Menu
menu

Geruchsbelästigungen schnell und
unkompliziert online melden

14.04.2011, Halle (Saale) – 45

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 045/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 045/11

 

 

 

Halle (Saale), den 14. April 2011

 

 

 

Geruchsbelästigungen schnell und

unkompliziert online melden

 

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger

die von Anlagen verursachten Geruchsimmissionen schnell online melden. Dazu hat

das Landesverwaltungsamt als zuständige Kontrollbehörde einen Erhebungsbogen

für Geruchswahrnehmungen entwickelt, der online abrufbar ist. Dieser kann

anschließend mit den entsprechenden Angaben versehen online zurückgeschickt

werden. Natürlich sind auch alle anderen Kommunikationswege, wie Fax oder Post

möglich. Alle notwendigen Kontaktdaten sind auf dem Erfassungsbogen zu finden.

 

¿In der Vergangenheit wurden uns

auftretende Gerüche meist per Telefon oder Email gemeldet. Wir haben die

Beschwerdeführer dann gebeten, die Geruchsentwicklung über einen gewissen

Zeitraum zu beobachten und zu dokumentieren. Mit unserem online-Angebot

erhoffen wir uns eine genauere Dokumentation, da wir ganz konkrete Dinge

abfragen, die wir für unsere Kontrolltätigkeit benötigen. Zudem erleichtern wir

durch das zur Verfügung gestellte Geruchsprotokoll den Bürgerinnen und Bürgern

die Dokumentation und können den Prozess beschleunigen.¿, erklärt Dr.

Hans-Jürgen Discher, Leiter des Referates Immissionsschutz im

Landesverwaltungsamt.

 

Zur genauen Analyse der Geruchsursache

werden im Protokoll u. a. Angaben zu Uhrzeiten, Geruchsintensität und Art des

Geruchs abgefragt. Das Protokoll sollte über einen Zeitraum von mindestens 5

Tagen geführt werden. Natürlich können auch akute Belästigungen unmittelbar

mitgeteilt werden.

 

Betreiber von Anlagen (Industrieanlagen,

Mastanlagen, Biogasanlagen etc.), die Immissionen hervorrufen, sind

verpflichtet, die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Immissionen nicht zu

überschreiten. Für die Kontrolle ist bei großen Anlagen das

Landesverwaltungsamt und bei kleineren Anlagen der jeweilige Landkreis

zuständig. Die Kontrollbehörden arbeiten bei Ihrer Kontrolltätigkeit sehr eng

zusammen. Die zusätzliche Unterstützung der Anwohner ist dabei für die

Ursachenermittlung von großem Vorteil.

 

Beschwerden über auftretende Gerüche

stellen im Referat Immissionsschutz mit ca. 60 % den größten Teil aller

Beschwerden dar. Aber gerade hier erweist sich die Ermittlung der Ursachen und

Verursacher als schwieriger und mitunter auch langwieriger Prozess. Nicht immer

kann sofort Abhilfe geschaffen werden.

 

Der Erhebungsbogen für

Geruchswahrnehmungen ist auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

im Formularserver unter dem Stichwort Immissionen hinterlegt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de