Bedarfszuweisung zur
Teilentschuldung für die Stadt Leuna
08.04.2011, Magdeburg – 59
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11
Magdeburg, den 8. April 2011
Bedarfszuweisung zur
Teilentschuldung für die Stadt Leuna
Das Innenministerium bewilligt der Stadt Leuna im Saalekreis eine Bedarfszuweisung
in Höhe von 50.044 Euro zur Teilentschuldung ablösbarer Kreditverpflichtungen.
Zum 01.01.2010 wurde aus 11 Gemeinden und der Stadt Leuna die Einheitsgemeinde
Stadt Leuna gebildet. Mehrere am Zusammenschluss beteiligte Gemeinden haben im
Vorfeld der gemeindlichen Neugliederung hohe Kreditbelastungen und Fehlbeträge
übernommen.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Kreditbelastungen mehrerer am
Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stellen für die Einheitsgemeinde Stadt
Leuna eine gemeindliche Verschuldung dar, die aus eigener Finanzkraft heraus
nicht tragbar ist. Deshalb unterstützt sie das Innenministerium finanziell mit
Hilfe der Bedarfszuweisung in Höhe von über 50.000 Euro, so dass die
Entschuldung von zwei weiteren ablösbaren Krediten ermöglicht wird.¿
Bereits im Jahr 2009 bewilligte das Innenministerium der damaligen
Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau eine nichtinvestive Zuweisung in Höhe
von über zwei Millionen Euro zur Teilentschuldung einer ablösbaren
Kreditverpflichtung der Gemeinde Zöschen.
Eine weitere Teilentschuldung für die Einheitsgemeinde Stadt Leuna in
Höhe von über 77.000 Euro wurde im Jahr 2010 gewährt.
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) können Kommunen aus Mitteln des
Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen
und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten.
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