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2. Auslegungsverfahren zur A 143,
Westumfahrung Halle (Saale) beginnt

06.06.2011, Halle (Saale) – 55

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 055/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 055/11

 

 

 

Halle (Saale), den 6. Juni 2011

 

 

 

2. Auslegungsverfahren zur A 143,

Westumfahrung Halle (Saale) beginnt

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt hat im Planergänzungs- und ¿änderungsverfahren zur A 143,

Westumfahrung Halle (Saale), Anschlussstelle Halle-Neustadt (B80) bis

Autobahndreieck Halle-Nord (A 14) ein 2. Auslegungsverfahren eingeleitet. Die

geänderten Planunterlagen beinhalten im Wesentlichen die Aktualisierung der

Verkehrsuntersuchung, die aufgrund der Fortschreibung der Verkehrsprognose

(Prognosehorizont 2025) notwendig geworden ist und Auswirkungen auf die

Schallbetroffenheit hat. Die neuen Berechnungen ergeben eine leichte Abnahme

der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) sowie eine Abnahme der

Lkw-Anteile.

 

Ergänzend

wurden im Zuge der Verkehrsuntersuchung die Verkehrsbelastungen im Stadtgebiet

Halle betrachtet. Innerhalb der Stadt Halle (Saale) ist durch den Bau des

geplanten Autobahnabschnittes eine Entlastung zu verzeichnen.

 

 

 

Aufbauend auf der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung

wurden auch die schall- sowie luftschadstofftechnischen Untersuchungen für den

gesamten Bereich der A 143 ¿ VKE 4224 neu ermittelt. Die Verringerung der Verkehrsstärke und des

Lkw-Anteils für den Prognosehorizont 2025 bewirkt gemäß der schalltechnischen

Untersuchungen eine deutliche

Pegelminderung gegenüber den Emissionswerten des 1. Änderungsverfahrens. Mit

Ausnahme von 2 Gebäuden in Bennstedt und 4 Gebäuden in Schiepzig werden überall

die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Aus den überarbeiteten Unterlagen lässt sich für die

einzelnen betroffenen Gebäude entnehmen, welche Immissionsgrenzwerte sich durch

den Bau des geplanten Abschnittes der A 143 ergeben und ob ein Anspruch auf

Lärmschutz besteht.

 

 

 

Die

Auslegung der Planunterlagen wird in der Stadt Wettin-Löbejün, in der Gemeinde

Salzatal und in der Gemeinde Petersberg im Zeitraum vom 08. Juni 2011 bis

einschließlich 07. Juli 2011 erfolgen. In diesem Zeitraum wird die

Einsichtnahme in die vor Ort ausgelegten Planunterlagen für jedermann möglich

sein. Einwendungen können während der Auslegung und daran anschließend bis zum 21.

Juli 2011 erhoben werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die

ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen. Das Landesverwaltungsamt rechnet für

das weitere Vorgehen mit einem Erörterungstermin noch vor Herbstbeginn.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

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06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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