2. Auslegungsverfahren zur A 143,
Westumfahrung Halle (Saale) beginnt
06.06.2011, Halle (Saale) – 55
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 055/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 055/11
Halle (Saale), den 6. Juni 2011
2. Auslegungsverfahren zur A 143,
Westumfahrung Halle (Saale) beginnt
Das
Landesverwaltungsamt hat im Planergänzungs- und ¿änderungsverfahren zur A 143,
Westumfahrung Halle (Saale), Anschlussstelle Halle-Neustadt (B80) bis
Autobahndreieck Halle-Nord (A 14) ein 2. Auslegungsverfahren eingeleitet. Die
geänderten Planunterlagen beinhalten im Wesentlichen die Aktualisierung der
Verkehrsuntersuchung, die aufgrund der Fortschreibung der Verkehrsprognose
(Prognosehorizont 2025) notwendig geworden ist und Auswirkungen auf die
Schallbetroffenheit hat. Die neuen Berechnungen ergeben eine leichte Abnahme
der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) sowie eine Abnahme der
Lkw-Anteile.
Ergänzend
wurden im Zuge der Verkehrsuntersuchung die Verkehrsbelastungen im Stadtgebiet
Halle betrachtet. Innerhalb der Stadt Halle (Saale) ist durch den Bau des
geplanten Autobahnabschnittes eine Entlastung zu verzeichnen.
Aufbauend auf der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung
wurden auch die schall- sowie luftschadstofftechnischen Untersuchungen für den
gesamten Bereich der A 143 ¿ VKE 4224 neu ermittelt. Die Verringerung der Verkehrsstärke und des
Lkw-Anteils für den Prognosehorizont 2025 bewirkt gemäß der schalltechnischen
Untersuchungen eine deutliche
Pegelminderung gegenüber den Emissionswerten des 1. Änderungsverfahrens. Mit
Ausnahme von 2 Gebäuden in Bennstedt und 4 Gebäuden in Schiepzig werden überall
die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Aus den überarbeiteten Unterlagen lässt sich für die
einzelnen betroffenen Gebäude entnehmen, welche Immissionsgrenzwerte sich durch
den Bau des geplanten Abschnittes der A 143 ergeben und ob ein Anspruch auf
Lärmschutz besteht.
Die
Auslegung der Planunterlagen wird in der Stadt Wettin-Löbejün, in der Gemeinde
Salzatal und in der Gemeinde Petersberg im Zeitraum vom 08. Juni 2011 bis
einschließlich 07. Juli 2011 erfolgen. In diesem Zeitraum wird die
Einsichtnahme in die vor Ort ausgelegten Planunterlagen für jedermann möglich
sein. Einwendungen können während der Auslegung und daran anschließend bis zum 21.
Juli 2011 erhoben werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die
ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen. Das Landesverwaltungsamt rechnet für
das weitere Vorgehen mit einem Erörterungstermin noch vor Herbstbeginn.
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