursprünglich geplant, wird die Steuerschwankungsreserve mit 50 Mio. ¿

aufgefüllt (diese in den nächsten Jahren weiter zu stärkende Reserve soll

Sachsen-Anhalt vor den Folgen kommender Krisen schützen).

 

·

Genauso werden in den Pensionsfonds

(zur späteren Begleichung der Pensionen von Landesbeamten) bereits ab 2012

wieder 20 Mio. ¿ jährlich zusätzlich eingezahlt.

 

2. Die Eckwerte für die einzelnen Ressorts

wurden vor allem immer dort nachgebessert, wo investiert wird. Es galt,

möglichst viele Drittmittel von Bund und EU zu binden. Es ist nach vielen Gesprächen

sowie Beratungen und Eigenanstrengungen der Ressorts nun gelungen, sämtliche

Drittmittel in der bis 2013 laufenden EU-Förderperiode und der

Gemeinschaftsaufgabe zu binden ¿ das heißt, Sachsen-Anhalt geht kein

Förder-Euro von Bund oder EU verloren! Um dies zu erreichen, waren

insgesamt etwa 200 Mio. ¿ mehr als ursprünglich veranschlagt nötig.

 

3. Die Diskussion über ein neues, für alle Mitglieder

der kommunalen Familie gerechteres Finanzausgleichsgesetz geht weiter.

Klar war und ist aber: Es muss alles versucht werden, damit auch die Kommunen

in die Lage versetzt werden, möglichst viele Investitionen kofinanzieren zu

können. Mit der Verschiebung der für 2012 geplanten Kürzung der

Investitions-Pauschale für die Kommunen (die auf dem Rückgang der Sonderbundesergänzungs-Zuweisungen

SoBEZ um jährlich 120 Mio. Euro basieren) um ein Jahr nach hinten ergeben sich

nun sofort bessere Spielräume für die Kommunen, Investitionen

kofinanzieren zu können . Verabredet ist:

 

·

2012 stehen damit wie bisher

128 Mio. ¿ Investitionspauschale für die Kommunen zur Verfügung. Die

ursprünglich geplante Kürzung um 26 Mio. ¿ wird um ein Jahr nach hinten verschoben,

greift erst 2013.

 

·

2013 stehen dann noch 102 Mio.

¿ Investitionspauschale für die Kommunen zur Verfügung (statt wie früher

geplant nur 78 Mio. ¿).

 

Bis 2019 sinken die SoBEZ jährlich weiter ab, 2020 dann

laufen sie völlig aus. Damit die Investitionspauschale nicht gleichermaßen auf

Null absinkt, will die Landesregierung ab 2020 jährlich einen Sockelbetrag von

50 Mio. ¿ allein aus dem Landeshaushalt bereitstellen, um die dann noch

vorhandene Infrastrukturlücke schließen zu können.

 

Darüber hinaus wird der Haushaltsvollzug vereinfacht

und modernisiert . Die Ministerien können Gelder im jeweiligen

Wirkungsbereich von 2012 auf 2013 übertragen ¿ das gab es bisher so nicht. Es

wird auch keinerlei Bewirtschaftungsbeschränkungen mehr geben, genauso keine

Haushaltsperren. Wenn der Landtag nach eingehender Beratung den Doppelhaushalt verabschiedet,

kann insbesondere sofort investiert werden, weil dann die Mittel zu 100 Prozent

bereitgestellt werden können.

 

Mit den Haushaltsberatungen wurde auch das PEK ¿ das

Personal-Entwicklungs-Konzept ¿ fortgeschrieben und weiterentwickelt. Nach

Gesprächen mit allen Ressorts wurde der Einstellungskorridor für den

Nachwuchs von 350 Neueinstellungen jährlich (Ansatz Mai 2011) auf

etwa 550 pro Jahr erhöht . Das gibt nun Ministerien und Behörden viel

mehr Planungssicherheit und Nachwuchskräften neue Perspektiven im Lande. Die

Landesregierung verfolgt mit dem nun aktualisierten PEK weiterhin das Ziel, bis

Ende 2019 die Zahl der Landesbeschäftigten auf etwa 40.000 abzusenken. Dann

liegt Sachsen-Anhalt mit etwa 19 Landesbediensteten (Vollzeit-Äquivalente) auf

1000 Einwohner im deutschen Durchschnitt.

 

Sämtliche Bemühungen im Landeshaushalt 2012/13 stehen

unter der Überschrift Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen und unter

der Maßgabe, dass das Land wegen der zurückgehenden Finanzhilfen von Bund und

EU am Ende dieses Jahrzehnts auf eigenen finanziellen Füssen stehen muss und

somit finanziell eigenständig bleibt.

 

Dieses Ziel unbedingt zu erreichen gilt es auch wegen des

jährlich an den Bund zu leistenden Fortschrittberichtes des Landes

Sachsen-Anhalt. Darin wird Rechenschaft abgelegt über die ordnungsgemäße

Verwendung der SoBEZ und über die Fortschritte beim Aufholprozess gegenüber den

alten Bundesländern. Im aktuellen Fortschrittsbericht , den heute die

Landesregierung zur Kenntnis nahm, ist die Quote der ordnungsgemäß verwendeten

Solidarmittel von 79 Prozent im Jahr 2009 auf nur noch 50 Prozent im Jahr 2010

gefallen. Dieser Rückgang hängt zusammen mit der Aufnahme neuer Schulden durch

das Land 2010, er ist kein Beleg für eine Fehlverwendung der Solidarmittel. Hätte

Sachsen-Anhalt 2010 keine neuen krisenbedingten Schulden aufnehmen müssen, wäre

die Quote auf über 80 Prozent gestiegen. Mit dem vorliegenden Finanzkonzept

stellt die Landesregierung sicher, dass der Stabilitätsrat bei seiner nächsten

Beratung im November für unser Land keinen Haushalts-Notstand konstatieren

wird.

 

Finanzminister

Jens Bullerjahn:

 

¿Ich

bin sehr froh, dass unser jetziges Finanzkonzept die finanzielle Unabhängigkeit

Sachsen-Anhalts auch nach Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 sicherstellt!¿

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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