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EU-Kommission gibt Stellungnahme
zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra
sichert sorgfältige Prüfung zu

19.07.2011, Magdeburg – 390

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 390/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 390/11

 

 

 

Magdeburg, den 19. Juli 2011

 

 

 

EU-Kommission gibt Stellungnahme

zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra

sichert sorgfältige Prüfung zu

 

 

 

Die EU-Kommission hat eine ausführliche Stellungnahme zum

Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abgegeben. Staatsminister Robra - Chef

der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt ¿ erklärte hierzu:

 

¿Wir werden die Ausführungen der EU-Kommission zum Entwurf

des Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder sorgfältig prüfen. Soweit

die Kommission Erläuterungsbedarf sieht, kommen wir dem gern nach. Einige der

aufgeführten Aspekte habe ich zusammen mit dem Chef der Staatskanzlei

Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier bereits vorletzten Freitag der EU-Kommission

mündlich erläutert. Ich sehe unseren Entwurf durch die Reaktion der

EU-Kommission vom Grundsatz her nicht in Frage gestellt. Wir werden die

Einwände der Kommission, die als Punkte in die ausführliche Stellungnahme

aufgenommen wurden, im Kreise der Länder noch einmal überprüfen. Im Übrigen

gibt es zu einzelnen Punkten im Entwurf aus Sicht der Länder noch

Diskussionsbedarf. Dies hat die Auswertung der von den Ländern durchgeführten

ergänzenden schriftlichen und mündlichen Anhörung im April und Mai 2011

ergeben. Darüber werden wir im Herbst dieses Jahres sprechen. Wenn der

Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, wird dieser als Landesrecht

fortgelten. Wir haben also genügend Zeit, das Verfahren zu einem guten

Abschluss zu bringen.¿

 

Eine ausführliche Stellungnahme,

die zur Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 16. August 2011 führt, hat

auch Malta abgegeben. Die abgegebenen Bemerkungen des Vereinigten Königreichs

haben keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist.

 

 

 

Hintergrund

 

Gemäß Richtlinie 98/34/EG über ein

Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften

müssen Dienste der Informationsgesellschaft, zu denen auch Regelungen zum

Internet-Glückspiel zählen, bei der Kommission notifiziert werden. Ziel ist es,

die Kommission zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über geplante

Rechtssetzungsakte auf diesem Gebiet zu informieren, so dass bereits vor Erlass

der nationalen Regelung konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Binnenmarktes

eingeleitet werden können.

 

Die deutschen Bundesländer hatten

am 15. April 2011 das Notifizierungsverfahren bei der Kommission eingeleitet.

 

Wenn die Kommission oder ein

anderer Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten ab Eingang bei der Kommission

eine ausführliche Stellungnahme abgibt, kann der Entwurf erst nach einem

weiteren Monat, also nach insgesamt vier Monaten, angenommen werden. Die

deutschen Bundesländer sind dann verpflichtet, die Kommission von den Maßnahmen

zu unterrichten, die sie auf Grund der ausführlichen Stellungnahme zu ergreifen

beabsichtigen bzw. haben zu begründen, warum die ausführliche Stellungnahme

nicht berücksichtigt werden kann.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de