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Vereinbarung zur Umsetzung des
Hochschulpakts 2020 unterzeichnet
Ministerin Wolff: "Hochschulen im Land erhalten bis 2015 rund 85 Millionen
Euro zusätzlich"

04.07.2011, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Pressemitteilung Nr.:

074/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wissenschaft und

Wirtschaft - Pressemitteilung Nr.: 074/11

 

 

 

Magdeburg, den 4. Juli 2011

 

 

 

Vereinbarung zur Umsetzung des

Hochschulpakts 2020 unterzeichnet

Ministerin Wolff: "Hochschulen im Land erhalten bis 2015 rund 85 Millionen

Euro zusätzlich"

 

 

 

Wissenschafts- und Wirtschaftsministerin Prof.

Birgitta Wolff und die Rektoren

der staatlichen Hochschulen des Landes haben am Rande der Hochschulrunde, des

regelmäßig stattfindenden hochschulpolitischen Austausches zwischen Ministerin

und Rektoren, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 für die

weitere Programmphase 2011 bis 2015 unterzeichnet. Danach erhalten die

Hochschulen rund 85 Millionen Euro zusätzlicher Mittel. Ministerin Wolff

erklärte dazu: ¿Damit entsteht in finanzpolitisch angespannter Situation für die

Hochschulen erheblicher zusätzlicher Spielraum für Projekte, die unter anderem

der Verbesserung der Attraktivität ihres Studienangebots und des dazugehörigen

Hochschulmarketings dienen.¿

 

 

 

Wie schon in den Jahren zuvor hat der Bund den

ostdeutschen Ländern in der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020

erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen aller ostdeutschen

Bundesländer halten im Gegenzug die Anzahl ihrer Studienanfängerplätze trotz

geringerer Nachfrage auf dem Niveau von 2005, um in gesamtstaatlicher

Verantwortung die westdeutschen Bundesländer vom Aufbau erforderlicher

zusätzlicher Studienanfängerplätze zu entlasten. Wegen der demografischen

Entwicklung und der doppelten Abiturjahrgänge ist in den vergangenen Jahren die

Nachfrage nach Studienplätzen in den alten Bundesländern stark gestiegen.

 

 

 

Um einen Anreiz zur Erreichung der erforderlichen

Studienanfängerzahlen zu setzen, werden 80 Prozent der den Hochschulen des

Landes zugewiesenen Mittel wettbewerblich nach dem erreichten Anteil an

Studienanfängern verteilt. Die Hochschulen verpflichten sich, die erfolgreichen

Aktivitäten fortzusetzen, mehr Studienanfänger aus den westdeutschen

Bundesländern zu gewinnen und auf diese Weise der in Ostdeutschland mehr und

mehr spürbaren negativen demografischen Entwicklung entgegenzuwirken.

 

 

 

Der Text der Vereinbarungen ist unter der

Internetadresse www.wzw-lsa.de/vereinbarungen.html

verfügbar. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wissenschaft und

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