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Justizministerin Kolb zu
Ergebnissen der Fachministerkonferenz

24.05.2011, Magdeburg – 276

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 276/11

 

 

 

Magdeburg, den 24. Mai 2011

 

 

 

Justizministerin Kolb zu

Ergebnissen der Fachministerkonferenz

 

Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr turnusmäßig den Vorsitz

der Justizministerkonferenz inne. In der vergangenen Woche trafen sich die Ressortchefs

der Länder zu ihrer Frühjahrstagung in Halle (Saale). Justizministerin Prof.

Dr. Angela Kolb hat die Landesregierung heute über die Beschlüsse informiert,

darunter das einstimmige Votum der Konferenzteilnehmer zur Einrichtung einer

gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle aller Länder für Straftäter mit

Fußfessel durch Hessen und die mehrheitliche Aufforderung der

Justizministerinnen und Justizminister an die Bundesregierung, gesetzliche

Rahmenbedingungen zur Erhöhung des Frauenanteils in führenden Gremien der

Wirtschaft zu schaffen.

 

Härtere Strafen für Urheber von

Schneeballsystemen

 

Auf große Zustimmung stieß bei den Ministern eine

Initiative Sachsen-Anhalts, nach der Urheber von so genannten Schneeballsystemen

härter bestraft werden sollen. ¿Die Praxis bei der Strafverfolgung zeigt, dass

wir die Möglichkeit zu einem differenzierteren und damit auch gerechteren

Strafmaß brauchen¿, so Kolb. ¿Dem geistigen Urheber eines Schneeball- oder

Pyramidensystems müssen härtere Konsequenzen drohen als einem neu angeworbenen

Mitarbeiter. Nur so wächst der Druck auf die Initiatoren solch betrügerischer

Geschäftsmodelle.¿ Sachsen-Anhalt engagiert sich dafür, die Strafobergrenze von

bisher zwei auf fünf Jahre auszuweiten.

 

Bei Schneeball- oder Pyramidensystemen handelt es sich um

Geschäftsmodelle, bei denen sich der avisierte Verdienst durch das Anwerben

neuer ¿Mitglieder¿ ergibt. Zumeist ist durch Teilnehmer eine Eintrittssumme zu

zahlen. Diese amortisiert sich aber erst, wenn genügend neue Teilnehmer

gewonnen werden konnten, die ihrerseits ebenfalls einzahlen. Werden nicht

ausreichend Neue gefunden oder ist der Markt gesättigt, bricht das System

zusammen. Finanzieller Erfolg ist letztlich nur dem Initiator eines Schneeballsystems

sicher. Mitglieder, die spät einsteigen, erleiden oft einen finanziellen

Totalverlust.

 

Justizministerin Kolb: ¿Immer, wenn es bei einem

Geschäftsmodell darum geht, ohne Gegenleistung anfangs Geld zu zahlen und zudem

noch neue Mitglieder zu gewinnen, sollten die Bürgerinnen und Bürger hellhörig

werden. Ein Schneeballsystem setzt darauf, dass leichtgläubige und unerfahrene

Personen in ein finanzielles Abenteuer gelockt werden, dessen Risiken und

Ausgang sie oft gar nicht abschätzen können. Meist werden dabei wirtschaftliche

Notlagen, die beispielsweise durch längere Arbeitslosigkeit entstanden sind,

ausgenutzt. Die Urheber solcher Schneeballsysteme werden bisher zwar

strafrechtlich belangt, aber nicht stärker zur Verantwortung gezogen als die

anderen Teilnehmer.¿

 

Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG). Auch in Sachsen-Anhalt sind in der Vergangenheit bereits Initiatoren von

Schneeballsystemen verurteilt worden. Die Anregung zur Erhöhung der

Strafobergrenze im § 16 Absatz 2 UWG kam aus der Justizpraxis von

Sachsen-Anhalt.

