Standorte Halle und Wernigerode ?
Innenministerium verfügt Einstellung des Spielbetriebes
17.05.2011, Magdeburg – 69
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 069/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 069/11
Magdeburg, den 17. Mai 2011
Standorte Halle und Wernigerode ¿
Innenministerium verfügt Einstellung des Spielbetriebes
Das Innenministerium stellt per Anordnungsverfügung den Spielbetrieb der
Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH an den Standorten Halle und Wernigerode mit
Ende des laufenden Spieltages ein.
Die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH hatte dem Innenministerium zuvor angezeigt,
den Spielbetrieb an den genannten Standorten einstellen zu wollen.
¿Aus Gründen der Sicherung haben wir daraufhin entschieden, per
Anordnungsverfügung den Spielbetrieb in Halle und Wernigerode bereits jetzt einzustellen.
So können die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Örtlichkeiten, des noch
vorhandenen Geldes und der Spielchips zeitnah vorgenommen werden¿, sagte
Innenminister Holger Stahlknecht.
Eigentlich sollte der Spielbanken-Betreiber dem Innenministerium mit
Fristablauf am heutigen Tage darlegen, dass er einen wirtschaftlichen Betrieb
der Spielbanken gewährleisten kann. Dieser Aufforderung kam der Betreiber bislang
nicht nach.
Die Einstellung des Spielbetriebes stellt keinen Zulassungsentzug dar. Durch
die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH ist ein möglicher Gesellschafterwechsel
angezeigt worden.
Weitere Interessenten haben beim Land ihr Interesse bekundet. ¿Das
Innenministerium prüft in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium des Landes
die Möglichkeiten, den Spielbetrieb wieder auf eine tragfähige Basis zu
stellen¿, erklärte Stahlknecht.
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