Artikel vom 13.8.2011
22.08.2011, Halle (Saale) – 97
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 097/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 097/11
Halle (Saale), den 22. August
2011
Artikel vom 13.8.2011
¿Kunis
Wasseralbtraum¿
Mit
Interesse und auch Verwunderung haben wir die aktuelle Berichterstattung zur
Zulassung von Fährschiffen, insbesondere der Fähre von Roland Kunath verfolgt.
Selbstverständlich
kann das Landesverwaltungsamt die Sorgen gerade mittlerer und kleinerer
Fährbetriebe vor unangemessener finanzieller Belastung nachvollziehen. Oftmals
stoßen behördliche Maßnahmen bei Betroffenen auf Unverständnis und Verärgerung.
Mit dieser Wut und Verärgerung ist Herr Kunath an die Öffentlichkeit gegangen,
um seine Situation darzustellen. In dem Artikel ist es jedoch leider zu einigen
fehlerhaften Aussagen gekommen, welche wir an dieser Stelle gerne ausräumen und
richtig stellen würden.
Es ist
richtig, dass es seit 2009 in Deutschland eine neue Gesetzeslage zu Vorgaben
bei der Untersuchung von Schiffen, Fähren usw. gibt, dies bedeutet, dass alle
zuständigen Behörden in Deutschland bei ihren regelmäßigen Kontrollen nun die
von der EU festgelegten neuen Standards gegenüber den Schiffs- und Fähreignern
zu erläutern und die Umsetzung zu veranlassen. Dazu wurde in Sachsen-Anhalt
eine angemessene Frist von zwei Jahren gewährt. Nach Ablauf der Frist im Juni
dieses Jahres standen nun die entsprechenden Überprüfungen durch die
technischen Sachverständigen an.
In dieser
Gemengelage stellt Herr Kunath einen Sonderfall dar, denn Herr Kunath besitzt
seit 2006 keine entsprechende Genehmigung mehr. Seit nunmehr 5 Jahren betreibt
er somit sein Fährgeschäft ohne Zulassung und regelmäßige Kontrollen durch den
damals zuständigen Landkreis. Im Dezember letzten Jahres stellten wir fest,
dass Herr Kunath dennoch seine Fähre betreibt und forderten ihn auf, die
entsprechenden Verfahren einzuleiten. Im Juni erfolgte die entsprechende
Überprüfung durch den Sachverständigen. Insofern handelt es sich hier nicht um
einen bürokratischen Willkürakt, es ist den Kollegen des zuständigen Referates
auch nicht mal ebenso eingefallen, weil es derzeit an anderer Arbeit mangelt,
sondern es handelte sich hier um eine turnusmäßige Überprüfung, deren
Fälligkeit Herrn Kunath bekannt war.
Auch im
Bezug auf die nötigen Reparaturen und die dadurch entstehenden Kosten möchten
wir gerne Klarheit schaffen:
Das im
genannten Artikel beschriebene ¿Röntgen¿(magnetinduktive Untersuchung) ist bei
der erforderlichen Seilprüfung nicht notwendig, da dies nur bei Tragseilen von
Hochseilanlagen vorgeschrieben ist. Aufgrund des teilweise durchgerosteten
Schiffskörpers sind jedoch Reparaturen am Schiff von Nöten. Die Mängel, die
bereits bei den Kontrollen vor 2006 festgestellt und deren Beseitigung
angemahnt worden war, haben sich inzwischen verschlechtert, der Boden und
Schiffskörper ist an mehreren Stellen stark durchrostet, der Schiffskörper
weist Löcher auf. Eine Reparatur ist hier dringend angezeigt. Die Höhe des
Aufwandes, die Herr Kunath mit 13.000 Euro beziffert, ist aus unserer Sicht und
Erfahrung in diesem Bereich nicht nachvollziehbar. Hier wird es sicher eine
andere Lösung geben.
Als
oberstes Gebot setzen wir hierbei immer die Sicherheit der Fahrgäste an, denn
auch wenn die Saale an betreffendem Flussabschnitt zeitweise Niedrigwasser
führt, im Artikel als ¿knietief¿ beschrieben, müssen die Schiffe auch bei
normalem Fahrwasser oder erhöhten Wasserständen eine sichere Überfahrt
gewährleisten. Zusätzlich ist zu beachten, dass auch ältere Menschen, Kinder
oder Nichtschwimmer Fähren benutzen. Auch gegenüber diesen Personengruppen
sehen wir uns in der Verantwortung, grundlegende Sicherheitsstandards
durchzusetzen, um eine gefahrlose Überfahrt zu ermöglichen.
Ich
möchte an diese Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Kontrolle
von Experten durchgeführt wurde, nämlich einem technischen
Schiffssachverständigen und einem Vertreter der Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltungen. Die Kollegen verfügen über langjährige Erfahrungen und
entsprechende Kenntnisse der Flussläufe, können also auch Gefahren, die in
Gewässern lauern können, gut und angemessen einschätzen.
Zudem
wurde in der Berichterstattung ein weiterer unzumutbarer Kostenfaktor
aufgeführt ¿ nämlich die Notwendigkeit der Anschaffung von Rettungswesten,
welche 800 Euro pro Stück kosten. Wäre dem tatsächlich so, wäre die Verärgerung
seitens Herrn Kunath absolut nachvollziehbar. Tatsächlich sind jedoch für die
Fahrgäste lediglich einfache Rettungswesten vorgeschrieben, welche sich in
einer Preisspanne zwischen 18,00 ¿ (für Kinder) bis 35,00 ¿ (für Erwachsene)
bewegen. Zudem wird nur eine Weste für den Bootsführer verlangt, die
eine automatische Aufblasvorrichtung besitzt. Diese Weste kostet ca. 150 Euro.
Abschließend
möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns als
Genehmigungsbehörde in einem Spannungsfeld zwischen der wichtigen Unterstützung
touristischer Entwicklungen einerseits und dem Einfordern von
Sicherheitsstandards andererseits befinden. Die Gefahrenlage, die in diesem
Artikel diskutiert und vor allem in Frage gestellt wird, wird durch Herrn
Kunath unterschätzt und verharmlost. Im Falle eines Unglücks, mit welchem
Ausgang auch immer, tragen sowohl wir als auch Herr Kunath die Verantwortung.
Wir
werden uns zeitnah mit den betroffenen Fähreignern zu Gesprächen zusammensetzen
und nach für alle Beteiligten sinnvollen Lösungen suchen. Im Interesse aller
muss es sein, dass die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist und der
Aufwand für die Betreiber sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen wird.
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