Ständige Konferenz der
Innenminister und ?senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ?
Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine
Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der
Strafverfolgungsbehörden
20.06.2011, Magdeburg – 80
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 080/11
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 080/11
Magdeburg, den 20. Juni 2011
Ständige Konferenz der
Innenminister und ¿senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ¿
Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine
Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der
Strafverfolgungsbehörden
Bei der heute in Frankfurt am
Main beginnenden Ständigen Konferenz der Innenminister und ¿senatoren der
Länder und des Bundesinnenministers ist aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt
besonders das Thema Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung.
Dazu Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): ¿Ich werde in der Sitzung darauf
drängen, dass die Innenminister und ¿senatoren das Bundesjustizministerium
schnellstmöglich um einen Gesetzentwurf bitten, der die Ermittlungen von
Staatsanwaltschaft und Polizei nicht behindert oder einschränkt. Die bisherigen
Vorschläge des Bundesjustizministeriums bleiben doch weit hinter den vom
Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung aufgezeigten Möglichkeiten
zurück.¿
Hintergrund:
Im März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der StPO über die
Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Umfang nicht vereinbar mit Art. 10 Abs. 1
des Grundgesetzes sind.
Das BMJ hat im Januar 2011 Eckpunkte für künftige Neuregelungen zur Speicherung
von Bestands- und Verkehrsdaten vorgelegt. Diese Vorschläge werden den
Anforderungen einer effektiven Strafverfolgung aus Sicht der Innenminister
nicht gerecht. So ist dort z. B. vorgesehen, dass die
Telekommunikationsverkehrsdaten vor ihrer Löschung im Einzelfall durch
Anordnung der Strafverfolgungsbehörden anlassbezogen kurzfristig gesichert
(¿eingefroren¿) werden können, um sie nach Vorlage eines entsprechenden
richterlichen Beschlusses für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dieser
Umstand ist für die Polizei nicht akzeptabel, da häufig Straftaten später
angezeigt werden und folglich die Gefahr besteht, dass die entsprechenden Daten
beim Bekanntwerden der Straftat regelmäßig bereits gelöscht sind. Dies führt
insbesondere bei schweren Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität
oder auch der Kinderpornographie zu Ermittlungsschwierigkeiten.
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