Aeikens: Feldzerstörer ersetzen
Argumente durch Gewalt/Für Rechtsstaat nicht tolerierbar
11.07.2011, Magdeburg – 86
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
086/11
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 086/11
Magdeburg, den 11. Juli 2011
Aeikens: Feldzerstörer ersetzen
Argumente durch Gewalt/Für Rechtsstaat nicht tolerierbar
Magdeburg.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat am Montag den
Übergriff auf Wachpersonal und die Zerstörung von Versuchsflächen für
gentechnisch veränderte Pflanzen in
Üplingen scharf verurteilt. Aeikens: ¿Gentechnikgegner gehen hier mit
krimineller Energie ans Werk. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Sie schaden
damit auch den Bürgern, die sich kritisch auf legale Weise mit dem Thema
Gentechnik auseinandersetzen. Wer
Gewalt einsetzt, dem fehlen die Argumente.¿ Der Rechtsstaat könne und werde diese Übergriffe nicht tolerieren.
Am 07. und 10. Juli 2011 wurde in Groß Lüsewitz bei
Rostock und in Üplingen in Sachsen-Anhalt Wachpersonal angegriffen und
Versuchsflächen für gentechnisch veränderte
Pflanzen zerstört. Laut Polizeibericht handelt es sich im sachsen-anhaltischen
Üplingen um eine 625 Quadratmeter große Anbaufläche von Kartoffeln, eine
Getreideanbaufläche von 25 Quadratmetern sowie Mais auf einer Fläche von 20
Quadratmetern.
Aeikens sagte, die Kritik an der Gentechnik habe in
den letzten Jahren viele Änderungen gesetzlicher Regelungen zur Folge gehabt:
Der Minister: ¿Wir haben in Deutschland ein aufwendiges Genehmigungsverfahren
für diese Freisetzungen, die Öffentlichkeit kann sich umfangreich informieren,
sie kann vor Ort in Anträge einsehen, sie kann Fragen stellen und schriftliche
Einwendungen werden bearbeitet.¿
Der Schaugarten Üplingen dient dazu, sich vor Ort
durch Besichtigung und Führungen über die neuen Möglichkeiten der
Biotechnologie zu informieren. Öffentliche Stellen bieten insbesondere über das
Internet umfassend Auskunft über die Vorhaben. An zentraler Stelle sei hier das
im Jahr 2004 eingeführte Standortregister nach § 16a Gentechnikgesetz genannt,
das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
geführt und veröffentlicht wird. Hier kann sich ¿ anders als in anderen
europäischen Mitgliedstaaten ¿ jeder über Standorte, Art und Anzahl der
Freilandanpflanzungen informieren.
Für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
gibt es zusätzliche Regelungen und großzügig bemessene Abstandsvorschriften.
Dies soll gewährleisten, dass in der ganzen Lebensmittelkette die Trennung
zwischen konventionellen und neuartigen Lebensmitteln aufrecht erhalten werden
kann.
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