Kabinett nimmt Stellung zum
Ersten Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit
Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent
07.06.2011, Magdeburg – 311
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 311/11
Magdeburg, den 7. Juni 2011
Kabinett nimmt Stellung zum
Ersten Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit
Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent
Das Kabinett hat heute Stellung zum Ersten
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den
Datenschutz genommen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom Inkrafttreten des
Informationszugangsgesetztes am 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 und war im Dezember 2010 veröffentlicht worden.
¿Für alle Bürgerinnen und Bürger ist somit
Verwaltungshandeln transparent, nachfragbar und dazu nachvollziehbar. Dies ist
auch ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie¿, betonte
Innenminister Holger Stahlknecht.
In ihrer Stellungnahme bilanzieren die
Regierungsmitglieder, dass die mit Einführung des Informationszugangsgesetzes
vollzogene Abkehr vom Aktengeheimnis zur Aktenöffentlichkeit ohne nennenswerte
Probleme verlief. Sie führen dies vor allem darauf zurück, dass sich die
informationspflichtigen Stellen schnell und umfassend auf die neue Rechtslage
einstellten. Auch dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der die Aufgaben des
Landebeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt, sei dies zu
verdanken. ¿Der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter haben sich von
Anfang an in der Rolle als fachkundiger Mittler zwischen Verwaltung und den um
Informationszugang bemühten Antragstellern bewährt¿, sagte der Innenminister.
Ebenso stellte das Kabinett fest, dass sich die
anfängliche Sorge, mit Inkrafttreten des Informationszugangsgesetzes könne die
Verwaltung eine regelrechte Antragsflut erreichen, als unbegründet erwies. ¿Das
liegt sicher auch daran, dass immer mehr amtliche Informationen, die für die Allgemeinheit
von Interesse sind, unaufgefordert zugänglich gemacht werden, beispielsweise
durch Veröffentlichung im Internet¿, so Stahlknecht.
Dem Vorschlag des Landesbeauftragten, den
Informationszugang grundsätzlich kostenfrei zu gewähren, wird die Landesregierung
nicht folgen. ¿Dies widerspräche dem geltenden Verwaltungskostenrecht. Ich
könnte mir aber vorstellen, dass über die Gebührenhöhe noch einmal geredet
werden kann¿, sagte der Innenminister.
Die Stellungnahme der Landesregierung zum
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit wird nun dem Landtag zugeleitet und
anschließend als Landtagsdrucksache veröffentlicht. Nach Behandlung in den
Ausschüssen wird sich das Plenum mit diesem Thema befassen.
Im Jahr 2013 soll das neue Landesgesetz dann nochmals auf
den Prüfstand kommen. So soll bis dahin unter anderem die Frage geklärt sein,
inwieweit bestehende, aber sehr spezifische Informationszugangsrechte, wie das
Umweltinformationsrecht, mit dem allgemeinen Informationszugangsrecht zu einer
Rechtsvorschrift zusammengeführt werden können.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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