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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -

07.07.2011, Köthen – 68

  • Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11

 

 

 

Dessau, den 6. Juli 2011

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -

 

Das

Amtsgericht Köthen hat am Nachmittag des 06.07.2011 auf Antrag der

Staatsanwaltschaft gegen einen 29-jährigen Beschuldigten aus dem Salzlandkreis

Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen.

Der 29-Jährige war am 05.07.2011, gegen 15:15 Uhr in der Stadt Köthen, im

Bereich des Ratswalls, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem

Fahrzeug von Beamten der Landesbereitschaftspolizei angehalten und kontrolliert

worden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mann nicht im Besitz von

Ausweisdokumenten. In der weiteren Folge gab der 29-Jährige an, dass sich in

seinem Fahrzeug Betäubungsmittel befinden würden. Er übergab den Polizeibeamten

freiwillig eine Plastiktüte mit Betäubungsmitteln, die sofort sichergestellt

wurde. Bei den sichergestellten Betäubungsmitteln handelt es sich um mehr als 250

Gramm (Haschisch und Amphetamin).

Der vorläufig festgenommene Beschuldigte wurde dem Haftrichter vorgestellt,

der, wie dargelegt, antragsgemäß Haftbefehl gegen ihn erlassen hat. Im

Anschluss an die Verkündung des Haftbefehls wurde der 29-jährige Beschuldigte

in eine Justizvollzugsanstalt in Sachsen-Anhalt gebracht. Die Ermittlungen

dauern an.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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