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Aeikens: Feldzerstörer ersetzen
Argumente durch Gewalt/Für Rechtsstaat nicht tolerierbar

11.07.2011, Magdeburg – 86

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

086/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 086/11

 

 

 

Magdeburg, den 11. Juli 2011

 

 

 

Aeikens: Feldzerstörer ersetzen

Argumente durch Gewalt/Für Rechtsstaat nicht tolerierbar

 

 

 

Magdeburg.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat am Montag den

Übergriff auf Wachpersonal und die Zerstörung von Versuchsflächen für

gentechnisch veränderte Pflanzen in

Üplingen scharf verurteilt. Aeikens: ¿Gentechnikgegner gehen hier mit

krimineller Energie ans Werk. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Sie schaden

damit auch den Bürgern, die sich kritisch auf legale Weise mit dem Thema

Gentechnik auseinandersetzen. Wer

Gewalt einsetzt, dem fehlen die Argumente.¿ Der Rechtsstaat könne und werde diese Übergriffe nicht tolerieren.

 

Am 07. und 10. Juli 2011 wurde in Groß Lüsewitz bei

Rostock und in Üplingen in Sachsen-Anhalt Wachpersonal angegriffen und

Versuchsflächen für gentechnisch veränderte

Pflanzen zerstört. Laut Polizeibericht handelt es sich im sachsen-anhaltischen

Üplingen um eine 625 Quadratmeter große Anbaufläche von Kartoffeln, eine

Getreideanbaufläche von 25 Quadratmetern sowie Mais auf einer Fläche von 20

Quadratmetern.

 

Aeikens sagte, die Kritik an der Gentechnik habe in

den letzten Jahren viele Änderungen gesetzlicher Regelungen zur Folge gehabt:

Der Minister: ¿Wir haben in Deutschland ein aufwendiges Genehmigungsverfahren

für diese Freisetzungen, die Öffentlichkeit kann sich umfangreich informieren,

sie kann vor Ort in Anträge einsehen, sie kann Fragen stellen und schriftliche

Einwendungen werden bearbeitet.¿

 

Der Schaugarten Üplingen dient dazu, sich vor Ort

durch Besichtigung und Führungen über die neuen Möglichkeiten der

Biotechnologie zu informieren. Öffentliche Stellen bieten insbesondere über das

Internet umfassend Auskunft über die Vorhaben. An zentraler Stelle sei hier das

im Jahr 2004 eingeführte Standortregister nach § 16a Gentechnikgesetz genannt,

das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

geführt und veröffentlicht wird. Hier kann sich ¿ anders als in anderen

europäischen Mitgliedstaaten ¿ jeder über Standorte, Art und Anzahl der

Freilandanpflanzungen informieren.

 

Für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

gibt es zusätzliche Regelungen und großzügig bemessene Abstandsvorschriften.

Dies soll gewährleisten, dass in der ganzen Lebensmittelkette die Trennung

zwischen konventionellen und neuartigen Lebensmitteln aufrecht erhalten werden

kann.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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