Menu
menu

Artikel vom 13.8.2011

22.08.2011, Halle (Saale) – 97

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 097/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 097/11

 

 

 

Halle (Saale), den 22. August

2011

 

 

 

Artikel vom 13.8.2011

 

¿Kunis

Wasseralbtraum¿

 

 

 

 

 

Mit

Interesse und auch Verwunderung haben wir die aktuelle Berichterstattung zur

Zulassung von Fährschiffen, insbesondere der Fähre von Roland Kunath verfolgt.

 

Selbstverständlich

kann das Landesverwaltungsamt die Sorgen gerade mittlerer und kleinerer

Fährbetriebe vor unangemessener finanzieller Belastung nachvollziehen. Oftmals

stoßen behördliche Maßnahmen bei Betroffenen auf Unverständnis und Verärgerung.

Mit dieser Wut und Verärgerung ist Herr Kunath an die Öffentlichkeit gegangen,

um seine Situation darzustellen. In dem Artikel ist es jedoch leider zu einigen

fehlerhaften Aussagen gekommen, welche wir an dieser Stelle gerne ausräumen und

richtig stellen würden.

 

 

 

Es ist

richtig, dass es seit 2009 in Deutschland eine neue Gesetzeslage zu Vorgaben

bei der Untersuchung von Schiffen, Fähren usw. gibt, dies bedeutet, dass alle

zuständigen Behörden in Deutschland bei ihren regelmäßigen Kontrollen nun die

von der EU festgelegten neuen Standards gegenüber den Schiffs- und Fähreignern

zu erläutern und die Umsetzung zu veranlassen. Dazu wurde in Sachsen-Anhalt

eine angemessene Frist von zwei Jahren gewährt. Nach Ablauf der Frist im Juni

dieses Jahres standen nun die entsprechenden Überprüfungen durch die

technischen Sachverständigen an.

 

 

 

In dieser

Gemengelage stellt Herr Kunath einen Sonderfall dar, denn Herr Kunath besitzt

seit 2006 keine entsprechende Genehmigung mehr. Seit nunmehr 5 Jahren betreibt

er somit sein Fährgeschäft ohne Zulassung und regelmäßige Kontrollen durch den

damals zuständigen Landkreis. Im Dezember letzten Jahres stellten wir fest,

dass Herr Kunath dennoch seine Fähre betreibt und forderten ihn auf, die

entsprechenden Verfahren einzuleiten. Im Juni erfolgte die entsprechende

Überprüfung durch den Sachverständigen. Insofern handelt es sich hier nicht um

einen bürokratischen Willkürakt, es ist den Kollegen des zuständigen Referates

auch nicht mal ebenso eingefallen, weil es derzeit an anderer Arbeit mangelt,

sondern es handelte sich hier um eine turnusmäßige Überprüfung, deren

Fälligkeit Herrn Kunath bekannt war.

 

 

 

Auch im

Bezug auf die nötigen Reparaturen und die dadurch entstehenden Kosten möchten

wir gerne Klarheit schaffen:

 

 

 

Das im

genannten Artikel beschriebene ¿Röntgen¿(magnetinduktive Untersuchung) ist bei

der erforderlichen Seilprüfung nicht notwendig, da dies nur bei Tragseilen von

Hochseilanlagen vorgeschrieben ist. Aufgrund des teilweise durchgerosteten

Schiffskörpers sind jedoch Reparaturen am Schiff von Nöten. Die Mängel, die

bereits bei den Kontrollen vor 2006 festgestellt und deren Beseitigung

angemahnt worden war, haben sich inzwischen verschlechtert, der Boden und

Schiffskörper ist an mehreren Stellen stark durchrostet, der Schiffskörper

weist Löcher auf. Eine Reparatur ist hier dringend angezeigt. Die Höhe des

Aufwandes, die Herr Kunath mit 13.000 Euro beziffert, ist aus unserer Sicht und

Erfahrung in diesem Bereich nicht nachvollziehbar. Hier wird es sicher eine

andere Lösung geben.

 

 

 

Als

oberstes Gebot setzen wir hierbei immer die Sicherheit der Fahrgäste an, denn

auch wenn die Saale an betreffendem Flussabschnitt zeitweise Niedrigwasser

führt, im Artikel als ¿knietief¿ beschrieben, müssen die Schiffe auch bei

normalem Fahrwasser oder erhöhten Wasserständen eine sichere Überfahrt

gewährleisten. Zusätzlich ist zu beachten, dass auch ältere Menschen, Kinder

oder Nichtschwimmer Fähren benutzen. Auch gegenüber diesen Personengruppen

sehen wir uns in der Verantwortung, grundlegende Sicherheitsstandards

durchzusetzen, um eine gefahrlose Überfahrt zu ermöglichen.

 

 

 

Ich

möchte an diese Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Kontrolle

von Experten durchgeführt wurde, nämlich einem technischen

Schiffssachverständigen und einem Vertreter der Berufsgenossenschaft für

Fahrzeughaltungen. Die Kollegen verfügen über langjährige Erfahrungen und

entsprechende Kenntnisse der Flussläufe, können also auch Gefahren, die in

Gewässern lauern können, gut und angemessen einschätzen.

 

 

 

Zudem

wurde in der Berichterstattung ein weiterer unzumutbarer Kostenfaktor

aufgeführt ¿ nämlich die Notwendigkeit der Anschaffung von Rettungswesten,

welche 800 Euro pro Stück kosten. Wäre dem tatsächlich so, wäre die Verärgerung

seitens Herrn Kunath absolut nachvollziehbar. Tatsächlich sind jedoch für die

Fahrgäste lediglich einfache Rettungswesten vorgeschrieben, welche sich in

einer Preisspanne zwischen 18,00 ¿ (für Kinder) bis 35,00 ¿ (für Erwachsene)

bewegen. Zudem wird nur eine Weste für den Bootsführer verlangt, die

eine automatische Aufblasvorrichtung besitzt. Diese Weste kostet ca. 150 Euro.

 

 

 

Abschließend

möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns als

Genehmigungsbehörde in einem Spannungsfeld zwischen der wichtigen Unterstützung

touristischer Entwicklungen einerseits und dem Einfordern von

Sicherheitsstandards andererseits befinden. Die Gefahrenlage, die in diesem

Artikel diskutiert und vor allem in Frage gestellt wird, wird durch Herrn

Kunath unterschätzt und verharmlost. Im Falle eines Unglücks, mit welchem

Ausgang auch immer, tragen sowohl wir als auch Herr Kunath die Verantwortung.

 

 

 

Wir

werden uns zeitnah mit den betroffenen Fähreignern zu Gesprächen zusammensetzen

und nach für alle Beteiligten sinnvollen Lösungen suchen. Im Interesse aller

muss es sein, dass die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist und der

Aufwand für die Betreiber sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen wird.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de