Finanzielle Unterstützung in Höhe
von über 200.000 Euro für die Gemeinde Borne
08.04.2011, Magdeburg – 58
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 058/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 058/11
Magdeburg, den 8. April 2011
Finanzielle Unterstützung in Höhe
von über 200.000 Euro für die Gemeinde Borne
Das Innenministerium bewilligte der Gemeinde Borne im Salzlandkreis eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 203.300 Euro zur Überbrückung von
Zahlungsschwierigkeiten.
Die Gemeinde Borne, Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Egelner Mulde,
befindet sich derzeit in einer angespannten finanziellen Situation. Der
Haushalt der Gemeinde zeigt eine nicht unerhebliche Liquiditätslücke auf, so
dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet ist.
¿Bei der derzeitigen Kassenlage ist die Gemeinde Borne nicht in der Lage ihren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Um diese Notlage im Haushalt
auszugleichen, gewährt das Innenministerium der Gemeinde eine finanzielle
Unterstützung in Form der Liquiditätshilfe¿, erklärte Innenminister Holger
Hövelmann (SPD). ¿Die schwierige Haushaltslage erfordert es jedoch, dass die
Gemeinde Borne die Konsolidierung ihres Haushalts auch künftig intensiv
weiterverfolgt.¿
Bereits im Jahr 2010 erhielt die Gemeinde Borne Liquiditätshilfen in Höhe von
insgesamt 426.100 Euro vom Innenministerium.
Hintergrund
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die Kassenlage erfordert, kann zur
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine Liquiditätshilfe gezahlt werden.
Liquiditätshilfen sind grundsätzlich
rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich
von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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