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Bedarfszuweisung zur
Teilentschuldung für die Stadt Leuna

08.04.2011, Magdeburg – 59

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11

 

 

 

Magdeburg, den 8. April 2011

 

 

 

 

 

Bedarfszuweisung zur

Teilentschuldung für die Stadt Leuna

 

 

 

Das Innenministerium bewilligt der Stadt Leuna im Saalekreis eine Bedarfszuweisung

in Höhe von 50.044 Euro zur Teilentschuldung ablösbarer Kreditverpflichtungen.

 

Zum 01.01.2010 wurde aus 11 Gemeinden und der Stadt Leuna die Einheitsgemeinde

Stadt Leuna gebildet. Mehrere am Zusammenschluss beteiligte Gemeinden haben im

Vorfeld der gemeindlichen Neugliederung hohe Kreditbelastungen und Fehlbeträge

übernommen.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Kreditbelastungen mehrerer am

Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stellen für die Einheitsgemeinde Stadt

Leuna eine gemeindliche Verschuldung dar, die aus eigener Finanzkraft heraus

nicht tragbar ist. Deshalb unterstützt sie das Innenministerium finanziell mit

Hilfe der Bedarfszuweisung in Höhe von über 50.000 Euro, so dass die

Entschuldung von zwei weiteren ablösbaren Krediten ermöglicht wird.¿

 

Bereits im Jahr 2009 bewilligte das Innenministerium der damaligen

Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau eine nichtinvestive Zuweisung in Höhe

von über zwei Millionen Euro zur Teilentschuldung einer ablösbaren

Kreditverpflichtung der Gemeinde Zöschen. 

Eine weitere Teilentschuldung für die Einheitsgemeinde Stadt Leuna in

Höhe von über 77.000 Euro wurde im Jahr 2010 gewährt.

 

Hintergrund Bedarfszuweisung

 

Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) können Kommunen aus Mitteln des

Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen

und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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