Rettungsdienstgesetz: Stahlknecht:
?Ich lasse mich und meine Mitarbeiter nicht treiben?
20.06.2011, Magdeburg – 79
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 079/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 079/11
Magdeburg, den 20. Juni 2011
Rettungsdienstgesetz: Stahlknecht:
¿Ich lasse mich und meine Mitarbeiter nicht treiben¿
Innenminister Holger Stahlknecht hat
abermals betont, dass bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Qualität
vor Schnelligkeit gehen muss. Die Novellierung werde gebraucht - das
entsprechende Referat im Innenministerium sei bereits mit der Arbeit betraut.
¿Der Badeunfall in Dessau ist äußerst tragisch. So etwas geht einem als Vater
zweier Jungen sehr unter die Haut. Den Angehörigen des Jungen gilt mein
herzliches Beileid¿, sagte Stahlknecht.
Allerdings sei der Unfall kein geeigneter Anlass, Schnellschüsse auszulösen.
Ein Rettungsschwimmer sei vor Ort gewesen.
Bereits vor zwei Wochen hatte der Innenminister in einem Gespräch mit den
Landesgeschäftsführern Sachsen-Anhalt der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft
(DLRG), des Deutschen Roten Kreuz (DRK), des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und
der Johanniter Unfallhilfe zugesagt, dass er an einer gemeinsamen Erarbeitung
einer Rettungsdienstnovelle interessiert ist. Die Rettungsdienstträger
sicherten hierbei auch das Übersenden ihres Gesetzentwurfes an das
Innenministerium zu.
¿Es ist vereinbart worden, dass in Ruhe über neue Regelungen für den
Rettungsdienst im Land geredet wird. Wir sind uns darin einig, dass dabei Qualität
vor Schnelligkeit gehen muss. Das zukünftige Rettungsdienstgesetz muss
rechtssicher sein. Auch das sind wir den Bürgern und den Anwendern des Gesetzes
schuldig. Wir lassen uns deshalb nicht treiben¿, erklärte der Minister.
Seinen Entwurf hat Sven Thomas dem Innenministerium heute zugesandt.
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