Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -
07.07.2011, Köthen – 68
- Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11
Dessau, den 6. Juli 2011
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -
Das
Amtsgericht Köthen hat am Nachmittag des 06.07.2011 auf Antrag der
Staatsanwaltschaft gegen einen 29-jährigen Beschuldigten aus dem Salzlandkreis
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen.
Der 29-Jährige war am 05.07.2011, gegen 15:15 Uhr in der Stadt Köthen, im
Bereich des Ratswalls, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem
Fahrzeug von Beamten der Landesbereitschaftspolizei angehalten und kontrolliert
worden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mann nicht im Besitz von
Ausweisdokumenten. In der weiteren Folge gab der 29-Jährige an, dass sich in
seinem Fahrzeug Betäubungsmittel befinden würden. Er übergab den Polizeibeamten
freiwillig eine Plastiktüte mit Betäubungsmitteln, die sofort sichergestellt
wurde. Bei den sichergestellten Betäubungsmitteln handelt es sich um mehr als 250
Gramm (Haschisch und Amphetamin).
Der vorläufig festgenommene Beschuldigte wurde dem Haftrichter vorgestellt,
der, wie dargelegt, antragsgemäß Haftbefehl gegen ihn erlassen hat. Im
Anschluss an die Verkündung des Haftbefehls wurde der 29-jährige Beschuldigte
in eine Justizvollzugsanstalt in Sachsen-Anhalt gebracht. Die Ermittlungen
dauern an.
Preissner
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
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