Innenminister Stahlknecht beruft
Mitglieder der Härtefallkommission
26.05.2011, Magdeburg – 72
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/11
Magdeburg, den 26. Mai 2011
Innenminister Stahlknecht beruft
Mitglieder der Härtefallkommission
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat
am heutigen Tag insgesamt 16 Personen als Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder in die Härtefallkommission berufen. Die Härtfallkommission hatte vor
sechs Jahren ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Mitglieder werden für die Dauer
von zwei Jahren berufen, der letzte Berufungszeitraum endete im April.
Holger Stahlknecht gratulierte den heute zu Mitgliedern und stellvertretenden
Mitgliedern Berufenen und wünschte eine erfolgreiche Arbeit. ¿Für die Menschen,
die sich an Sie wenden, sind Sie der letzte Strohhalm. Sie müssen sich in die
persönliche Lebenssituation und Schicksale hineinversetzen können und letztlich
darüber befinden, ob ein Härtefall vorliegt. Das ist eine höchst
verantwortungsvolle Aufgabe, für die ich Ihnen Kraft und Erfolg wünsche¿, so
der Minister.
Die Härtfallkommission prüft auf Antrag und im Einzelfall, ob die Ausreise
eines ausreispflichtigen Ausländers zu einer dringenden persönlichen oder
humanitären Härte führt, die wiederum ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik
rechtfertigt. Ist dies der Fall, richtet die Kommission das Härtefallersuchen
an den Minister des Innern, der dann ein Aufenthaltsrecht anordnen kann.
Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit hat die Härtefallkommission in 50 Sitzungen
über 118 Anträge entschieden. In 47 Fällen stellte sie dringende humanitäre
Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und
beschloss ein Härtefallersuchen.
In 46 Fällen entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und
ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen nach
§ 23a Aufenthaltsgesetz an. Damit konnte 181 Personen und davon wiederum 89
minderjährigen Kindern, die vor ihrer Abschiebung standen, ein Aufenthaltsrecht
gewährt werden. Über den Weg der Anrufung der Härtefallkommission war es
möglich, besondere gesetzliche Härte ¿ insbesondere auch für viele in
Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder ¿ zu vermeiden und den Betroffenen
ein Leben zu ermöglichen, das sie vermutlich in ihrer Heimat in dieser Weise
nicht hätten führen können.
Bisher gab es für das Ministerium des Innern keine Veranlassung, eine der
insgesamt 46 auf Grundlage von Härtefallersuchen erteilten
Aufenthaltserlaubnisse zurückzunehmen bzw. nicht zu verlängern.
Innenminister Holger Stahlknecht: ¿Dies bestätigt die Richtigkeit der von der
Härtefallkommission getroffenen Entscheidungen.¿
Im Einzelnen wurden am heutigen Tag in die Härtefallkommission berufen:
Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
auf Vorschlag
Frau Silvia Dörk
Herr Hans-Dieter Thiele
des Landkreistages Sachsen-Anhalt
Herr Frank Ehlenberger
Herr Raimund Kokott
des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
Herr Max Privorozki
Herr Klaus Drewlo
der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im
Land Sachsen-Anhalt e. V.
Frau Antje Arndt
Herr Dr. Christoph Kunz
des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V.
Frau Monika Schwenke
Herr Diakon Wolfgang Gerlich
der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt
Herr Dr. Matthias Sens
Herr Gerhard Zachhuber
der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt
Frau Susi Möbbeck
Frau Hildegard Rode
des Ministeriums für Arbeit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt
Frau Christa Dieckmann
Frau Regina Stolle
des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Auf der im Anschluss stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission
wurde Monika Schwenke erneut zur Vorsitzenden und Antje Arndt zur
Stellvertreterin gewählt.
Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden
Sie im Internet unter: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4825.
Impressum:
Verantwortlich:
Anke Reppin
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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
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