EU-Kommission gibt Stellungnahme
zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra
sichert sorgfältige Prüfung zu
19.07.2011, Magdeburg – 390
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 390/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 390/11
Magdeburg, den 19. Juli 2011
EU-Kommission gibt Stellungnahme
zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra
sichert sorgfältige Prüfung zu
Die EU-Kommission hat eine ausführliche Stellungnahme zum
Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abgegeben. Staatsminister Robra - Chef
der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt ¿ erklärte hierzu:
¿Wir werden die Ausführungen der EU-Kommission zum Entwurf
des Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder sorgfältig prüfen. Soweit
die Kommission Erläuterungsbedarf sieht, kommen wir dem gern nach. Einige der
aufgeführten Aspekte habe ich zusammen mit dem Chef der Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier bereits vorletzten Freitag der EU-Kommission
mündlich erläutert. Ich sehe unseren Entwurf durch die Reaktion der
EU-Kommission vom Grundsatz her nicht in Frage gestellt. Wir werden die
Einwände der Kommission, die als Punkte in die ausführliche Stellungnahme
aufgenommen wurden, im Kreise der Länder noch einmal überprüfen. Im Übrigen
gibt es zu einzelnen Punkten im Entwurf aus Sicht der Länder noch
Diskussionsbedarf. Dies hat die Auswertung der von den Ländern durchgeführten
ergänzenden schriftlichen und mündlichen Anhörung im April und Mai 2011
ergeben. Darüber werden wir im Herbst dieses Jahres sprechen. Wenn der
Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, wird dieser als Landesrecht
fortgelten. Wir haben also genügend Zeit, das Verfahren zu einem guten
Abschluss zu bringen.¿
Eine ausführliche Stellungnahme,
die zur Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 16. August 2011 führt, hat
auch Malta abgegeben. Die abgegebenen Bemerkungen des Vereinigten Königreichs
haben keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist.
Hintergrund
Gemäß Richtlinie 98/34/EG über ein
Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften
müssen Dienste der Informationsgesellschaft, zu denen auch Regelungen zum
Internet-Glückspiel zählen, bei der Kommission notifiziert werden. Ziel ist es,
die Kommission zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über geplante
Rechtssetzungsakte auf diesem Gebiet zu informieren, so dass bereits vor Erlass
der nationalen Regelung konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Binnenmarktes
eingeleitet werden können.
Die deutschen Bundesländer hatten
am 15. April 2011 das Notifizierungsverfahren bei der Kommission eingeleitet.
Wenn die Kommission oder ein
anderer Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten ab Eingang bei der Kommission
eine ausführliche Stellungnahme abgibt, kann der Entwurf erst nach einem
weiteren Monat, also nach insgesamt vier Monaten, angenommen werden. Die
deutschen Bundesländer sind dann verpflichtet, die Kommission von den Maßnahmen
zu unterrichten, die sie auf Grund der ausführlichen Stellungnahme zu ergreifen
beabsichtigen bzw. haben zu begründen, warum die ausführliche Stellungnahme
nicht berücksichtigt werden kann.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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