Justizministerin Kolb zu
Ergebnissen der Fachministerkonferenz
24.05.2011, Magdeburg – 276
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 276/11
Magdeburg, den 24. Mai 2011
Justizministerin Kolb zu
Ergebnissen der Fachministerkonferenz
Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr turnusmäßig den Vorsitz
der Justizministerkonferenz inne. In der vergangenen Woche trafen sich die Ressortchefs
der Länder zu ihrer Frühjahrstagung in Halle (Saale). Justizministerin Prof.
Dr. Angela Kolb hat die Landesregierung heute über die Beschlüsse informiert,
darunter das einstimmige Votum der Konferenzteilnehmer zur Einrichtung einer
gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle aller Länder für Straftäter mit
Fußfessel durch Hessen und die mehrheitliche Aufforderung der
Justizministerinnen und Justizminister an die Bundesregierung, gesetzliche
Rahmenbedingungen zur Erhöhung des Frauenanteils in führenden Gremien der
Wirtschaft zu schaffen.
Härtere Strafen für Urheber von
Schneeballsystemen
Auf große Zustimmung stieß bei den Ministern eine
Initiative Sachsen-Anhalts, nach der Urheber von so genannten Schneeballsystemen
härter bestraft werden sollen. ¿Die Praxis bei der Strafverfolgung zeigt, dass
wir die Möglichkeit zu einem differenzierteren und damit auch gerechteren
Strafmaß brauchen¿, so Kolb. ¿Dem geistigen Urheber eines Schneeball- oder
Pyramidensystems müssen härtere Konsequenzen drohen als einem neu angeworbenen
Mitarbeiter. Nur so wächst der Druck auf die Initiatoren solch betrügerischer
Geschäftsmodelle.¿ Sachsen-Anhalt engagiert sich dafür, die Strafobergrenze von
bisher zwei auf fünf Jahre auszuweiten.
Bei Schneeball- oder Pyramidensystemen handelt es sich um
Geschäftsmodelle, bei denen sich der avisierte Verdienst durch das Anwerben
neuer ¿Mitglieder¿ ergibt. Zumeist ist durch Teilnehmer eine Eintrittssumme zu
zahlen. Diese amortisiert sich aber erst, wenn genügend neue Teilnehmer
gewonnen werden konnten, die ihrerseits ebenfalls einzahlen. Werden nicht
ausreichend Neue gefunden oder ist der Markt gesättigt, bricht das System
zusammen. Finanzieller Erfolg ist letztlich nur dem Initiator eines Schneeballsystems
sicher. Mitglieder, die spät einsteigen, erleiden oft einen finanziellen
Totalverlust.
Justizministerin Kolb: ¿Immer, wenn es bei einem
Geschäftsmodell darum geht, ohne Gegenleistung anfangs Geld zu zahlen und zudem
noch neue Mitglieder zu gewinnen, sollten die Bürgerinnen und Bürger hellhörig
werden. Ein Schneeballsystem setzt darauf, dass leichtgläubige und unerfahrene
Personen in ein finanzielles Abenteuer gelockt werden, dessen Risiken und
Ausgang sie oft gar nicht abschätzen können. Meist werden dabei wirtschaftliche
Notlagen, die beispielsweise durch längere Arbeitslosigkeit entstanden sind,
ausgenutzt. Die Urheber solcher Schneeballsysteme werden bisher zwar
strafrechtlich belangt, aber nicht stärker zur Verantwortung gezogen als die
anderen Teilnehmer.¿
Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG). Auch in Sachsen-Anhalt sind in der Vergangenheit bereits Initiatoren von
Schneeballsystemen verurteilt worden. Die Anregung zur Erhöhung der
Strafobergrenze im § 16 Absatz 2 UWG kam aus der Justizpraxis von
Sachsen-Anhalt.
Bewährte Juristenausbildung
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich
gegen Überlegungen ausgesprochen, die juristische Ausbildung im Zuge des
Bologna-Prozesses auf eine Bachelor-Master-Struktur umzustellen. Justizministerin
Kolb: ¿ Die untersuchten Modelle haben zwar auch Vorteile, überzeugen aber in
Gänze nicht. Bei einer Umstellung würden wichtige Stärken unserer heutigen
Ausbildung verloren gehen. Die Juristenausbildung in Deutschland hat nach der
Studienreform aus dem Jahre 2002 weiter an Qualität gewonnen. Die darf nicht
aufs Spiel gesetzt werden. Zwar müssen und sollen positive Aspekte des
Bologna-Prozesses auch künftig im fortschreitenden Reformprozess Beachtung
finden. Wir sollten am bisherigen System mit zwei Staatsprüfungen und einem
Vorbereitungsdienst festhalten.¿
Sachsen-Anhalt hatte der Justizministerkonferenz den
Abschlussbericht eines Koordinierungsausschusses zur Juristenausbildung mit
vorgelegt, in dem verschiedene Bachelor-Master-Modelle für das Jura-Studium untersucht
und mit der herkömmlichen Juristenausbildung verglichen wurden. Die juristische
Ausbildung erfolgt in Sachsen-Anhalt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Derzeit sind im juristischen Bereich etwa 1.300 Studenten immatrikuliert.
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten
Aufmerksam zur Kenntnis genommen wurde bei der Konferenz
der Bericht einer Arbeitsgruppe unter der Federführung Sachsen-Anhalts, der die
Entwicklung der Besoldung und Versorgung von Richtern und Staatsanwälten nach
der Föderalismusreform I zum Gegenstand hatte. Trotz Einkommensunterschieden
von monatlich bis zu 500 Euro konnten bisher Abwanderungstendenzen zwischen den
einzelnen Bundesländern noch nicht festgestellt werden. ¿Mit der Föderalismusreform
I und der Übertragung der Besoldungshoheit auf die Länder entwickelt sich die
Richterbesoldung unterschiedlich¿, so Ministerin Kolb. ¿Ich befürchte, dass
reiche Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg Jura-Absolventinnen und
-Absolventen in Zukunft bessere Bedingungen bieten und somit langfristig die
Spitzenjuristen zu sich holen könnten, während es für Sachsen-Anhalt
schwieriger werden könnte, qualifiziertes Personal für den Justizbereich zu
gewinnen.¿ In Sachsen-Anhalt sind derzeit 637 Richter und 182 Staatsanwälte
tätig.
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Beim Thema Sorgerecht nicht miteinander verheirateter
Eltern haben die Justizministerinnen und Justizminister nur einen
Minimalkonsens erzielt. Sie waren sich einig, dass das Wohl des Kindes
Ausgangspunkt der geplanten Neuregelung sein muss. Bei der Umsetzung gingen die
Meinungen jedoch auseinander. Justizministerin Kolb plädiert für ein mehrstufiges
Verfahren, das den Eltern ein großes Maß an Eigenverantwortung einräumt. Sie
sollen zunächst die Möglichkeit haben, sich einvernehmlich auf ein gemeinsames
Sorgerecht zu verständigen. Einigen sie sich nicht, soll der Vater die
Möglichkeit erhalten, einen Sorgerechtsantrag zu stellen. Ministerin Kolb: ¿Die
Väter sollen sich zunächst an das Jugendamt wenden. Erst wenn dort keine
Einigung herbeigeführt werden kann, sollen die Familiengerichte entscheiden.
Das Jugendamt hätte damit zunächst die Möglichkeit zwischen den Eltern zu
vermitteln.¿
Alle Beschlüsse der Justizministerkonferenz können im
Internet eingesehen werden unter www.jumiko.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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