Menu
menu

Ständige Konferenz der
Innenminister und ?senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ?
Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine
Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der
Strafverfolgungsbehörden


20.06.2011, Magdeburg – 80

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 080/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 080/11

 

 

 

Magdeburg, den 20. Juni 2011

 

 

 

 

 

Ständige Konferenz der

Innenminister und ¿senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ¿

Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine

Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der

Strafverfolgungsbehörden

 

 

 

 

Bei der heute in Frankfurt am

Main beginnenden Ständigen Konferenz der Innenminister und ¿senatoren der

Länder und des Bundesinnenministers ist aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt

besonders das Thema Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung.

 

Dazu Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): ¿Ich werde in der Sitzung darauf

drängen, dass die Innenminister und ¿senatoren das Bundesjustizministerium

schnellstmöglich um einen Gesetzentwurf bitten, der die Ermittlungen von

Staatsanwaltschaft und Polizei nicht behindert oder einschränkt. Die bisherigen

Vorschläge des Bundesjustizministeriums bleiben doch weit hinter den vom

Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung aufgezeigten Möglichkeiten

zurück.¿

 

Hintergrund:

Im März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen

Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der StPO über die

Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Umfang nicht vereinbar mit Art. 10 Abs. 1

des Grundgesetzes sind.

Das BMJ hat im Januar 2011 Eckpunkte für künftige Neuregelungen zur Speicherung

von Bestands- und Verkehrsdaten vorgelegt. Diese Vorschläge werden den

Anforderungen einer effektiven Strafverfolgung aus Sicht der Innenminister

nicht gerecht. So ist dort z. B. vorgesehen, dass die

Telekommunikationsverkehrsdaten vor ihrer Löschung im Einzelfall durch

Anordnung der Strafverfolgungsbehörden anlassbezogen kurzfristig gesichert

(¿eingefroren¿) werden können, um sie nach Vorlage eines entsprechenden

richterlichen Beschlusses für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dieser

Umstand ist für die Polizei nicht akzeptabel, da häufig Straftaten später

angezeigt werden und folglich die Gefahr besteht, dass die entsprechenden Daten

beim Bekanntwerden der Straftat regelmäßig bereits gelöscht sind. Dies führt

insbesondere bei schweren Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität

oder auch der Kinderpornographie zu Ermittlungsschwierigkeiten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Anke Reppin

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de