 

Bewährte Juristenausbildung

 

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich

gegen Überlegungen ausgesprochen, die juristische Ausbildung im Zuge des

Bologna-Prozesses auf eine Bachelor-Master-Struktur umzustellen. Justizministerin

Kolb: ¿ Die untersuchten Modelle haben zwar auch Vorteile, überzeugen aber in

Gänze nicht. Bei einer Umstellung würden wichtige Stärken unserer heutigen

Ausbildung verloren gehen. Die Juristenausbildung in Deutschland hat nach der

Studienreform aus dem Jahre 2002 weiter an Qualität gewonnen. Die darf nicht

aufs Spiel gesetzt werden. Zwar müssen und sollen positive Aspekte des

Bologna-Prozesses auch künftig im fortschreitenden Reformprozess Beachtung

finden. Wir sollten am bisherigen System mit zwei Staatsprüfungen und einem

Vorbereitungsdienst festhalten.¿

 

Sachsen-Anhalt hatte der Justizministerkonferenz den

Abschlussbericht eines Koordinierungsausschusses zur Juristenausbildung mit

vorgelegt, in dem verschiedene Bachelor-Master-Modelle für das Jura-Studium untersucht

und mit der herkömmlichen Juristenausbildung verglichen wurden. Die juristische

Ausbildung erfolgt in Sachsen-Anhalt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Derzeit sind im juristischen Bereich etwa 1.300 Studenten immatrikuliert.

 

Besoldung von Richtern und Staatsanwälten

 

Aufmerksam zur Kenntnis genommen wurde bei der Konferenz

der Bericht einer Arbeitsgruppe unter der Federführung Sachsen-Anhalts, der die

Entwicklung der Besoldung und Versorgung von Richtern und Staatsanwälten nach

der Föderalismusreform I zum Gegenstand hatte. Trotz Einkommensunterschieden

von monatlich bis zu 500 Euro konnten bisher Abwanderungstendenzen zwischen den

einzelnen Bundesländern noch nicht festgestellt werden. ¿Mit der Föderalismusreform

I und der Übertragung der Besoldungshoheit auf die Länder entwickelt sich die

Richterbesoldung unterschiedlich¿, so Ministerin Kolb. ¿Ich befürchte, dass

reiche Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg Jura-Absolventinnen und

-Absolventen in Zukunft bessere Bedingungen bieten und somit langfristig die

Spitzenjuristen zu sich holen könnten, während es für Sachsen-Anhalt

schwieriger werden könnte, qualifiziertes Personal für den Justizbereich zu

gewinnen.¿ In Sachsen-Anhalt sind derzeit 637 Richter und 182 Staatsanwälte

tätig.

 

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

 

Beim Thema Sorgerecht nicht miteinander verheirateter

Eltern haben die Justizministerinnen und Justizminister nur einen

Minimalkonsens erzielt. Sie waren sich einig, dass das Wohl des Kindes

Ausgangspunkt der geplanten Neuregelung sein muss. Bei der Umsetzung gingen die

Meinungen jedoch auseinander. Justizministerin Kolb plädiert für ein mehrstufiges

Verfahren, das den Eltern ein großes Maß an Eigenverantwortung einräumt. Sie

sollen zunächst die Möglichkeit haben, sich einvernehmlich auf ein gemeinsames

Sorgerecht zu verständigen. Einigen sie sich nicht, soll der Vater die

Möglichkeit erhalten, einen Sorgerechtsantrag zu stellen. Ministerin Kolb: ¿Die

Väter sollen sich zunächst an das Jugendamt wenden. Erst wenn dort keine

Einigung herbeigeführt werden kann, sollen die Familiengerichte entscheiden.

Das Jugendamt hätte damit zunächst die Möglichkeit zwischen den Eltern zu

vermitteln.¿

 

Alle Beschlüsse der Justizministerkonferenz können im

Internet eingesehen werden unter www.jumiko.de

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de