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Kabinett nimmt Stellung zum
Ersten Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit
Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent

07.06.2011, Magdeburg – 311

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 311/11

 

 

 

Magdeburg, den 7. Juni 2011

 

 

 

Kabinett nimmt Stellung zum

Ersten Tätigkeitsbericht zur

Informationsfreiheit 

Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent

 

 

 

Das Kabinett hat heute Stellung zum Ersten

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den

Datenschutz genommen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom Inkrafttreten des

Informationszugangsgesetztes am 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 und war im Dezember 2010 veröffentlicht worden.

 

¿Für alle Bürgerinnen und Bürger ist somit

Verwaltungshandeln transparent, nachfragbar und dazu nachvollziehbar. Dies ist

auch ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie¿, betonte

Innenminister Holger Stahlknecht.

 

In ihrer Stellungnahme bilanzieren die

Regierungsmitglieder, dass die mit Einführung des Informationszugangsgesetzes

vollzogene Abkehr vom Aktengeheimnis zur Aktenöffentlichkeit ohne nennenswerte

Probleme verlief. Sie führen dies vor allem darauf zurück, dass sich die

informationspflichtigen Stellen schnell und umfassend auf die neue Rechtslage

einstellten. Auch dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der die Aufgaben des

Landebeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt, sei dies zu

verdanken. ¿Der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter haben sich von

Anfang an in der Rolle als fachkundiger Mittler zwischen Verwaltung und den um

Informationszugang bemühten Antragstellern bewährt¿, sagte der Innenminister.

 

Ebenso stellte das Kabinett fest, dass sich die

anfängliche Sorge, mit Inkrafttreten des Informationszugangsgesetzes könne die

Verwaltung eine regelrechte Antragsflut erreichen, als unbegründet erwies. ¿Das

liegt sicher auch daran, dass immer mehr amtliche Informationen, die für die Allgemeinheit

von Interesse sind, unaufgefordert zugänglich gemacht werden, beispielsweise

durch Veröffentlichung im Internet¿, so Stahlknecht.

 

Dem Vorschlag des Landesbeauftragten, den

Informationszugang grundsätzlich kostenfrei zu gewähren, wird die Landesregierung

nicht folgen. ¿Dies widerspräche dem geltenden Verwaltungskostenrecht. Ich

könnte mir aber vorstellen, dass über die Gebührenhöhe noch einmal geredet

werden kann¿, sagte der Innenminister.

 

Die Stellungnahme der Landesregierung zum

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit wird nun dem Landtag zugeleitet und

anschließend als Landtagsdrucksache veröffentlicht. Nach Behandlung in den

Ausschüssen wird sich das Plenum mit diesem Thema befassen.

 

Im Jahr 2013 soll das neue Landesgesetz dann nochmals auf

den Prüfstand kommen. So soll bis dahin unter anderem die Frage geklärt sein,

inwieweit bestehende, aber sehr spezifische Informationszugangsrechte, wie das

Umweltinformationsrecht, mit dem allgemeinen Informationszugangsrecht zu einer

Rechtsvorschrift zusammengeführt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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