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Entscheidungen zu kommunalen
Verfassungsbeschwerden ? Stahlknecht sieht Arbeit der Koalition bestätigt

10.05.2011, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.:

065/11

 

 

 

Magdeburg, den 10. Mai 2011

 

 

 

 

 

Entscheidungen zu kommunalen

Verfassungsbeschwerden ¿ Stahlknecht sieht Arbeit der Koalition bestätigt

 

 

 

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, die kommunalen

Verfassungsbeschwerden der Kommunen Arnstedt, Wiederstedt, Everingen und

Stolberg abzulehnen, erklärt Innenminister Holger Stahlknecht:

 

¿Mit den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes besteht nunmehr

Rechtssicherheit für die Kommunen. Jetzt heißt es, nach vorn zu blicken und die

kommunale Selbstverwaltung in den neuen Strukturen weiter mit Leben zu

erfüllen.¿

 

Der Innenminister sieht in den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes

eine Bestätigung der Arbeit der Großen Koalition.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Anke Reppin

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de